INTERPOL in Frankreich
INTERPOL in Frankreich: Internationale Polizeikooperation, Fahndung und rechtliche Grundlagen
1. Einleitung
Die internationale Kriminalität macht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden verschiedener Staaten erforderlich. Frankreich nimmt innerhalb dieses Systems eine wichtige Stellung ein und arbeitet eng mit der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation INTERPOL zusammen.
Frankreich ist bereits seit 7. September 1923 Mitglied von INTERPOL. Das französische Bureau central national (BCN) – France befindet sich in Paris und dient als zentrale Schnittstelle zwischen den französischen Strafverfolgungsbehörden, anderen nationalen Zentralbüros und dem INTERPOL-Generalsekretariat. (Interpol)
Für Personen, die in Frankreich oder international mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, einer Fahndung oder einer internationalen Festnahme konfrontiert sind, können INTERPOL-Maßnahmen erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Analyse solcher grenzüberschreitender Sachverhalte unterstützend tätig werden.
2. Die Rolle von INTERPOL
INTERPOL ist keine internationale Polizei, die selbstständig Personen festnimmt oder nationale Strafverfahren führt. Vielmehr handelt es sich um eine zwischenstaatliche Organisation, deren Hauptaufgabe darin besteht, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu erleichtern.
INTERPOL verfügt derzeit über 196 Mitgliedstaaten. Die nationalen Zentralbüros verbinden die jeweiligen nationalen Strafverfolgungsbehörden mit dem internationalen Netzwerk. (Interpol)
Zu den wichtigen Tätigkeiten gehören insbesondere:
- Austausch kriminalpolizeilicher Informationen,
- internationale Fahndungsunterstützung,
- Unterstützung bei der Identifizierung von Personen,
- Bekämpfung organisierter Kriminalität,
- Bekämpfung von Cyberkriminalität,
- internationale Zusammenarbeit bei Flüchtigen,
- Austausch von Informationen über gestohlene oder illegal gehandelte Gegenstände.
INTERPOL arbeitet dabei nach eigenen internationalen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen. (Interpol)
3. Das französische National Central Bureau in Paris
Das französische BCN Paris ist organisatorisch in die französische nationale Polizeistruktur eingebunden. Nach Artikel D8-2 des französischen Code de procédure pénale gehört das französische nationale Zentralbüro von INTERPOL zu den internationalen polizeilichen Kooperationsstellen innerhalb der Direction nationale de la police judiciaire. (Légifrance)
Nach Angaben von INTERPOL wird das BCN Paris im Rahmen der Direction nationale de la police judiciaire (DNPJ) betrieben. Die tägliche operative Arbeit wird von der Direction de la coopération internationale opérationnelle (DCIO) koordiniert, an der unter anderem Polizei, Gendarmerie und Zoll beteiligt sind. (Interpol)
Damit stellt Frankreich eine zentrale Verbindung zwischen seinen nationalen Ermittlungsbehörden und den internationalen Kooperationskanälen her.
4. Internationale Ermittlungszusammenarbeit
Wenn ein französisches Ermittlungsverfahren einen internationalen Bezug aufweist, kann die französische Polizei über die entsprechenden internationalen Kooperationskanäle Informationen aus anderen Staaten anfordern.
Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn:
- ein Verdächtiger ins Ausland geflohen ist,
- eine Straftat mehrere Staaten betrifft,
- sich Beweismittel im Ausland befinden,
- ein Fahrzeug oder Dokument international gesucht wird,
- Vermögenswerte in mehreren Ländern vorhanden sind.
Die französische SCCOPOL dient dabei als zentrale Schnittstelle für die internationale operative Polizeikooperation. Sie verbindet unter anderem die Kanäle von INTERPOL, Europol und dem Schengener Informationssystem. (Jandarma)
5. INTERPOL und französische Strafverfahren
INTERPOL ersetzt kein französisches Strafverfahren. Ein französischer Ermittlungsrichter, Staatsanwalt oder ein französisches Gericht bleibt für die jeweiligen nationalen strafprozessualen Entscheidungen zuständig.
INTERPOL kann jedoch den Informationsaustausch zwischen französischen und ausländischen Behörden erheblich erleichtern.
So können französische Ermittler beispielsweise über internationale Kanäle Informationen zu einer gesuchten Person erhalten. Die erhaltenen Informationen können anschließend im Rahmen eines französischen Strafverfahrens entsprechend den nationalen Verfahrensregeln bewertet und verwendet werden.
Die französische Gendarmerie beschreibt die internationale Polizeikooperation ausdrücklich als Unterstützung für nationale Ermittlungen und weist darauf hin, dass bei Maßnahmen, die Zwang erfordern, die zuständigen französischen Justizbehörden eingeschaltet werden müssen. (Jandarma)
6. Red Notice – die internationale Fahndungsausschreibung
Besondere Bedeutung besitzt die sogenannte Red Notice.
Eine Red Notice ist eine internationale Fahndungsausschreibung, mit der Mitgliedstaaten über eine gesuchte Person informiert werden. Sie kann insbesondere im Zusammenhang mit einem Ersuchen um vorläufige Festnahme stehen.
Wichtig ist jedoch: Eine Red Notice ist kein internationaler Haftbefehl im eigentlichen Sinne. INTERPOL selbst ordnet dadurch keine automatische Festnahme in Frankreich oder einem anderen Staat an. Ob eine Person festgenommen oder welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, richtet sich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Staates.
Das französische BCN arbeitet mit der französischen Justiz bei Auslieferungsverfahren zusammen und bearbeitet auf nationaler Ebene unter anderem INTERPOL-Notices und Diffusions, einschließlich Red Notices. (Interpol)
7. Festnahme in Frankreich aufgrund einer internationalen Fahndung
Wird eine Person in Frankreich angetroffen, gegen die eine internationale Fahndungsmaßnahme besteht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie ohne weiteres an den ersuchenden Staat überstellt wird.
Vielmehr müssen die französischen Behörden die konkrete Rechtsgrundlage und die Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahme prüfen.
Je nach Fall können insbesondere folgende Verfahren relevant werden:
- vorläufige Festnahme,
- Auslieferungsverfahren,
- europäischer Haftbefehl,
- gerichtliche Prüfung,
- internationale Rechtshilfe.
Bei einer Festnahme kann daher eine schnelle anwaltliche Prüfung entscheidend sein.
8. Auslieferung und INTERPOL
INTERPOL und ein Auslieferungsverfahren sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
INTERPOL kann die internationale Fahndungs- und Informationszusammenarbeit erleichtern. Die eigentliche Auslieferung einer Person richtet sich dagegen nach dem anwendbaren nationalen und internationalen Recht.
Das französische BCN arbeitet bei Auslieferungsfällen eng mit dem französischen Justizministerium zusammen. Die entsprechende Stelle innerhalb der DCIO befasst sich unter anderem mit INTERPOL-Notices und Diffusions im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren. (Interpol)
Bei einer in Frankreich aufgegriffenen Person muss deshalb geprüft werden, ob beispielsweise ein bilaterales Auslieferungsabkommen, ein multilaterales Übereinkommen oder – innerhalb der EU – der europäische Haftbefehl Anwendung findet.
9. INTERPOL und Europol
INTERPOL und Europol sind nicht identisch.
INTERPOL ist eine globale zwischenstaatliche Organisation mit 196 Mitgliedstaaten, während Europol die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union unterstützt. (Interpol)
Frankreich verfügt über Strukturen, die internationale und europäische Polizeikooperation miteinander verbinden. Die französische DCIO beziehungsweise die entsprechenden Kooperationsstellen arbeiten daher je nach Fall über INTERPOL-, Europol- oder Schengen-Kanäle. (Jandarma)
Für einen konkreten Fall ist deshalb entscheidend, festzustellen, welcher internationale Kooperationsmechanismus tatsächlich verwendet wurde.
10. INTERPOL und das Schengener Informationssystem
Neben INTERPOL spielt für Frankreich das Schengener Informationssystem (SIS) eine besonders wichtige Rolle.
Das französische Strafprozessrecht nennt das französische SIRENE-Büro und die nationalen Strukturen des Schengener Informationssystems ausdrücklich neben dem französischen INTERPOL-Büro und der nationalen Europol-Einheit als internationale Kooperationsstellen. (Légifrance)
Das ist besonders relevant, wenn eine Fahndungsmaßnahme innerhalb des Schengen-Raums Wirkung entfalten soll.
Bei einer Personenkontrolle in Frankreich kann daher nicht nur geprüft werden, ob eine INTERPOL-Ausschreibung besteht, sondern gegebenenfalls auch, ob eine entsprechende Ausschreibung im Schengener Informationssystem vorliegt.
11. Schutz personenbezogener Daten
Internationale Polizeikooperation beinhaltet zwangsläufig die Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Deshalb unterliegt die Verarbeitung von INTERPOL-Daten eigenen rechtlichen Regeln.
INTERPOL verfügt über einen eigenen internationalen Rechtsrahmen und über Mechanismen zur Kontrolle der Verarbeitung seiner Daten. Die Organisation verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt bei ihrer Tätigkeit internationalen rechtlichen Regeln. (Interpol)
Für betroffene Personen kann die Frage relevant sein, ob Daten über sie verarbeitet werden, ob eine Fahndungsausschreibung rechtmäßig ist und ob eine Berichtigung oder Löschung unter den geltenden Voraussetzungen beantragt werden kann.
12. Anfechtung beziehungsweise Überprüfung einer INTERPOL-Ausschreibung
Eine Person, die von einer internationalen Ausschreibung betroffen ist, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen rechtliche Schritte zur Überprüfung der betreffenden INTERPOL-Daten einleiten.
Dabei muss zunächst geklärt werden:
- Welche Ausschreibung besteht?
- Welcher Staat hat sie veranlasst?
- Auf welcher Grundlage wurde sie erstellt?
- Welche Straftat wird vorgeworfen?
- Ist die Ausschreibung noch aktuell?
- Welche nationalen Verfahren bestehen?
- Welche internationalen Rechtsbehelfe kommen in Betracht?
Eine erfolgreiche Überprüfung einer INTERPOL-Ausschreibung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein nationales Strafverfahren oder ein Haftbefehl des ersuchenden Staates beendet wird. Internationale und nationale Verfahren müssen getrennt betrachtet werden.
13. Internationale Fahndung und Verteidigungsrechte
Eine internationale Fahndungsmaßnahme kann für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben. Dazu können Schwierigkeiten bei Grenzübertritten, Polizeikontrollen, Reisen oder Aufenthaltsfragen gehören.
Besonders wichtig ist daher die frühzeitige Klärung der tatsächlichen Rechtslage.
Eine betroffene Person sollte insbesondere feststellen lassen, ob tatsächlich:
- eine INTERPOL-Red-Notice,
- eine Diffusion,
- eine nationale Fahndung,
- eine SIS-Ausschreibung oder
- ein europäischer Haftbefehl
besteht.
Diese Instrumente haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Rechtsfolgen.
14. Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Wenn französische Behörden Beweise oder Informationen aus einem anderen Staat benötigen, reicht eine bloße polizeiliche Informationsanfrage nicht immer aus.
Sobald eine Maßnahme Zwangscharakter besitzt – beispielsweise bestimmte Durchsuchungen oder andere hoheitliche Maßnahmen im Ausland –, können die förmlichen Mechanismen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erforderlich werden. Die französische Gendarmerie weist ausdrücklich auf diese Unterscheidung hin. (Jandarma)
Damit ist INTERPOL vor allem ein Instrument der internationalen Polizeikooperation und ersetzt nicht automatisch die förmliche justizielle Rechtshilfe.
15. Bedeutung für Unternehmen
INTERPOL-Fragen betreffen nicht ausschließlich Privatpersonen. Auch Unternehmen können mittelbar oder unmittelbar mit internationaler Polizeikooperation konfrontiert werden.
Dies kann beispielsweise bei Ermittlungen wegen:
- Geldwäsche,
- Betrug,
- Korruption,
- Cyberkriminalität,
- organisierter Kriminalität,
- internationalem Warenhandel,
- Finanzdelikten
relevant werden.
Unternehmen sollten deshalb über geeignete Compliance-Systeme verfügen und bei internationalen Ermittlungen frühzeitig prüfen, welche Behörden beteiligt sind und welche Daten oder Geschäftsunterlagen betroffen sein könnten.
16. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Internationale Fahndungs- und Strafsachen erfordern häufig die gleichzeitige Betrachtung des französischen Rechts, des Rechts des ersuchenden Staates sowie gegebenenfalls europäischer und internationaler Vorschriften.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei solchen Sachverhalten insbesondere bei der rechtlichen Analyse einer INTERPOL-Maßnahme, der Prüfung grenzüberschreitender Strafverfahren und der Koordination mit französischen beziehungsweise internationalen Rechtsfragen unterstützend tätig werden.
Besonders bei einer Festnahme oder einer drohenden Auslieferung sollte die rechtliche Prüfung möglichst früh beginnen. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob die Maßnahme auf einer INTERPOL-Notice, einer Diffusion, einer SIS-Ausschreibung, einem europäischen Haftbefehl oder einer anderen nationalen beziehungsweise internationalen Grundlage beruht.
17. Fazit
Die Zusammenarbeit Frankreichs mit INTERPOL ist ein wichtiger Bestandteil der internationalen Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Frankreich verfügt mit dem BCN Paris über eine zentrale nationale Schnittstelle, die französische Strafverfolgungsbehörden mit den internationalen INTERPOL-Strukturen verbindet. (Interpol)
INTERPOL selbst ist jedoch keine internationale Polizeibehörde mit eigener Festnahmegewalt. Eine Red Notice stellt insbesondere keinen automatisch in Frankreich vollstreckbaren internationalen Haftbefehl dar. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach dem französischen Recht und den jeweils einschlägigen internationalen oder europäischen Rechtsgrundlagen.
Bei internationalen Fahndungen müssen deshalb INTERPOL, das Schengener Informationssystem, Europol, nationale Haftbefehle und mögliche Auslieferungsverfahren voneinander unterschieden werden. Gerade bei einer Festnahme oder einem drohenden Auslieferungsverfahren ist eine schnelle rechtliche Analyse von besonderer Bedeutung.
Ein spezialisiertes cosmos legal Cabinet juridique kann dabei unterstützen, die internationale Fahndungssituation rechtlich einzuordnen, die maßgeblichen Verfahren zu identifizieren und die französischen sowie grenzüberschreitenden rechtlichen Aspekte einer Verteidigungsstrategie zu prüfen.
