Verkehrsstrafen in Luxemburg
Verkehrsstrafen in Luxemburg: Bußgelder, Punkteführerschein und Einspruch
Einleitung
Verstöße gegen die luxemburgische Straßenverkehrsordnung (Code de la route) können je nach Art und Schwere des Verstoßes unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Dazu gehören insbesondere gebührenpflichtige Verwarnungen (avertissement taxé), Bußgeldverfahren, Punkteabzug und in schwerwiegenden Fällen auch ein Fahrverbot oder strafrechtliche Konsequenzen.
Das luxemburgische System gilt nicht nur für Personen mit luxemburgischem Führerschein. Auch ausländische Fahrer und Nichtansässige unterliegen den luxemburgischen Verkehrsvorschriften. Für Personen, die regelmäßig in Luxemburg fahren oder dort ein Fahrzeug besitzen, ist es daher wichtig, die wesentlichen Regeln und Rechtsmittel zu kennen. (Guichet Luxembourg)
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Prüfung von Verkehrsstrafen, der Bewertung eines Bußgeldbescheids und der Vorbereitung eines Einspruchs unterstützend tätig werden.
1. Welche Arten von Verkehrsstrafen gibt es?
Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann in Luxemburg insbesondere eine gebührenpflichtige Verwarnung (avertissement taxé) oder ein Protokoll bzw. Bußgeldverfahren (procès-verbal) erfolgen. Welche Form zur Anwendung kommt, hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab. (Guichet Luxembourg)
Eine einfache gebührenpflichtige Verwarnung wird beispielsweise bei bestimmten Park- oder Halteverstößen verwendet. Solche Verstöße führen grundsätzlich nicht zu einem Abzug von Punkten beim Führerschein. (Guichet Luxembourg)
Bei schwerwiegenderen Verkehrsverstößen kann dagegen ein Verfahren mit einem procès-verbal eingeleitet werden, das weitere rechtliche Konsequenzen haben kann.
2. Verkehrsstrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Sie können durch Polizeibeamte oder durch automatische Radarkontrollen festgestellt werden.
Bei einem automatischen Radar kann der Betroffene einen Bescheid erhalten, der unter anderem folgende Informationen enthält:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit;
- gemessene Geschwindigkeit;
- berücksichtigte Geschwindigkeit;
- Ort und Zeitpunkt des Verstoßes;
- Kennzeichen des Fahrzeugs;
- Angaben zum Messgerät;
- zu zahlender Betrag;
- gegebenenfalls abzuziehende Punkte. (Guichet Luxembourg)
Bei automatischen Geschwindigkeitskontrollen liegen die entsprechenden Beträge nach den aktuellen offiziellen Angaben grundsätzlich zwischen 49 und 145 Euro, abhängig von der festgestellten Übertretung. (Guichet Luxembourg)
3. Der luxemburgische Punkteführerschein
Luxemburg verfügt über ein Punktesystem für Führerscheine. Jeder Führerschein beginnt grundsätzlich mit einem Guthaben von 12 Punkten. Bei bestimmten Verkehrsverstößen werden Punkte abgezogen. Werden sämtliche Punkte verbraucht, führt dies zur Aussetzung der Fahrerlaubnis. (Guichet Luxembourg)
Das System gilt ausdrücklich auch für Fahrer, die nicht in Luxemburg wohnen. Wer keinen luxemburgischen Führerschein besitzt, erhält für die Zwecke dieses Systems grundsätzlich einen virtuellen Führerschein mit ebenfalls zwölf Punkten. (Guichet Luxembourg)
Damit können auch ausländische Fahrer bei Verkehrsverstößen in Luxemburg erhebliche Konsequenzen für ihre Fahrberechtigung im Land erfahren.
4. Welche Verstöße führen zum Punkteabzug?
Die Anzahl der abgezogenen Punkte hängt von der Schwere des jeweiligen Verstoßes ab.
Beispiele sind:
| Verkehrsverstoß | Punkteabzug |
|---|---|
| Schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitung | 6 |
| Alkohol am Steuer ab 1,2 ‰ bzw. bestimmte Wiederholungstaten | 6 |
| Fahren unter Drogeneinfluss | 6 |
| Verweigerung eines Alkohol-/Drogentests | 6 |
| Fahren ohne gültigen Führerschein | 4 |
| Fahren ohne Versicherung | 4 |
| Fahrerflucht | 4 |
| Telefon oder Tablet am Steuer | 4 |
| Bestimmte erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen | 2 |
| Überfahren einer roten Ampel bzw. Missachtung der Vorfahrt | 2 |
| Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung | 2 |
| Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands | 2 |
| Nichtanlegen des Sicherheitsgurts | 2 |
Die offizielle Punktetabelle unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Verkehrsverstößen und deren jeweiliger Schwere. (Guichet Luxembourg)
5. Alkohol und Drogen am Steuer
Besonders streng behandelt das luxemburgische Verkehrsrecht das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Je nach Alkoholkonzentration können unterschiedliche Punkteabzüge und weitere Sanktionen entstehen. Beispielsweise kann Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 ‰ und unter 0,8 ‰ mit zwei Punkten, zwischen 0,8 ‰ und unter 1,2 ‰ mit vier Punkten und ab 1,2 ‰ beziehungsweise bei bestimmten Wiederholungstaten mit sechs Punkten verbunden sein. (Guichet Luxembourg)
Noch schwerwiegender kann das Fahren unter Drogeneinfluss sein. Auch die Weigerung, sich einer vorgeschriebenen Kontrolle zu unterziehen, kann einen erheblichen Punkteabzug zur Folge haben.
6. Telefonieren am Steuer
Die Nutzung eines Telefons oder Tablets während des Fahrens gehört ebenfalls zu den Verstößen, die mit einem Punkteabzug verbunden sein können.
Nach der aktuellen offiziellen Punktetabelle werden hierfür vier Punkte abgezogen. (Guichet Luxembourg)
Die Regelung verdeutlicht, dass Luxemburg Ablenkungen am Steuer als ernsthafte Gefährdung des Straßenverkehrs behandelt.
7. Parkverstöße und Strafzettel an der Windschutzscheibe
Ein häufiges Problem für Autofahrer in Luxemburg sind Verstöße gegen Park- und Haltevorschriften.
Wenn ein entsprechender Verstoß durch einen befugten Beamten festgestellt wird, kann eine gebührenpflichtige Verwarnung an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sie kann unter anderem wegen:
- Parkens im Halte- oder Parkverbot;
- unzulässigen Haltens;
- Verstößen gegen Parkvorschriften
ausgestellt werden. (Guichet Luxembourg)
Bei diesen Standardverwarnungen erfolgt grundsätzlich kein Punkteabzug beim Führerschein. (Guichet Luxembourg)
8. Frist zur Zahlung eines Bußgeldes
Wer eine gebührenpflichtige Verwarnung erhält, muss den Betrag grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen ab Feststellung des Verstoßes bezahlen. (Guichet Luxembourg)
Bei bestimmten automatisch festgestellten Verkehrsverstößen beginnt die Frist mit dem Erhalt des entsprechenden Schreibens. Für Nichtansässige wird die Zahlungsfrist bei solchen automatisierten Verfahren um einen Monat verlängert. (Guichet Luxembourg)
Eine verspätete Zahlung kann dazu führen, dass aus dem ursprünglichen Verfahren weitere rechtliche Schritte entstehen.
9. Kann man eine Verkehrsstrafen anfechten?
Ja. Eine betroffene Person kann eine gebührenpflichtige Verwarnung grundsätzlich anfechten, wenn sie der Ansicht ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Auch bei automatischen Radarkontrollen besteht die Möglichkeit, die Verwarnung beziehungsweise das entsprechende Verfahren anzufechten. (Guichet Luxembourg)
Bei einem automatischen Radar kann der Betroffene insbesondere:
- den Verstoß anerkennen;
- eine andere Person als tatsächlichen Fahrer benennen;
- den festgestellten Verstoß bestreiten.
Die entsprechende Stellungnahme kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen auch online über MyGuichet.lu abgegeben werden. (Guichet Luxembourg)
10. Was passiert bei Nichtzahlung?
Wird ein festgesetztes Bußgeld nicht bezahlt, kann die luxemburgische Verwaltung weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Bei bestimmten Verfahren kann die zuständige Behörde die Forderung beispielsweise über Dritte eintreiben oder auf Vermögenswerte und Einkommen zugreifen. (Guichet Luxembourg)
Deshalb sollte ein Verkehrsstrafverfahren nicht einfach ignoriert werden. Wer die Forderung für falsch hält, sollte vielmehr innerhalb der vorgesehenen Fristen die entsprechenden Rechtsmittel prüfen.
11. Verkehrsstrafen für ausländische Fahrer
Das luxemburgische Punktesystem gilt ausdrücklich auch für Nichtansässige. Ausländische Fahrer können deshalb bei einem Verkehrsverstoß in Luxemburg nicht davon ausgehen, dass ein Bußgeld lediglich eine Geldzahlung ohne weitere Folgen darstellt. (Guichet Luxembourg)
Insbesondere bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen können Punkte vom virtuellen luxemburgischen Führerschein abgezogen werden. Bei einem vollständigen Verlust der zwölf Punkte kann ein Fahrverbot in Luxemburg entstehen. (Guichet Luxembourg)
12. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Die rechtliche Bewertung eines Verkehrsstrafverfahrens hängt immer von den konkreten Umständen ab. Relevant können beispielsweise die Art des Verstoßes, die Beweislage, die Messmethode, die Identität des Fahrers und die Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensfristen sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann insbesondere bei der Prüfung eines erhaltenen Bescheids, der Bewertung möglicher Einwendungen und der Vorbereitung einer Stellungnahme oder eines Rechtsbehelfs unterstützend tätig werden.
Bei schwerwiegenden Fällen – etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogendelikten, Fahrerflucht oder einem drohenden Fahrverbot – ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders sinnvoll.
Fazit
Verkehrsstrafen in Luxemburg können von einfachen Parkverwarnungen bis zu erheblichen Sanktionen mit Geldbußen, Punkteabzug und Fahrverboten reichen. Das luxemburgische Punktesystem beginnt mit zwölf Punkten und gilt auch für ausländische Fahrer. (Guichet Luxembourg)
Bei einer normalen gebührenpflichtigen Verwarnung beträgt die Zahlungsfrist grundsätzlich 45 Tage. Gleichzeitig besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Verkehrsverstoß anzufechten. Bei automatischen Radarkontrollen können Betroffene den Verstoß anerkennen, den tatsächlichen Fahrer benennen oder die Feststellung bestreiten. (Guichet Luxembourg)
Wer einen Verkehrsstrafbescheid in Luxemburg erhält, sollte deshalb zunächst genau prüfen, welcher Verstoß vorgeworfen wird, welche Frist gilt und ob Punkte abgezogen werden. Bei komplizierten oder schwerwiegenden Fällen kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Prüfung und Vorbereitung des weiteren Vorgehens unterstützen.
