Unternehmenszusammenschluss in Kroatien

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmenszusammenschluss in Kroatien
09.09.2026 Hukuk

Unternehmenszusammenschluss in Kroatien

Unternehmenszusammenschluss in Kroatien: Fusion, Verfahren und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Unternehmenszusammenschlüsse sind ein wichtiges Instrument der strategischen Unternehmensstrukturierung in Kroatien. Sie können dazu dienen, Geschäftsbereiche zusammenzuführen, Konzernstrukturen zu vereinfachen, Marktpositionen auszubauen oder wirtschaftliche Synergien zu schaffen.

Das kroatische Gesetz über Handelsgesellschaften (Zakon o trgovačkim društvima) regelt detailliert die verschiedenen Formen des Zusammenschlusses. Dabei wird insbesondere zwischen der Verschmelzung durch Aufnahme (pripajanje) und der Verschmelzung durch Neugründung (spajanje) unterschieden. Das Gesetz erlaubt Verschmelzungen sowohl bei Aktiengesellschaften als auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

2. Verschmelzung durch Aufnahme

Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme überträgt eine oder mehrere Gesellschaften ihr gesamtes Vermögen auf eine bereits bestehende Gesellschaft. Die übertragenden Gesellschaften gehen anschließend ohne Durchführung eines Liquidationsverfahrens unter.

Als Gegenleistung erhalten die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre der übertragenden Gesellschaft grundsätzlich Anteile oder Aktien an der übernehmenden Gesellschaft. Damit werden die bisherigen Anteilseigner wirtschaftlich an der fortbestehenden Gesellschaft beteiligt.

Diese Form eignet sich beispielsweise, wenn ein bestehendes kroatisches Unternehmen ein anderes Unternehmen vollständig in seine Unternehmensstruktur integrieren möchte.

3. Verschmelzung durch Neugründung

Eine zweite Möglichkeit ist die Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft. Dabei übertragen zwei oder mehrere Gesellschaften ihr gesamtes Vermögen auf eine neu gegründete Gesellschaft.

Die bisherigen Gesellschaften erlöschen ohne Liquidation, während die Anteilseigner der beteiligten Unternehmen Anteile an der neuen Gesellschaft erhalten. Die neue Gesellschaft übernimmt damit die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der beteiligten Unternehmen.

Der wesentliche Unterschied zur Verschmelzung durch Aufnahme besteht somit darin, dass bei der Aufnahme eine bereits bestehende Gesellschaft fortgeführt wird, während bei der Neugründung eine neue Gesellschaft entsteht.

4. Welche Gesellschaftsformen können beteiligt sein?

Das kroatische Gesellschaftsrecht ermöglicht verschiedene Kombinationen von Gesellschaftsformen. Dazu gehören unter anderem Verschmelzungen zwischen:

  • Aktiengesellschaften,
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Das Gesetz enthält für die jeweiligen Kombinationen besondere Vorschriften. So kann beispielsweise eine Aktiengesellschaft auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung verschmolzen werden, wobei die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten können.

5. Vorbereitung des Zusammenschlusses

Vor einer Verschmelzung müssen die beteiligten Unternehmen zunächst die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bewertung der beteiligten Unternehmen,
  • Analyse der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
  • Prüfung bestehender Verträge,
  • Ermittlung des Umtauschverhältnisses,
  • Prüfung von Beteiligungsstrukturen,
  • Analyse steuerlicher Auswirkungen,
  • Untersuchung möglicher Rechte von Gläubigern und Arbeitnehmern.

Die Geschäftsführungen beziehungsweise Vorstände der beteiligten Gesellschaften müssen anschließend die erforderlichen Verschmelzungsunterlagen vorbereiten und den Verschmelzungsvertrag entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausarbeiten.

6. Der Verschmelzungsvertrag

Ein zentrales Dokument ist der Verschmelzungsvertrag (ugovor o pripajanju).

Er enthält unter anderem Angaben zu den beteiligten Gesellschaften, deren Sitz sowie zur Übertragung des Vermögens. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme müssen außerdem Regelungen über das Verhältnis festgelegt werden, in dem die bisherigen Geschäftsanteile oder Aktien gegen Anteile beziehungsweise Aktien der übernehmenden Gesellschaft ausgetauscht werden.

Das kroatische Justizministerium weist darauf hin, dass der Verschmelzungsvertrag grundsätzlich in der vorgeschriebenen notariellen Form abgeschlossen werden muss.

7. Bewertung und Umtauschverhältnis

Eine der wirtschaftlich wichtigsten Fragen ist die Bestimmung des Umtauschverhältnisses.

Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft sollen entsprechend dem wirtschaftlichen Wert ihrer bisherigen Beteiligung eine angemessene Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft erhalten. Gegebenenfalls können zusätzlich bestimmte Barausgleichszahlungen vorgesehen werden.

Das kroatische Gesellschaftsrecht sieht hierfür besondere Schutzmechanismen vor. Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses verlangen, wenn dieses zu niedrig angesetzt wurde.

8. Bericht und Prüfung

Im Rahmen einer klassischen Verschmelzung können zusätzliche Berichte und Prüfungen erforderlich sein. Die Geschäftsführungen beziehungsweise Vorstände haben die wirtschaftliche und rechtliche Begründung der Transaktion darzustellen.

Das kroatische Justizministerium beschreibt außerdem die Prüfung des Verschmelzungsvertrags durch gerichtlich bestellte Prüfer und einen entsprechenden Prüfungsbericht als Bestandteil des regulären Verfahrens.

Bei bestimmten vereinfachten Verschmelzungen können allerdings gesetzliche Erleichterungen greifen. Deshalb muss im konkreten Fall geprüft werden, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind.

9. Zustimmung der Gesellschafter oder Aktionäre

Der Verschmelzungsvertrag wird nicht allein durch die Geschäftsführung wirksam. Grundsätzlich muss er von den zuständigen Organen der beteiligten Gesellschaften genehmigt werden.

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht das kroatische Gesellschaftsrecht grundsätzlich eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen für die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag vor. Der Gesellschaftsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen strengere Anforderungen vorsehen, jedoch keine niedrigere Mehrheit festlegen.

Bei Aktiengesellschaften gelten entsprechende besondere Regeln für die Hauptversammlung.

10. Schutz der Gläubiger

Eine Verschmelzung führt dazu, dass die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Das kroatische Gesellschaftsrecht enthält deshalb Regelungen zum Gläubigerschutz.

Für Gläubiger ist insbesondere wichtig, dass die Verschmelzung nicht dazu führen darf, dass bestehende Forderungen ohne ausreichenden rechtlichen Schutz bleiben. Je nach Situation können Gläubiger Sicherheiten oder andere gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismen geltend machen.

Unternehmen sollten deshalb bereits vor der Verschmelzung eine vollständige Übersicht über bestehende Kredite, Sicherheiten, langfristige Verträge und sonstige Verpflichtungen erstellen.

11. Rechtswirkungen der Eintragung

Ein entscheidender Zeitpunkt ist die Eintragung der Verschmelzung in das kroatische Handelsregister.

Nach der Eintragung endet die übertragende Gesellschaft grundsätzlich ohne Liquidationsverfahren. Die übernehmende Gesellschaft wird zur Gesamtrechtsnachfolgerin und übernimmt die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft. Gleichzeitig werden die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft grundsätzlich Anteilseigner der übernehmenden Gesellschaft.

Damit ist die Registereintragung nicht nur eine formale Verwaltungsmaßnahme, sondern ein zentraler rechtlicher Schritt des gesamten Zusammenschlusses.

12. Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten

Die Verschmelzung kann erhebliche Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse haben. Durch die gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge gehen grundsätzlich die Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über.

Trotzdem sollten wichtige Verträge – beispielsweise Kreditverträge, Mietverträge, Lieferverträge oder Lizenzvereinbarungen – vor der Transaktion einzeln geprüft werden. Besonders relevant sind Klauseln, die eine Zustimmung des Vertragspartners bei einer Änderung der Gesellschaftsstruktur verlangen.

Eine sorgfältige rechtliche Due-Diligence-Prüfung kann deshalb verhindern, dass nach der Verschmelzung unerwartete Vertragsprobleme entstehen.

13. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Für internationale Unternehmensgruppen sind grenzüberschreitende Verschmelzungen besonders interessant.

Kroatische Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen für Verschmelzungen von Gesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten. Bei solchen Transaktionen werden unter anderem Informationen über die beteiligten Gesellschaften, den Verschmelzungsplan sowie die Schutzmechanismen für Gläubiger, Arbeitnehmer und Gesellschafter über das System der Registervernetzung zugänglich gemacht.

Dabei unterliegt jede beteiligte Gesellschaft grundsätzlich den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Staates hinsichtlich der Voraussetzungen, der erforderlichen Beschlüsse und bestimmter Rechtswirkungen.

Für internationale Transaktionen ist daher eine koordinierte Prüfung des kroatischen und des ausländischen Gesellschaftsrechts erforderlich.

14. Steuerliche und wirtschaftliche Aspekte

Neben dem Gesellschaftsrecht sind die steuerlichen Folgen einer Verschmelzung von erheblicher Bedeutung.

Je nach Struktur können insbesondere folgende Bereiche betroffen sein:

  • Körperschaftsteuer,
  • Mehrwertsteuer,
  • Immobilien und immobilienbezogene Abgaben,
  • Behandlung von Beteiligungen,
  • steuerliche Verlustvorträge,
  • Finanzierung und Darlehen,
  • grenzüberschreitende Steuerpflichten.

Eine gesellschaftsrechtlich zulässige Verschmelzung ist daher nicht automatisch die steuerlich günstigste Lösung. Eine frühzeitige steuerliche Strukturierung ist insbesondere bei internationalen Unternehmensgruppen empfehlenswert.

15. Bedeutung für Arbeitnehmer

Auch die Arbeitnehmer können von einer Verschmelzung betroffen sein. Da das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit fortgeführt werden kann und Arbeitsverhältnisse von der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung betroffen sein können, müssen die einschlägigen arbeitsrechtlichen Informations- und Schutzvorschriften berücksichtigt werden.

Bei größeren oder grenzüberschreitenden Transaktionen sollte daher bereits während der Planungsphase geprüft werden, welche Informations-, Konsultations- oder sonstigen Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer bestehen.

16. Rechtliche Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen

Eine Verschmelzung ist ein komplexer Vorgang, bei dem Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls Wettbewerbsrecht zusammenwirken.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Planung und rechtlichen Umsetzung eines Zusammenschlusses in Kroatien unterstützend begleiten. Dazu können insbesondere die Prüfung der geeigneten Verschmelzungsstruktur, die Analyse des Verschmelzungsvertrags, die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die Begleitung grenzüberschreitender Transaktionen gehören.

17. Fazit

Das kroatische Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen mehrere Möglichkeiten, ihre Strukturen durch einen Zusammenschluss neu zu organisieren. Besonders wichtig sind die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neugründung. Bei beiden Varianten werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten grundsätzlich ohne Liquidationsverfahren auf die neue beziehungsweise übernehmende Gesellschaft übertragen.

Für eine erfolgreiche Durchführung sind insbesondere ein sorgfältig ausgearbeiteter Verschmelzungsvertrag, eine angemessene Bewertung der beteiligten Unternehmen, die erforderlichen Gesellschafter- beziehungsweise Aktionärsbeschlüsse und die ordnungsgemäße Eintragung im Handelsregister entscheidend.

Bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen kommen zusätzliche europäische und nationale Vorschriften hinzu. Unternehmen sollten deshalb rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen bereits vor Beginn des formellen Verschmelzungsverfahrens umfassend prüfen.

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