Eheschließung in Malta

Ana Sayfa /Makaleler /Eheschließung in Malta
12.09.2026 Hukuk

Eheschließung in Malta

Eheschließung in Malta: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Besonderheiten

1. Einleitung

Malta bietet sowohl maltesischen Staatsangehörigen als auch ausländischen Paaren die Möglichkeit, eine rechtsgültige Ehe zu schließen. Das maltesische Recht unterscheidet dabei insbesondere zwischen zivilen und religiösen Eheschließungen. Zuständig für die Registrierung und die wesentlichen Formalitäten ist das Marriage Registry innerhalb von Identità. (Kimlik Malta)

Auch ausländische Paare können grundsätzlich in Malta heiraten. Eine besondere Bedeutung haben dabei die erforderlichen Personenstandsdokumente, die Veröffentlichung der sogenannten Marriage Banns, die Identitätsnachweise sowie gegebenenfalls Apostillen, Legalisationen und beglaubigte Übersetzungen.

2. Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung

Nach den aktuellen Informationen des maltesischen Public Registry müssen beide zukünftigen Ehegatten grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und in der Lage sein, die Bedeutung und Rechtsnatur einer Ehe zu verstehen. (Kimlik Malta)

Eine Eheschließung setzt außerdem voraus, dass kein rechtliches Ehehindernis besteht. Personen, die lediglich getrennt leben, gelten beispielsweise weiterhin als verheiratet. Eine erneute Eheschließung ist erst möglich, wenn die vorherige Ehe durch Scheidung, Annullierung oder den Tod des Ehepartners aufgelöst wurde. (Kimlik Malta)

Auch gleichgeschlechtliche Ehen sind in Malta seit dem 1. September 2017 gesetzlich anerkannt. (Kimlik Malta)

3. Eheschließung von Ausländern in Malta

Für ausländische Paare bestehen grundsätzlich keine offiziellen Mindestaufenthaltsanforderungen, um in Malta zu heiraten. Das Marriage Registry empfiehlt Paaren, die dauerhaft außerhalb Maltas leben, jedoch bereits ungefähr vier Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin Kontakt mit der Behörde aufzunehmen. Die Anreise sollte grundsätzlich ein bis zwei Werktage vor der Zeremonie erfolgen, damit die notwendigen Formalitäten abgeschlossen werden können. (Kimlik Malta)

Für die konkrete Dokumentenliste ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Marriage Registry besonders wichtig. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bestimmte ausländische Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben können.

4. Anmeldung der Eheschließung und Marriage Banns

Vor einer Eheschließung müssen die sogenannten Marriage Banns beantragt beziehungsweise veröffentlicht werden. Die zuständige Behörde empfiehlt, spätestens drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin einen Termin beim Marriage Registry zu vereinbaren. (Kimlik Malta)

Zum Verfahren gehören insbesondere:

  • der Antrag auf Veröffentlichung der Marriage Banns (Form RZ1),
  • die entsprechende Erklärung unter Eid (Form RZ2),
  • Identitätsdokumente der zukünftigen Ehegatten,
  • erforderliche Geburtsurkunden,
  • Nachweise über den Familienstand,
  • Angaben zu den Trauzeugen,
  • gegebenenfalls zusätzliche Dokumente bei früheren Ehen.

Die RZ2-Erklärungen werden von beiden Partnern jeweils einzeln unter Eid beziehungsweise feierlicher Versicherung abgegeben. Damit wird bestätigt, dass kein rechtliches Hindernis gegen die Eheschließung besteht. (Servizz.GOV)

5. Erforderliche Dokumente

Die genaue Dokumentenliste hängt von der Staatsangehörigkeit und dem bisherigen Familienstand der Ehepartner ab. Die von Identità veröffentlichte Übersicht nennt unter anderem folgende Unterlagen: (Kimlik Malta)

  • Reisepässe beziehungsweise gültige Identitätsdokumente,
  • vollständige Geburtsurkunden,
  • gegebenenfalls Adoptionsurkunden,
  • Nachweis über den aktuellen Familienstand,
  • gegebenenfalls frühere Heiratsurkunden,
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners,
  • bei Geschiedenen die entsprechende Scheidungsentscheidung beziehungsweise ein entsprechender Nachweis,
  • bei annullierten Ehen die erforderlichen Nachweise über die Annullierung,
  • Kopien der Ausweisdokumente der Trauzeugen.

Diese Liste ist ausdrücklich nur indikativ. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden. (Kimlik Malta)

6. Ausländische Urkunden und Übersetzungen

Für internationale Eheschließungen ist die Form der ausländischen Dokumente besonders wichtig.

Dokumente, die nicht auf Englisch oder Maltesisch ausgestellt sind, müssen grundsätzlich offiziell übersetzt werden. Identità stellt hierfür Informationen über anerkannte beziehungsweise zertifizierte Übersetzer zur Verfügung. (Kimlik Malta)

Bei ausländischen öffentlichen Urkunden können außerdem Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Für bestimmte öffentliche Dokumente aus EU-Mitgliedstaaten gelten dagegen die Erleichterungen der EU-Verordnung 2016/1191, sodass beispielsweise keine Apostille verlangt werden darf, soweit die jeweiligen Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. (Kimlik Malta)

Gerade bei Geburts- und Familienstandsunterlagen sollte deshalb vor der Beschaffung der Dokumente geklärt werden, welche Version die maltesische Behörde akzeptiert.

7. Zivile Eheschließung

Bei einer zivilen Eheschließung findet die Trauung vor dem Marriage Registrar beziehungsweise einem entsprechend autorisierten Marriage Registry Officer statt. Außerdem müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Trauzeugen anwesend sein. (Kimlik Malta)

Das Paar muss dem Marriage Registry unter anderem den gewünschten Ort und Termin der Eheschließung mitteilen. Auch die gewünschte Namensführung nach der Eheschließung muss angegeben werden. (Kimlik Malta)

Die Trauung kann grundsätzlich an unterschiedlichen zugelassenen Orten stattfinden. Wer eine Zeremonie außerhalb des Marriage Registry plant, sollte deshalb frühzeitig die konkreten organisatorischen und gebührenrechtlichen Voraussetzungen klären.

8. Religiöse Eheschließung

Neben der zivilen Ehe ist in Malta auch eine religiöse Eheschließung möglich. Bei einer kirchlichen Trauung sind zusätzliche Formalitäten zu beachten.

Das Paar muss unter anderem die Kirche, das Datum der Trauung und den Namen des Priesters angeben. Außerdem müssen die erforderlichen Personenstands- und Identitätsdokumente eingereicht werden. (Kimlik Malta)

Etwa zehn Tage vor der Hochzeit müssen die Ehepartner nach den Angaben des Marriage Registry zwei Exemplare des Marriage Act und das Certificate of Banns abholen und diese dem zuständigen Pfarrer übergeben. Nach der Trauung wird der Marriage Act von den Ehepartnern, den Zeugen und dem zuständigen Geistlichen unterzeichnet und anschließend zur Registrierung an das Public Registry weitergeleitet. (Kimlik Malta)

9. Trauzeugen

Für die Eheschließung sind Trauzeugen erforderlich. Nach den Angaben von Identità kann grundsätzlich eine Person als Zeuge gewählt werden, beispielsweise ein Familienmitglied oder Freund, sofern diese Person mindestens 18 Jahre alt ist.

Jeder Ehepartner muss mindestens einen Zeugen haben und kann bis zu zwei Zeugen benennen. Je nach Wohnsitz und Staatsangehörigkeit müssen die Zeugen entsprechende gültige Identitätsdokumente vorlegen. (Kimlik Malta)

10. Namensführung nach der Eheschließung

Die Eheschließung kann Auswirkungen auf die Namensführung der Ehepartner haben. Malta bietet verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Verwendung des Familiennamens nach der Hochzeit.

Für ausländische Staatsangehörige ist jedoch besonders wichtig, dass die Namensänderung nach einer Eheschließung nicht ausschließlich nach maltesischem Recht beurteilt werden kann. Identità weist ausdrücklich darauf hin, dass Nicht-Malteser zusätzlich bei ihrer Botschaft oder der zuständigen Behörde des Heimatstaates überprüfen sollten, ob die gewünschte Namensänderung nach dem Recht des Herkunftsstaates anerkannt wird. (Kimlik Malta)

Dies kann beispielsweise für die spätere Ausstellung eines Reisepasses oder die Aktualisierung ausländischer Personenstandsdokumente relevant sein.

11. Ehe zwischen einem Malteser und einem Ausländer

Wenn ein maltesischer Staatsbürger eine ausländische Person heiratet, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der ausländische Partner längere Zeit außerhalb Maltas gelebt hat.

Die Behörden empfehlen in solchen Fällen ausdrücklich, vor der Beschaffung der Dokumente mit einem Marriage Registry Officer abzuklären, welche Nachweise im konkreten Fall benötigt werden. (Kimlik Malta)

Nach der Eheschließung kann die Ehe außerdem für aufenthaltsrechtliche Zwecke relevant werden. Eine Ehe mit einem maltesischen Staatsbürger bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der ausländische Ehepartner unmittelbar die maltesische Staatsangehörigkeit erhält.

12. Gebühren

Für die Eheschließung fallen je nach Wohnsitz der Ehepartner und Ort der Zeremonie unterschiedliche Gebühren an.

Nach der aktuellen Gebührenübersicht von Identità kostet eine zivile Eheschließung beispielsweise im Marriage Registry:

  • 25,65 Euro, wenn beide Ehepartner in Malta wohnen,
  • 51,30 Euro, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt,
  • 76,95 Euro, wenn beide Ehepartner im Ausland leben.

Für eine Zeremonie außerhalb des Marriage Registry gelten höhere Gebühren. Auch bei religiösen Eheschließungen bestehen entsprechende Gebührenregelungen. (Kimlik Malta)

13. Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Nicht jede Ehe muss in Malta geschlossen werden. Eine im Ausland geschlossene Ehe kann für einen maltesischen Staatsbürger in Malta registriert werden.

Hierfür muss grundsätzlich die ausländische Heiratsurkunde der zuständigen ausländischen Behörde vorgelegt und anschließend beim maltesischen Public Registry registriert werden. Bei Dokumenten aus Nicht-EU-Staaten kann eine Apostille oder vollständige Legalisation erforderlich sein. (Kimlik Malta)

Die Registrierung einer ausländischen Ehe kann insbesondere dann wichtig sein, wenn die betreffende Person später einen maltesischen Pass beantragen möchte und sich durch die Eheschließung ihr Familienname geändert hat. (Kimlik Malta)

14. Ehe und Aufenthaltsrecht

Eine Eheschließung kann auch ausländerrechtliche Folgen haben. Ist ein Ehepartner beispielsweise maltesischer Staatsbürger oder verfügt über einen entsprechenden Aufenthaltsstatus, kann die Ehe unter bestimmten Voraussetzungen Grundlage für einen Antrag des anderen Ehepartners auf einen Aufenthaltstitel sein.

Für solche Verfahren müssen regelmäßig die Ehe und das tatsächliche Familienverhältnis nachgewiesen werden. Bei entsprechenden Anträgen verlangt Identità unter anderem eine registrierte Heiratsurkunde sowie gegebenenfalls apostillierte oder legalisierte Nachweise. (Kimlik Malta)

Die Ehe selbst sollte daher von den Fragen des Aufenthaltsrechts unterschieden werden: Die Eheschließung und die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind zwei getrennte rechtliche Verfahren.

15. Ehevertrag und vermögensrechtliche Fragen

Neben den Formalitäten der Eheschließung sollten internationale Paare auch ihre vermögensrechtliche Situation berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Paare, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder Vermögen in mehreren Ländern haben.

Je nach individueller Situation können Fragen zum ehelichen Güterstand, zu Immobilien, Bankkonten, Unternehmensbeteiligungen und späterem Erbrecht entstehen. Bei internationalen Ehen kann außerdem die Frage relevant werden, welches nationale Recht auf bestimmte vermögensrechtliche Beziehungen Anwendung findet.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann deshalb sinnvoll sein, bevor größere Vermögenswerte gemeinsam erworben oder übertragen werden.

16. Rechtliche Unterstützung bei einer Eheschließung in Malta

Eine Eheschließung in Malta ist grundsätzlich gut strukturiert, kann bei internationalen Paaren jedoch zusätzliche rechtliche und administrative Anforderungen mit sich bringen. Dies gilt insbesondere bei ausländischen Geburtsurkunden, früheren Ehen, Scheidungen, unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder geplanten aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung einer Eheschließung in Malta, der Prüfung ausländischer Personenstandsdokumente und der Einordnung familien- und aufenthaltsrechtlicher Fragen unterstützend tätig werden.

17. Fazit

Eine Eheschließung in Malta setzt eine sorgfältige Vorbereitung der Personenstandsunterlagen und die Einhaltung der formellen Anforderungen des Marriage Registry voraus. Beide Ehepartner müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein; außerdem darf kein rechtliches Ehehindernis bestehen. (Kimlik Malta)

Die Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen. Identità empfiehlt, den Kontakt mit dem Marriage Registry spätestens drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin aufzunehmen; für bestimmte ausländische Paare wird sogar eine frühere Kontaktaufnahme empfohlen. (Kimlik Malta)

Besonders bei internationalen Ehen sollten Geburtsurkunden, Nachweise über den Familienstand und gegebenenfalls Scheidungs- oder Sterbeurkunden rechtzeitig beschafft, apostilliert beziehungsweise legalisiert und übersetzt werden. Auch die spätere Anerkennung der Ehe im Heimatstaat und mögliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Eine professionelle rechtliche Vorbereitung kann dazu beitragen, dass die Eheschließung in Malta ordnungsgemäß durchgeführt und die daraus entstehenden familien-, aufenthalts- und vermögensrechtlichen Folgen von Anfang an berücksichtigt werden.

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