Unternehmensfusion in Spanien
Unternehmensfusion in Spanien: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Aspekte
1. Einleitung
Die Unternehmensfusion in Spanien ist ein wichtiges Instrument des spanischen Gesellschaftsrechts und wird häufig zur Umstrukturierung von Unternehmensgruppen, zur Zusammenführung von Geschäftsbereichen oder zur Vereinfachung von Gesellschaftsstrukturen eingesetzt. Eine Fusion kann dabei sowohl zwischen spanischen Gesellschaften als auch – unter bestimmten Voraussetzungen – grenzüberschreitend erfolgen.
Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet heute insbesondere das Real Decreto-ley 5/2023, das die gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in Spanien neu ordnet und neben Fusionen auch Spaltungen, Umwandlungen und die globale Übertragung von Aktiva und Passiva regelt. (Boe)
2. Was ist eine Fusion nach spanischem Recht?
Nach dem spanischen Recht werden bei einer „fusión“ zwei oder mehrere eingetragene Handelsgesellschaften zu einer einzigen Gesellschaft zusammengeführt. Dabei wird das gesamte Vermögen der Gesellschaft oder Gesellschaften, die erlöschen, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die resultierende Gesellschaft übertragen.
Die Gesellschafter der erlöschenden Gesellschaften erhalten grundsätzlich Aktien, Geschäftsanteile oder Beteiligungen an der neuen beziehungsweise übernehmenden Gesellschaft. (Boe)
Damit werden durch die Fusion nicht nur Vermögenswerte übertragen. Auch Verträge, Forderungen, Rechte und Verbindlichkeiten gehen grundsätzlich auf die fusionierte Gesellschaft über.
3. Die wichtigsten Formen der Fusion
Das spanische Recht unterscheidet insbesondere zwischen zwei grundlegenden Formen:
Fusion durch Neugründung
Bei dieser Variante erlöschen die beteiligten Gesellschaften und ihr gesamtes Vermögen wird auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die neue Gesellschaft übernimmt die Rechte und Pflichten der bisherigen Unternehmen. (Boe)
Fusion durch Aufnahme
In der Praxis besonders häufig ist die Fusion durch Aufnahme (fusión por absorción). Dabei übernimmt eine bereits bestehende Gesellschaft eine oder mehrere andere Gesellschaften. Die übernommenen Gesellschaften erlöschen, während die übernehmende Gesellschaft grundsätzlich fortbesteht und gegebenenfalls ihr Kapital erhöht. (Boe)
Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von der Beteiligungsstruktur, den Vermögenswerten und den wirtschaftlichen Zielen der beteiligten Unternehmen ab.
4. Das gemeinsame Fusionsprojekt
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Erstellung eines gemeinsamen Fusionsprojekts (proyecto común de fusión).
Dieses Dokument legt die wesentlichen Bedingungen der geplanten Transaktion fest. Dazu gehören unter anderem die beteiligten Gesellschaften, die Struktur der Fusion und die Bedingungen für den Austausch der Beteiligungen.
Das Fusionsprojekt bildet anschließend die Grundlage für die Beschlüsse der zuständigen Gesellschaftsorgane. Eine Gesellschaft kann das Projekt nicht einseitig verändern und gleichzeitig von einer Zustimmung zur ursprünglichen Fusion ausgehen. (Boe)
5. Zustimmung der Gesellschafter
Die Fusion muss grundsätzlich von der Generalversammlung jeder beteiligten Gesellschaft beschlossen werden. Die Beschlüsse müssen sich dabei an dem gemeinsamen Fusionsprojekt und den gesetzlichen Formvorschriften orientieren. (Boe)
Bei der Vorbereitung müssen die Gesellschafter rechtzeitig Zugang zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Dokumenten erhalten. Nach den geltenden Vorschriften ist die Einberufung der Generalversammlung grundsätzlich mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen Termin zu veröffentlichen beziehungsweise den Gesellschaftern entsprechend mitzuteilen. (Boe)
Je nach Art und Größe der Transaktion können weitere Berichte, Prüfungen oder gesellschaftsrechtliche Unterlagen erforderlich sein.
6. Schutz der Gesellschafter
Bei einer Fusion muss insbesondere sichergestellt werden, dass die Beteiligungsrechte der Gesellschafter angemessen berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist deshalb das Umtauschverhältnis der bisherigen Beteiligungen in Aktien oder Geschäftsanteile der resultierenden Gesellschaft.
Die konkrete Bewertung kann insbesondere bei Unternehmen mit erheblichen Immobilien, Beteiligungen, geistigem Eigentum oder unterschiedlichen Geschäftsbereichen komplex sein.
Für Gesellschafter ist daher eine unabhängige wirtschaftliche und rechtliche Prüfung des Fusionsprojekts besonders wichtig.
7. Schutz der Gläubiger
Eine Fusion darf die Rechte der Gläubiger nicht unangemessen beeinträchtigen. Das spanische Recht enthält deshalb besondere Regelungen zum Schutz von Gläubigern und zur Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten.
Bei einer Fusion werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der erlöschenden Gesellschaft grundsätzlich auf die resultierende Gesellschaft übertragen. Bei bestimmten Gesellschaftsformen können außerdem besondere Haftungsregeln für Gesellschafter hinsichtlich bereits bestehender Schulden relevant bleiben. (Boe)
Vor einer Fusion sollte daher eine umfassende Prüfung der bestehenden Kredite, Bürgschaften, langfristigen Verträge und sonstigen Verpflichtungen durchgeführt werden.
8. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnisse
Auch die Arbeitnehmer müssen bei einer Unternehmensfusion berücksichtigt werden. Eine Fusion kann Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, betriebliche Strukturen und bestehende Arbeitnehmerrechte haben.
Das spanische Gesetz über Strukturmaßnahmen enthält ausdrücklich Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Beteiligungs- beziehungsweise Informationsrechte. Bei grenzüberschreitenden Fusionen müssen zudem die arbeitsrechtlichen Vorschriften der jeweils beteiligten Staaten berücksichtigt werden. (Boe)
Vor einer Fusion empfiehlt es sich daher, bestehende Arbeitsverträge, Tarifbindungen und sonstige arbeitsrechtliche Verpflichtungen systematisch zu überprüfen.
9. Notarielle Beurkundung und Handelsregister
Nach der Zustimmung der zuständigen Gesellschaftsorgane muss die Fusion formal umgesetzt werden. Die Fusionsvereinbarung wird grundsätzlich in eine öffentliche Urkunde (escritura pública) aufgenommen. Bei einer Fusion durch Neugründung müssen außerdem die gesetzlich erforderlichen Angaben für die Gründung der neuen Gesellschaft enthalten sein. (Boe)
Ein besonders wichtiger Schritt ist anschließend die Eintragung in das spanische Handelsregister (Registro Mercantil).
Die Fusion wird grundsätzlich mit der Eintragung der neuen Gesellschaft beziehungsweise der Aufnahmefusion wirksam. Nach der Eintragung werden die Registereinträge der erlöschenden Gesellschaften gelöscht. (Boe)
10. Rechtsfolgen der Fusion
Mit der Wirksamkeit der Fusion gehen grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der erlöschenden Gesellschaften auf die resultierende Gesellschaft über. Dazu gehören insbesondere:
- Immobilien und sonstige Vermögenswerte,
- Forderungen und Verbindlichkeiten,
- Vertragsverhältnisse,
- Gesellschaftsbeteiligungen,
- Rechte des geistigen Eigentums,
- Arbeitsverhältnisse und damit verbundene Verpflichtungen.
Die Gesellschafter der erlöschenden Gesellschaften werden grundsätzlich Gesellschafter der resultierenden Gesellschaft, sofern sie ihre Beteiligungen nicht im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Veräußerungsrechts aufgeben. (Boe)
11. Grenzüberschreitende Fusionen
Besondere Bedeutung können grenzüberschreitende Fusionen haben. Spanien hat die entsprechenden europäischen Vorgaben zur grenzüberschreitenden Umstrukturierung in seine nationale Gesetzgebung integriert.
Bei einer grenzüberschreitenden Fusion müssen grundsätzlich die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen der jeweils betroffenen Staaten berücksichtigt werden. Das spanische Recht sieht hierfür besondere Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Handelsregistern vor. (Boe)
Dies ist beispielsweise relevant, wenn eine spanische Gesellschaft mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat fusioniert. Bei einer Fusion mit einem türkischen Unternehmen müssen neben dem spanischen Recht zusätzlich die einschlägigen türkischen Vorschriften und die internationale rechtliche Struktur der Transaktion geprüft werden.
12. Steuerliche Aspekte einer Fusion
Neben dem Gesellschaftsrecht spielt auch das Steuerrecht eine zentrale Rolle. Eine Fusion kann Auswirkungen auf Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Immobilienübertragungen und die steuerliche Behandlung von Beteiligungen haben.
Bei bestimmten Umstrukturierungen können steuerliche Sonderregelungen beziehungsweise Neutralitätsregelungen in Betracht kommen. Ob diese tatsächlich angewendet werden können, hängt jedoch von den konkreten Voraussetzungen der Transaktion ab.
Daher sollte vor Abschluss einer Fusion eine eigenständige steuerliche Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden.
13. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Eine Unternehmensfusion erfordert die Koordinierung zahlreicher rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Neben dem eigentlichen Fusionsvertrag müssen insbesondere Gesellschaftsstruktur, Beteiligungsverhältnisse, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Arbeitnehmer und steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Vorbereitung und rechtlichen Strukturierung einer Fusion in Spanien unterstützend begleiten. Dazu können beispielsweise die Prüfung der geeigneten Fusionsform, die Analyse gesellschaftsrechtlicher Dokumente, die Vorbereitung beziehungsweise Prüfung des Fusionsprojekts und die Begleitung bei notariellen und registerrechtlichen Schritten gehören.
Bei grenzüberschreitenden Fusionen ist zudem eine koordinierte rechtliche Prüfung der beteiligten Rechtsordnungen besonders wichtig.
14. Fazit
Die Fusion von Unternehmen in Spanien ist ein detailliert geregeltes gesellschaftsrechtliches Verfahren. Sie kann entweder durch die Gründung einer neuen Gesellschaft oder durch die Aufnahme einer oder mehrerer Gesellschaften durch ein bereits bestehendes Unternehmen erfolgen. (Boe)
Für eine erfolgreiche Fusion müssen unter anderem das gemeinsame Fusionsprojekt erstellt, die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse gefasst, die Interessen von Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern berücksichtigt und die erforderlichen notariellen sowie registerrechtlichen Schritte durchgeführt werden. Die Fusion wird grundsätzlich mit der entsprechenden Eintragung im Registro Mercantil wirksam. (Boe)
Bei internationalen Unternehmensstrukturen können zusätzliche Anforderungen entstehen. Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung ist deshalb empfehlenswert. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen dabei unterstützen, eine geplante Fusion in Spanien strukturiert vorzubereiten und die gesellschaftsrechtlichen sowie grenzüberschreitenden Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.
