Unternehmensgründung in Island

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensgründung in Island
26.08.2026 Hukuk

Unternehmensgründung in Island

Unternehmensgründung in Island: Rechtsformen, Verfahren und wichtige Voraussetzungen

1. Einleitung

Island bietet aufgrund seiner stabilen Rechtsordnung, der engen wirtschaftlichen Einbindung in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und seiner modernen digitalen Verwaltungsstrukturen interessante Möglichkeiten für ausländische Unternehmer. Die Gründung eines Unternehmens ist grundsätzlich relativ unkompliziert, allerdings müssen die richtige Rechtsform, die steuerlichen Pflichten und gegebenenfalls branchenspezifische Genehmigungen berücksichtigt werden.

Für internationale Unternehmer, die eine Gesellschaft in Island errichten möchten, kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Strukturierung und der Vorbereitung der erforderlichen Schritte eine wichtige Orientierung bieten.

2. Welche Rechtsformen gibt es?

Das isländische Recht kennt mehrere Unternehmensformen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Einkahlutafélag (ehf.) – private Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • Hlutafélag (hf.) – Aktiengesellschaft bzw. öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaften,
  • Genossenschaften und bestimmte selbstverwaltete Gesellschaftsformen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist insbesondere die ehf. eine verbreitete Rechtsform. Sie besitzt eine eigene juristische Identität, sodass die Gesellschaft grundsätzlich für ihre eigenen Verpflichtungen haftet und die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist.

3. Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ehf.

Die isländische ehf. ist mit einer GmbH in anderen europäischen Rechtsordnungen vergleichbar. Sie kann von einer einzigen Person oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt derzeit 500.000 ISK und muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden.

Die Gesellschaft erhält bei ihrer Registrierung eine eigene Identifikationsnummer. Dadurch wird sie rechtlich von den privaten Angelegenheiten ihrer Gesellschafter getrennt. Gleichzeitig bestehen für Geschäftsführer und Gesellschafter gesetzliche Pflichten, insbesondere hinsichtlich Rechnungslegung, Steuererklärungen und ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

4. Wahl und Registrierung des Firmennamens

Vor der Gründung muss ein geeigneter Firmenname ausgewählt werden. Der Name darf insbesondere nicht mit bereits registrierten Unternehmensnamen oder Marken verwechselt werden können. Außerdem darf er keine falsche Vorstellung über die Tätigkeit des Unternehmens vermitteln.

Die Prüfung des Firmennamens sollte daher bereits vor der Erstellung der Gründungsdokumente erfolgen. Für international tätige Unternehmen empfiehlt es sich zusätzlich, die Verfügbarkeit des Namens als Marke und Domain unabhängig von der eigentlichen Firmenregistrierung zu prüfen.

5. Erforderliche Gründungsunterlagen

Für die Gründung einer ehf. werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:

  • Gründungsmitteilung,
  • Gründungsvertrag bzw. Gründungsurkunde,
  • Satzung der Gesellschaft,
  • Protokoll der Gründungsversammlung,
  • Meldung der wirtschaftlich Berechtigten.

Die entsprechenden Unterlagen werden bei der isländischen Steuer- und Zollverwaltung Skatturinn / Iceland Revenue and Customs eingereicht. Bei der Gründung müssen die Angaben in den Anträgen mit den Gründungsdokumenten übereinstimmen.

Nach den veröffentlichten Vorgaben müssen die Gründungsunterlagen einer privaten Gesellschaft grundsätzlich auf Isländisch eingereicht werden. Deshalb kann bei ausländischen Gründern die Unterstützung eines isländischen Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers sinnvoll sein.

6. Elektronische Unternehmensgründung

Island verfügt über ein weitgehend digitalisiertes Verwaltungsverfahren. Eine ehf. kann elektronisch registriert werden. Für die elektronische Registrierung benötigen die Beteiligten grundsätzlich eine isländische elektronische Identifikation (rafræn skilríki). Die gewöhnliche Bearbeitungszeit für elektronische Anträge wird mit etwa 3 bis 5 Arbeitstagen angegeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Gebühren bezahlt wurden.

Für Personen ohne isländische elektronische Identifikation kann das Verfahren anders ablaufen. Gerade bei ausländischen Gründern sollte deshalb vor Beginn der Gründung geklärt werden, welche Registrierungsform praktisch möglich ist.

7. Gesellschaftskapital und Gründungskosten

Das Mindestkapital einer ehf. beträgt 500.000 ISK. Bei der Gründung muss das gesamte Mindestkapital eingezahlt oder – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – durch entsprechend bewertete Vermögenswerte nachgewiesen werden. Bei einer Sacheinlage können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Neben dem Stammkapital entstehen weitere Kosten, beispielsweise für die Registrierung, die Erstellung beziehungsweise Beglaubigung bestimmter Dokumente sowie gegebenenfalls für professionelle Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.

8. Steuerliche Pflichten

Private und öffentliche Kapitalgesellschaften unterliegen in Island grundsätzlich einer Körperschaftsteuer von 20 % auf den steuerpflichtigen Gewinn. Die Gesellschaft muss außerdem ihre laufenden steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen erfüllen.

Beschäftigt das Unternehmen Arbeitnehmer, kommen zusätzliche Verpflichtungen hinzu, insbesondere hinsichtlich Lohnabrechnung, Quellensteuer und Arbeitgeberregistrierung. Unternehmen mit Beschäftigten müssen entsprechend bei der zuständigen Steuerbehörde registriert werden.

Je nach Geschäftstätigkeit können außerdem Mehrwertsteuer, Sozialabgaben und weitere Abgaben relevant sein.

9. Genehmigungen und branchenspezifische Anforderungen

Die Registrierung eines Unternehmens bedeutet nicht automatisch, dass jede geplante Tätigkeit sofort ausgeübt werden darf. Bestimmte Branchen benötigen zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen. Dies kann beispielsweise für regulierte Berufe und bestimmte Tätigkeiten im Gesundheits-, Finanz-, Bau-, Transport- oder Tourismusbereich gelten.

Deshalb sollte vor der Gründung geprüft werden, ob für den konkreten Unternehmenszweck eine behördliche Zulassung erforderlich ist.

10. Gründung durch ausländische Unternehmer

Auch ausländische Unternehmer können grundsätzlich ein Unternehmen in Island gründen. Bei der praktischen Umsetzung können jedoch zusätzliche Fragen entstehen, etwa hinsichtlich Identifikationsnummern, Bankkonto, wirtschaftlich Berechtigter, Aufenthaltsrecht und Geschäftsführung.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Unternehmensgründung und Aufenthaltsrecht. Die Gründung einer isländischen Gesellschaft führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine isländische Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis. Wer selbst in Island leben und für die eigene Gesellschaft arbeiten möchte, muss die hierfür geltenden Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften gesondert prüfen.

11. Laufende Pflichten nach der Gründung

Nach der Eintragung endet das Verfahren nicht. Eine ehf. muss insbesondere ordnungsgemäße Buchführung führen und die gesetzlichen Rechnungslegungs- und Steuerpflichten erfüllen. Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur doppelten Buchführung.

Auch Änderungen bei Geschäftsführung, Vertretungsberechtigung, Unternehmenszweck oder anderen registrierten Informationen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemeldet werden.

12. Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft in Island ist im europäischen Vergleich relativ klar strukturiert. Für viele Unternehmer stellt die ehf. aufgrund der beschränkten Haftung und des vergleichsweise niedrigen Mindestkapitals eine attraktive Rechtsform dar. Das Mindestkapital beträgt derzeit 500.000 ISK, während elektronische Registrierungen unter den entsprechenden Voraussetzungen innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet werden können.

Gleichzeitig sollten ausländische Gründer die steuerlichen Verpflichtungen, die Anforderungen an die Gründungsdokumente, die wirtschaftlich Berechtigten, mögliche Branchenlizenzen sowie die Trennung zwischen Gesellschaftsgründung und persönlichem Aufenthaltsrecht sorgfältig berücksichtigen.

Bei grenzüberschreitenden Gründungen kann cosmos legal Cabinet juridique insbesondere bei der rechtlichen Strukturierung, der Prüfung von Gesellschaftsdokumenten und der Koordination der erforderlichen rechtlichen Schritte unterstützend tätig werden.

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