Scheidung in Portugal

Ana Sayfa /Makaleler /Scheidung in Portugal
13.09.2026 Hukuk

Scheidung in Portugal

Scheidung in Portugal: Verfahren, Voraussetzungen und rechtliche Folgen

Eine Scheidung beendet die Ehe und bringt für die Ehepartner zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Folgen mit sich. In Portugal unterscheidet das Recht grundsätzlich zwischen der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen und der Scheidung ohne Zustimmung eines Ehepartners. Während eine einvernehmliche Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt durchgeführt werden kann, muss eine streitige Scheidung grundsätzlich vor Gericht erfolgen.

Für ausländische Ehepartner oder international verheiratete Paare können zusätzlich Fragen des internationalen Familienrechts, des anwendbaren Güterrechts und der Anerkennung einer portugiesischen Scheidung in einem anderen Staat relevant werden.

1. Scheidung in Portugal – die wichtigsten Formen

Das portugiesische Recht sieht zwei grundlegende Formen der Scheidung vor:

  • Divórcio por mútuo consentimento – Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen,
  • Divórcio sem consentimento – Scheidung ohne Zustimmung eines Ehepartners.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehepartner nicht nur über die Beendigung der Ehe, sondern auch über die wesentlichen damit verbundenen Fragen einigen. Besteht keine Einigung, kann die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden.

Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass eine Scheidung die Ehe tatsächlich beendet. Eine bloße separação de pessoas e bens – also die rechtliche Trennung von Personen und Vermögen – beendet die Ehe dagegen nicht.

2. Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen

Die einvernehmliche Scheidung ist grundsätzlich das einfachere Verfahren.

Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Folgeregelungen einig, kann das Verfahren beim portugiesischen Personenstandsregister (Registo Civil) durchgeführt werden. Der Antrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder über die vorgesehenen Online-Verfahren eingeleitet werden.

Die Ehepartner müssen insbesondere Einigkeit über relevante Fragen erzielen, beispielsweise über:

  • die elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder,
  • den Verbleib beziehungsweise die Nutzung der Familienwohnung,
  • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen,
  • die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens,
  • den Umgang mit Haustieren, soweit relevant.

Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem davon ab, ob alle erforderlichen Dokumente und Vereinbarungen vollständig vorliegen und – bei minderjährigen Kindern – ob die zuständige Staatsanwaltschaft (Ministério Público) den vorgeschlagenen Regelungen zustimmt.

3. Scheidung ohne Zustimmung eines Ehepartners

Eine Scheidung in Portugal setzt nicht zwingend die Zustimmung beider Ehepartner voraus.

Nach den aktuellen Informationen der portugiesischen Justiz kann eine Person die Scheidung beantragen, ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners einzuholen. Außerdem muss nicht nachgewiesen werden, dass der andere Ehepartner eine bestimmte eheliche Pflicht verletzt hat.

Wenn jedoch keine Einigung über die Scheidung oder über wichtige Folgeregelungen besteht, wird das Verfahren grundsätzlich vor dem Gericht geführt.

Dies kann insbesondere notwendig werden, wenn Streit über folgende Punkte besteht:

  • elterliche Verantwortung,
  • Unterhalt,
  • Familienwohnung,
  • Vermögensaufteilung,
  • sonstige wesentliche Folgen der Scheidung.

4. Rolle des Gerichts

Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das zuständige Gericht über die Punkte, über die sich die Ehepartner nicht einigen können.

Das Gericht kann dabei insbesondere die rechtlichen Folgen hinsichtlich der Kinder, der Wohnung und finanzieller Verpflichtungen beurteilen.

Eine gerichtliche Scheidung ist in der Regel komplexer als eine einvernehmliche Scheidung. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits vor Einleitung des Gerichtsverfahrens zu prüfen, ob einzelne Streitpunkte durch Verhandlungen oder Mediation gelöst werden können.

5. Familienmediation

Portugal verfügt über ein staatliches Sistema de Mediação Familiar, also ein System der Familienmediation.

Die Familienmediation kann unter anderem bei Konflikten im Zusammenhang mit einer Scheidung, der elterlichen Verantwortung, der Familienwohnung oder Unterhaltsfragen eingesetzt werden. Das portugiesische Justizministerium beschreibt die Mediation als Möglichkeit, familiäre Konflikte auf friedliche und dauerhafte Weise zu lösen.

Eine im Rahmen der Mediation erzielte Vereinbarung muss jedoch entsprechend den gesetzlichen Anforderungen von einem Richter oder einem Standesbeamten genehmigt werden, damit sie rechtliche Wirkung entfalten kann.

6. Minderjährige Kinder und elterliche Verantwortung

Bei einer Scheidung mit minderjährigen Kindern ist die Regelung der elterlichen Verantwortung von besonderer Bedeutung.

Die Eltern müssen unter anderem klären, wie die Verantwortung für das Kind ausgeübt wird und wie die Betreuung organisiert werden soll.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen entsprechende Vereinbarungen vorgelegt werden. Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden ist, kann eine Änderung der Vereinbarung erforderlich werden. Dadurch kann sich das Scheidungsverfahren verlängern.

Das Kindeswohl steht bei solchen Entscheidungen im Mittelpunkt.

7. Unterhalt nach der Scheidung

Auch die Frage des Unterhalts kann Bestandteil der Scheidungsvereinbarung oder eines gerichtlichen Verfahrens sein.

Dabei können insbesondere zwei unterschiedliche Bereiche relevant sein:

  • Unterhalt für minderjährige Kinder,
  • gegebenenfalls Unterhalt zwischen den ehemaligen Ehepartnern.

Die konkrete Höhe und Dauer einer Unterhaltsverpflichtung hängt von den individuellen Umständen und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ab.

Bei internationalen Familien kann zusätzlich die Frage entstehen, in welchem Staat eine Unterhaltsentscheidung vollstreckt werden soll.

8. Familienwohnung

Die Zukunft der bisherigen gemeinsamen Wohnung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer Scheidung.

Die Ehepartner können sich bei einer einvernehmlichen Scheidung über die Nutzung der Familienwohnung einigen. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Angelegenheit im gerichtlichen Verfahren entschieden werden.

Besondere Bedeutung hat die Frage, ob die Immobilie:

  • einem Ehepartner gehört,
  • beiden Ehepartnern gemeinsam gehört,
  • gemietet ist,
  • mit einem Kredit belastet ist oder
  • Teil des gemeinsamen ehelichen Vermögens ist.

9. Aufteilung des ehelichen Vermögens

Mit der Scheidung endet nicht nur die persönliche Beziehung, sondern regelmäßig müssen auch die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehepartner geregelt werden.

Portugal bietet hierfür unter anderem den Balcão Divórcio com Partilha an. Dort können eine einvernehmliche Scheidung und die anschließende beziehungsweise gleichzeitige Aufteilung des gemeinsamen Vermögens behandelt werden. Auch die Registrierung der aufgeteilten Vermögenswerte kann dort unter den vorgesehenen Voraussetzungen erfolgen.

Zum gemeinsamen Vermögen können beispielsweise gehören:

  • Immobilien,
  • Bankguthaben,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • sonstige Vermögenswerte,
  • aber auch bestimmte gemeinsame Verbindlichkeiten.

10. Güterstand und seine Bedeutung

Die konkrete Vermögensaufteilung hängt wesentlich vom ehelichen Güterstand ab.

Nach portugiesischem Recht kann beispielsweise die Errungenschaftsgemeinschaft (comunhão de adquiridos), die Gütertrennung oder die allgemeine Gütergemeinschaft relevant sein. Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Bei internationalen Ehepaaren ist die Situation jedoch komplexer. Das anwendbare Ehegüterrecht kann sich nach europäischen Regeln oder nach den jeweils einschlägigen nationalen Vorschriften bestimmen.

11. Internationale Ehe und Scheidung

Bei Ehepaaren unterschiedlicher Staatsangehörigkeit muss vor Beginn eines Scheidungsverfahrens geklärt werden, welches Recht auf die jeweiligen Rechtsfragen Anwendung findet.

Dies betrifft beispielsweise:

  • das Scheidungsverfahren,
  • das Ehegüterrecht,
  • die Vermögensaufteilung,
  • die elterliche Verantwortung,
  • Unterhaltsansprüche,
  • die Anerkennung der Scheidung in einem anderen Staat.

Für internationale Ehegüterstände innerhalb der EU ist insbesondere die Verordnung (EU) 2016/1103 relevant. Portugal gehört zu den EU-Staaten, die an dieser verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der ehelichen Güterstände teilnehmen.

12. Anerkennung einer portugiesischen Scheidung im Ausland

Eine Scheidung in Portugal kann für Ehepartner mit Wohnsitz, Vermögen oder familiären Beziehungen in anderen Staaten Auswirkungen außerhalb Portugals haben.

Innerhalb der Europäischen Union bestehen besondere Regeln für die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen. Die europäische Verordnung (EU) 2019/1111 enthält unter anderem Regeln über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und bei elterlicher Verantwortung.

Wenn einer der Ehepartner außerhalb der EU lebt oder die Ehe beziehungsweise das Vermögen mit einem Drittstaat verbunden ist, können weitere internationale Vorschriften relevant sein.

13. Scheidung und ausländische Ehepartner

Für ausländische Staatsangehörige ist die Scheidung häufig mit zusätzlichen administrativen Fragen verbunden.

Nach der Scheidung können beispielsweise Änderungen erforderlich sein bei:

  • Aufenthaltsbehörden,
  • Steuerbehörden,
  • Versicherungen,
  • Banken,
  • Personenstandsregistern,
  • Eigentumsregistern.

Besonders wichtig ist dies, wenn der Aufenthaltstitel eines Ehepartners ursprünglich über die Familienbeziehung oder den Status des Ehepartners begründet wurde.

Die Scheidung führt jedoch nicht automatisch in jedem Fall zum Verlust eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Die konkrete Situation muss anhand des jeweiligen Aufenthaltsstatus und der einschlägigen Vorschriften geprüft werden.

14. Scheidung und portugiesische Staatsangehörigkeit

Eine Ehe mit einem portugiesischen Staatsbürger kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Weg zum Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit eröffnen. Eine spätere Scheidung kann deshalb für bereits laufende oder geplante staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren von Bedeutung sein.

Nach den portugiesischen Behörden kann eine ausländische Person, die seit mehr als drei Jahren mit einem portugiesischen Staatsbürger verheiratet ist oder mit ihm in einer anerkannten faktischen Lebensgemeinschaft lebt, grundsätzlich einen Antrag auf portugiesische Staatsangehörigkeit stellen.

Ob eine Scheidung Auswirkungen auf einen konkreten Antrag hat, hängt jedoch unter anderem vom Zeitpunkt der Antragstellung und den individuellen Voraussetzungen ab.

15. Scheidung und Immobilien

Besitzt das Ehepaar eine Immobilie in Portugal, sollte die vermögensrechtliche Behandlung der Immobilie frühzeitig geklärt werden.

Mögliche Lösungen können beispielsweise sein:

  • Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses,
  • Übertragung des Eigentums auf einen Ehepartner,
  • Beibehaltung des gemeinsamen Eigentums,
  • Ausgleichszahlung an den anderen Ehepartner.

Neben dem Familienrecht können dabei auch steuerliche und grundbuchrechtliche Fragen entstehen. Bei Immobilien mit Hypotheken müssen außerdem die Rechte der finanzierenden Bank berücksichtigt werden.

16. Registrierung der Scheidung

Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens wird die Scheidung entsprechend im Personenstandsregister dokumentiert.

Für bestimmte Zwecke kann eine Scheidungsurkunde (certidão de divórcio) beantragt werden. Die portugiesische Verwaltung stellt hierfür einen eigenen Dienst zur Verfügung.

Ein solcher Nachweis kann insbesondere bei späteren familien-, steuer- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren benötigt werden.

17. Warum eine professionelle rechtliche Beratung wichtig ist

Eine Scheidung kann weitreichende Folgen haben. Besonders kompliziert wird die Angelegenheit, wenn minderjährige Kinder, Immobilien, Unternehmen oder Vermögenswerte in mehreren Ländern vorhanden sind.

Vor Beginn eines Verfahrens sollten deshalb insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Welche Scheidungsform ist geeignet?
  • Welches Gericht oder welche Behörde ist zuständig?
  • Welches Recht ist anwendbar?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
  • Was geschieht mit der Familienwohnung?
  • Wie wird die elterliche Verantwortung geregelt?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche?
  • Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf Aufenthaltsrechte?
  • Muss die Scheidung in einem anderen Land anerkannt oder registriert werden?

18. Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Bei einer internationalen Scheidung kann die rechtliche Koordination zwischen verschiedenen Rechtsordnungen besonders wichtig sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der Vorbereitung und strukturierten Bearbeitung portugiesischer Scheidungsangelegenheiten unterstützend tätig werden. Dies kann insbesondere die Prüfung der rechtlichen Ausgangssituation, die Vorbereitung von Unterlagen, die Analyse grenzüberschreitender familienrechtlicher Fragen sowie die Begleitung bei Vermögens- und Nachlassfragen umfassen.

Bei internationalen Ehepaaren sollte insbesondere frühzeitig geprüft werden, welches Recht für die Scheidung und die Vermögensaufteilung gilt und ob die portugiesische Entscheidung in einem anderen Staat anerkannt werden muss.

19. Fazit

Das portugiesische Scheidungsrecht unterscheidet zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der Scheidung ohne Zustimmung eines Ehepartners. Sind sich beide Ehepartner über die wesentlichen Punkte einig, kann die Scheidung grundsätzlich beim Standesamt durchgeführt werden. Bestehen wesentliche Meinungsverschiedenheiten, muss das Verfahren grundsätzlich vor Gericht geführt werden.

Neben der eigentlichen Beendigung der Ehe müssen insbesondere die Fragen der Kinder, des Unterhalts, der Familienwohnung und des gemeinsamen Vermögens geregelt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Vermögensaufteilung und Registrierung unter den vorgesehenen Voraussetzungen über den Balcão Divórcio com Partilha abgewickelt werden.

Bei internationalen Ehen kommen zusätzliche Fragen des internationalen Familien- und Güterrechts hinzu. Deshalb ist es sinnvoll, die persönliche Situation bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens umfassend zu prüfen und die notwendigen rechtlichen sowie administrativen Schritte entsprechend vorzubereiten.

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