Fusionen und Übernahmen in Luxemburg
Fusionen und Übernahmen in Luxemburg: Rechtliche Grundlagen, Verfahren und Besonderheiten
Einleitung
Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) spielen im luxemburgischen Wirtschaftsrecht eine wichtige Rolle. Luxemburg ist aufgrund seiner internationalen Unternehmensstruktur, seines entwickelten Finanzsektors und seiner Lage innerhalb der Europäischen Union ein bedeutender Standort für nationale und grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen.
Eine M&A-Transaktion kann verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören insbesondere der Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal), der Erwerb einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) sowie die gesellschaftsrechtliche Fusion zweier oder mehrerer Unternehmen. Die luxemburgische Loi du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales enthält hierfür zentrale gesellschaftsrechtliche Regelungen. (Legilux)
Für Unternehmen und Investoren ist es wichtig, neben dem Gesellschaftsrecht auch kartellrechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Strukturierung und Begleitung von M&A-Transaktionen in Luxemburg unterstützend tätig sein.
1. Was bedeutet M&A in Luxemburg?
Der Begriff Mergers & Acquisitions umfasst unterschiedliche Formen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen.
Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt als juristische Person bestehen; lediglich die Eigentumsverhältnisse ändern sich.
Bei einem Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte, Rechte und gegebenenfalls Verbindlichkeiten eines Unternehmens übertragen. Der Umfang der Übertragung wird vertraglich festgelegt.
Eine Fusion geht noch weiter: Das gesamte Vermögen einer übernommenen Gesellschaft kann im Rahmen einer gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Das luxemburgische Gesellschaftsrecht regelt hierfür insbesondere die Fusion durch Aufnahme und die Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft. (Legilux)
2. Share Deal – Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Der Share Deal gehört zu den häufigsten Formen von Unternehmensübernahmen.
Der Käufer erwirbt dabei Aktien oder Gesellschaftsanteile des Zielunternehmens. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen und behält grundsätzlich ihre Verträge, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechtsbeziehungen.
Vor dem Erwerb ist deshalb eine umfassende Due-Diligence-Prüfung besonders wichtig. Der Käufer sollte unter anderem untersuchen:
- Eigentumsverhältnisse und Gesellschaftsstruktur;
- Jahresabschlüsse und finanzielle Verpflichtungen;
- bestehende Darlehen und Sicherheiten;
- wesentliche Kunden- und Lieferverträge;
- Arbeitsverhältnisse;
- Rechtsstreitigkeiten;
- geistiges Eigentum;
- Immobilien;
- steuerliche Verpflichtungen;
- regulatorische Genehmigungen.
Bei einer luxemburgischen S.à r.l. gelten für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen besondere gesetzliche Anforderungen. Das Gesellschaftsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Übertragung durch notarielle Urkunde oder privatschriftlichen Vertrag erfolgen kann und gegenüber der Gesellschaft und Dritten bestimmten Formalitäten unterliegt. (Legilux)
3. Asset Deal – Erwerb einzelner Vermögenswerte
Bei einem Asset Deal kauft der Erwerber nicht unbedingt die Gesellschaft selbst, sondern bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche.
Dies kann beispielsweise den Erwerb von:
- Maschinen und Anlagen,
- Immobilien,
- Marken und Patenten,
- Kundenbeziehungen,
- Forderungen,
- bestimmten Verträgen oder
- ganzen Geschäftsbereichen
umfassen.
Der Vorteil kann darin liegen, dass der Käufer die zu übernehmenden Vermögenswerte gezielt auswählen kann. Gleichzeitig muss jedoch genau geprüft werden, welche Verträge und Verbindlichkeiten tatsächlich übertragen werden können und ob Zustimmungen Dritter erforderlich sind.
4. Fusion als Form des Unternehmenszusammenschlusses
Das luxemburgische Recht sieht die Fusion durch Aufnahme und die Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft vor.
Bei der Fusion durch Aufnahme überträgt eine Gesellschaft ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen auf eine bereits bestehende Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft wird ohne Liquidation aufgelöst. Die Gesellschafter erhalten grundsätzlich Anteile an der übernehmenden Gesellschaft. (Legilux)
Bei einer Fusion durch Neugründung übertragen mehrere Gesellschaften ihr Vermögen auf eine neu gegründete Gesellschaft. Auch hier erfolgt die Auflösung der bisherigen Gesellschaften grundsätzlich ohne Liquidation. (Legilux)
5. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen
Luxemburg ist besonders attraktiv für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen innerhalb der Europäischen Union.
Das luxemburgische Gesellschaftsrecht enthält besondere Regelungen für europäische grenzüberschreitende Fusionen. Diese gelten unter anderem für bestimmte luxemburgische Gesellschaftsformen, die mit Gesellschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten fusionieren. (Legilux)
Bei solchen Transaktionen müssen grundsätzlich die Vorschriften Luxemburgs und des jeweiligen anderen Staates miteinander koordiniert werden. Zu prüfen sind insbesondere:
- gesellschaftsrechtliche Anforderungen;
- Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren;
- Gläubigerschutz;
- Arbeitnehmerrechte;
- steuerliche Folgen;
- kartellrechtliche Fragen;
- gegebenenfalls ausländische Investitionskontrollen.
Gerade bei internationalen Transaktionen ist deshalb eine frühzeitige rechtliche Koordination wichtig.
6. Due Diligence – die rechtliche Prüfung des Zielunternehmens
Eine sorgfältige Due Diligence gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer M&A-Transaktion.
Ziel ist es, mögliche rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche Risiken des Zielunternehmens vor dem Abschluss der Transaktion zu erkennen.
Bei der Legal Due Diligence werden insbesondere Gesellschaftsdokumente, Verträge, Rechtsstreitigkeiten, geistiges Eigentum, Immobilien, Beschäftigungsverhältnisse und regulatorische Genehmigungen geprüft.
Die Ergebnisse können anschließend Einfluss auf:
- den Kaufpreis,
- Garantien und Freistellungen,
- Closing-Bedingungen,
- Kaufpreisanpassungen,
- Haftungsregelungen
und sogar auf die Entscheidung haben, ob die Transaktion überhaupt durchgeführt wird.
7. Kaufvertrag und Garantien
Bei einem Share Deal wird regelmäßig ein umfassender Share Purchase Agreement (SPA) abgeschlossen.
Der Kaufvertrag regelt unter anderem:
- Kaufpreis;
- Zahlungsmodalitäten;
- Bedingungen für den Vollzug;
- Garantien des Verkäufers;
- Freistellungen;
- Haftungsbegrenzungen;
- Wettbewerbsverbote;
- Vertraulichkeit;
- Rücktrittsrechte;
- Streitbeilegung.
Die Garantien des Verkäufers sind insbesondere deshalb wichtig, weil der Käufer bei einem Share Deal grundsätzlich die gesamte Gesellschaft einschließlich ihrer bestehenden Risiken übernimmt.
8. Kartellrechtliche Kontrolle
Eine größere Unternehmensübernahme kann Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Deshalb muss geprüft werden, ob die Transaktion einer fusionskontrollrechtlichen Prüfung unterliegt.
Bei Zusammenschlüssen mit einer unionsweiten Bedeutung kann insbesondere die europäische Fusionskontrolle relevant sein. Das luxemburgische Gesellschaftsgesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesellschaftsrechtlichen Regeln für grenzüberschreitende Fusionen unbeschadet der europäischen Vorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen gelten. (Legilux)
Für Unternehmen bedeutet dies, dass vor dem Vollzug einer größeren Transaktion geprüft werden sollte, ob eine Anmeldung oder Genehmigung durch eine zuständige Wettbewerbsbehörde erforderlich ist.
9. Arbeitnehmer und M&A
M&A-Transaktionen können erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Geschäftsbereiche übertragen oder Gesellschaften miteinander fusioniert werden.
Bei einer Fusion gehen nach den gesetzlichen Regeln grundsätzlich auch die bestehenden Verträge und Verpflichtungen der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Das luxemburgische Fusionsrecht erfasst ausdrücklich auch Verträge, Kredite, Rechte und Verpflichtungen. (Legilux)
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen außerdem die jeweils geltenden Informations-, Konsultations- und gegebenenfalls Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Das luxemburgische Recht verweist bei europäischen grenzüberschreitenden Fusionen ausdrücklich auf den Schutz der Arbeitnehmer. (Legilux)
10. Steuerliche Aspekte von M&A
Die steuerliche Strukturierung ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer M&A-Transaktion.
Je nach Struktur können unter anderem folgende Themen relevant sein:
- Körperschaftsteuer;
- Kapitalertragsteuer;
- Mehrwertsteuer;
- Quellensteuer;
- Steuerliche Behandlung des Kaufpreises;
- Übertragung von Verlustvorträgen;
- steuerliche Behandlung von Finanzierungen;
- grenzüberschreitende Steuerfragen.
Eine Transaktion, die gesellschaftsrechtlich problemlos durchgeführt werden kann, ist daher nicht automatisch steuerlich optimal. Eine frühzeitige steuerliche Analyse kann helfen, unnötige Steuerbelastungen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
11. Finanzierungsfragen bei Übernahmen
Viele Unternehmensübernahmen werden ganz oder teilweise fremdfinanziert. Dabei können Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen oder andere Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden.
Das luxemburgische Gesellschaftsrecht enthält zudem besondere Regeln zur finanziellen Unterstützung beim Erwerb eigener Aktien. Bei bestimmten Finanzierungsstrukturen müssen daher gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen und Genehmigungen berücksichtigt werden. Das Gesetz verlangt unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen einen Beschluss der Generalversammlung und eine Prüfung der finanziellen Situation. (Legilux)
Die Finanzierungsstruktur sollte deshalb bereits während der frühen Planungsphase rechtlich geprüft werden.
12. Regulierte Unternehmen
Besondere Vorsicht ist bei Unternehmen aus regulierten Branchen erforderlich.
Dazu gehören beispielsweise Banken, bestimmte Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen und andere beaufsichtigte Gesellschaften. Bei solchen Unternehmen kann eine Beteiligungserwerbung oder Unternehmensübernahme zusätzliche Mitteilungen, Genehmigungen oder aufsichtsrechtliche Prüfungen auslösen.
Bei einer M&A-Transaktion im Finanzsektor müssen daher neben dem allgemeinen Gesellschaftsrecht auch die Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden berücksichtigt werden.
13. Ablauf einer typischen M&A-Transaktion
Eine typische M&A-Transaktion in Luxemburg kann vereinfacht in folgende Phasen unterteilt werden:
Phase 1: Strategische Planung
Zunächst werden Transaktionsziel, Struktur und potenzielle Zielgesellschaft bestimmt.
Phase 2: Due Diligence
Das Zielunternehmen wird rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich geprüft.
Phase 3: Verhandlungen
Kaufpreis, Garantien, Haftungsregelungen und weitere Vertragsbedingungen werden ausgehandelt.
Phase 4: Signing
Die Parteien unterzeichnen den Kauf- oder Fusionsvertrag.
Phase 5: Erfüllung der Closing-Bedingungen
Gegebenenfalls müssen Genehmigungen von Behörden, Banken oder anderen Vertragspartnern eingeholt werden.
Phase 6: Closing
Die Anteile oder Vermögenswerte werden übertragen und der Kaufpreis wird gezahlt.
Phase 7: Post-Merger-Integration
Nach dem Vollzug werden Geschäftsabläufe, Mitarbeiter, IT-Systeme, Verträge und Unternehmensstrukturen integriert.
14. Bedeutung von cosmos legal Cabinet juridique
M&A-Transaktionen verbinden häufig mehrere Rechtsgebiete miteinander. Neben dem Gesellschaftsrecht können insbesondere Vertragsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Finanzrecht und internationales Privatrecht relevant sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Vorbereitung einer Übernahme oder eines Zusammenschlusses unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung der Transaktionsstruktur, die Durchführung beziehungsweise Begleitung der Legal Due Diligence, die Analyse von Vertragsrisiken und die rechtliche Begleitung des Signing- und Closing-Prozesses gehören.
Bei internationalen M&A-Transaktionen ist zudem eine koordinierte Betrachtung der luxemburgischen und ausländischen Rechtsvorschriften besonders wichtig.
Fazit
Mergers & Acquisitions in Luxemburg bieten Unternehmen und Investoren vielfältige Möglichkeiten, Geschäftsaktivitäten zu erweitern, Beteiligungsstrukturen neu zu organisieren oder Unternehmen vollständig zu übernehmen. Die konkrete rechtliche Gestaltung kann über einen Share Deal, Asset Deal oder eine Fusion erfolgen.
Das luxemburgische Gesellschaftsrecht enthält detaillierte Regelungen für Fusionen und grenzüberschreitende Zusammenschlüsse. Bei einer Fusion erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine umfassende Übertragung des Vermögens der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft. (Legilux)
Für erfolgreiche M&A-Transaktionen sind insbesondere eine gründliche Due Diligence, eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die Prüfung kartell- und aufsichtsrechtlicher Genehmigungen sowie eine frühzeitige steuerliche Strukturierung entscheidend.
Aufgrund der Komplexität solcher Transaktionen kann cosmos legal Cabinet juridique Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Planung, Prüfung und Umsetzung von M&A-Projekten in Luxemburg unterstützend begleiten.
