Strafrechtliche Ermittlungen und Strafen in Portugal

Ana Sayfa /Makaleler /Strafrechtliche Ermittlungen und Strafen in Portugal
13.09.2026 Hukuk

Strafrechtliche Ermittlungen und Strafen in Portugal

Strafrechtliche Ermittlungen und Strafen in Portugal

Das portugiesische Strafrechtssystem dient der Aufklärung von Straftaten, der Ermittlung der verantwortlichen Personen, dem Schutz der Opfer und der Verhängung angemessener strafrechtlicher Sanktionen. Das Verfahren verbindet die Tätigkeit der Ministério Público, der Gerichte und der verschiedenen Kriminalpolizeibehörden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei das portugiesische Strafprozessrecht (Processo Penal). Die strafrechtliche Untersuchung wird grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft geleitet, während die Polizei die Ermittlungen praktisch unterstützt und Beweise sammelt.

1. Einleitung eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren kann durch eine Anzeige (denúncia) oder eine Strafanzeige bzw. einen Strafantrag (queixa) ausgelöst werden.

Die portugiesischen Behörden unterscheiden insbesondere zwischen:

  • öffentlichen Straftaten (crimes públicos),
  • halböffentlichen Straftaten (crimes semipúblicos),
  • Privatklagedelikten (crimes particulares).

Bei öffentlichen Straftaten kann die Kenntnis einer möglichen Straftat grundsätzlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen. Bei halböffentlichen Straftaten ist dagegen regelmäßig eine entsprechende Erklärung der berechtigten Person erforderlich. Bei Privatklagedelikten bestehen zusätzliche Voraussetzungen für die Beteiligung des Geschädigten am Strafverfahren.

2. Die Ermittlungsphase – Inquérito

Die wichtigste Untersuchungsphase des portugiesischen Strafverfahrens wird als Inquérito bezeichnet.

In dieser Phase soll geklärt werden:

  • ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde,
  • unter welchen Umständen sie begangen wurde,
  • wer als Täter oder Beteiligter infrage kommt,
  • welche Beweise vorhanden sind,
  • ob ausreichende Anhaltspunkte für eine Anklage bestehen.

Das portugiesische Justizsystem beschreibt die strafrechtliche Untersuchung ausdrücklich als Verfahren zur Feststellung, ob eine Straftat stattgefunden hat, zur Identifizierung der Verantwortlichen und zur Sammlung entsprechender Beweise.

3. Rolle der Staatsanwaltschaft

Die Ministério Público nimmt im portugiesischen Strafverfahren eine zentrale Stellung ein.

Sie ist grundsätzlich für die strafrechtliche Verfolgung zuständig und leitet die Ermittlungsphase. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft führt jedoch nicht sämtliche Ermittlungsmaßnahmen selbst durch. Bei der praktischen Beweiserhebung arbeitet sie mit den zuständigen Polizeibehörden zusammen.

4. Die Rolle der Polícia Judiciária

Die Polícia Judiciária (PJ) ist eine zentrale portugiesische Kriminalpolizeibehörde.

Sie unterstützt die Justizbehörden insbesondere bei der Aufklärung schwerer und komplexer Straftaten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Terrorismus,
  • Geldwäsche,
  • Korruption,
  • Wirtschaftskriminalität,
  • Cyberkriminalität,
  • Menschen- und Drogenhandel,
  • organisierte Kriminalität,
  • Tötungsdelikte,
  • Sexualstraftaten.

Die PJ verfügt über spezielle kriminaltechnische und wissenschaftliche Fähigkeiten zur Sicherung und Auswertung von Beweismitteln.

Daneben können auch andere Polizeibehörden wie PSP und GNR an strafrechtlichen Ermittlungen beteiligt sein.

5. Beweiserhebung

Während der Ermittlungsphase werden unterschiedliche Beweismittel gesammelt und ausgewertet.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Zeugenaussagen,
  • Aussagen des Beschuldigten,
  • Dokumente,
  • elektronische Daten,
  • Sachverständigengutachten,
  • kriminaltechnische Untersuchungen,
  • Tatortspuren,
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen,
  • unter gesetzlichen Voraussetzungen auch Telekommunikationsüberwachung.

Das portugiesische Justizsystem führt diese unterschiedlichen Formen der Beweiserhebung ausdrücklich als Bestandteil der Ermittlungsphase auf.

Die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung ist von besonderer Bedeutung, da die Strafverfolgungsbehörden innerhalb der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen handeln müssen.

6. Rechte des Beschuldigten – Arguido

Eine Person, gegen die sich ein konkreter strafrechtlicher Verdacht richtet, kann im portugiesischen Verfahren den Status eines Arguido erhalten.

Mit diesem Status sind wichtige Verfahrensrechte verbunden. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Verteidigung. Das portugiesische Strafprozessrecht gewährleistet dem Beschuldigten umfassende Verteidigungsmöglichkeiten.

Zu den wesentlichen Rechten gehören unter anderem:

  • Kenntnis der eigenen prozessualen Stellung,
  • Verteidigung durch einen Rechtsanwalt,
  • Beteiligung an bestimmten Verfahrenshandlungen,
  • Möglichkeit, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen,
  • die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel.

Die Verteidigungsrechte sind ein grundlegendes Element des portugiesischen Strafverfahrens.

7. Untersuchungshaft und andere Zwangsmaßnahmen

Während eines Strafverfahrens können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen (medidas de coação) gegen einen Beschuldigten angeordnet werden.

Je nach Fall kommen beispielsweise infrage:

  • Meldepflichten,
  • Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen,
  • Ausübungsverbote für bestimmte Tätigkeiten,
  • Sicherheitsleistungen,
  • Hausarrest,
  • Untersuchungshaft.

Die portugiesischen Justizbehörden betonen, dass solche Maßnahmen bereits während der Ermittlungsphase angewendet werden können.

Die Untersuchungshaft stellt dabei eine besonders schwerwiegende Maßnahme dar und unterliegt besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und zeitlichen Grenzen.

8. Abschluss der Ermittlungen

Am Ende der Ermittlungsphase entscheidet die Staatsanwaltschaft grundsätzlich, wie das Verfahren fortgesetzt wird.

Es kommen insbesondere folgende Möglichkeiten infrage:

  1. Anklage (acusação),
  2. Einstellung (arquivamento),
  3. unter bestimmten Voraussetzungen eine vorläufige Einstellung mit Auflagen.

Wenn ausreichende Beweise für einen Tatverdacht vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Sind die Beweise dagegen nicht ausreichend, kann das Verfahren eingestellt werden.

9. Vorläufige Einstellung und alternative Verfahren

Das portugiesische Strafrecht kennt auch alternative Möglichkeiten zur Beendigung bestimmter Strafverfahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise eine suspensão provisória do processo erfolgen. Dabei wird das Verfahren vorläufig ausgesetzt und der Beschuldigte muss bestimmte Verpflichtungen erfüllen.

Je nach Fall können solche Verpflichtungen beispielsweise Zahlungen an das Opfer oder gemeinnützige Leistungen umfassen. Werden die Bedingungen erfüllt, kann das Verfahren eingestellt werden.

Daneben existiert in Portugal ein System der strafrechtlichen Mediation (mediação penal) für bestimmte Straftaten. Dieses Verfahren setzt unter anderem die Zustimmung der Beteiligten und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus.

10. Die gerichtliche Voruntersuchung – Instrução

Nach Abschluss der Ermittlungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Instrução beantragt werden.

Diese Phase ermöglicht eine gerichtliche Überprüfung bestimmter Entscheidungen der Ermittlungsphase. Insbesondere können Beschuldigter oder Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Prüfung der Anklage oder einer Einstellung verlangen.

Die Instrução ist daher von der eigentlichen Ermittlungsphase und vom späteren Hauptverfahren zu unterscheiden.

11. Hauptverhandlung und Urteil

Kommt es zur Anklage und zum gerichtlichen Verfahren, findet die Hauptverhandlung statt.

Das Gericht prüft die vorgelegten Beweise. Dabei können unter anderem:

  • der Beschuldigte,
  • das Opfer,
  • Zeugen,
  • Sachverständige

angehört werden.

Auch Dokumente und andere Beweismittel können Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sein. Anschließend entscheidet das Gericht über Schuld oder Freispruch und gegebenenfalls über die angemessene Sanktion.

12. Welche Strafen gibt es in Portugal?

Das portugiesische Strafrecht kennt unterschiedliche Arten strafrechtlicher Sanktionen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Geldstrafen (pena de multa),
  • Freiheitsstrafen (pena de prisão),
  • bestimmte zusätzliche bzw. Nebenstrafen,
  • Maßnahmen mit Auswirkungen auf bestimmte Rechte oder Tätigkeiten,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen mit Vollzug in der Gemeinschaft.

Die portugiesische Justiz nennt ausdrücklich Geldstrafen, Freiheitsstrafen, gemeinnützige Arbeit, Nebenstrafen und Sicherheitsmaßnahmen als mögliche strafrechtliche Folgen.

Welche Sanktion konkret verhängt wird, hängt unter anderem von der Art und Schwere der Straftat sowie den Umständen des Einzelfalls ab.

13. Nebenstrafen

Neben einer Hauptstrafe können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Nebenstrafen (penas acessórias) verhängt werden.

Dazu können beispielsweise bestimmte Kontakt-, Tätigkeits- oder Fahrverbote gehören. Auch für ausländische Beschuldigte können besondere rechtliche Folgen entstehen, wobei eine mögliche Ausweisung unter den gesetzlichen Voraussetzungen als zusätzliche Folge in Betracht kommen kann.

Eine solche Maßnahme muss jedoch stets auf einer konkreten gesetzlichen Grundlage beruhen.

14. Opferrechte

Auch die Stellung des Opfers ist ein wichtiger Bestandteil des portugiesischen Strafverfahrens.

Das Opfer kann je nach Fall unterschiedliche prozessuale Rollen einnehmen, beispielsweise als:

  • Assistente,
  • Zivilpartei,
  • Zeuge.

Als Assistente kann das Opfer aktiv am Verfahren teilnehmen und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beweisführung und den weiteren Verfahrensverlauf Einfluss nehmen. Als Zivilpartei kann es insbesondere Schadensersatzansprüche geltend machen.

Portugal verfügt außerdem über besondere Unterstützungsmechanismen für Opfer bestimmter Straftaten.

15. Rechtsmittel gegen Urteile

Sind der Beschuldigte, die Staatsanwaltschaft oder andere zur Anfechtung berechtigte Verfahrensbeteiligte mit einer gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden.

Dabei müssen die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und Fristen eingehalten werden.

Eine gerichtliche Entscheidung wird endgültig, wenn kein zulässiges Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht oder die entsprechende Frist abgelaufen ist.

16. Strafverfahren gegen ausländische Staatsangehörige

Auch ausländische Staatsangehörige können in Portugal strafrechtlich verfolgt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der portugiesischen Strafgerichtsbarkeit erfüllt sind.

Für ausländische Beschuldigte können zusätzlich Fragen des internationalen Strafrechts, der konsularischen Unterstützung, der Übersetzung und des Aufenthaltsrechts relevant werden.

Deshalb ist bei grenzüberschreitenden Strafverfahren eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders wichtig.

17. Internationale Zusammenarbeit

Bei Straftaten mit internationalem Bezug können portugiesische Behörden mit Behörden anderer Staaten zusammenarbeiten.

Dies kann insbesondere bei folgenden Sachverhalten relevant sein:

  • grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität,
  • Geldwäsche,
  • Cyberkriminalität,
  • organisierte Kriminalität,
  • internationale Vermögensverschiebungen,
  • internationale Fahndung.

Innerhalb der Europäischen Union bestehen hierfür besondere Mechanismen der justiziellen Zusammenarbeit. Je nach Fall können außerdem internationale Rechtshilfeverfahren erforderlich sein.

18. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Strafrechtliche Ermittlungen können für Beschuldigte, Opfer und Unternehmen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben. Besonders bei Wirtschaftsdelikten, Geldwäsche, Betrug, Korruption oder grenzüberschreitenden Sachverhalten ist eine frühzeitige Analyse der Situation wichtig.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei strafrechtlichen Fragestellungen in Portugal unterstützend tätig werden. Dazu können insbesondere die Analyse der rechtlichen Situation, die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, die Begleitung während strafrechtlicher Ermittlungen, die Prüfung von Verfahrensunterlagen sowie die Koordination grenzüberschreitender strafrechtlicher Angelegenheiten gehören.

Bei Unternehmen können zusätzlich Fragen der Compliance, der Organverantwortung und der möglichen strafrechtlichen Haftung einzelner Verantwortlicher relevant werden.

19. Fazit

Das portugiesische Strafverfahren besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Phasen. Im Mittelpunkt der Ermittlungsphase steht der Inquérito, der grundsätzlich unter der Leitung der Ministério Público durchgeführt wird. Die Kriminalpolizei, insbesondere die Polícia Judiciária, unterstützt die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten und der Sicherung von Beweismitteln.

Nach Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, das Verfahren einstellen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – eine alternative Verfahrenslösung wählen. Bei einer Anklage kann das Verfahren über die gerichtliche Voruntersuchung und anschließend die Hauptverhandlung bis zu einem Urteil fortgesetzt werden.

Die möglichen Sanktionen reichen von Geld- und Freiheitsstrafen bis zu bestimmten Nebenstrafen und Maßnahmen mit Vollzug in der Gemeinschaft. Gleichzeitig gewährleistet das portugiesische Strafprozessrecht dem Beschuldigten wesentliche Verteidigungsrechte.

Bei einem strafrechtlichen Verfahren in Portugal ist es daher ratsam, die konkreten Umstände frühzeitig juristisch prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für internationale Sachverhalte, Wirtschaftsdelikte und Verfahren mit erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen.

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