Unternehmensspaltung in Dänemark

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensspaltung in Dänemark
25.08.2026 Hukuk

Unternehmensspaltung in Dänemark

Unternehmensspaltung in Dänemark: Verfahren, Voraussetzungen und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Die Unternehmensspaltung (Spaltning) ist ein wichtiges Instrument des dänischen Gesellschaftsrechts, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeiten, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auf mehrere Gesellschaften verteilen möchte. Eine solche Umstrukturierung kann beispielsweise dazu dienen, unterschiedliche Geschäftsbereiche voneinander zu trennen, Risiken zu isolieren, neue Beteiligungsstrukturen zu schaffen oder Unternehmensbereiche für einen späteren Verkauf vorzubereiten.

Die wesentlichen Vorschriften für die Spaltung von dänischen Kapitalgesellschaften befinden sich im dänischen Gesellschaftsgesetz (Selskabsloven). Die dänische Unternehmensbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Spaltung eine komplexe gesellschaftsrechtliche Transaktion ist und in der Praxis regelmäßig mit fachkundiger Beratung durchgeführt wird. (erhvervsstyrelsen.dk)

Bei grenzüberschreitenden oder besonders komplexen Umstrukturierungen kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Vorbereitung und Prüfung der Transaktion unterstützend tätig sein.

2. Was bedeutet eine Unternehmensspaltung?

Nach dem dänischen Gesellschaftsgesetz kann eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich ihre Vermögenswerte und Verpflichtungen als Ganzes auf mehrere bereits bestehende oder neu gegründete Aktiengesellschaften (A/S) oder Anpartsselskaber (ApS) übertragen. Im Gegenzug erhalten die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft eine Gegenleistung. (Retsinformation)

Daneben ist auch eine teilweise Spaltung möglich. Dabei wird nur ein bestimmter Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen, während die ursprüngliche Gesellschaft mit dem verbleibenden Geschäft fortbestehen kann.

Die Übertragungen können nach dem dänischen Recht grundsätzlich ohne die Zustimmung der einzelnen Gläubiger durchgeführt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Interessen der Gläubiger unberücksichtigt bleiben. Das Gesetz sieht hierfür besondere Schutzmechanismen vor. (Retsinformation)

3. Vollständige und teilweise Spaltung

In der Praxis lassen sich insbesondere zwei Formen unterscheiden:

Vollständige Spaltung

Bei einer vollständigen Spaltung werden sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft auf mehrere bestehende oder neu gegründete Gesellschaften übertragen. Die ursprüngliche Gesellschaft kann dadurch ohne Liquidation beendet werden.

Teilweise Spaltung

Bei einer teilweisen Spaltung wird nur ein bestimmter Geschäftsbereich oder ein Teil des Vermögens übertragen. Die ursprüngliche Gesellschaft bleibt anschließend bestehen.

Diese Möglichkeit kann beispielsweise genutzt werden, wenn ein Unternehmen zwei unterschiedliche Geschäftsbereiche besitzt und diese künftig in rechtlich getrennten Gesellschaften geführt werden sollen.

4. Spaltungsplan

Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist der Spaltungsplan (spaltningsplan). Nach den gesetzlichen Vorschriften wird dieser grundsätzlich von den zentralen Leitungsorganen der beteiligten bestehenden Kapitalgesellschaften gemeinsam erstellt und unterzeichnet. (Retsinformation)

Der Spaltungsplan beschreibt insbesondere, welche Gesellschaften an der Transaktion beteiligt sind und wie die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Beteiligungsverhältnisse übertragen werden.

Bei einer Spaltung, an der ausschließlich ApS-Gesellschaften beteiligt sind, können die Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen einstimmig beschließen, auf die Erstellung eines gesonderten Spaltungsplans zu verzichten. (Retsinformation)

5. Vorbereitung der Transaktion

Vor der eigentlichen Beschlussfassung müssen die beteiligten Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Vermögenswerte und Verpflichtungen übertragen werden.

Besonders relevant sind:

  • Immobilien und sonstige Sachanlagen,
  • Beteiligungen an anderen Unternehmen,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten,
  • Bankfinanzierungen,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • geistiges Eigentum,
  • Kunden- und Lieferantenverträge,
  • steuerliche Positionen,
  • Genehmigungen und Lizenzen.

Die dänische Unternehmensbehörde bezeichnet die Spaltung ausdrücklich als komplexe Transaktion und empfiehlt grundsätzlich die Einbindung von Beratern mit entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen. (erhvervsstyrelsen.dk)

6. Entscheidung der Gesellschafterversammlung

Die Spaltung muss grundsätzlich von der Gesellschafter- beziehungsweise Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft beschlossen werden.

Nach § 264 des dänischen Gesellschaftsgesetzes erfolgt die Entscheidung grundsätzlich mit der Mehrheit, die auch für eine Satzungsänderung erforderlich ist, sofern die Satzung keine zusätzlichen Anforderungen enthält. (Retsinformation)

Bei den bereits bestehenden übernehmenden Gesellschaften kann grundsätzlich das zentrale Leitungsorgan über die Spaltung entscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anteilseigner jedoch verlangen, dass auch dort die Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlung über die Transaktion entscheidet. (Retsinformation)

7. Schutz der Gläubiger

Ein besonders wichtiger Bestandteil des dänischen Spaltungsrechts ist der Gläubigerschutz.

Da die Übertragung von Vermögenswerten und Verpflichtungen grundsätzlich ohne individuelle Zustimmung der Gläubiger erfolgen kann, sieht das Gesetz besondere Haftungsregeln vor. Wird beispielsweise ein Gläubiger eines an der Spaltung beteiligten Unternehmens nicht befriedigt, können andere beteiligte Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen solidarisch für die betreffende Verpflichtung haften. Diese Haftung ist grundsätzlich auf die jeweilige übertragene oder verbleibende Nettowertposition begrenzt. (Retsinformation)

Dadurch soll verhindert werden, dass eine Spaltung dazu benutzt wird, Vermögenswerte von bestehenden Verpflichtungen zu trennen und Gläubiger dadurch unangemessen zu benachteiligen.

8. Prüfung und Bewertungsberichte

Je nach Art der Spaltung können zusätzliche Unterlagen und Erklärungen erforderlich sein. Das Gesetz sieht unter anderem Bewertungsunterlagen und Stellungnahmen von Bewertungsexperten vor, insbesondere hinsichtlich der geplanten Spaltung und der Position der Gläubiger. (Retsinformation)

Ob sämtliche dieser Dokumente im konkreten Verfahren erstellt werden müssen, hängt von der gewählten Struktur und davon ab, ob gesetzlich zulässige Vereinfachungen genutzt werden.

Deshalb sollte bereits in der Planungsphase geklärt werden, welche Dokumente für die konkrete Transaktion zwingend erforderlich sind.

9. Eintragung bei der dänischen Unternehmensbehörde

Nach der Beschlussfassung muss die Spaltung bei der Danish Business Authority (Erhvervsstyrelsen) registriert beziehungsweise zur Registrierung angemeldet werden.

Nach § 269 des Gesellschaftsgesetzes muss die beschlossene Spaltung grundsätzlich für jede beteiligte Kapitalgesellschaft innerhalb von zwei Wochen nach der entsprechenden Beschlussfassung registriert oder zur Registrierung angemeldet werden. Die Anmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer der übernehmenden Gesellschaften für die beteiligten Gesellschaften vorgenommen werden. (Retsinformation)

Die Rechtswirkungen der Spaltung müssen dabei bereits nach den gesetzlichen Voraussetzungen eingetreten sein, bevor die endgültige Registrierung erfolgen kann. (Retsinformation)

10. Rechtswirkungen der Spaltung

Mit dem wirksamen Abschluss der Spaltung gehen die betreffenden Rechte und Verpflichtungen grundsätzlich auf die übernehmenden Gesellschaften über.

Damit kann beispielsweise ein bestimmter Geschäftsbereich einschließlich seiner Vermögenswerte, Vertragspositionen und Verbindlichkeiten auf eine neue oder bestehende Gesellschaft übertragen werden.

Die rechtlichen Wirkungen treten jedoch nicht bereits allein durch die Unterzeichnung eines Spaltungsplans ein. Das Gesetz knüpft das Wirksamwerden an verschiedene Voraussetzungen, unter anderem an die erforderlichen Beschlüsse und die Behandlung von Gläubiger- und gegebenenfalls Anteilseigneransprüchen. (Retsinformation)

11. Steuerliche Behandlung

Neben dem Gesellschaftsrecht ist die steuerliche Behandlung einer Spaltung von großer Bedeutung.

Dänemark kennt grundsätzlich die Möglichkeit einer steuerneutralen Spaltung (skattefri spaltning). Dabei kann ein Unternehmen einen Teil oder sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen, während die Anteilseigner neue Anteile an den übernehmenden Gesellschaften erhalten und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Barausgleich bekommen können. (skat.dk | skat.dk)

Eine steuerneutrale Spaltung kann nach den dänischen Steuerregeln unter bestimmten Voraussetzungen mit oder ohne vorherige Genehmigung der Danish Tax Agency (Skattestyrelsen) durchgeführt werden. (skat.dk | skat.dk)

Die steuerliche Struktur sollte deshalb bereits vor der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung detailliert geplant werden.

12. Rechnungslegung und Bilanzierung

Bei einer Spaltung müssen auch die bilanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden. Je nach Struktur können unter anderem Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und besondere Aufstellungen der übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich sein.

Bei einem Antrag auf steuerfreie Spaltung nennt die dänische Steuerbehörde beispielsweise eine Spaltungsbilanz, eine gemeinsame Rechnungsaufstellung, Bilanzen der beteiligten Gesellschaften sowie eine Übersicht der übernommenen Aktiva und Passiva als relevante Unterlagen. (skat.dk | skat.dk)

Eine sorgfältige Abstimmung zwischen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Rechnungslegung ist daher besonders wichtig.

13. Spaltung als Teil einer Unternehmensrestrukturierung

Eine Spaltung kann verschiedene wirtschaftliche Ziele verfolgen. Häufige Gründe sind beispielsweise:

  • Trennung verschiedener Geschäftsbereiche,
  • Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs,
  • Bildung eigenständiger Tochtergesellschaften,
  • Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse,
  • Trennung von operativem Geschäft und Vermögenswerten,
  • Risikobegrenzung,
  • Vorbereitung einer Fusion oder eines internationalen Zusammenschlusses.

Bei größeren Unternehmensgruppen kann die Spaltung außerdem Bestandteil einer umfassenderen M&A- oder Konzernrestrukturierung sein.

14. Internationale und grenzüberschreitende Aspekte

Bei Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in mehreren Ländern können zusätzlich europäische und internationale Vorschriften relevant werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei insbesondere:

  • ausländische Tochtergesellschaften,
  • grenzüberschreitende Vermögenswerte,
  • internationale Kreditverträge,
  • ausländische Arbeitnehmer,
  • geistiges Eigentum,
  • steuerliche Ansässigkeit,
  • internationale Beteiligungsstrukturen.

Auch branchenspezifische Genehmigungen können betroffen sein. Die dänische Verwaltung weist beispielsweise darauf hin, dass bei einer Unternehmensspaltung bestimmte Konten oder Rechte in speziellen Registern nur unter Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen übertragen werden können. (Danish Business Authority)

15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Eine Unternehmensspaltung in Dänemark ist keine gewöhnliche Vermögensübertragung, sondern eine umfassende gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung. Neben dem Gesellschaftsrecht können Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Bilanzrecht und gegebenenfalls internationales Recht betroffen sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Strukturierung einer Spaltung, der Prüfung des Spaltungsplans, der Analyse von Gesellschafter- und Gläubigerrechten sowie bei grenzüberschreitenden Fragestellungen unterstützend tätig sein.

Insbesondere bei größeren Unternehmen oder bei einer Verbindung der Spaltung mit einer Fusion, einem Unternehmenskauf oder einer internationalen Umstrukturierung ist eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung sinnvoll.

16. Fazit

Das dänische Gesellschaftsrecht ermöglicht sowohl vollständige als auch teilweise Unternehmensspaltungen. Dabei können Vermögenswerte und Verpflichtungen auf bestehende oder neu gegründete Kapitalgesellschaften übertragen werden. Die gesetzlichen Vorschriften regeln insbesondere den Spaltungsplan, die Gesellschafterbeschlüsse, den Gläubigerschutz, die Rechtswirkungen und die Registrierung. (Retsinformation)

Da eine Spaltung erhebliche gesellschaftsrechtliche und steuerliche Folgen haben kann, sollte die Transaktion sorgfältig vorbereitet werden. Die dänische Unternehmensbehörde weist selbst darauf hin, dass Spaltungen komplex sind und regelmäßig die Unterstützung fachkundiger Berater erfordern. (erhvervsstyrelsen.dk)

Eine frühzeitige Begleitung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dazu beitragen, die gesellschaftsrechtliche Struktur, die erforderlichen Dokumente sowie mögliche steuerliche und internationale Auswirkungen einer Unternehmensspaltung in Dänemark systematisch zu prüfen.

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