Scheidung im Vereinigten Königreich
Scheidung im Vereinigten Königreich: Verfahren, Voraussetzungen und rechtliche Folgen
1. Einleitung
Eine Scheidung im Vereinigten Königreich beendet eine bestehende Ehe und kann gleichzeitig weitreichende Folgen für Vermögen, Immobilien, Unterhalt, Kinder und gegebenenfalls das Aufenthaltsrecht haben. Das britische Scheidungsrecht ist jedoch nicht vollständig einheitlich: England und Wales, Schottland sowie Nordirland verfügen teilweise über unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Verfahren.
Für internationale Ehepaare ist daher zunächst zu klären, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs das Scheidungsverfahren durchgeführt werden kann und welche Rechtsordnung auf die Ehe und ihre Folgen anwendbar ist.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei internationalen Scheidungsverfahren insbesondere bei der Prüfung der Zuständigkeit, der Vorbereitung des Verfahrens und der rechtlichen Bewertung von Vermögens-, Familien- und Aufenthaltsfragen unterstützend tätig werden.
2. Scheidung in England und Wales
In England und Wales gilt seit dem 6. April 2022 das sogenannte No-Fault-Divorce-System. Ehegatten müssen nicht mehr nachweisen, dass der andere Partner Ehebruch begangen oder sich unangemessen verhalten hat. Stattdessen genügt grundsätzlich die Erklärung, dass die Ehe unwiderruflich zerbrochen ist.
Eine Scheidung kann grundsätzlich beantragt werden, wenn:
- die Ehe seit mehr als einem Jahr besteht,
- die Ehe rechtlich anerkannt ist und
- die Beziehung endgültig gescheitert ist.
Die Antragstellung kann von einem Ehepartner allein oder gemeinsam erfolgen.
3. Gemeinsamer oder alleiniger Scheidungsantrag
Das englische und walisische Verfahren ermöglicht sowohl einen joint application als auch einen Antrag durch nur einen Ehepartner.
Bei einem gemeinsamen Antrag erklären beide Ehegatten, dass sie die Scheidung wünschen. Wenn einer der Partner später nicht mehr reagiert, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen als Einzelantrag fortgesetzt werden.
Ein alleiniger Antrag kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam vorgehen möchten. Wichtig ist, dass die neue Rechtslage die Scheidung grundsätzlich nicht mehr dadurch verhindert, dass ein Ehepartner die Scheidung lediglich ablehnt.
4. Ablauf des Scheidungsverfahrens
Das Verfahren in England und Wales besteht im Wesentlichen aus mehreren Stufen.
Nach Einreichung des Scheidungsantrags prüft das Gericht zunächst die Unterlagen. Anschließend beginnt eine gesetzlich vorgesehene Wartezeit von mindestens 20 Wochen, bevor der Antragsteller die sogenannte conditional order beantragen kann.
Die conditional order bestätigt, dass aus Sicht des Gerichts grundsätzlich kein Hindernis für die Scheidung besteht.
Anschließend muss grundsätzlich eine weitere Frist von mindestens sechs Wochen und einem Tag eingehalten werden, bevor die endgültige final order beantragt werden kann. Erst mit dieser final order ist die Ehe rechtlich beendet.
Das britische Regierungsportal weist deshalb darauf hin, dass eine Scheidung in England und Wales normalerweise mindestens sieben Monate dauert.
5. Scheidung und Vermögensaufteilung
Die Beendigung der Ehe und die Regelung der finanziellen Angelegenheiten sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Zu den möglichen Vermögensfragen gehören insbesondere:
- Bankguthaben,
- Immobilien,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Investitionen,
- Rentenansprüche,
- Fahrzeuge,
- sonstige Vermögenswerte und
- bestehende Verbindlichkeiten.
Eine Einigung zwischen den Ehegatten kann grundsätzlich in einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung festgehalten und gegebenenfalls durch das Gericht abgesichert werden. Das britische Regierungsportal weist ausdrücklich darauf hin, dass eine gerichtliche Regelung erforderlich sein kann, wenn eine verbindliche Entscheidung über Geld und Vermögen gewünscht wird.
Eine bloße Einigung zwischen den Ehegatten sollte daher nicht automatisch mit einer umfassenden rechtlichen Absicherung gleichgesetzt werden.
6. Kinder und Unterhalt
Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, müssen insbesondere Fragen der Betreuung, des Aufenthalts und des finanziellen Unterhalts geregelt werden.
Die rechtliche Scheidung selbst ersetzt nicht automatisch eine Vereinbarung über die Kinder. Die britische Regierung weist darauf hin, dass die Regelungen zur finanziellen Unterstützung der Kinder und zur Betreuung unabhängig von der eigentlichen Scheidung organisiert werden müssen.
Bei Streitigkeiten über das Kindeswohl kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden.
Besonders bei internationalen Familien ist außerdem zu prüfen, in welchem Land die Kinder gewöhnlich leben, welche Gerichte zuständig sind und ob grenzüberschreitende Fragen des Sorgerechts oder Umgangsrechts bestehen.
7. Scheidung und Immobilien
Immobilien können bei einer Scheidung einen erheblichen Teil des gemeinsamen Vermögens darstellen. Dabei muss unter anderem geprüft werden, wer Eigentümer der Immobilie ist, wer die Finanzierung trägt und ob eine Veräußerung, Übertragung oder alleinige Nutzung vorgesehen ist.
Bei Immobilien im Vereinigten Königreich können zusätzlich Fragen des Grundbuchs, der Hypothekenfinanzierung und möglicher steuerlicher Folgen entstehen.
Bei internationalen Ehepaaren sollte außerdem untersucht werden, ob sich Vermögenswerte außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden. Die britische Scheidung kann finanzielle Ansprüche berühren, die sich auf Vermögen in mehreren Staaten beziehen.
8. Scheidung in Schottland
Schottland verfügt über ein eigenständiges Familienrecht. Das dortige Scheidungsverfahren unterscheidet sich daher vom Verfahren in England und Wales.
Nach den derzeit geltenden schottischen Regelungen bestehen grundsätzlich eine ordinary procedure und eine simplified procedure. Das vereinfachte Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden und ist insbesondere für weniger komplexe Fälle vorgesehen.
Bei einer Scheidung aufgrund einer Trennung gelten in Schottland grundsätzlich andere Zeiträume als in England und Wales. Nach den derzeitigen Regeln kann eine Scheidung bei gegenseitigem Einverständnis grundsätzlich nach einem Jahr Trennung erfolgen; ohne Zustimmung des anderen Ehepartners ist grundsätzlich eine längere Trennungszeit erforderlich.
Welche Verfahrensart geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob Kinder unter 16 Jahren vorhanden sind und ob finanzielle oder andere Streitfragen bestehen.
9. Scheidung in Nordirland
Auch Nordirland besitzt ein eigenständiges Scheidungsrecht. Das Verfahren wird insbesondere vor dem County Court oder High Court durchgeführt.
Nach den derzeit veröffentlichten Regeln kann eine Scheidung unter anderem auf folgende gesetzliche Gründe gestützt werden:
- zweijährige Trennung mit Zustimmung des anderen Ehepartners,
- fünfjährige Trennung,
- unangemessenes Verhalten,
- Ehebruch oder
- Desertion.
Eine Scheidung kann in Nordirland grundsätzlich erst beantragt werden, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre bestanden hat.
Damit unterscheidet sich Nordirland deutlich vom heutigen No-Fault-System in England und Wales.
10. Internationale Scheidungen
Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ist die Frage der internationalen Zuständigkeit besonders wichtig.
Beispielsweise kann ein Paar in einem Staat geheiratet haben, während beide Ehegatten später im Vereinigten Königreich leben. In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob ein britisches Gericht für die Scheidung zuständig ist und welche Rechtsordnung für einzelne Folgesachen gilt.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen:
- gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten,
- Staatsangehörigkeit,
- Ort der Eheschließung,
- Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder,
- Immobilien in verschiedenen Staaten,
- Bankkonten und Unternehmensbeteiligungen im Ausland sowie
- bereits bestehende gerichtliche Entscheidungen.
Eine ausländische Ehe kann grundsätzlich im Vereinigten Königreich anerkannt werden, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung einer ausländischen Ehe und die Zuständigkeit für eine Scheidung sind jedoch voneinander zu unterscheiden.
11. Scheidung und Aufenthaltsrecht
Für ausländische Ehepartner kann eine Scheidung auch einwanderungsrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn ein Aufenthaltstitel auf der Ehe beziehungsweise Partnerschaft mit einer Person im Vereinigten Königreich beruht, sollte die Auswirkung der Trennung oder Scheidung auf den bestehenden Immigration Status frühzeitig geprüft werden. Das britische Regierungsportal weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Scheidung Auswirkungen auf ein Visum haben kann, das auf der Ehe basiert.
Je nach persönlicher Situation kann beispielsweise ein anderer Aufenthaltsweg erforderlich sein. Eine Scheidung führt daher nicht in jedem Fall lediglich zu familienrechtlichen Konsequenzen.
12. Kosten und rechtliche Beratung
Die Kosten einer Scheidung hängen vom Landesteil des Vereinigten Königreichs, der Komplexität des Falls und insbesondere davon ab, ob zusätzlich über Vermögen, Unterhalt oder Kinder gestritten wird.
In England und Wales beträgt die derzeit veröffentlichte staatliche Gerichtsgebühr für einen Scheidungsantrag 628 GBP. Hinzu können gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Beratung, Übersetzungen, Sachverständige oder weitere gerichtliche Verfahren kommen.
Bei einfachen Fällen kann ein Teil des Verfahrens selbst durchgeführt werden. Bei internationalen oder finanziell komplexen Scheidungen ist eine professionelle rechtliche Prüfung jedoch besonders empfehlenswert.
13. Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
cosmos legal Cabinet juridique kann bei Scheidungsverfahren im Vereinigten Königreich insbesondere bei der Analyse grenzüberschreitender Sachverhalte unterstützen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Prüfung der gerichtlichen Zuständigkeit,
- Vorbereitung des Scheidungsantrags,
- Bewertung internationaler Ehe- und Familiendokumente,
- rechtliche Prüfung von Vermögensaufteilungen,
- Unterstützung bei Immobilien- und Unternehmensfragen,
- Analyse von Unterhaltsansprüchen,
- Fragen zum Aufenthaltsstatus nach der Scheidung sowie
- Koordination mit ausländischen Rechtsordnungen.
Bei internationalen Ehepaaren ist eine frühzeitige Prüfung besonders wichtig, da eine falsche Einschätzung der Zuständigkeit oder der Vermögensverhältnisse erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben kann.
14. Fazit
Das Scheidungsrecht im Vereinigten Königreich ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen von England und Wales, Schottland und Nordirland nicht vollständig einheitlich.
In England und Wales gilt seit 2022 das No-Fault-System. Die Ehegatten müssen grundsätzlich lediglich erklären, dass die Ehe unwiderruflich zerbrochen ist. Nach einer mindestens 20-wöchigen Wartezeit kann die conditional order beantragt werden; für die final order gilt anschließend grundsätzlich eine weitere Frist von mindestens sechs Wochen und einem Tag.
In Schottland und Nordirland gelten dagegen eigenständige Verfahren und andere Voraussetzungen.
Besonders bei internationalen Scheidungen sollten neben der eigentlichen Beendigung der Ehe auch Vermögen, Kinder, Steuern und gegebenenfalls das Aufenthaltsrecht berücksichtigt werden. Eine strukturierte rechtliche Vorbereitung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dazu beitragen, das Verfahren entsprechend der zuständigen Rechtsordnung sorgfältig vorzubereiten und mögliche Folgerisiken frühzeitig zu erkennen.
