Unternehmensfusion in Dänemark

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensfusion in Dänemark
25.08.2026 Hukuk

Unternehmensfusion in Dänemark

Unternehmensfusion in Dänemark: Verfahren, Voraussetzungen und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Die Unternehmensfusion (Fusion) ist ein wichtiges Instrument des dänischen Gesellschaftsrechts. Durch eine Fusion können zwei oder mehrere Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zusammengeführt werden. Dies kann beispielsweise der Vereinfachung einer Konzernstruktur, der Zusammenlegung von Geschäftsbereichen, einer Expansion oder einer strategischen Unternehmensrestrukturierung dienen.

Das dänische Gesellschaftsgesetz (Selskabsloven) ermöglicht unter anderem die Übertragung des gesamten Vermögens und der Verpflichtungen einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft, ohne dass die übertragende Gesellschaft liquidiert werden muss. Ebenso können mehrere Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft verschmolzen werden. (Retsinformation)

Die dänische Unternehmensbehörde Erhvervsstyrelsen weist darauf hin, dass Fusionen komplexe gesellschaftsrechtliche Transaktionen sind, bei denen in der Praxis häufig Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Berater eingebunden werden. (erhvervsstyrelsen.dk)

Bei nationalen und internationalen Unternehmensfusionen kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Vorbereitung, Strukturierung und Prüfung der Transaktion unterstützend tätig sein.

2. Was ist eine Fusion nach dänischem Recht?

Nach § 236 des dänischen Gesellschaftsgesetzes kann eine Kapitalgesellschaft ohne Liquidation aufgelöst werden, indem ihr gesamtes Vermögen und ihre Verpflichtungen auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen werden. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft erhalten dafür grundsätzlich eine Gegenleistung.

Daneben besteht die Möglichkeit einer sogenannten echten Fusion, bei der zwei oder mehrere Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft verschmolzen werden. (Retsinformation)

Damit unterscheidet das dänische Recht insbesondere zwischen:

  • der Fusion durch Aufnahme, bei der eine bestehende Gesellschaft eine oder mehrere andere Gesellschaften übernimmt;
  • der Fusion durch Neugründung, bei der mehrere Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft zusammengeführt werden.

Die Übertragung kann grundsätzlich ohne individuelle Zustimmung der Gläubiger erfolgen. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Mechanismen zum Schutz der Gläubiger. (Retsinformation)

3. Welche Gesellschaften können fusionieren?

Die gesetzlichen Fusionsregeln beziehen sich insbesondere auf dänische Kapitalgesellschaften wie Aktieselskab (A/S) und Anpartsselskab (ApS). Auch bestimmte andere Gesellschaftsformen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen an einer Fusion teilnehmen.

Die Erhvervsstyrelsen weist beispielsweise darauf hin, dass auch Partnerselskaber (P/S) unter bestimmten Voraussetzungen nach den für Aktiengesellschaften geltenden Regeln fusionieren können. (erhvervsstyrelsen.dk)

Vor Beginn des Verfahrens sollte daher zunächst geprüft werden, welche Rechtsformen die beteiligten Unternehmen besitzen und ob die geplante Fusionsstruktur gesellschaftsrechtlich zulässig ist.

4. Fusionsplan

Ein zentraler Bestandteil einer klassischen Fusion ist der Fusionsplan (fusionsplan). Er wird grundsätzlich von den zentralen Leitungsorganen der beteiligten Gesellschaften erstellt und unterzeichnet.

Der Plan muss verschiedene Informationen über die geplante Transaktion enthalten. Dazu gehören insbesondere:

  • die Namen und Unternehmenssitze der beteiligten Gesellschaften,
  • die geplante Struktur der Fusion,
  • die Gegenleistung für die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft,
  • Angaben zu einer möglichen Kapitalerhöhung,
  • gegebenenfalls Regelungen zur Beteiligungsquote,
  • weitere gesetzlich vorgeschriebene Angaben.

Die Erhvervsstyrelsen hebt hervor, dass der Fusionsplan zugleich eine wichtige Informationsgrundlage für Anteilseigner und Gläubiger darstellt. (erhvervsstyrelsen.dk)

5. Vorbereitung und Prüfung der Fusion

Vor der eigentlichen Beschlussfassung müssen die beteiligten Unternehmen die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Fusion sorgfältig analysieren.

Dabei sollten unter anderem folgende Bereiche geprüft werden:

  • Aktiva und Passiva,
  • bestehende Darlehen und Sicherheiten,
  • Kunden- und Lieferantenverträge,
  • Immobilien,
  • Beteiligungen,
  • geistiges Eigentum,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • steuerliche Verlustvorträge,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • anhängige Rechtsstreitigkeiten.

Je nach Struktur können außerdem Bewertungsberichte oder Erklärungen unabhängiger Sachverständiger erforderlich sein. Die dänische Unternehmensbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Fusionen bestimmte Dokumente von unabhängigen Bewertungsexperten erstellt werden können. (erhvervsstyrelsen.dk)

6. Zwischenbilanz

Bei bestimmten Fusionen kann eine Zwischenbilanz (mellembalance) erforderlich sein. Sie soll sicherstellen, dass die Anteilseigner ihre Entscheidung auf Grundlage einer ausreichend aktuellen wirtschaftlichen Darstellung treffen können.

Nach der von der Erhvervsstyrelsen veröffentlichten Anleitung ist eine Zwischenbilanz insbesondere dann relevant, wenn der Fusionsplan mehr als sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres unterzeichnet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Bilanz erfüllt sind. (erhvervsstyrelsen.dk)

Die konkrete Verpflichtung hängt jedoch von der Struktur der Fusion und den vorhandenen Jahresabschlüssen ab.

7. Beschluss der Gesellschafter

Die Fusion muss grundsätzlich von den zuständigen Organen der beteiligten Gesellschaften beschlossen werden.

Die erforderliche Mehrheit richtet sich nach dem dänischen Gesellschaftsgesetz und gegebenenfalls nach der Satzung der jeweiligen Gesellschaft. Bei bestimmten Fusionen können außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich der Zustimmung der Anteilseigner bestehen.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Gesellschafter- beziehungsweise Hauptversammlungsprotokolle ist besonders wichtig. Fehler bei den Beschlüssen oder fehlende Unterlagen können dazu führen, dass die Fusion nicht registriert wird.

Die Erhvervsstyrelsen hat in der Praxis bereits Registrierungen wegen mangelhafter Fusionsunterlagen zurückgewiesen. In einem veröffentlichten Fall fehlten unter anderem geänderte Satzungen und eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung. (erhvervsstyrelsen.dk)

8. Gläubigerschutz

Ein wichtiger Bestandteil des Fusionsverfahrens ist der Schutz der Gläubiger.

Da das Gesetz die Übertragung von Vermögen und Verpflichtungen grundsätzlich ohne individuelle Zustimmung der Gläubiger ermöglicht, sieht das Verfahren besondere Informations- und Schutzmechanismen vor. Bei einer gewöhnlichen Fusion besteht insbesondere eine sogenannte Proklamaperiode, während der Gläubiger ihre Forderungen geltend machen können.

Die Erhvervsstyrelsen beschreibt außerdem die Möglichkeit einer sogenannten Straksfusion, bei der unter bestimmten Voraussetzungen auf die vorherige Veröffentlichung und die vierwöchige Proklamaperiode verzichtet werden kann. Dies setzt unter anderem eine entsprechende Gläubigererklärung voraus. (erhvervsstyrelsen.dk)

9. Registrierung der Fusion

Nach dem Fusionsbeschluss muss die Transaktion bei der Danish Business Authority (Erhvervsstyrelsen) registriert beziehungsweise zur Registrierung angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt über das dänische Unternehmensverwaltungssystem Virk. Die zuständige Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderlichen Dokumente vorliegen. (erhvervsstyrelsen.dk)

Die Registrierung ist ein entscheidender Schritt, da eine fehlerhafte oder unvollständige Anmeldung zur Zurückweisung der Fusion führen kann. Die Erhvervsstyrelsen weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehler in Fusionsverfahren teilweise nicht mehr korrigiert werden können und erhebliche zusätzliche Kosten verursachen können. (erhvervsstyrelsen.dk)

10. Rechtswirkungen der Fusion

Mit dem wirksamen Abschluss der Fusion gehen die betreffenden Vermögenswerte und Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft grundsätzlich auf die übernehmende Gesellschaft über.

Die übertragende Gesellschaft kann dadurch ohne ein separates Liquidationsverfahren aufgelöst werden. Bei einer Fusion durch Neugründung gehen die betreffenden Rechte und Pflichten auf die neu gegründete Gesellschaft über. (Retsinformation)

Die Fusion kann damit erhebliche Auswirkungen auf Verträge, Finanzierungen, Beteiligungen und die Unternehmensorganisation haben.

11. Steuerliche Behandlung

Neben dem Gesellschaftsrecht ist die steuerliche Behandlung einer Fusion von großer Bedeutung.

Dänemark kennt Regelungen für eine steuerfreie Fusion (skattefri fusion). Nach Angaben der dänischen Steuerbehörde Skattestyrelsen kann bei einer steuerfreien Fusion eine Übertragung von Vermögenswerten und Verpflichtungen erfolgen, ohne dass bereits bei der Fusion eine unmittelbare Besteuerung der übertragenen Vermögenswerte eintritt. Die Besteuerung wird grundsätzlich auf einen späteren Zeitpunkt, beispielsweise den Verkauf der entsprechenden Vermögenswerte, verschoben. (skat.dk | skat.dk)

Auch auf Ebene der Anteilseigner kann eine steuerfreie Behandlung möglich sein. Die bisherigen Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkte können dabei grundsätzlich auf die erhaltenen Beteiligungen übertragen werden. Erhält ein Anteilseigner neben den neuen Anteilen weitere Gegenleistungen, kann dieser Teil steuerpflichtig sein. (skat.dk | skat.dk)

Die steuerliche Struktur sollte daher bereits vor Unterzeichnung des Fusionsplans geprüft werden.

12. Steuerliche Meldepflichten

Bei einer steuerfreien Fusion bestehen außerdem bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten.

Die übernehmende Gesellschaft muss nach Angaben der dänischen Steuerbehörde unter anderem die erforderlichen Informationen über die steuerfreie Umstrukturierung über TastSelv Selskabsskat (DIAS) einreichen. Für das letzte Steuerjahr der übertragenden Gesellschaft gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten nach deren Auflösung. (skat.dk | skat.dk)

Eine gesellschaftsrechtlich wirksame Fusion sollte daher immer mit einer entsprechenden steuerlichen Planung verbunden werden.

13. Fusion innerhalb eines Konzerns

Eine besondere Form ist die Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und einer vollständig kontrollierten Tochtergesellschaft. Eine solche vertikale Fusion kann gesellschaftsrechtlich und bilanziell anders behandelt werden als eine klassische Fusion zwischen unabhängigen Unternehmen.

Die Erhvervsstyrelsen weist darauf hin, dass bei einer vertikalen Fusion unter bestimmten Voraussetzungen keine Gegenleistung für die Anteilseigner der Tochtergesellschaft festgesetzt wird, weil die Muttergesellschaft bereits die Kontrolle über die Tochter besitzt. (erhvervsstyrelsen.dk)

Solche Konzernfusionen können daher häufig zur Vereinfachung einer Unternehmensstruktur eingesetzt werden.

14. Internationale Fusionen

Bei einer grenzüberschreitenden Fusion können zusätzlich europäische und internationale Vorschriften relevant werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine dänische Gesellschaft mit einem Unternehmen aus einem anderen europäischen Staat verschmolzen werden soll.

Neben dem dänischen Gesellschaftsrecht müssen dann unter anderem die Rechtsordnung des anderen beteiligten Staates, steuerliche Vorschriften sowie Fragen des Arbeits- und Vertragsrechts berücksichtigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen beispielsweise:

  • ausländische Tochtergesellschaften,
  • Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern,
  • internationale Kreditverträge,
  • Immobilien im Ausland,
  • geistiges Eigentum,
  • steuerliche Betriebsstätten,
  • grenzüberschreitende Beteiligungen.

Eine grenzüberschreitende Fusion sollte deshalb bereits in der Planungsphase rechtlich und steuerlich koordiniert werden.

15. Fusion und M&A-Transaktionen

Eine Fusion kann auch Teil einer umfassenderen M&A-Transaktion sein. Unternehmen können beispielsweise zunächst erworben und anschließend mit einer bestehenden Gesellschaft verschmolzen werden.

Die Vorteile können in einer vereinfachten Konzernstruktur, der Zusammenführung von Vermögenswerten und Mitarbeitern oder der Reduzierung administrativer Kosten liegen.

Allerdings sollte eine Fusion nicht isoliert betrachtet werden. Vor Durchführung der Transaktion empfiehlt sich insbesondere eine rechtliche und steuerliche Due-Diligence-Prüfung der beteiligten Unternehmen.

16. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Eine Unternehmensfusion in Dänemark verbindet zahlreiche Rechtsgebiete. Neben dem Gesellschaftsrecht können insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Bilanzrecht und – bei internationalen Transaktionen – internationales Privatrecht betroffen sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann beispielsweise bei der rechtlichen Strukturierung einer Fusion, der Prüfung des Fusionsplans, der Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen sowie bei internationalen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen unterstützend tätig sein.

Gerade bei größeren Fusionen ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und der Unternehmensleitung sinnvoll.

17. Fazit

Das dänische Gesellschaftsrecht ermöglicht unterschiedliche Formen der Unternehmensfusion. Eine Gesellschaft kann ihr gesamtes Vermögen und ihre Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft übertragen oder mehrere Unternehmen können zu einer neuen Gesellschaft zusammengeführt werden. (Retsinformation)

Das Verfahren umfasst unter anderem die Vorbereitung des Fusionsplans, die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen, Gesellschafterbeschlüsse, den Gläubigerschutz und die Registrierung bei der Erhvervsstyrelsen. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität einer Fusion eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich ist. (erhvervsstyrelsen.dk)

Auch die steuerliche Behandlung sollte frühzeitig berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fusion nach dänischem Recht steuerneutral beziehungsweise steuerfrei strukturiert werden. (skat.dk | skat.dk)

Bei nationalen wie auch grenzüberschreitenden Fusionen kann cosmos legal Cabinet juridique Unternehmen dabei unterstützen, die gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und internationalen Aspekte der geplanten Transaktion systematisch zu prüfen und rechtlich vorzubereiten.

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