Steuerrecht in Malta
Steuerrecht in Malta: Einkommensteuer, Unternehmensbesteuerung und steuerliche Pflichten
1. Einleitung
Malta verfügt über ein eigenständiges Steuersystem, das sowohl durch nationale Vorschriften als auch durch die Verpflichtungen Maltas als Mitglied der Europäischen Union geprägt ist. Für Privatpersonen, Unternehmen und internationale Investoren spielen insbesondere die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie die Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit eine wichtige Rolle.
Die zuständige Behörde ist die Malta Tax and Customs Administration (MTCA). Sie ist unter anderem für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und verschiedene internationale steuerliche Verpflichtungen verantwortlich.
Für Personen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es besonders wichtig, nicht nur die maltesischen Steuervorschriften, sondern auch die Auswirkungen anderer beteiligter Staaten und gegebenenfalls bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.
2. Steuerliche Ansässigkeit in Malta
Die steuerliche Behandlung einer Person hängt wesentlich davon ab, ob sie in Malta steuerlich ansässig und/oder dort domiziliert ist.
Nach den Informationen der MTCA gilt grundsätzlich: Personen, die in Malta domiziliert und gewöhnlich ansässig sind, müssen ihr weltweites Einkommen erklären. Personen, die nicht in Malta domiziliert oder nicht gewöhnlich dort ansässig sind, unterliegen dagegen grundsätzlich anderen Regeln, insbesondere hinsichtlich in Malta entstehender Einkünfte und bestimmter nach Malta überwiesener Einkünfte.
Damit ist die Unterscheidung zwischen Residence und Domicile für international tätige Personen von erheblicher Bedeutung.
Wer beispielsweise seinen Lebensmittelpunkt nach Malta verlagert, sollte deshalb vorab prüfen lassen, welche Einkünfte in Malta steuerpflichtig werden und welche Einkünfte möglicherweise nach einer sogenannten Remittance-Basis behandelt werden.
3. Einkommensteuer für Privatpersonen
Die Einkommensteuer für natürliche Personen ist in Malta progressiv ausgestaltet. Das bedeutet, dass höhere steuerpflichtige Einkommen grundsätzlich mit höheren Steuersätzen belastet werden.
Für das Steuerjahr 2025 lagen die allgemeinen Steuersätze für alleinstehende Personen beispielsweise bei:
- 0 % bis 12.000 Euro,
- 15 % für den folgenden Einkommensbereich,
- 25 % für den mittleren Einkommensbereich,
- 35 % für Einkommen oberhalb der höchsten Schwelle.
Für verheiratete Personen und Eltern gelten jeweils eigene Steuertarife beziehungsweise Schwellenwerte.
Die konkreten Steuersätze und Freibeträge können sich durch gesetzgeberische Änderungen verändern. Deshalb sollte bei einer aktuellen Steuerplanung immer die für das jeweilige Steuerjahr geltende Tabelle herangezogen werden.
4. Besteuerung von Arbeitnehmern
Bei Arbeitnehmern erfolgt die laufende Einkommensteuer grundsätzlich häufig über das sogenannte Final Settlement System (FSS). Dabei wird die Steuer bereits während des Jahres über den Arbeitgeber einbehalten.
Die MTCA beschreibt das FSS als System, das insbesondere Arbeitnehmer und Pensionäre betrifft und eine möglichst genaue Einbehaltung der geschuldeten Steuer von den laufenden Bezügen ermöglichen soll.
Für Personen mit zusätzlichen Einkünften, selbstständiger Tätigkeit oder anderen steuerpflichtigen Einnahmen können weitere Melde- und Zahlungspflichten entstehen.
5. Besteuerung von Unternehmen
Für Unternehmen ist insbesondere die maltesische Körperschaftsteuer von Bedeutung.
Maltesische Gesellschaften unterliegen grundsätzlich einem Körperschaftsteuersatz von 35 % auf ihr weltweites Einkommen und ihre Kapitalgewinne. Ausländische Gesellschaften, die außerhalb Maltas gegründet wurden, können hinsichtlich Einkünften aus maltesischen Quellen steuerpflichtig sein.
Das maltesische System enthält allerdings zusätzlich ein sogenanntes Imputation-System. Nach Ausschüttung von Dividenden können Anteilseigner unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung eines Teils oder der gesamten von der Gesellschaft entrichteten Steuer erhalten. Dadurch soll eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne vermieden werden.
Die tatsächliche steuerliche Belastung einer internationalen Unternehmensstruktur kann daher erheblich von der isolierten Betrachtung des nominellen Steuersatzes von 35 % abweichen.
6. Neue steuerliche Entwicklungen für Unternehmen
Das maltesische Steuerrecht wird laufend weiterentwickelt. Für bestimmte Unternehmen besteht seit dem Steuerjahr 2025 beispielsweise ein optionales Regime, bei dem unter den entsprechenden Voraussetzungen ein 15-%-Finalsteuersatz auf bestimmte steuerpflichtige Einkünfte angewendet werden kann.
Nach den aktuellen Regelungen ist diese Wahl unter anderem mit einer Mindestbindungsdauer verbunden und die betreffende Steuer ist grundsätzlich endgültig und nicht über das normale Imputation-System rückerstattbar. Die konkrete Anwendung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweiligen Unternehmensstruktur ab.
Diese Regelung zeigt, dass bei einer Unternehmensgründung oder Umstrukturierung in Malta eine aktuelle steuerrechtliche Analyse erforderlich ist und nicht allein auf den allgemeinen Körperschaftsteuersatz abgestellt werden sollte.
7. Mehrwertsteuer in Malta
Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern Maltas.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt grundsätzlich 18 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten jedoch reduzierte Sätze von 12 %, 7 %, 5 % oder 0 %, beziehungsweise besondere Befreiungsregelungen.
Unternehmen müssen prüfen, ob ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten eine VAT-Registrierung erfordern. Dabei kommt es unter anderem auf die Art der Leistungen, den Ort der Leistung und die jeweilige Umsatzsituation an.
Für international tätige Unternehmen können zusätzlich die EU-Regeln über grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen relevant sein.
8. VAT-Erklärungen und laufende Verpflichtungen
Unternehmen, die für VAT-Zwecke registriert sind, müssen ihre steuerlichen Aufzeichnungen ordnungsgemäß führen und die vorgeschriebenen VAT-Erklärungen einreichen.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Rechnungen, Umsätze, Vorsteuerbeträge und steuerpflichtige beziehungsweise steuerbefreite Leistungen korrekt dokumentiert werden.
Die Nichteinhaltung der entsprechenden Melde- und Zahlungsfristen kann zu Zinsen, Zuschlägen oder anderen steuerlichen Konsequenzen führen. Die MTCA veröffentlicht regelmäßig aktuelle Fristen und steuerrechtliche Hinweise.
9. Steuerliche Pflichten von Unternehmen
Eine in Malta gegründete Gesellschaft muss nicht nur ihre Steuerregistrierung durchführen, sondern auch laufende steuerliche Verpflichtungen erfüllen.
Unternehmen müssen ausreichende Geschäfts- und Buchführungsunterlagen aufbewahren, damit steuerpflichtige Einkünfte und zulässige Abzüge nachvollzogen werden können. Die MTCA weist ausdrücklich auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung entsprechender Aufzeichnungen hin.
Die Körperschaftsteuererklärung ist grundsätzlich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist einzureichen. Die konkrete Frist hängt unter anderem vom Geschäftsjahresende ab. Auch Vorauszahlungen und andere steuerliche Verpflichtungen können anfallen.
10. Internationale Besteuerung und Doppelbesteuerung
Für Personen und Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Staaten ist die internationale Steuerplanung von besonderer Bedeutung.
Malta verfügt über ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen können beispielsweise festlegen, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Darüber hinaus müssen EU-Regelungen und internationale Standards zur Bekämpfung von Steuervermeidung berücksichtigt werden. Die MTCA veröffentlicht hierzu unter anderem Richtlinien zu den Anti-Tax-Avoidance-Directives (ATAD), Transfer Pricing und weiteren internationalen Steuerfragen.
11. Transfer Pricing und internationale Unternehmensgruppen
Bei verbundenen Unternehmen kann die maltesische Transfer-Pricing-Gesetzgebung relevant werden. Dabei geht es insbesondere darum, dass grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen zu angemessenen Bedingungen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
Für das Steuerjahr 2026 wurden beispielsweise entsprechende Angaben in der Körperschaftsteuererklärung ergänzt. Die MTCA weist ausdrücklich auf die Anwendung der maltesischen Transfer-Pricing-Regeln hin.
Internationale Unternehmensgruppen sollten daher bereits bei der Strukturierung ihrer Geschäftsbeziehungen prüfen, ob Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen.
12. Steuererklärungen und Fristen
Steuerpflichtige müssen die jeweils geltenden Einreichungs- und Zahlungsfristen beachten. Für Privatpersonen wurde beispielsweise für das Steuerjahr 2026 eine Frist für die Einkommensteuererklärung und die entsprechende Steuerzahlung am 31. Juli 2026 veröffentlicht.
Bei Unternehmen hängen die Fristen insbesondere vom jeweiligen Geschäftsjahr ab. Für die elektronische Einreichung können unter bestimmten Umständen verlängerte Fristen gelten; dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Verlängerung der Zahlungsfrist.
Eine verspätete Einreichung oder Zahlung sollte daher unbedingt vermieden werden.
13. Steuerrechtliche Änderungen im Jahr 2026
Auch im Jahr 2026 wurden verschiedene Änderungen und neue steuerrechtliche Maßnahmen eingeführt beziehungsweise angekündigt. Die MTCA führt hierfür einen eigenen Bereich zu den Legislative Developments 2026, in dem unter anderem Änderungen des Income Tax Act und weitere steuerrechtliche Maßnahmen veröffentlicht werden.
Auch im Bereich der Mehrwertsteuer wurden 2026 Änderungen beschlossen. Ein Teil dieser Änderungen setzt europäische Vorgaben zur Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems um; bestimmte Regelungen treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Umsätzen ist es deshalb wichtig, zukünftige Änderungen bereits frühzeitig in die steuerliche Planung einzubeziehen.
14. Bedeutung einer professionellen Steuerberatung
Das maltesische Steuerrecht verbindet nationale Regelungen mit EU-Recht und internationalen steuerlichen Standards. Besonders bei Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern, Immobilien, internationalen Geschäftsbeziehungen oder Einkünften aus mehreren Staaten können die steuerlichen Fragen komplex werden.
Eine professionelle Prüfung kann beispielsweise klären:
- ob eine Person in Malta steuerlich ansässig ist,
- welche Einkünfte in Malta steuerpflichtig sind,
- ob die Remittance Basis anwendbar ist,
- welche Körperschaftsteuerregelungen für ein Unternehmen gelten,
- ob eine VAT-Registrierung erforderlich ist,
- welche Doppelbesteuerungsabkommen relevant sind,
- ob Transfer-Pricing-Regeln Anwendung finden.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung steuerlicher Sachverhalte, der Prüfung internationaler Strukturen und der Vorbereitung entsprechender steuerrechtlicher Verfahren unterstützend tätig werden.
15. Fazit
Das Steuerrecht Maltas bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ein differenziertes System. Bei Privatpersonen sind insbesondere steuerliche Ansässigkeit, Domizil und die Herkunft beziehungsweise Überweisung von Einkünften von Bedeutung. Unternehmen unterliegen grundsätzlich einer Körperschaftsteuer von 35 %, wobei das maltesische Imputation-System und weitere gesetzliche Regelungen die tatsächliche steuerliche Situation beeinflussen können.
Auch die Mehrwertsteuer mit einem regulären Satz von 18 % stellt einen wichtigen Bestandteil des maltesischen Steuersystems dar.
Wer in Malta lebt, arbeitet oder ein Unternehmen betreibt, sollte seine steuerlichen Verpflichtungen deshalb nicht allein anhand allgemeiner Steuersätze beurteilen. Entscheidend sind vielmehr die individuelle steuerliche Situation, die Art der Einkünfte, die Unternehmensstruktur und gegebenenfalls internationale Verbindungen.
Da sich die maltesischen Steuervorschriften regelmäßig ändern, sollten vor wichtigen steuerlichen Entscheidungen stets die aktuellen Vorgaben der Malta Tax and Customs Administration und gegebenenfalls professionelle steuerrechtliche Beratung berücksichtigt werden.
