Fusionen und Übernahmen in Spanien

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Spanien
26.08.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Spanien

Fusionen und Übernahmen in Spanien: Rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Aspekte

1. Einleitung

Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions, M&A) spielen eine bedeutende Rolle bei der Expansion und Umstrukturierung von Unternehmen in Spanien. Unternehmen können durch den Erwerb von Beteiligungen, die Übernahme der Kontrolle über eine Gesellschaft oder durch eine Fusion ihre Marktposition ausbauen, neue Geschäftsbereiche erschließen oder ihre Unternehmensstruktur neu organisieren.

Für M&A-Transaktionen in Spanien sind mehrere Rechtsgebiete relevant. Neben dem Gesellschaftsrecht müssen insbesondere Wettbewerbsrecht, Investitionskontrolle, Steuerrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls sektorale Vorschriften berücksichtigt werden. Das spanische Gesellschaftsrecht für Strukturmaßnahmen wurde insbesondere durch das Real Decreto-ley 5/2023 neu geregelt. (Boe)

2. Was versteht man unter M&A in Spanien?

Unter Mergers & Acquisitions werden verschiedene Formen von Unternehmenstransaktionen zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere:

  • Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien,
  • Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen,
  • Erwerb einzelner Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche,
  • Fusion mehrerer Gesellschaften,
  • Gründung von Gemeinschaftsunternehmen,
  • Umstrukturierung bestehender Unternehmensgruppen.

Eine Übernahme kann somit sowohl als Share Deal als auch als Asset Deal strukturiert werden. Bei einem Share Deal werden Beteiligungen an der Zielgesellschaft erworben, während bei einem Asset Deal bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche übertragen werden.

3. Unternehmenskauf durch Anteilserwerb

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an einer spanischen Gesellschaft. Dadurch kann er – abhängig von der Beteiligungshöhe und den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen – die Kontrolle über das Unternehmen erlangen.

Vor dem Abschluss eines solchen Geschäfts ist insbesondere zu prüfen, welche Rechte mit den zu erwerbenden Aktien oder Geschäftsanteilen verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Stimmrechte, Gewinnbezugsrechte, Vorkaufsrechte und Beschränkungen der Übertragbarkeit.

Bei größeren Transaktionen wird regelmäßig eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchgeführt.

4. Asset Deal und Erwerb einzelner Geschäftsbereiche

Bei einem Asset Deal werden nicht zwingend die Gesellschaftsanteile, sondern bestimmte Vermögenswerte oder Unternehmensteile erworben.

Dabei können beispielsweise Immobilien, Maschinen, Markenrechte, Kundenverträge oder bestimmte Geschäftsbereiche Gegenstand der Transaktion sein. Der Vorteil kann darin liegen, dass der Käufer gezielter diejenigen Vermögenswerte übernimmt, die für seine strategischen Ziele relevant sind.

Gleichzeitig ist die rechtliche Übertragung jedes einzelnen Vermögenswerts zu prüfen. Bei bestimmten Rechten und Verpflichtungen können zusätzliche Formalitäten erforderlich sein.

5. Due Diligence vor der Übernahme

Eine der wichtigsten Phasen einer M&A-Transaktion ist die Due Diligence. Dabei wird das Zielunternehmen systematisch auf rechtliche, finanzielle, steuerliche und wirtschaftliche Risiken untersucht.

Eine rechtliche Due Diligence kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Gesellschaftsstruktur und Beteiligungsverhältnisse,
  • bestehende Verträge,
  • Immobilien und sonstige Vermögenswerte,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • anhängige Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
  • geistiges Eigentum,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • Datenschutz,
  • steuerliche Verpflichtungen,
  • bestehende Finanzierungen und Sicherheiten.

Das Ziel besteht darin, Risiken vor Vertragsabschluss zu erkennen und gegebenenfalls im Kaufvertrag durch Garantien, Freistellungen oder Kaufpreisanpassungen zu berücksichtigen.

6. Wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle

Eine M&A-Transaktion kann in Spanien einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle unterliegen. Zuständig ist insbesondere die Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach Angaben der CNMC kann eine wirtschaftliche Konzentration insbesondere dann anmeldepflichtig sein, wenn bestimmte Marktanteils- oder Umsatzschwellen erreicht werden. Grundsätzlich kann eine vorherige Genehmigung erforderlich sein, bevor die Transaktion umgesetzt wird. (cnmc.es)

Zu den von der CNMC erfassten Konzentrationen gehören unter anderem der Erwerb der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle über Unternehmen sowie bestimmte Joint Ventures.

7. Umsatz- und Marktanteilsschwellen

Für die spanische Fusionskontrolle sind insbesondere zwei Konstellationen relevant. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein, wenn durch die Transaktion ein Marktanteil von mindestens 30 % auf dem relevanten Markt erreicht oder erhöht wird oder wenn der weltweite Umsatz der beteiligten Unternehmen in Spanien bestimmte gesetzliche Schwellen überschreitet.

Die CNMC nennt derzeit unter anderem einen Schwellenwert von 240 Millionen Euro Gesamtumsatz in Spanien, wobei mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils mehr als 60 Millionen Euro Umsatz in Spanien erzielen müssen. Für die Marktanteilsschwelle gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen. (CNMC)

Wenn eine Transaktion unter die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt, ist außerdem zu prüfen, ob die europäische Fusionskontrolle anstelle des spanischen Verfahrens Anwendung findet.

8. Das sogenannte Gun-Jumping-Risiko

Bei einer anmeldepflichtigen Transaktion darf der Käufer die Kontrolle nicht einfach vor der erforderlichen Genehmigung ausüben.

Die CNMC weist ausdrücklich darauf hin, dass grundsätzlich eine Suspensionspflicht besteht, wenn eine Konzentration anmeldepflichtig ist. Die Durchführung der Transaktion muss daher grundsätzlich bis zur erforderlichen Genehmigung ausgesetzt werden. (cnmc.es)

Ein vorzeitiger Vollzug – häufig als Gun-Jumping bezeichnet – kann erhebliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.

9. Kontrolle ausländischer Investitionen

Bei einem M&A-Geschäft mit einem ausländischen Käufer muss zusätzlich geprüft werden, ob die spanische Investitionskontrolle Anwendung findet.

Spanien sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine vorherige Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen vor. Besonders relevant sind Investitionen aus Staaten außerhalb der EU und der EFTA, wenn der Investor beispielsweise eine Beteiligung von mindestens 10 % an einem spanischen Unternehmen erwirbt oder die Kontrolle über dieses Unternehmen übernimmt und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. (comercio.gob.es)

Besondere Bedeutung kann die Investitionskontrolle bei strategischen Bereichen wie kritischer Infrastruktur, kritischen Technologien, bestimmten Rohstoffen, sensiblen Informationen oder Medien haben. (comercio.gob.es)

10. M&A mit türkischer Beteiligung

Bei einem Erwerb eines spanischen Unternehmens durch einen türkischen Investor ist insbesondere zu prüfen, ob die spanischen Vorschriften zur Kontrolle ausländischer Investitionen greifen.

Da die Türkei kein EU-Mitgliedstaat ist, kann bei bestimmten Transaktionen eine vorherige Genehmigung erforderlich sein. Die konkrete Beurteilung hängt unter anderem vom Tätigkeitsbereich des Zielunternehmens, der Beteiligungshöhe und der Kontrolle durch den ausländischen Investor ab. (comercio.gob.es)

Darüber hinaus müssen die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften beider Länder berücksichtigt werden.

11. Kaufvertrag und Garantien

Das zentrale Vertragsdokument einer Übernahme ist regelmäßig der Share Purchase Agreement (SPA) oder bei einem Asset Deal ein entsprechender Kaufvertrag.

Der Vertrag enthält typischerweise Regelungen über:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten,
  • Vollzugsbedingungen,
  • Garantien und Zusicherungen,
  • Haftungsbegrenzungen,
  • Freistellungen,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Vertraulichkeit,
  • erforderliche behördliche Genehmigungen,
  • Rücktritts- und Beendigungsrechte.

Besonders wichtig sind die sogenannten Representations and Warranties, mit denen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften und rechtliche Verhältnisse des Zielunternehmens bestätigt.

12. Steuerliche Aspekte

M&A-Transaktionen müssen auch steuerlich sorgfältig strukturiert werden. Je nach Transaktionsform können unter anderem Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer und Steuern im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen relevant sein.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kommen zusätzlich Fragen der Doppelbesteuerung, Quellensteuern und Verrechnungspreise hinzu.

Deshalb sollte bereits vor Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags eine steuerliche Strukturierung erfolgen. Die gewählte Transaktionsform kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung des Käufers und Verkäufers haben.

13. Arbeitnehmer und Arbeitsrecht

Eine Übernahme oder Fusion kann erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Bei einem Übergang eines Unternehmens oder eines wirtschaftlich selbständigen Unternehmensteils können die spanischen Vorschriften über den Übergang von Unternehmen oder Betriebsteilen relevant werden.

Auch Informations- und Konsultationsrechte der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden. Das spanische Recht über gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen enthält ausdrücklich Schutzmechanismen für Arbeitnehmer. (Boe)

Eine arbeitsrechtliche Due Diligence sollte deshalb insbesondere Arbeitsverträge, Tarifbindungen, Bonusregelungen, Pensionsansprüche und laufende arbeitsrechtliche Streitigkeiten erfassen.

14. Fusion als Bestandteil einer M&A-Transaktion

Nicht jede M&A-Transaktion endet mit einem einfachen Anteilserwerb. Nach der Übernahme kann eine Fusion durchgeführt werden, um die erworbene Gesellschaft mit dem Käufer oder einer Tochtergesellschaft zusammenzuführen.

Das spanische Recht sieht hierfür insbesondere die Fusion durch Aufnahme oder die Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft vor. Bei einer Fusion gehen die Vermögenswerte und Verpflichtungen der erlöschenden Gesellschaft grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die resultierende Gesellschaft über. (Boe)

Eine solche Post-Merger-Reorganisation kann dazu beitragen, doppelte Verwaltungsstrukturen zu reduzieren und die Unternehmensorganisation zu vereinfachen.

15. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Bei internationalen M&A-Transaktionen müssen mehrere Rechtsordnungen miteinander koordiniert werden. Das gilt insbesondere für Transaktionen zwischen Spanien und Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Bei grenzüberschreitenden Fusionen hat Spanien die europäische Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen durch das Real Decreto-ley 5/2023 umgesetzt. Ziel dieser Regelungen ist unter anderem eine stärkere Harmonisierung und Transparenz bei grenzüberschreitenden Strukturmaßnahmen. (MJusticia)

Bei einer spanisch-türkischen Transaktion sollten daher sowohl die spanischen als auch die türkischen gesellschafts-, steuer- und investitionsrechtlichen Anforderungen frühzeitig geprüft werden.

16. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

M&A-Transaktionen gehören zu den komplexesten wirtschaftsrechtlichen Vorgängen. Eine erfolgreiche Übernahme erfordert nicht nur die Prüfung des Kaufvertrags, sondern auch eine umfassende Untersuchung des Zielunternehmens sowie die Einhaltung möglicher Genehmigungs- und Meldepflichten.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei M&A-Projekten in Spanien rechtlich unterstützen. Dazu können insbesondere die Durchführung beziehungsweise Koordinierung einer Legal Due Diligence, die Prüfung von Beteiligungs- und Kaufverträgen, die Begleitung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen sowie die Bewertung grenzüberschreitender rechtlicher Fragen gehören.

Bei größeren Transaktionen ist außerdem eine frühzeitige Abstimmung mit Wettbewerbs- und Investitionskontrollbehörden von besonderer Bedeutung.

17. Fazit

Fusionen und Übernahmen in Spanien unterliegen einem Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete. Neben dem Gesellschaftsrecht sind insbesondere die Fusionskontrolle, ausländische Investitionskontrolle, Steuerrecht und Arbeitsrecht zu berücksichtigen.

Bei bestimmten Konzentrationen kann eine vorherige Anmeldung bei der CNMC erforderlich sein, wobei unter anderem Marktanteils- und Umsatzschwellen eine Rolle spielen. (cnmc.es) Bei Investitionen aus Drittstaaten kann zusätzlich eine Genehmigung nach den spanischen Regeln zur Kontrolle ausländischer Investitionen erforderlich sein. (comercio.gob.es)

Eine sorgfältige Due Diligence, eine klare vertragliche Regelung und die frühzeitige Prüfung behördlicher Genehmigungen sind daher entscheidend. Für spanische und internationale Investoren kann die rechtliche Begleitung durch cosmos legal Cabinet juridique dazu beitragen, eine M&A-Transaktion strukturiert vorzubereiten und die wesentlichen gesellschafts-, wettbewerbs- und investitionsrechtlichen Risiken frühzeitig zu erkennen.

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