Unternehmensspaltung in Luxemburg
Unternehmensspaltung in Luxemburg: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen
Einleitung
Die Unternehmensspaltung (scission) ist ein wichtiges Instrument des luxemburgischen Gesellschaftsrechts, wenn ein Unternehmen sein Vermögen, einzelne Geschäftsbereiche oder seine gesamte wirtschaftliche Tätigkeit auf mehrere Gesellschaften aufteilen möchte. Dabei können bestehende Gesellschaften die Vermögenswerte übernehmen oder neue Gesellschaften gegründet werden.
Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen finden sich in der luxemburgischen Loi du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales. Die aktuell konsolidierte Fassung enthält sowohl Regelungen für nationale als auch für bestimmte grenzüberschreitende Spaltungen. (Legilux)
Für Unternehmen kann eine Spaltung beispielsweise zur organisatorischen Neuausrichtung, Trennung verschiedener Geschäftsbereiche, Vorbereitung einer Unternehmensveräußerung oder Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe sinnvoll sein. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Planung und Durchführung einer solchen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung unterstützend begleiten.
1. Was versteht man unter einer Unternehmensspaltung?
Bei einer Spaltung wird eine bereits bestehende Gesellschaft in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt. Nach dem luxemburgischen Gesellschaftsrecht kann eine Spaltung entweder zur Auflösung der ursprünglichen Gesellschaft führen oder – je nach Gestaltung – lediglich einen Teil ihres Vermögens auf andere Gesellschaften übertragen. (Guichet Luxembourg)
Das luxemburgische Recht sieht grundsätzlich drei Gestaltungsmöglichkeiten vor:
- Spaltung durch Aufnahme (scission par absorption);
- Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften;
- eine Kombination beider Verfahren. (Legilux)
Damit bietet das Gesetz relativ flexible Möglichkeiten, die Vermögens- und Unternehmensstruktur an die wirtschaftlichen Ziele der Gesellschafter anzupassen.
2. Welche Gesellschaften können an einer Spaltung teilnehmen?
Das Spaltungsregime gilt grundsätzlich für Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit nach dem luxemburgischen Gesellschaftsgesetz sowie für bestimmte wirtschaftliche Interessenvereinigungen (GIE). Auch grenzüberschreitende Strukturen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, sofern das Recht des ausländischen Staates der Transaktion nicht entgegensteht. (Legilux)
Eine Spaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durchgeführt werden, wenn sich die betreffende Gesellschaft bereits in einem Insolvenz-, Vergleichs- oder vergleichbaren Verfahren befindet. Bei einer Gesellschaft in Liquidation ist eine Spaltung durch Aufnahme grundsätzlich möglich, sofern noch keine Verteilung der Vermögenswerte an die Gesellschafter begonnen hat. (Guichet Luxembourg)
3. Spaltung durch Aufnahme
Bei der Spaltung durch Aufnahme überträgt die zu spaltende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen oder bestimmte Vermögensteile auf eine oder mehrere bereits bestehende Gesellschaften.
Je nach Struktur kann die ursprüngliche Gesellschaft anschließend ohne Liquidation aufgelöst werden. Die Gesellschafter der gespaltenen Gesellschaft erhalten im Gegenzug grundsätzlich Anteile an den begünstigten Gesellschaften. Eine zusätzliche Barzahlung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorgesehen werden; das Gesetz begrenzt diese grundsätzlich auf höchstens zehn Prozent des Nennwerts der gewährten Anteile beziehungsweise des entsprechenden Buchwerts, wenn kein Nennwert besteht. (Legilux)
4. Spaltung durch Gründung neuer Gesellschaften
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, im Rahmen der Spaltung neue Gesellschaften zu gründen.
Die gespaltene Gesellschaft kann dabei ihr gesamtes Vermögen oder bestimmte Teile davon auf die neu gegründeten Gesellschaften übertragen. Die bisherigen Gesellschafter erhalten anschließend Anteile an den neuen Gesellschaften entsprechend der im Spaltungsplan festgelegten Struktur. (Legilux)
Diese Variante kann besonders interessant sein, wenn verschiedene Geschäftsbereiche vollständig voneinander getrennt und anschließend unabhängig voneinander weitergeführt werden sollen.
5. Der Spaltungsplan
Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist der schriftliche Spaltungsplan. Die Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten Gesellschaften müssen diesen Plan erstellen.
Der luxemburgische Gesetzgeber verlangt unter anderem Angaben über:
- Rechtsform, Firma und Sitz der beteiligten Gesellschaften;
- das Umtauschverhältnis der Anteile;
- gegebenenfalls die Höhe einer Barzahlung;
- die Modalitäten der Ausgabe oder Übertragung der neuen Anteile;
- den Zeitpunkt der Gewinnberechtigung;
- den Zeitpunkt, ab dem die Geschäftsvorgänge der gespaltenen Gesellschaft bilanziell für Rechnung der begünstigten Gesellschaften gelten;
- besondere Rechte bestimmter Anteilseigner oder Inhaber besonderer Wertpapiere. (Legilux)
Der Spaltungsplan muss daher die wirtschaftliche und rechtliche Struktur der geplanten Transaktion möglichst genau abbilden.
6. Veröffentlichung und Fristen
Der Spaltungsplan muss beim Registre de commerce et des sociétés (RCS) hinterlegt und im Recueil électronique des sociétés et associations (RESA) veröffentlicht werden.
Nach den offiziellen luxemburgischen Informationen muss die Veröffentlichung grundsätzlich mindestens einen Monat vor der Entscheidung der Generalversammlung über die Spaltung erfolgen. (Guichet Luxembourg)
Diese Frist ist für die praktische Planung besonders wichtig. Unternehmen sollten deshalb bereits vor der offiziellen Veröffentlichung ausreichend Zeit für die Erstellung des Spaltungsplans, die gesellschaftsrechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Vorbereitung weiterer Unterlagen einplanen.
7. Beschluss der Gesellschafter
Die Spaltung muss grundsätzlich von den zuständigen Organen beziehungsweise Generalversammlungen der beteiligten Gesellschaften genehmigt werden.
Die Beschlüsse über die Spaltung werden nach den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert. Bei bestimmten Gesellschaftsformen und Konstellationen ist dabei eine notarielle Urkunde erforderlich. Der Notar prüft insbesondere die Existenz und Rechtmäßigkeit der relevanten gesellschaftsrechtlichen Handlungen und Formalitäten. (Legilux)
Die konkreten Mehrheitserfordernisse können von der Rechtsform und der Struktur der Spaltung abhängen und sollten deshalb im Einzelfall geprüft werden.
8. Schutz der Gesellschafter
Eine Spaltung kann die Beteiligungsverhältnisse und wirtschaftlichen Interessen der Gesellschafter erheblich verändern. Deshalb sieht das luxemburgische Recht verschiedene Schutzmechanismen vor.
Gesellschafter, die der Auffassung sind, dass ihre Interessen durch die Spaltung verletzt wurden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche gegen Mitglieder der Leitungsorgane oder beteiligte Sachverständige geltend machen, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten vorliegt. (Guichet Luxembourg)
Die genaue Ausgestaltung des Schutzes hängt von der jeweiligen Spaltungsstruktur und den Umständen des Einzelfalls ab.
9. Schutz der Gläubiger
Neben den Gesellschaftern müssen auch die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften berücksichtigt werden. Eine Spaltung darf nicht dazu führen, dass bestehende Gläubigerrechte unangemessen beeinträchtigt werden.
Mit Wirksamwerden der Spaltung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten grundsätzlich entsprechend dem Spaltungsplan auf die begünstigten Gesellschaften übertragen. Das Gesetz sieht hierfür eine gesetzliche Vermögensübertragung vor. (Legilux)
Bei der Vorbereitung einer Spaltung ist deshalb eine genaue Analyse von Darlehen, Sicherheiten, langfristigen Verträgen und sonstigen Verpflichtungen besonders wichtig.
10. Wirkung der Spaltung
Mit dem Wirksamwerden der Spaltung treten grundsätzlich mehrere wesentliche Rechtsfolgen ein.
Dazu gehört insbesondere die Übertragung des Aktiv- und Passivvermögens der gespaltenen Gesellschaft auf die begünstigten Gesellschaften entsprechend der vorgesehenen Aufteilung. Auch Verträge können von dieser gesetzlichen Vermögensübertragung erfasst sein. Gleichzeitig werden die Gesellschafter der gespaltenen Gesellschaft entsprechend dem Spaltungsplan Gesellschafter einer oder mehrerer begünstigter Gesellschaften. (Legilux)
Die Spaltung wirkt gegenüber Dritten jedoch erst nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsformalitäten. (Legilux)
11. Grenzüberschreitende Unternehmensspaltungen
Luxemburg ist aufgrund seiner internationalen Wirtschaftsstruktur besonders relevant für grenzüberschreitende Umstrukturierungen.
Die aktuelle Fassung des luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes enthält neben den allgemeinen Spaltungsregeln besondere Bestimmungen für europäische grenzüberschreitende Spaltungen. Diese stehen im Zusammenhang mit der europäischen Mobilitätsrichtlinie und deren Umsetzung in Luxemburg. (Legilux)
Bei einer grenzüberschreitenden Spaltung müssen deshalb nicht nur die luxemburgischen Vorschriften, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen des jeweils anderen beteiligten Staates berücksichtigt werden.
12. Steuerliche Aspekte
Eine Unternehmensspaltung hat neben gesellschaftsrechtlichen auch steuerliche Konsequenzen. Zu prüfen sind unter anderem Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Mehrwertsteuer, Übertragungssteuern sowie mögliche steuerliche Folgen für die Gesellschafter.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Umstrukturierungen steuerlich begünstigt oder steuerneutral behandelt werden. Dies hängt jedoch stark von der konkreten Struktur, den übertragenen Vermögenswerten und den beteiligten Gesellschaften ab.
Eine gesellschaftsrechtlich zulässige Spaltung ist daher nicht automatisch steuerlich neutral. Eine separate steuerrechtliche Prüfung vor Umsetzung der Transaktion ist regelmäßig sinnvoll.
13. Besondere Bedeutung für Unternehmensgruppen
Für internationale Unternehmensgruppen kann eine Spaltung genutzt werden, um beispielsweise:
- verschiedene Geschäftsbereiche voneinander zu trennen;
- Immobilien und operative Tätigkeiten in unterschiedliche Gesellschaften zu übertragen;
- einzelne Unternehmensteile für einen Verkauf vorzubereiten;
- Beteiligungsstrukturen neu zu organisieren;
- Risiken zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern besser abzugrenzen.
Gerade bei grenzüberschreitenden Konzernen ist jedoch eine umfassende Prüfung der gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Folgen erforderlich.
14. Regulierte Unternehmen und besondere Genehmigungen
Bei Unternehmen aus regulierten Branchen können zusätzliche Anforderungen gelten. Dies betrifft insbesondere Banken, Finanzinstitute und bestimmte Investmentstrukturen.
Für bestimmte materielle Unternehmensoperationen von Kreditinstituten und Finanzholdinggesellschaften gelten in Luxemburg inzwischen besondere Melde- und Genehmigungsanforderungen gegenüber der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die CSSF nennt ausdrücklich auch Fusionen und Spaltungen als mögliche materielle Operationen. (CSSF)
Eine geplante Spaltung eines regulierten Unternehmens sollte daher nicht allein gesellschaftsrechtlich, sondern auch unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
15. Rechtliche Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique
Eine Unternehmensspaltung ist regelmäßig eine komplexe Transaktion, bei der mehrere Rechtsgebiete miteinander verbunden sind. Neben dem Gesellschaftsrecht können insbesondere Steuerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und gegebenenfalls Aufsichtsrecht betroffen sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Strukturierung einer Spaltung, der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Dokumente, der Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen und der Koordination grenzüberschreitender rechtlicher Anforderungen unterstützend begleiten.
Fazit
Die Unternehmensspaltung nach luxemburgischem Recht bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, Vermögenswerte und Geschäftsbereiche rechtlich neu zu strukturieren. Das Gesetz erlaubt insbesondere eine Spaltung durch Aufnahme, durch Gründung neuer Gesellschaften oder durch eine Kombination beider Modelle. (Legilux)
Von besonderer Bedeutung sind der Spaltungsplan, die Veröffentlichung im RESA, die Beschlüsse der zuständigen Gesellschaftsorgane, der Schutz der Gesellschafter und Gläubiger sowie die ordnungsgemäße Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. (Legilux)
Bei grenzüberschreitenden Spaltungen kommen zusätzliche europäische und ausländische Rechtsvorschriften hinzu. Für regulierte Unternehmen können außerdem besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen gelten. (CSSF)
Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Planung und Umsetzung einer Unternehmensspaltung in Luxemburg unterstützend zur Seite stehen.
