Fusionen und Übernahmen in Malta
Fusionen und Übernahmen in Malta: Rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte
1. Einleitung
Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) spielen eine wichtige Rolle bei der Umstrukturierung und Erweiterung von Unternehmen in Malta. Unternehmen können durch eine Übernahme neue Märkte erschließen, Geschäftsbereiche erweitern, Wettbewerbspositionen stärken oder ihre Konzernstruktur vereinfachen.
Das maltesische M&A-Recht wird insbesondere durch den Companies Act (Chapter 386), die Vorschriften über Unternehmenszusammenschlüsse sowie – bei bestimmten Transaktionen – durch das maltesische Wettbewerbsrecht geprägt. Das Malta Business Registry führt den Companies Act als zentrale Rechtsgrundlage für Gründung, Registrierung, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften.
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der Europäischen Union kommen außerdem besondere Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen zur Anwendung. Die entsprechenden maltesischen Regelungen setzen die EU-Vorgaben zur grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen um.
2. Was versteht man unter M&A?
Der Begriff Mergers & Acquisitions umfasst verschiedene Formen von Unternehmenstransaktionen.
Bei einer Fusion (Merger) werden zwei oder mehrere Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zusammengeführt. Bei einer Übernahme (Acquisition) erwirbt ein Unternehmen dagegen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen oder dessen Geschäftsvermögen.
In der Praxis können unter anderem folgende Strukturen eingesetzt werden:
- Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal),
- Erwerb einzelner Vermögenswerte oder eines Geschäftsbereichs (Asset Deal),
- Verschmelzung zweier Gesellschaften,
- Erwerb einer Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung,
- Übernahme der Kontrolle durch vertragliche Vereinbarungen,
- Gründung eines Joint Ventures.
Welche Struktur am sinnvollsten ist, hängt unter anderem von den steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Zielen der Parteien ab.
3. Share Deal und Asset Deal
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer Übernahme betrifft die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal.
Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der Zielgesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt grundsätzlich bestehen und behält ihre bestehenden Vermögenswerte und Vertragsbeziehungen.
Bei einem Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte oder ein bestimmter Geschäftsbereich übernommen. Dies kann beispielsweise Immobilien, Maschinen, Markenrechte, Forderungen oder Kundenverträge umfassen.
Der Asset Deal ermöglicht eine gezieltere Auswahl der übernommenen Vermögenswerte, kann aber aufgrund der Vielzahl einzelner Übertragungen administrativ komplexer sein.
4. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen in Malta
Das maltesische Gesellschaftsrecht enthält detaillierte Regelungen für Verschmelzungen und andere gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Der Companies Act bildet dabei die zentrale Grundlage.
Für grenzüberschreitende Verschmelzungen bestehen die Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations, 2023. Diese Vorschriften sind seit dem 31. Januar 2023 in Kraft und dienen insbesondere der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2121.
Das Malta Business Registry führt die entsprechenden Vorschriften als S.L. 386.28 Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations.
5. Due Diligence vor einer Übernahme
Vor dem Abschluss einer M&A-Transaktion ist eine umfassende Due-Diligence-Prüfung von besonderer Bedeutung.
Dabei wird die Zielgesellschaft rechtlich, finanziell und steuerlich untersucht. Typische Prüfungsbereiche sind:
- Gesellschaftsstruktur und Beteiligungsverhältnisse,
- Jahresabschlüsse und Finanzverbindlichkeiten,
- wesentliche Verträge,
- Immobilien und sonstige Vermögenswerte,
- geistiges Eigentum,
- Arbeitsverhältnisse,
- anhängige Gerichtsverfahren,
- Steuerverbindlichkeiten,
- Lizenzen und Genehmigungen,
- Datenschutz und regulatorische Anforderungen.
Die Due Diligence soll dem Käufer ermöglichen, verborgene Risiken vor dem Abschluss der Transaktion zu erkennen.
6. Kaufvertrag und Transaktionsstruktur
Nach Abschluss der Due Diligence werden die wesentlichen Bedingungen der Transaktion vertraglich festgelegt.
Bei einem Share Deal steht regelmäßig ein Share Purchase Agreement (SPA) im Mittelpunkt. Bei einem Asset Deal werden dagegen die zu übertragenden Vermögenswerte und Verpflichtungen detailliert beschrieben.
Zu den typischen Vertragsbestandteilen gehören:
- Kaufpreis,
- Zahlungsbedingungen,
- Garantien und Gewährleistungen,
- Freistellungen,
- Closing-Bedingungen,
- Wettbewerbsverbote,
- Geheimhaltungspflichten,
- Haftungsbegrenzungen,
- Regelungen für nachträglich entdeckte Verbindlichkeiten.
Die genaue Gestaltung sollte an die Risiken und die wirtschaftliche Struktur der jeweiligen Transaktion angepasst werden.
7. Genehmigungen und regulatorische Anforderungen
Nicht jede M&A-Transaktion kann unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung vollzogen werden.
Je nach Branche und Größe der Transaktion können behördliche Genehmigungen erforderlich sein. Besonders relevant ist die Fusionskontrolle.
Die maltesische Competition and Consumer Affairs Authority (MCCAA) weist darauf hin, dass bestimmte Zusammenschlüsse nach den Control of Concentrations Regulations meldepflichtig sein können und erst nach Freigabe durch das zuständige Office for Competition durchgeführt werden dürfen.
Eine Konzentration kann insbesondere vorliegen, wenn zwei zuvor unabhängige Unternehmen fusionieren oder ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes Unternehmen oder Teile davon erwirbt.
8. Fusionskontrolle in Malta
Bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung ist insbesondere zu untersuchen, ob die Transaktion den Wettbewerb auf einem relevanten Markt erheblich beeinträchtigen könnte.
Die maltesischen Control of Concentrations Regulations verwenden den Substantial Lessening of Competition Test. Die Competition Authority kann eine Transaktion freigeben oder untersagen, abhängig davon, ob die geplante Konzentration den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigen würde.
Die MCCAA veröffentlicht laufend Entscheidungen zu M&A-Transaktionen. Im Jahr 2026 finden sich beispielsweise Verfahren in den Bereichen Lebensmittel, Luftfahrt, Investitionsdienstleistungen, Mikroelektronik und IT-Dienstleistungen.
Dies zeigt, dass die maltesische Fusionskontrolle für unterschiedliche Wirtschaftsbereiche praktische Bedeutung besitzt.
9. Schwellenwerte und Anmeldepflicht
Ob eine Transaktion in Malta angemeldet werden muss, hängt unter anderem von den gesetzlichen Umsatzschwellen und der konkreten Struktur der Transaktion ab.
Die MCCAA nennt für bestimmte Konzentrationen einen gemeinsamen Aggregatumsatz in Malta von mehr als 2.329.273,40 Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr sowie eine zusätzliche Umsatzvoraussetzung für die beteiligten Unternehmen.
Da sich Schwellenwerte und Verfahrensvorschriften ändern können, sollte vor jeder größeren Transaktion geprüft werden, welche Regelungen zum Zeitpunkt der geplanten Übernahme tatsächlich gelten.
10. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen
Malta ist aufgrund seiner EU-Mitgliedschaft und seiner internationalen Unternehmenslandschaft regelmäßig an grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen beteiligt.
Bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung können die maltesischen Cross-Border Mergers Regulations zur Anwendung kommen. Die Vorschriften enthalten unter anderem Regelungen über gemeinsame Verschmelzungsbedingungen, Berichte, den Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern sowie die Ausstellung einer Vorabbescheinigung.
Das Malta Business Registry stellt hierfür unter anderem ein spezielles Formular zur Beantragung eines Pre-Merger Certificate zur Verfügung.
Bei internationalen Transaktionen müssen allerdings immer auch die Rechtsvorschriften des anderen beteiligten Staates berücksichtigt werden.
11. Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern
M&A-Transaktionen können die Interessen verschiedener Beteiligter erheblich beeinflussen.
Minderheitsgesellschafter können beispielsweise durch eine Veränderung der Beteiligungsstruktur betroffen sein. Gläubiger wiederum müssen möglicherweise berücksichtigen, dass sich die wirtschaftliche Struktur ihres Vertragspartners verändert.
Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen enthalten die maltesischen Vorschriften deshalb besondere Schutzmechanismen für Mitglieder und Gläubiger. Die entsprechenden Verfahren sollen gewährleisten, dass die gesetzlichen Anforderungen vor dem Vollzug der Transaktion eingehalten werden.
12. Arbeitnehmer und Arbeitsrecht
Bei einer Übernahme oder Fusion müssen auch die Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Je nach Transaktionsstruktur können bestehende Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Arbeitgeber übergehen. Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen enthalten die maltesischen Vorschriften besondere Bestimmungen über die Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen sowie über die Beteiligung der Arbeitnehmer.
Vor dem Abschluss einer Transaktion sollten deshalb insbesondere Arbeitsverträge, Vergütungsmodelle, Pensionsansprüche, Urlaubsansprüche und mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten untersucht werden.
13. Steuerliche Aspekte von M&A
Die steuerliche Struktur gehört zu den wichtigsten Punkten einer M&A-Transaktion.
Je nach Gestaltung können unter anderem folgende Steuerarten relevant sein:
- Körperschaftsteuer,
- Kapitalertragsteuer,
- Mehrwertsteuer,
- Steuern auf Immobilienübertragungen,
- Quellensteuern,
- Stempel- beziehungsweise Übertragungsabgaben.
Besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen muss untersucht werden, in welchem Staat die jeweiligen Steuerfolgen entstehen.
Eine sorgfältige steuerliche Strukturierung kann dazu beitragen, unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die geltenden Anti-Avoidance-Regeln und Meldepflichten berücksichtigt werden.
14. Finanzierung einer Übernahme
Eine Übernahme kann durch Eigenkapital, Fremdkapital oder eine Kombination verschiedener Finanzierungsformen finanziert werden.
Bei größeren Transaktionen kommen beispielsweise Bankdarlehen, Private-Equity-Kapital oder konzerninterne Finanzierungslösungen in Betracht.
Die Finanzierungsstruktur kann wiederum gesellschaftsrechtliche und steuerliche Auswirkungen haben. Daher sollte sie bereits während der Due-Diligence- und Vertragsphase berücksichtigt werden.
15. Closing und Umsetzung
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Transaktion sofort abgeschlossen ist.
Zwischen Signing und Closing können noch verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise:
- behördliche Genehmigungen,
- Fusionskontrollfreigabe,
- Finanzierung,
- Zustimmung Dritter,
- Übertragung bestimmter Lizenzen,
- gesellschaftsrechtliche Beschlüsse.
Erst wenn sämtliche Closing-Bedingungen erfüllt sind, wird die Transaktion entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vollzogen.
16. Bedeutung aktueller Rechtsentwicklungen
Das maltesische Gesellschaftsrecht wird fortlaufend angepasst. Das Malta Business Registry führt neben dem Companies Act verschiedene ergänzende Regelungen auf, darunter die Vorschriften über grenzüberschreitende Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen.
Auch neuere Änderungen des Companies Act sind zu berücksichtigen. Für eine konkrete M&A-Transaktion sollte deshalb immer die zum Zeitpunkt des Signing und Closing geltende Rechtslage geprüft werden.
Dies ist insbesondere bei internationalen Transaktionen wichtig, da Änderungen im Gesellschafts-, Wettbewerbs- oder Steuerrecht die Struktur und den Zeitplan einer Transaktion beeinflussen können.
17. Rechtliche Beratung bei M&A in Malta
Fusionen und Übernahmen verbinden zahlreiche Rechtsbereiche miteinander. Eine erfolgreiche Transaktion erfordert daher eine koordinierte Prüfung von Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Vorbereitung und Durchführung von M&A-Transaktionen in Malta unterstützend begleiten. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Transaktionsstruktur, Due-Diligence-Fragen, Vertragsgestaltung, gesellschaftsrechtliche Verfahren und die Analyse grenzüberschreitender Aspekte.
Bei größeren oder international strukturierten Transaktionen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders wichtig, da Fehler in der Planungsphase später erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben können.
18. Fazit
Fusionen und Übernahmen in Malta bieten Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, Geschäftsbereiche auszubauen, Beteiligungen zu erwerben oder Unternehmensstrukturen neu zu organisieren. Die konkrete Gestaltung kann über einen Share Deal, Asset Deal, eine Verschmelzung oder andere Transaktionsformen erfolgen.
Neben dem maltesischen Gesellschaftsrecht muss insbesondere geprüft werden, ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldung erforderlich ist. Die MCCAA weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Konzentrationen erst nach einer entsprechenden Genehmigung durchgeführt werden dürfen.
Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen gelten zusätzlich spezielle maltesische Vorschriften, die auf den europäischen Rechtsrahmen zurückgehen.
Eine sorgfältige Due Diligence, eine klare vertragliche Gestaltung und die rechtzeitige Prüfung behördlicher Genehmigungen sind daher entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche M&A-Transaktion in Malta. Insbesondere bei internationalen Unternehmenskäufen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung aller gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Aspekte.
