Todesfall in Dänemark
Todesfall in Dänemark: Sterbefallmeldung, Bestattung, Nachlass und rechtliche Verfahren
1. Einleitung
Ein Todesfall in Dänemark löst eine Reihe rechtlicher und administrativer Verfahren aus. Dazu gehören insbesondere die ärztliche Feststellung des Todes, die Registrierung im dänischen Personenregister, die Organisation der Bestattung oder Einäscherung sowie die Abwicklung des Nachlasses.
Für Angehörige ausländischer Staatsangehöriger können zusätzliche Fragen entstehen, etwa wenn Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist, der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß oder der Leichnam in ein anderes Land überführt werden soll. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Prüfung und Koordination solcher grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterstützend tätig sein.
2. Feststellung und Registrierung des Todes
Nach einem Todesfall muss ein Arzt eine Todesbescheinigung (death certificate) ausstellen. Wenn eine Person zu Hause stirbt, wird diese normalerweise vom Hausarzt oder einem Bereitschaftsarzt ausgestellt. Bei einem Todesfall im Krankenhaus übernimmt dies in der Regel ein Krankenhausarzt. Der Tod wird anschließend elektronisch gemeldet.
Die Registrierung des Todes ist von großer Bedeutung, weil sie unter anderem Auswirkungen auf Bankkonten, Behördenkontakte und die spätere Nachlassabwicklung hat.
3. Bankkonten und Digital Post
Nach der Registrierung des Todes im dänischen Personenregister werden die Bankkonten des Verstorbenen normalerweise gesperrt. Dies kann auch gemeinsame Konten betreffen. Ein überlebender Ehepartner kann deshalb nicht ohne Weiteres auf die entsprechenden Konten zugreifen, bevor das Nachlassgericht seine erste Entscheidung getroffen hat.
Auch der Zugang zur Digital Post des Verstorbenen wird grundsätzlich blockiert. Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen nach Vorlage einer Bescheinigung des Nachlassgerichts Zugang zu den Nachrichten erhalten. Die digitale Mailbox und ihre Inhalte werden nach den geltenden Regeln nach fünf Jahren gelöscht.
4. Bestattung oder Einäscherung
In Dänemark muss ein Verstorbener grundsätzlich entweder bestattet oder eingeäschert werden. Angehörige müssen hierfür einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen kirchlichen beziehungsweise standesamtlichen Stelle einreichen.
Wenn der Verstorbene selbst zu Lebzeiten Wünsche hinsichtlich einer Bestattung, Einäscherung oder einer Zeremonie geäußert hat, sollen diese Wünsche grundsätzlich berücksichtigt werden. Eine Einäscherung ermöglicht anschließend die Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche; unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Verstreuung der Asche auf dem Meer möglich.
Die Angehörigen können die praktischen Aufgaben selbst übernehmen oder ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Ein Bestatter kann insbesondere bei der Organisation der Formalitäten und der erforderlichen Dokumente behilflich sein.
5. Nachlass und Nachlassgericht
Nach dem Tod wird der Nachlass grundsätzlich durch das zuständige Skifteret (Nachlassgericht) behandelt. Dabei müssen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen festgestellt und anschließend entsprechend dem geltenden Erbrecht und der gewählten Form der Nachlassabwicklung behandelt werden.
Das Nachlassgericht verfügt nicht automatisch über sämtliche Informationen über die Erben und das Vermögen. Die Erben müssen deshalb grundsätzlich Angaben über Erben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bereitstellen. Auch Informationen über den überlebenden Ehepartner können für die Nachlassabwicklung erforderlich sein.
Vor einer Entscheidung des Nachlassgerichts sollten Angehörige außerdem nicht eigenständig damit beginnen, das Vermögen aufzuteilen oder Gegenstände des Verstorbenen zu verkaufen. Die dänischen Gerichte weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Erben zunächst für die sichere Aufbewahrung der Vermögenswerte sorgen müssen.
6. Testament und Erbrecht
Bei der Nachlassabwicklung wird unter anderem geprüft, ob ein Testament vorhanden ist. Das dänische Nachlassgericht kann das zentrale Register für notarielle Testamente überprüfen. Nicht alle Arten von Testamenten sind jedoch auf diese Weise registriert, sodass die Angehörigen gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen müssen.
Die konkrete Verteilung des Nachlasses hängt insbesondere von der familiären Situation, einem vorhandenen Testament, dem Güterstand der Ehepartner und gegebenenfalls internationalen erbrechtlichen Vorschriften ab.
Bei internationalen Nachlässen sollte deshalb besonders sorgfältig geprüft werden, welches Recht auf die Erbfolge und die Nachlassabwicklung Anwendung findet.
7. Internationale Nachlässe
Ein Todesfall kann rechtlich komplex werden, wenn der Verstorbene beispielsweise in Dänemark wohnte, aber Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in einem anderen Land besaß.
Auch die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, sein gewöhnlicher Aufenthalt und die Lage des Vermögens können für die Bestimmung des anwendbaren Rechts relevant sein. Bei bestimmten internationalen Konstellationen bestehen besondere Übereinkommen und europäische beziehungsweise nationale Regelungen.
Für Erben, die außerhalb Dänemarks leben, kann zusätzlich eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person erforderlich oder zumindest praktisch sinnvoll sein. Die dänischen Gerichte stellen hierfür beispielsweise Vollmachtsformulare zur Verfügung, mit denen ein Erbe eine andere Person zur Vertretung in Nachlassangelegenheiten bevollmächtigen kann.
8. Überführung eines Verstorbenen ins Ausland
Wenn eine in Dänemark verstorbene Person in ein anderes Land überführt werden soll, ist grundsätzlich ein besonderes Dokument erforderlich: der sogenannte „laissez-passer for a corpse“.
Diese Genehmigung wird von der dänischen Patient Safety Authority ausgestellt. Für den Antrag werden unter anderem die Todesbescheinigung, die Meldung beziehungsweise Genehmigung zur Bestattung oder Einäscherung sowie weitere Unterlagen benötigt. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt häufig die praktischen Formalitäten.
Für den Transport von Asche gelten andere Regeln; ein entsprechender Leichenpass ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.
9. Bestattungskosten und staatliche Unterstützung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Bestattungsbeihilfe (begravelseshjælp) beantragt werden. Sie soll dazu beitragen, die Kosten der Bestattung zu reduzieren.
Die Höhe der Leistung hängt unter anderem vom Alter des Verstorbenen, seiner familiären Situation sowie dem Vermögen des Verstorbenen und gegebenenfalls des Ehepartners ab. Für Personen ab 18 Jahren beträgt die maximale Bestattungsbeihilfe im Jahr 2026 13.550 DKK. Bei entsprechend hohem Vermögen kann der Anspruch reduziert werden oder vollständig entfallen.
Die Leistung ist eine einmalige Zahlung und nicht steuerpflichtig. In vielen Fällen kann das beauftragte Bestattungsunternehmen den Antrag im Namen der Angehörigen stellen.
10. Todesfall eines im Ausland lebenden Versicherten
Auch wenn der Verstorbene außerhalb Dänemarks gelebt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf dänische Bestattungsbeihilfe bestehen. Für Personen, die in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich lebten, können die entsprechenden EU-rechtlichen Regeln relevant sein.
Voraussetzung kann unter anderem sein, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes dem dänischen Sozialversicherungssystem unterlag, beispielsweise aufgrund einer Beschäftigung in Dänemark oder des Bezugs einer dänischen staatlichen beziehungsweise Invaliditätsrente.
11. Renten- und Versicherungsleistungen
Nach einem Todesfall sollten auch bestehende Renten- und Versicherungsverhältnisse überprüft werden. Dies kann insbesondere bei Personen wichtig sein, die in Dänemark gearbeitet und Beiträge zu dänischen Versorgungssystemen geleistet haben.
Bei der ATP Livslang Pension können beispielsweise Leistungen an Hinterbliebene in Betracht kommen. Bei einem Todesfall außerhalb Dänemarks verlangt ATP je nach Land und Dokumentenlage einen entsprechenden Nachweis über den Tod. Für einen Todesfall in der Türkei nennt ATP beispielsweise eine beglaubigte Kopie der Todesbescheinigung als erforderlichen Nachweis.
12. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Ein Todesfall ist nicht nur eine persönliche und familiäre Angelegenheit, sondern kann zahlreiche rechtliche Fragen auslösen. Besonders bei internationalen Familien, ausländischen Erben oder Vermögen in mehreren Ländern kann die Nachlassabwicklung kompliziert werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann beispielsweise bei der rechtlichen Prüfung des Nachlasses, der Kommunikation mit zuständigen Stellen, der Vorbereitung von Vollmachten und Dokumenten sowie bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen Fragestellungen unterstützen.
Eine professionelle rechtliche Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn mehrere Staaten betroffen sind oder Unsicherheit über Erben, Testamente, Immobilien, Bankkonten oder bestehende Verbindlichkeiten besteht.
13. Fazit
Ein Todesfall in Dänemark führt zu einem strukturierten behördlichen Verfahren. Nach der ärztlichen Feststellung und Registrierung des Todes folgen die Organisation der Bestattung oder Einäscherung und die Abwicklung des Nachlasses durch das zuständige Nachlassgericht.
Bei internationalen Todesfällen kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, insbesondere hinsichtlich Erbrecht, Nachlassvertretung und der Überführung des Verstorbenen ins Ausland. Auch mögliche Bestattungsbeihilfen sowie Renten- und Versicherungsleistungen sollten rechtzeitig geprüft werden.
Da die konkrete Rechtslage stark von der persönlichen und familiären Situation abhängt, kann eine fachkundige Begleitung durch cosmos legal Cabinet juridique dazu beitragen, die notwendigen Schritte strukturiert und rechtlich fundiert zu bearbeiten.
