Internationaler Handel in Malta
Internationaler Handel in Malta: Rechtliche Grundlagen, Zoll, Steuern und Handelsverfahren
1. Einleitung
Malta nimmt aufgrund seiner Lage im Mittelmeer, seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union und seiner engen wirtschaftlichen Verbindungen zu europäischen und internationalen Märkten eine interessante Position im internationalen Handel ein. Unternehmen können Malta sowohl als Absatzmarkt als auch als Standort für grenzüberschreitende Handels- und Logistikaktivitäten nutzen.
Der Handel mit Waren über die maltesischen Grenzen unterliegt dabei einer Kombination aus EU-Zollrecht, maltesischem Steuerrecht, nationalen Import- und Exportvorschriften sowie internationalen Handelsregelungen. Für Importe aus Drittstaaten sind insbesondere die Zollvorschriften der Europäischen Union relevant. Die EU stellt mit dem Portal Access2Markets Informationen über Zölle, Ursprungsregeln, Steuern, Einfuhrformalitäten und Produktanforderungen bereit.
Unternehmen, die international in Malta tätig werden möchten, sollten deshalb nicht nur die wirtschaftlichen Bedingungen, sondern auch die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Waren- und Handelsströme sorgfältig prüfen.
2. Malta als Teil des EU-Binnenmarktes
Als EU-Mitgliedstaat ist Malta Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion. Der Handel zwischen Malta und anderen EU-Mitgliedstaaten unterscheidet sich deshalb grundsätzlich vom Warenverkehr mit Staaten außerhalb der EU.
Bei Warenbewegungen innerhalb der EU stehen insbesondere Mehrwertsteuer-, statistische und gegebenenfalls produktspezifische Meldepflichten im Mittelpunkt. Für Waren aus Drittstaaten gelten dagegen die gemeinsamen EU-Zollvorschriften.
Diese Unterscheidung ist für Unternehmen von großer Bedeutung, weil sich Zollformalitäten, Einfuhrabgaben und Dokumentationspflichten je nach Herkunft und Bestimmungsort der Ware erheblich unterscheiden können.
3. Import von Waren nach Malta
Unternehmen, die Waren aus einem Drittstaat nach Malta einführen, müssen die geltenden Zoll- und Einfuhrvorschriften beachten.
Die maltesische Zollverwaltung arbeitet auf Grundlage des Unionszollkodex (Union Customs Code – UCC). Malta Customs weist darauf hin, dass Waren, die nach Malta eingeführt werden, grundsätzlich bereits vor ihrer Ankunft über das Import Control System 2 (ICS2) mittels einer Entry Summary Declaration (ENS) angemeldet werden müssen.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob Waren legal eingeführt werden dürfen und ob Verbote oder Beschränkungen bestehen.
4. EORI-Nummer
Für Unternehmen, die regelmäßig Waren mit Drittstaaten handeln, ist die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) von besonderer Bedeutung.
Nach Angaben von Malta Customs benötigen Personen oder Unternehmen, die gewerbliche Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren oder entsprechende Waren exportieren, grundsätzlich eine EORI-Nummer. Sie dient der Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden.
Die EORI-Nummer sollte daher bereits vor Aufnahme regelmäßiger Import- oder Exportaktivitäten geprüft und gegebenenfalls beantragt werden.
5. Zollanmeldung und Zollabfertigung
Bei der Einfuhr von Waren müssen die erforderlichen Zollanmeldungen korrekt abgegeben werden. Dabei sind unter anderem die Art der Ware, ihre Herkunft, ihr Zollwert und die zutreffende Zolltarifnummer relevant.
Die korrekte Warentarifierung ist besonders wichtig, weil sie Einfluss auf die Höhe der Zollabgaben und auf weitere Einfuhranforderungen haben kann.
Für Unternehmen empfiehlt sich deshalb eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen HS- beziehungsweise CN-Codes. Das maltesische Commerce Department verlangt beispielsweise bei bestimmten Importlizenzen Angaben zum HS-Code und zur Warenbeschreibung.
6. Einfuhrlizenzen und kontrollierte Waren
Nicht alle Waren können ohne zusätzliche Genehmigung nach Malta eingeführt werden.
Das Commerce Department weist darauf hin, dass bestimmte Waren einer Importlizenz oder Einfuhrgenehmigung unterliegen. Die entsprechenden Waren sind in den Anlagen zu den Importation Control Regulations aufgeführt. Dazu können unter anderem bestimmte Lebensmittel, chemische Produkte, pharmazeutische Erzeugnisse, Kraftstoffe und andere kontrollierte Waren gehören.
Welche Genehmigung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Art der Ware, ihrem HS-Code und dem Herkunfts- beziehungsweise Versandland ab.
7. Export aus Malta
Auch der Export aus Malta in Drittstaaten unterliegt bestimmten gesetzlichen Anforderungen.
Für bestimmte Waren, die in den entsprechenden Anlagen der maltesischen Exportkontrollvorschriften aufgeführt sind, ist eine Exportgenehmigung oder Exportlizenz erforderlich. Das Commerce Department stellt hierfür das Malta Import/Export Web Portal zur Verfügung.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen strategische Güter, militärische Güter und sogenannte Dual-Use-Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Das maltesische Commerce Department überprüft entsprechende Transaktionen und berücksichtigt dabei auch die europäische und nationale Nichtverbreitungspolitik.
8. Ursprungsregeln
Die Bestimmung des Ursprungs einer Ware ist ein weiterer zentraler Bestandteil des internationalen Handels.
Der Warenursprung kann unter anderem für die Anwendung von Präferenzzöllen, Handelsabkommen, Einfuhrbeschränkungen oder handelspolitischen Maßnahmen entscheidend sein.
Unternehmen sollten daher zwischen dem bloßen Versandort und dem rechtlichen Ursprung einer Ware unterscheiden. Die EU stellt über Access2Markets Informationen zu Ursprungsregeln und deren Nachweisen bereit.
Bei komplexen Produktionsketten mit mehreren beteiligten Staaten kann die Bestimmung des Ursprungs besonders anspruchsvoll sein.
9. Einfuhrumsatzsteuer und Mehrwertsteuer
Neben möglichen Zöllen ist die Mehrwertsteuer ein wichtiger Bestandteil des internationalen Handels.
Die maltesische Steuerverwaltung weist darauf hin, dass der Standard-Mehrwertsteuersatz in Malta grundsätzlich 18 % beträgt, sofern keine besondere Regelung oder ein reduzierter Satz Anwendung findet. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen bestehen unter anderem Sätze von 12 %, 7 %, 5 % oder 0 %.
Bei Importen aus Drittstaaten muss insbesondere geprüft werden, wann und wie die Einfuhrumsatzsteuer beziehungsweise entsprechende VAT-Verpflichtungen entstehen.
Für international tätige Unternehmen ist deshalb eine genaue Abstimmung zwischen Zoll- und Umsatzsteuerbehandlung erforderlich.
10. Intrastat-Meldungen innerhalb der EU
Bei Warenbewegungen zwischen Malta und anderen EU-Mitgliedstaaten können Intrastat-Meldungen erforderlich sein.
Nach Angaben des maltesischen National Statistics Office besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Intrastat-Meldungen für bestimmte Händler, die Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten beziehen oder dorthin versenden. Die Meldungen werden monatlich abgegeben und sind grundsätzlich bis zum zehnten Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
Das NSO nennt für die betreffende Meldepflicht einen Schwellenwert von 700 Euro für die kombinierten jährlichen Warenbewegungen.
Unternehmen sollten daher ihre innergemeinschaftlichen Warenströme regelmäßig überwachen.
11. Internationale Handelsverträge
Bei grenzüberschreitenden Geschäften kommt dem Handelsvertrag eine zentrale Bedeutung zu.
Ein internationaler Kaufvertrag sollte unter anderem folgende Punkte eindeutig regeln:
- genaue Beschreibung der Ware,
- Kaufpreis und Zahlungsbedingungen,
- Liefertermin,
- Lieferort,
- Gefahrübergang,
- Eigentumsübergang,
- Haftung für Mängel,
- Gewährleistung,
- höhere Gewalt,
- anwendbares Recht,
- Gerichtsstand oder Schiedsverfahren.
Die Verwendung der Incoterms kann zusätzlich helfen, die Kosten-, Risiko- und Lieferpflichten zwischen Käufer und Verkäufer eindeutig zu verteilen.
12. Internationale Streitigkeiten
Internationale Handelsgeschäfte können zu Streitigkeiten über Lieferung, Qualität, Zahlung oder Vertragsverletzungen führen.
Deshalb sollte bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht beziehungsweise welches Schiedsgericht zuständig sein soll.
Bei internationalen Handelsbeziehungen kann eine Schiedsvereinbarung insbesondere dann interessant sein, wenn die Parteien eine neutrale Streitbeilegung außerhalb der staatlichen Gerichte bevorzugen.
Die konkrete Klausel sollte jedoch an die beteiligten Staaten und die Art des Geschäfts angepasst werden.
13. Handelsbeschränkungen und Sanktionen
Internationale Handelsgeschäfte können durch wirtschaftliche Sanktionen, Embargos und Exportkontrollen eingeschränkt sein.
Das maltesische Commerce Department kontrolliert unter anderem bestimmte strategische Waren und setzt europäische und nationale Nichtverbreitungsregelungen um. Darüber hinaus ist Malta als EU-Mitgliedstaat an die einschlägigen EU-Sanktionsregelungen gebunden.
Unternehmen sollten deshalb vor Abschluss eines internationalen Handelsgeschäfts insbesondere prüfen:
- wer der Vertragspartner ist,
- aus welchem Staat die Ware stammt,
- wohin die Ware geliefert wird,
- welche Endverwendung vorgesehen ist,
- ob die Ware unter Exportkontrollvorschriften fällt,
- ob eine Person oder ein Unternehmen auf einer Sanktionsliste steht.
14. E-Commerce und internationaler Warenverkehr
Der internationale Onlinehandel hat auch für Malta an Bedeutung gewonnen. Für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe gelten besondere Mehrwertsteuer- und Zollregelungen.
Das maltesische Customs Department weist auf das Import One Stop Shop (IOSS)-System hin. Bei bestimmten B2C-Fernverkäufen aus Drittstaaten kann dadurch die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Verkauf erhoben und anschließend über das IOSS-System erklärt werden.
Die früher bestehende EU-Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen bis 22 Euro wurde abgeschafft; grundsätzlich unterliegen eingeführte Waren daher den geltenden VAT-Regeln.
Für Onlinehändler ist daher eine korrekte Abstimmung von Verkauf, Mehrwertsteuer, Zollanmeldung und Warenlogistik besonders wichtig.
15. Verantwortlichkeit der Unternehmen
Internationale Händler sollten klare interne Prozesse für die Einhaltung der Handelsvorschriften einrichten.
Dazu können gehören:
- Prüfung von Geschäftspartnern,
- Kontrolle von HS-Codes,
- Überprüfung des Warenursprungs,
- Prüfung von Import- und Exportlizenzen,
- Sanktions- und Embargokontrollen,
- ordnungsgemäße Zollanmeldungen,
- Aufbewahrung von Handelsdokumenten,
- Kontrolle steuerlicher Meldepflichten.
Ein strukturiertes Trade-Compliance-System kann dazu beitragen, Verstöße und finanzielle Risiken zu vermeiden.
16. Bedeutung für Unternehmen aus Drittstaaten
Unternehmen außerhalb der EU können ebenfalls mit maltesischen Unternehmen Handel treiben. Je nach konkreter Tätigkeit kann eine Registrierung, ein lokaler Vertreter oder eine bestimmte steuerliche beziehungsweise zollrechtliche Struktur erforderlich sein.
Die maltesischen Behörden ermöglichen beispielsweise auch Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen Importlizenzen zu beantragen.
Vor Aufnahme einer dauerhaften Geschäftstätigkeit sollte jedoch geprüft werden, ob neben dem reinen Warenhandel eine steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Präsenz in Malta erforderlich oder sinnvoll ist.
17. Rechtliche Beratung im internationalen Handelsrecht
Internationaler Handel verbindet zahlreiche Rechtsgebiete miteinander. Neben Handels- und Vertragsrecht können insbesondere Zollrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Exportkontrolle und Sanktionsrecht relevant werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Prüfung internationaler Handelsgeschäfte mit Bezug zu Malta unterstützend begleiten. Dazu gehören beispielsweise die Analyse von Handelsverträgen, die Prüfung grenzüberschreitender Transaktionen, die Bewertung von Import- und Exportanforderungen sowie die rechtliche Einordnung internationaler Handelsrisiken.
Gerade bei Waren mit besonderen Genehmigungspflichten oder bei Geschäftsbeziehungen mit mehreren Staaten ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung empfehlenswert.
18. Fazit
Malta bietet aufgrund seiner EU-Mitgliedschaft und seiner internationalen Ausrichtung interessante Möglichkeiten für grenzüberschreitende Handelsaktivitäten. Gleichzeitig müssen Unternehmen eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen beachten.
Bei Importen aus Drittstaaten spielen insbesondere Zollanmeldungen, EORI, Warenklassifizierung, Einfuhrabgaben und gegebenenfalls Importlizenzen eine wichtige Rolle. Bei Exporten können je nach Ware besondere Genehmigungen und Exportkontrollen erforderlich sein.
Innerhalb der EU treten dagegen insbesondere Mehrwertsteuer- und Intrastat-Pflichten in den Vordergrund.
Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, internationale Handelsgeschäfte nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Eine sorgfältige Prüfung von Verträgen, Zoll, Steuern, Ursprungsregeln, Exportkontrollen und möglichen Handelsbeschränkungen kann wesentlich dazu beitragen, rechtliche und finanzielle Risiken im internationalen Geschäft mit Malta zu reduzieren.
