Unternehmensspaltung in Norwegen

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensspaltung in Norwegen
20.08.2026 Hukuk

Unternehmensspaltung in Norwegen

Unternehmensspaltung in Norwegen: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Die Spaltung eines Unternehmens ist ein wichtiges Instrument des norwegischen Gesellschaftsrechts. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen eines Unternehmens auf zwei oder mehrere Gesellschaften zu verteilen. Im norwegischen Recht wird dieser Vorgang als „fisjon“ bezeichnet und ist insbesondere in Kapitel 14 des norwegischen Aktiengesetzes (aksjeloven) geregelt. (Lovdata)

Eine Unternehmensspaltung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn verschiedene Geschäftsbereiche voneinander getrennt, Unternehmensstrukturen neu organisiert oder einzelne Geschäftsbereiche in eigenständige Gesellschaften überführt werden sollen.

Für Unternehmen mit internationalen Gesellschaftern oder grenzüberschreitenden Strukturen können zusätzlich steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und regulatorische Fragen entstehen. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung und Durchführung einer solchen Umstrukturierung unterstützend tätig werden.

2. Was bedeutet eine Fisjon in Norwegen?

Nach dem norwegischen Aktiengesetz liegt eine Fisjon grundsätzlich vor, wenn Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen einer Gesellschaft auf die bisherige Gesellschaft und eine oder mehrere übernehmende Gesellschaften verteilt werden und die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft dafür grundsätzlich Aktien an den übernehmenden Gesellschaften erhalten. Eine zusätzliche Barleistung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Umfang möglich. (Lovdata)

Das norwegische Registerzentrum Brønnøysundregistrene beschreibt die Fisjon als eine Aufteilung eines Unternehmens in zwei oder mehrere Teile. (Brønnøysundregistrene)

Damit unterscheidet sich die Unternehmensspaltung von einer Fusion: Bei einer Fusion werden grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft übertragen, während bei einer Fisjon eine Aufteilung erfolgt. (Brønnøysundregistrene)

3. Welche Gesellschaften sind betroffen?

Die Regelungen des Kapitels 14 des aksjeloven gelten grundsätzlich für norwegische Aktiengesellschaften (aksjeselskap/AS). Wenn eine norwegische Aktiengesellschaft und eine allmennaksjeselskap (ASA) an einer bestimmten Spaltung beteiligt sind, können daneben die Vorschriften des norwegischen Aktiengesellschaftsgesetzes für ASA relevant werden. (Lovdata)

Vor Beginn der Umstrukturierung sollte daher zunächst geprüft werden, welche Gesellschaftsformen beteiligt sind und ob die geplante Transaktion vollständig unter das norwegische Fisjon-Regime fällt.

4. Spaltung in eine neue Gesellschaft

Eine Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Unternehmens auf eine neu gegründete Gesellschaft zu übertragen. Das übertragende Unternehmen kann dabei je nach Struktur bestehen bleiben oder im Rahmen der Spaltung aufgelöst werden.

Bei einer Spaltung auf neu gegründete Gesellschaften gelten für diese Gesellschaften grundsätzlich auch die Gründungsvorschriften, ergänzt durch die besonderen Regeln des Fisjon-Kapitels. (Lovdata)

Diese Variante kann besonders interessant sein, wenn ein bestimmter Geschäftsbereich dauerhaft von der bisherigen Gesellschaft getrennt und als eigenständiges Unternehmen weitergeführt werden soll.

5. Spaltung auf eine bestehende Gesellschaft

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen auf eine bereits bestehende Gesellschaft zu übertragen.

In diesem Fall erfolgt die Umsetzung bei der übernehmenden Gesellschaft grundsätzlich nach den Vorschriften über eine Kapitalerhöhung, soweit dies aufgrund der konkreten Struktur erforderlich ist. Das norwegische Aktiengesetz enthält hierfür besondere Regeln innerhalb des Fisjon-Verfahrens. (Lovdata)

Diese Variante kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn bereits eine Konzernstruktur besteht und ein Geschäftsbereich in eine vorhandene Tochter- oder Schwestergesellschaft übertragen werden soll.

6. Erstellung des Fisjonplans

Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist der Fisjonplan, also der Spaltungsplan.

Der Verwaltungsrat des zu teilenden Unternehmens muss diesen Plan ausarbeiten und unterzeichnen. Bei einer Spaltung auf eine bestehende Gesellschaft müssen grundsätzlich die Verwaltungsräte der beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen Spaltungsplan erstellen. (Lovdata)

Der Plan muss unter anderem festlegen, wie:

  • Vermögenswerte,
  • Rechte,
  • Verpflichtungen,
  • Aktien beziehungsweise Beteiligungen,
  • und sonstige Gegenleistungen

zwischen den beteiligten Gesellschaften verteilt werden. (Lovdata)

Eine präzise Gestaltung des Spaltungsplans ist besonders wichtig, weil er die Grundlage für die spätere rechtliche Zuordnung von Vermögen und Verpflichtungen bildet.

7. Beschluss der Generalversammlung

Nach Erstellung des Spaltungsplans muss die erforderliche gesellschaftsrechtliche Zustimmung eingeholt werden.

Im übertragenden Unternehmen wird die Fisjon grundsätzlich durch die Generalversammlung mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit beschlossen. Bei einer Übertragung auf eine bereits bestehende Gesellschaft muss grundsätzlich auch die entsprechende Entscheidung auf Seiten der übernehmenden Gesellschaft getroffen werden. (Lovdata)

Wenn die Aktionäre nach der Spaltung nicht im gleichen Verhältnis an den beteiligten Gesellschaften beteiligt sein sollen, können strengere Zustimmungserfordernisse gelten. Das Gesetz sieht für bestimmte Konstellationen die Zustimmung sämtlicher abgegebener Stimmen und des gesamten vertretenen Aktienkapitals vor. (Lovdata)

8. Eintragung beim Foretaksregisteret

Die Spaltung muss beim norwegischen Foretaksregisteret registriert werden. Die Meldung kann über die gemeinsame elektronische Registrierung in Altinn erfolgen. (Brønnøysundregistrene)

Das Verfahren besteht grundsätzlich aus mehreren Phasen. Bei einer gewöhnlichen Fisjon mit Kapitalherabsetzung werden insbesondere die Entscheidung über die Spaltung und anschließend deren Durchführung registriert. (Brønnøysundregistrene)

Bei einer Spaltung durch Auflösung bestehen ebenfalls zwei wesentliche Registrierungsphasen: zunächst die Entscheidung und anschließend die Durchführung. (Brønnøysundregistrene)

9. Gläubigerschutz und Gläubigerfrist

Der Schutz der Gläubiger ist ein wesentlicher Bestandteil des norwegischen Spaltungsrechts.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Mitteilung an das Unternehmensregister und die Gläubigerbenachrichtigung finden auch bei der Fisjon Anwendung. (Lovdata)

Bei einer Spaltung durch Auflösung kann die Durchführung grundsätzlich erst nach Ablauf einer sechs-wöchigen Gläubigerfrist gemeldet werden. (Brønnøysundregistrene)

Diese Frist soll Gläubigern ermöglichen, ihre Interessen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung geltend zu machen.

10. Verteilung von Vermögenswerten und Verpflichtungen

Die genaue Zuordnung der Vermögenswerte und Verpflichtungen muss im Spaltungsplan festgelegt werden.

Kann anhand des Spaltungsplans nicht eindeutig bestimmt werden, welcher Gesellschaft ein bestimmter Vermögensgegenstand zusteht, sieht das norwegische Aktiengesetz eine besondere gesetzliche Regelung vor. In einem solchen Fall kann der Vermögensgegenstand im Verhältnis der den Gesellschaften zugefallenen Nettovermögenswerte im Miteigentum stehen. (Lovdata)

Auch für bestehende Verpflichtungen bestehen besondere Haftungsregeln. Wenn nicht eindeutig bestimmt werden kann, welche Gesellschaft für eine vor Wirksamwerden der Spaltung entstandene Verpflichtung verantwortlich ist, können die beteiligten Gesellschaften gesamtschuldnerisch haften. (Lovdata)

11. Auswirkungen auf Aktionäre

Die Interessen der Aktionäre stehen ebenfalls im Mittelpunkt des Fisjon-Verfahrens. Grundsätzlich erhalten die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft als Gegenleistung Aktien der übernehmenden Gesellschaft beziehungsweise Gesellschaften. (Lovdata)

Bei einer sogenannten likedeling kann eine besondere vereinfachte Regelung greifen. Dabei werden Aktien der neu gegründeten Gesellschaften grundsätzlich im gleichen Verhältnis an die bisherigen Aktionäre verteilt, wie diese am ursprünglichen Unternehmen beteiligt waren. (Lovdata)

Die konkrete Beteiligungsstruktur sollte deshalb bereits vor der Beschlussfassung detailliert geplant werden.

12. Grenzüberschreitende Unternehmensspaltung

Norwegen ermöglicht auch grenzüberschreitende Fisjon-Verfahren. Eine solche Transaktion kann registriert werden, wenn mindestens eine ausländische Gesellschaft und mindestens eine bestehende norwegische Gesellschaft beteiligt sind. (Brønnøysundregistrene)

Bei einer grenzüberschreitenden Spaltung ist das Verfahren komplexer. Brønnøysundregistrene sieht hierfür grundsätzlich vier Verfahrensschritte vor:

  1. Erstellung des Spaltungsplans,
  2. Beschluss über die Spaltung,
  3. Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  4. Durchführung der Spaltung. (Brønnøysundregistrene)

Neben dem norwegischen Gesellschaftsrecht müssen dabei gegebenenfalls auch die Rechtsvorschriften des Staates berücksichtigt werden, in dem die ausländische Gesellschaft ihren Sitz hat.

13. Steuerrechtliche Aspekte

Eine Unternehmensspaltung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Die Übertragung von Vermögenswerten, Beteiligungen oder Immobilien kann insbesondere Fragen der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, der steuerlichen Buchwerte und der Konzernstruktur aufwerfen.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kommen zusätzlich Fragen des internationalen Steuerrechts und möglicher Doppelbesteuerungsabkommen hinzu.

Die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit einer Fisjon bedeutet daher nicht automatisch, dass die konkrete Gestaltung steuerneutral ist. Eine steuerrechtliche Prüfung vor Umsetzung der Transaktion ist deshalb regelmäßig sinnvoll.

14. Spaltung und Verträge

Neben Vermögenswerten und Schulden müssen auch bestehende Vertragsbeziehungen berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Mietverträge,
  • Darlehensverträge,
  • Lieferverträge,
  • Arbeitsverträge,
  • Lizenzvereinbarungen,
  • Versicherungsverträge,
  • Kunden- und Vertriebsverträge.

Ob ein Vertrag automatisch auf die übernehmende Gesellschaft übergeht oder die Zustimmung eines Vertragspartners erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab.

15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Eine Unternehmensspaltung sollte sorgfältig vorbereitet werden, da sie gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche, bilanzielle und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Folgen haben kann.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen beispielsweise bei der rechtlichen Strukturierung einer Fisjon, der Prüfung des Spaltungsplans, der Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse, der Koordination von Registrierungsverfahren und bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen.

Bei internationalen Unternehmensgruppen ist insbesondere eine frühzeitige Abstimmung zwischen den beteiligten Rechtsordnungen wichtig.

16. Fazit

Die norwegische Unternehmensspaltung (Fisjon) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Aufteilung eines Unternehmens. Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen können dabei auf eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft beziehungsweise mehrere Gesellschaften verteilt werden. Die grundlegenden Regeln finden sich in Kapitel 14 des norwegischen Aktiengesetzes. (Lovdata)

Von besonderer Bedeutung sind der Spaltungsplan, die erforderlichen Beschlüsse der Gesellschaftsorgane, die Gläubigerfristen und die Registrierung beim Foretaksregisteret. Bei grenzüberschreitenden Spaltungen kommen zusätzliche Verfahrensschritte und rechtliche Anforderungen hinzu. (Brønnøysundregistrene)

Da eine Fisjon erhebliche Auswirkungen auf Vermögen, Verbindlichkeiten, Aktionäre und Steuerpositionen haben kann, sollte die geplante Struktur vor der Umsetzung umfassend rechtlich und steuerlich geprüft werden.

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