Scheidung in Malta

Ana Sayfa /Makaleler /Scheidung in Malta
12.09.2026 Hukuk

Scheidung in Malta

Scheidung in Malta: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Das maltesische Scheidungsrecht hat sich in den vergangenen Jahren erheblich entwickelt. Während Malta die Scheidung erst im Jahr 2011 in sein Zivilrecht aufgenommen hat, besteht heute ein geregeltes Verfahren zur Auflösung einer Ehe durch Scheidung. Dabei spielen insbesondere die bisherige Dauer der Trennung, die Versorgung der Ehegatten und Kinder sowie die Frage einer möglichen Versöhnung eine wichtige Rolle.

Von der Scheidung zu unterscheiden ist die rechtliche Trennung (separation). Eine Trennung beendet die Ehe in Malta nicht. Erst die Scheidung, eine Annullierung oder der Tod eines Ehegatten beendet die bestehende Ehe.

Für internationale Ehepaare können darüber hinaus Fragen des internationalen Familienrechts, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und des Aufenthaltsrechts relevant werden.

2. Trennung und Scheidung – ein wichtiger Unterschied

Das maltesische Recht kennt verschiedene Formen der Trennung. Dazu gehören insbesondere:

  • gerichtliche Trennung,
  • einvernehmliche beziehungsweise freiwillige Trennung,
  • faktische oder private Trennung ohne gerichtliche Anerkennung.

Die maltesische Behörde Identità weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Trennung die Ehe nicht auflöst. Eine getrennte Person bleibt rechtlich verheiratet und kann daher nicht allein aufgrund der Trennung erneut heiraten.

Eine Scheidung hat dagegen die Auflösung der Ehe zur Folge und ermöglicht nach entsprechender Registrierung grundsätzlich eine spätere Wiederverheiratung.

3. Gesetzliche Voraussetzungen für eine Scheidung

Die Voraussetzungen für eine Scheidung ergeben sich insbesondere aus dem Civil Code (Chapter 16).

Eine wesentliche Voraussetzung betrifft die Dauer des Getrenntlebens. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung müssen die Ehegatten – abhängig davon, ob der Antrag gemeinsam oder von nur einem Ehegatten gestellt wird und ob bereits eine rechtliche Trennung besteht – die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume des Getrenntlebens erfüllen.

Bei einem gemeinsamen Antrag sieht das Gesetz unter anderem vor, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens während mindestens sechs Monaten innerhalb des vorhergehenden Jahres getrennt gelebt haben. Bei einem einseitigen Antrag ist grundsätzlich ein Getrenntleben von mindestens einem Jahr innerhalb der vorhergehenden zwei Jahre vorgesehen. Besteht bereits eine gerichtliche oder vertragliche Trennung, gelten besondere Voraussetzungen.

Darüber hinaus darf keine vernünftige Aussicht auf Versöhnung bestehen. Außerdem müssen der Ehegatte und die Kinder angemessen unterhalten werden, soweit ein entsprechender Unterhaltsanspruch besteht.

4. Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen

Eine einvernehmliche Scheidung kann für Ehegatten von Vorteil sein, wenn wesentliche Fragen bereits gemeinsam geregelt wurden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Unterhalt,
  • Betreuung und Aufenthalt gemeinsamer Kinder,
  • Umgangsrechte,
  • Vermögensaufteilung,
  • Nutzung der gemeinsamen Wohnung,
  • sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Das maltesische Family Court kann im Rahmen des Verfahrens die entsprechenden Vereinbarungen beziehungsweise die rechtlichen Voraussetzungen prüfen.

Bei einer bereits bestehenden rechtlichen Trennung kann das Scheidungsverfahren unter Umständen vergleichsweise einfach verlaufen. Die maltesischen Gerichte beschreiben für bestimmte Fälle ein Verfahren, bei dem nach der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine gerichtliche Anhörung stattfindet und anschließend die Scheidung ausgesprochen wird.

5. Mediation im Scheidungsverfahren

Wenn die Ehegatten noch nicht rechtlich getrennt sind, kann die Mediation eine wichtige Rolle spielen.

Nach den Informationen der maltesischen Gerichte kann bei Ehegatten, die seit mindestens vier Jahren getrennt leben, ein Scheidungsverfahren über die Mediation eingeleitet werden. Dabei wird ein Mediator eingesetzt, der die Parteien bei der Regelung der wesentlichen Folgen der Trennung unterstützt.

Kommt eine Einigung zustande, kann eine entsprechende Vereinbarung erstellt und dem Gericht zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.

Die Mediation kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn beide Ehegatten eine einvernehmliche Lösung anstreben und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchten.

6. Scheidung und gemeinsame Kinder

Besondere Bedeutung hat die Situation minderjähriger Kinder.

Bei einer Scheidung müssen unter anderem Fragen der elterlichen Verantwortung, des Aufenthalts des Kindes, des Kontakts zum anderen Elternteil und des Kindesunterhalts berücksichtigt werden.

Das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. Gerichtliche Entscheidungen können beispielsweise Regelungen über Betreuung, Aufenthalt, Besuchsrechte und Unterhaltszahlungen enthalten. Auch in maltesischen Gerichtsverfahren zur Trennung werden entsprechende Anordnungen hinsichtlich Sorgerecht, Aufenthalt und Unterhalt getroffen.

Eltern sollten deshalb versuchen, eine klare und praktikable Regelung zu entwickeln, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht.

7. Unterhalt nach der Scheidung

Unterhaltsfragen können sowohl zwischen den Ehegatten als auch gegenüber gemeinsamen Kindern relevant sein.

Das maltesische Scheidungsrecht berücksichtigt ausdrücklich die angemessene Versorgung der Ehegatten und Kinder, soweit ein entsprechender Unterhaltsanspruch besteht. Die konkrete Höhe und Dauer eines Unterhaltsanspruchs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Dabei können beispielsweise Einkommen, finanzielle Bedürfnisse, Betreuungspflichten und die konkrete familiäre Situation berücksichtigt werden.

Eine pauschale Berechnung des Unterhalts ist deshalb nicht möglich.

8. Vermögensaufteilung und gemeinsame Immobilien

Eine Scheidung kann erhebliche vermögensrechtliche Folgen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehegatten gemeinsam Immobilien, Bankkonten, Unternehmensbeteiligungen oder andere bedeutende Vermögenswerte besitzen.

Bei einer Immobilie muss beispielsweise geprüft werden:

  • wer als Eigentümer eingetragen ist,
  • ob die Immobilie gemeinsam erworben wurde,
  • welche finanziellen Beiträge die Ehegatten geleistet haben,
  • ob noch ein Hypothekendarlehen besteht,
  • ob einer der Ehegatten die Immobilie weiterhin bewohnen soll.

Bei internationalen Ehepaaren kann zusätzlich die Frage entstehen, welches Recht auf die jeweiligen vermögensrechtlichen Beziehungen Anwendung findet.

9. Registrierung der Scheidung beim Public Registry

Nach Abschluss eines maltesischen Scheidungsverfahrens muss die Scheidung ordnungsgemäß im Public Registry eingetragen werden.

Identità verlangt für die Registrierung einer in Malta ausgesprochenen Scheidung insbesondere eine beglaubigte Kopie des gerichtlichen Urteils sowie eine beglaubigte Bescheinigung darüber, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr anhängig ist. Beide Dokumente müssen von dem zuständigen maltesischen Gericht unterzeichnet und abgestempelt sein.

Die Registrierung ist von erheblicher praktischer Bedeutung, weil der Personenstand entsprechend aktualisiert werden muss.

10. Nachweis des geschiedenen Familienstands

Wer seinen geschiedenen Familienstand nachweisen muss, kann in Malta eine vollständige Heiratsurkunde beantragen.

Nach den Angaben von Identità enthält die Full Marriage Certificate im Bereich der Anmerkungen entsprechende Eintragungen über Trennung, Scheidung oder Annullierung.

Ein solcher Nachweis kann beispielsweise bei einer späteren Eheschließung, bei Behördenverfahren oder bei internationalen Personenstandsangelegenheiten erforderlich sein.

11. Ausländische Scheidungsurteile

Bei internationalen Familien ist häufig die Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Scheidung in Malta erforderlich.

Für Scheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten verlangt das maltesische Public Registry unter anderem das Original oder eine beglaubigte Kopie des gerichtlichen Scheidungsdokuments sowie die entsprechende Article 39 Certificate. Die erforderlichen Dokumente müssen je nach Fall übersetzt und entsprechend den geltenden Anforderungen eingereicht werden.

Bei Scheidungen aus Nicht-EU-Staaten muss das gerichtliche Dokument grundsätzlich apostilliert oder legalisiert werden. Ist das Urteil nicht auf Englisch oder Maltesisch ausgestellt, ist außerdem eine entsprechende Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer erforderlich.

12. Scheidung und Wiederheirat

Eine rechtskräftige Scheidung beendet die bestehende Ehe. Für eine erneute Eheschließung muss die Scheidung jedoch ordnungsgemäß registriert sein, sofern die frühere Ehe in Malta registriert wurde.

Identità weist ausdrücklich darauf hin, dass eine in Malta geschlossene frühere Ehe nach einer Scheidung oder Annullierung zunächst im Public Registry entsprechend aktualisiert werden muss, bevor eine neue Anmeldung zur Eheschließung erfolgen kann.

Eine bloße Trennung reicht hierfür nicht aus.

13. Scheidung und Aufenthaltsrecht

Für ausländische Ehegatten kann eine Scheidung auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.

Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Aufenthalt in Malta ursprünglich über die Ehe oder über eine Familienzusammenführung ermöglicht wurde. Die Beendigung der Ehe bedeutet nicht automatisch in jedem Fall, dass ein Aufenthaltstitel sofort erlischt; die konkreten Folgen hängen jedoch vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der gesetzlichen Grundlage ab.

Bei Familienangehörigen von EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen können daher zusätzliche aufenthaltsrechtliche Prüfungen notwendig sein. Identità verlangt bei entsprechenden Verfahren unter anderem Nachweise über die familiäre Beziehung und den jeweiligen Aufenthaltsstatus.

14. Namensänderung nach der Scheidung

Eine Scheidung kann auch Fragen der Namensführung aufwerfen.

Wenn eine Person während der Ehe den Familiennamen des Ehepartners angenommen hat und nach der Trennung oder Scheidung wieder ihren Geburtsnamen verwenden möchte, muss die entsprechende Änderung ordnungsgemäß dokumentiert und im Personenstandsregister nachvollziehbar gemacht werden.

Identità sieht für bestimmte Änderungen des Familiennamens besondere Formulare und Verfahren vor.

Bei ausländischen Staatsangehörigen sollte zusätzlich geprüft werden, wie eine Namensänderung nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates anerkannt und anschließend in Reisepass und anderen Dokumenten umgesetzt werden kann.

15. Internationale Scheidungsfälle

Bei einem Ehepaar mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen in verschiedenen Ländern kann eine Scheidung erheblich komplexer werden.

Zu prüfen sein können beispielsweise:

  • welches Gericht zuständig ist,
  • welches Recht auf die Scheidung angewendet wird,
  • welches Recht für Unterhalt und Kinder gilt,
  • wie eine Entscheidung im Ausland anerkannt wird,
  • welche Auswirkungen die Scheidung auf Aufenthaltstitel hat,
  • wie Immobilien und sonstiges Vermögen in verschiedenen Staaten behandelt werden.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann verhindern, dass ein in Malta durchgeführtes Verfahren später in einem anderen Staat nicht oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen anerkannt wird.

16. Rechtliche Unterstützung bei einer Scheidung in Malta

Ein Scheidungsverfahren betrifft häufig mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig. Neben dem eigentlichen Familienrecht können Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Immobilienrecht, Vermögensrecht und Aufenthaltsrecht betroffen sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung eines Scheidungsfalls in Malta, der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und der Prüfung internationaler familienrechtlicher Fragen unterstützend tätig werden.

Besonders bei ausländischen Ehegatten, gemeinsamen Immobilien oder Kindern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist eine individuelle rechtliche Prüfung empfehlenswert.

17. Fazit

Das maltesische Scheidungsrecht ermöglicht die Auflösung einer Ehe unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Eine zentrale Rolle spielen dabei das erforderliche Getrenntleben, das Fehlen einer realistischen Aussicht auf Versöhnung und die angemessene Regelung des Unterhalts für Ehegatten und Kinder.

Die Trennung darf nicht mit der Scheidung verwechselt werden: Eine rechtliche Trennung beendet die Ehe nicht und erlaubt daher grundsätzlich keine erneute Eheschließung. Erst die Scheidung oder eine Annullierung beendet die Ehe rechtlich.

Nach einer rechtskräftigen Scheidung ist außerdem die ordnungsgemäße Registrierung beim maltesischen Public Registry von Bedeutung. Bei ausländischen Scheidungsurteilen müssen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Beglaubigung, Apostille, Legalisation und Übersetzung berücksichtigt werden.

Gerade bei internationalen Familien sollte eine Scheidung daher nicht ausschließlich als Auflösung der Ehe betrachtet werden. Auch Fragen zu Kindern, Unterhalt, Vermögen, Aufenthaltsrechten und der internationalen Anerkennung der Entscheidung sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

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