Überstellung von Verurteilten und Auslieferung in Portugal
Überstellung von Verurteilten und Auslieferung in Portugal
Die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit Portugals umfasst verschiedene Verfahren, durch die Personen zwischen Staaten überstellt, ausgeliefert oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in einen anderen Staat transferiert werden können. Für Betroffene und ihre Familien ist es wichtig, zwischen Auslieferung (Extradição) und der Überstellung bereits verurteilter Personen (Transferência de Pessoas Condenadas) zu unterscheiden.
Die portugiesische Lei n.º 144/99, das Gesetz über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, regelt unter anderem die Auslieferung, die Vollstreckung ausländischer Strafurteile und die Überstellung verurteilter Personen. Das Gesetz wurde zuletzt im August 2026 geändert.
1. Auslieferung und Überstellung – zwei unterschiedliche Verfahren
Eine Auslieferung betrifft grundsätzlich eine Person, die von einem anderen Staat wegen einer Straftat gesucht wird, damit sie dort strafrechtlich verfolgt oder eine bereits verhängte Strafe vollstreckt werden kann.
Die Überstellung einer verurteilten Person verfolgt dagegen ein anderes Ziel. Hier geht es darum, eine bereits rechtskräftig verurteilte Person zur weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in einen anderen Staat zu bringen.
Das portugiesische Recht behandelt beide Bereiche als Formen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen.
2. Die portugiesische Rechtsgrundlage
Die wichtigste nationale Rechtsgrundlage ist die Lei n.º 144/99 de 31 de agosto. Ihr Anwendungsbereich umfasst ausdrücklich:
- Auslieferung,
- Übertragung beziehungsweise Vollstreckung ausländischer Strafurteile,
- Überstellung verurteilter Personen,
- Überwachung verurteilter oder bedingt entlassener Personen,
- internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Damit besteht in Portugal ein umfassender gesetzlicher Rahmen für grenzüberschreitende Strafverfahren.
Daneben spielen internationale Übereinkommen eine wichtige Rolle. Portugal ist beispielsweise Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen von 1983. Dieses Übereinkommen ist für Portugal seit dem 1. Oktober 1993 in Kraft.
3. Überstellung einer in Portugal verurteilten Person ins Ausland
Eine Person, die von einem portugiesischen Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in einen anderen Staat überstellt werden.
Nach der portugiesischen Rechtslage kommt eine solche Überstellung insbesondere in Betracht, wenn die verurteilte Person:
- Staatsangehöriger des anderen Staates ist,
- dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- durch die Überstellung bessere Möglichkeiten zur sozialen Wiedereingliederung erhalten kann.
Bei einer freiheitsentziehenden Sanktion ist grundsätzlich die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Das portugiesische Gesetz sieht außerdem eine Mindestdauer der verhängten Freiheitsstrafe beziehungsweise Maßnahme vor, grundsätzlich mindestens ein Jahr, wobei unter besonderen Umständen Ausnahmen vereinbart werden können.
4. Überstellung nach Portugal
Auch eine Person, die in einem anderen Staat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Portugal überstellt werden.
Das kann insbesondere für portugiesische Staatsangehörige oder Personen mit dauerhaftem beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt in Portugal relevant sein.
Ziel einer solchen Überstellung ist häufig eine bessere soziale Wiedereingliederung. Die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe näher zum familiären und sozialen Umfeld zu verbüßen, kann für die spätere Resozialisierung von erheblicher Bedeutung sein.
Eine Überstellung erfolgt jedoch nicht automatisch. Sowohl der Urteilsstaat als auch der Vollstreckungsstaat müssen dem Verfahren zustimmen.
5. Zustimmung der verurteilten Person
Ein wesentliches Element des portugiesischen Systems ist die Zustimmung der betroffenen Person.
Das Gesetz bestimmt grundsätzlich, dass die Überstellung auf Antrag oder mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person erfolgen kann. Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass diese Zustimmung freiwillig und in voller Kenntnis der rechtlichen Folgen erteilt wurde.
Bei der Entscheidung wird die betroffene Person vor dem zuständigen Richter angehört. Der Richter prüft insbesondere, ob die Zustimmung tatsächlich freiwillig und bewusst abgegeben wurde.
6. Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Überstellungsverfahren erfordert umfangreiche Informationen über die verurteilte Person und das Strafurteil.
Zu den möglichen Unterlagen gehören insbesondere:
- Personalien und Staatsangehörigkeit,
- Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt,
- Kopie oder beglaubigte Ausfertigung des Strafurteils,
- Beschreibung der zugrunde liegenden Straftat,
- einschlägige gesetzliche Bestimmungen,
- Dauer der verhängten Strafe,
- bereits verbüßte Haftzeit,
- Angaben zur Untersuchungshaft,
- Informationen über Strafnachlässe oder andere Änderungen der Strafvollstreckung,
- Erklärung über die Zustimmung zur Überstellung,
- gegebenenfalls medizinische oder soziale Berichte.
Das portugiesische Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass solche Informationen zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden.
7. Prüfung durch die portugiesischen Behörden
Ein Überstellungsantrag wird nicht allein aufgrund des Wunsches der verurteilten Person genehmigt.
Die zuständigen portugiesischen Stellen prüfen zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend kann das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht weitergeleitet werden.
Bei einer Überstellung nach Portugal kann insbesondere eine gerichtliche Überprüfung und Bestätigung des ausländischen Strafurteils erforderlich sein.
Dadurch wird sichergestellt, dass die ausländische Entscheidung mit den grundlegenden Anforderungen der portugiesischen Rechtsordnung vereinbar ist.
8. Gegenseitigkeit und Zustimmung beider Staaten
Eine Überstellung ist grundsätzlich ein Verfahren zwischen zwei Staaten.
Deshalb reicht die Zustimmung der verurteilten Person allein nicht aus. Das portugiesische Recht verlangt grundsätzlich eine Vereinbarung beziehungsweise Zustimmung zwischen dem Staat, in dem das Urteil ergangen ist, und dem Staat, in dem die Strafe weiter vollstreckt werden soll.
Die zuständigen Behörden müssen daher unter anderem klären:
- ob beide Staaten zur Zusammenarbeit bereit sind,
- welche Rechtsgrundlage Anwendung findet,
- ob die Person die Staatsangehörigkeit oder den erforderlichen Aufenthalt im Zielstaat besitzt,
- wie die Reststrafe behandelt wird,
- welche Behörde für die weitere Vollstreckung zuständig ist.
9. Auswirkungen der Überstellung auf die Strafvollstreckung
Die Überstellung bedeutet grundsätzlich nicht, dass die verurteilte Person von ihrer Strafe befreit wird.
Vielmehr wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafe auf den anderen Staat übertragen. Nach einer Überstellung nach Portugal muss daher grundsätzlich weiterhin mit der Vollstreckung der verhängten Sanktion gerechnet werden.
Das portugiesische Recht regelt ausdrücklich die Auswirkungen einer Überstellung auf die Vollstreckung des ursprünglichen Urteils. Bei einer Überstellung in einen anderen Staat kann die Vollstreckung in Portugal ausgesetzt werden; unter bestimmten Voraussetzungen kann eine weitere Vollstreckung in Portugal ausgeschlossen sein.
10. Europäische Zusammenarbeit
Für Portugal und andere europäische Staaten sind neben nationalen Vorschriften verschiedene internationale Instrumente von Bedeutung.
Das Europäische Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen von 1983 schafft einen rechtlichen Rahmen für die Überstellung von Gefangenen zwischen Vertragsstaaten. Portugal hat das Übereinkommen ratifiziert und wendet es seit 1993 an.
Bei EU-Mitgliedstaaten können zusätzlich europäische Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit relevant sein. Deshalb muss bei jedem konkreten Fall zunächst festgestellt werden, zwischen welchen Staaten die Überstellung erfolgen soll und welches internationale Instrument Anwendung findet.
11. Überstellung innerhalb der portugiesischsprachigen Staaten
Portugal ist außerdem Vertragspartei der Konvention über die Überstellung verurteilter Personen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der Portugiesischsprachigen Länder (CPLP).
Diese Konvention wurde 2005 in Praia geschlossen und ist für Portugal seit dem 1. März 2010 in Kraft. Sie erleichtert die rechtliche Zusammenarbeit bei der Überstellung verurteilter Personen zwischen den beteiligten portugiesischsprachigen Staaten.
Dies kann beispielsweise für portugiesische Staatsangehörige relevant sein, die in einem anderen portugiesischsprachigen Staat eine Freiheitsstrafe verbüßen.
12. Unterschied zwischen Auslieferung und Strafüberstellung
Die Unterscheidung zwischen beiden Verfahren ist für Betroffene besonders wichtig.
Bei der Auslieferung wird eine gesuchte Person an einen anderen Staat übergeben, damit dort ein Strafverfahren durchgeführt oder eine Strafe vollstreckt werden kann.
Bei der Überstellung eines Verurteilten wurde dagegen bereits ein Strafurteil erlassen. Es geht nicht mehr primär um die Durchführung eines Strafprozesses, sondern um die weitere Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in einem anderen Staat.
Das portugiesische Gesetz behandelt Auslieferung und Überstellung deshalb in unterschiedlichen Teilen des Gesetzes.
13. Vorläufige Festnahme und Auslieferung
Bei dringenden Auslieferungsfällen kann Portugal auch eine vorläufige Festnahme der gesuchten Person zulassen.
Nach der portugiesischen Rechtslage kann eine vorläufige Festnahme bereits vor Eingang des vollständigen Auslieferungsersuchens beantragt werden. Der Antrag muss unter anderem Informationen über den Haftbefehl oder die Verurteilung, die zugrunde liegenden Tatsachen und die Identität der gesuchten Person enthalten.
Grundsätzlich endet die vorläufige Haft, wenn das formelle Auslieferungsersuchen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eingeht. Das portugiesische Gesetz nennt hierfür grundsätzlich 18 Tage, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung bis zu 40 Tagen möglich ist.
14. Menschenrechte und rechtsstaatliche Garantien
Internationale strafrechtliche Zusammenarbeit darf nicht losgelöst von grundlegenden Menschenrechten betrachtet werden.
Bei einer Auslieferung oder Überstellung müssen daher insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen, das Recht auf ein faires Verfahren und die grundlegenden Prinzipien der portugiesischen Rechtsordnung berücksichtigt werden.
Das portugiesische Recht sieht beispielsweise vor, dass ausländische Strafurteile nur unter bestimmten Voraussetzungen in Portugal vollstreckt werden können. Dazu gehört unter anderem, dass die Entscheidung nicht gegen grundlegende Prinzipien der portugiesischen Rechtsordnung verstößt und dass die betreffende Handlung auch nach portugiesischem Recht strafbar ist.
15. Rolle der Resozialisierung
Ein wesentliches Argument für die Überstellung verurteilter Personen ist die soziale Wiedereingliederung.
Die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe im Staat der eigenen Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts zu verbüßen, kann den Kontakt zur Familie, die Vorbereitung auf die Entlassung und die spätere Integration erleichtern.
Das portugiesische Recht berücksichtigt deshalb ausdrücklich, ob die Vollstreckung im anderen Staat eine bessere soziale Wiedereingliederung des Verurteilten ermöglicht.
16. Bedeutung für Familienangehörige
Eine internationale Haft- oder Überstellungsangelegenheit betrifft häufig nicht nur die verurteilte Person, sondern auch deren Familie.
Familienangehörige können insbesondere mit Fragen bezüglich:
- Besuchen und Kontaktmöglichkeiten,
- Aufenthaltsort des Gefangenen,
- Dauer der Reststrafe,
- Überstellung in das Heimatland,
- zukünftiger Entlassung,
- rechtlicher Vertretung
konfrontiert sein.
Deshalb sollte bei einem internationalen Überstellungsverfahren möglichst früh geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen.
17. Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Internationale Verfahren zur Auslieferung oder Überstellung verurteilter Personen sind rechtlich besonders komplex. Neben dem portugiesischen Straf- und Verfahrensrecht können internationale Übereinkommen und das Recht des anderen beteiligten Staates Anwendung finden.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der strukturierten Prüfung solcher grenzüberschreitenden strafrechtlichen Angelegenheiten unterstützend tätig werden. Dazu können insbesondere die Analyse der einschlägigen Rechtsgrundlage, die Prüfung der Voraussetzungen einer Überstellung oder Auslieferung, die Zusammenstellung notwendiger Unterlagen und die Begleitung gegenüber den zuständigen Stellen gehören.
Bei einem bereits bestehenden Haft- oder Auslieferungsverfahren ist insbesondere eine frühzeitige Prüfung der Verfahrensfristen und der möglichen Rechtsmittel von Bedeutung.
18. Fazit
Portugal verfügt über einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Die Lei n.º 144/99 regelt unter anderem Auslieferung, Vollstreckung ausländischer Strafurteile und die Überstellung verurteilter Personen.
Eine verurteilte Person kann unter bestimmten Voraussetzungen von Portugal in einen anderen Staat oder aus einem anderen Staat nach Portugal überstellt werden. Dabei spielen insbesondere die Staatsangehörigkeit oder der gewöhnliche Aufenthalt, die Dauer der Freiheitsstrafe, die Zustimmung der betroffenen Person sowie die Zustimmung der beteiligten Staaten eine wichtige Rolle.
Für internationale Fälle sind außerdem multilaterale Übereinkommen wie das Europäische Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen von großer Bedeutung.
Da eine Auslieferung oder Überstellung erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Freiheit und die weitere Strafvollstreckung haben kann, sollte jeder Fall individuell anhand der portugiesischen und gegebenenfalls der ausländischen Rechtsordnung geprüft werden.
