Fusionen und Übernahmen in Liechtenstein

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Liechtenstein
11.09.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Liechtenstein

Fusionen und Übernahmen in Liechtenstein: Rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte

Fusionen und Übernahmen, international als Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet, sind wichtige Instrumente für die strategische Entwicklung von Unternehmen. Sie ermöglichen den Erwerb von Gesellschaften, die Zusammenführung von Geschäftsbereichen, den Eintritt in neue Märkte oder die Neuordnung bestehender Unternehmensgruppen.

In Liechtenstein bilden insbesondere das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) sowie je nach Transaktion weitere gesellschafts-, steuer- und aufsichtsrechtliche Vorschriften die rechtliche Grundlage. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb des EWR gewinnen zudem die neuen Regelungen zu grenzüberschreitenden Umstrukturierungen an Bedeutung.

1. Was sind Fusionen und Übernahmen?

Bei einer Fusion werden zwei oder mehrere Gesellschaften rechtlich zu einer Gesellschaft zusammengeführt. Das liechtensteinische Recht unterscheidet insbesondere zwischen der Fusion durch Übernahme und der Fusion durch Vereinigung.

Bei einer Fusion durch Übernahme übernimmt eine bereits bestehende Gesellschaft das Vermögen einer anderen Gesellschaft. Der übertragende Rechtsträger wird nach der Eintragung der Fusion im Handelsregister von Amtes wegen gelöscht.

Bei einer Fusion durch Vereinigung werden dagegen mehrere Gesellschaften zusammengeführt und eine neue Gesellschaft errichtet. Die gesetzlichen Vorschriften über die Fusion durch Übernahme gelten dabei grundsätzlich sinngemäß.

Eine Übernahme im engeren M&A-Sinn kann dagegen auch durch den Erwerb von Aktien oder Gesellschaftsanteilen erfolgen, ohne dass die Zielgesellschaft rechtlich mit dem Erwerber verschmolzen wird.

2. Share Deal und Asset Deal

In der M&A-Praxis wird häufig zwischen Share Deals und Asset Deals unterschieden.

Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile an einer Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt als Rechtsträger bestehen und behält grundsätzlich ihre Vermögenswerte, Verträge und Verpflichtungen.

Bei einem Asset Deal werden dagegen einzelne Vermögenswerte oder bestimmte Geschäftsbereiche erworben. Hier muss besonders sorgfältig geprüft werden, welche Verträge, Verbindlichkeiten, Genehmigungen und sonstigen Rechtspositionen tatsächlich auf den Käufer übergehen.

Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von der Unternehmensstruktur, den steuerlichen Auswirkungen, bestehenden Verbindlichkeiten und regulatorischen Anforderungen ab.

3. Vorbereitung einer M&A-Transaktion

Eine erfolgreiche Transaktion beginnt in der Regel mit einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Analyse des Zielunternehmens.

Vor dem eigentlichen Vertragsabschluss wird häufig eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt. Dabei werden unter anderem folgende Bereiche untersucht:

  • Gesellschaftsstruktur und Beteiligungsverhältnisse,
  • Jahresabschlüsse und finanzielle Situation,
  • bestehende Verträge,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • Immobilien und andere Vermögenswerte,
  • geistiges Eigentum,
  • anhängige Gerichtsverfahren,
  • steuerliche Verpflichtungen,
  • regulatorische Genehmigungen und
  • bestehende Finanzierungen.

Ziel ist es, rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Transaktionsbedingungen entsprechend anzupassen.

4. Unternehmenskaufvertrag

Das zentrale Dokument einer Übernahme ist regelmäßig der Unternehmenskaufvertrag beziehungsweise Share Purchase Agreement (SPA).

Darin werden unter anderem der Kaufpreis, die zu übertragenden Beteiligungen, Garantien und Gewährleistungen sowie die Voraussetzungen für den Vollzug der Transaktion geregelt.

Von besonderer Bedeutung sind sogenannte Representations and Warranties. Der Verkäufer bestätigt darin bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Eigenschaften des Unternehmens. Werden solche Zusicherungen verletzt, können unter den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen Ansprüche des Käufers entstehen.

Auch Haftungsbegrenzungen, Freistellungen, Verjährungsfristen und Regelungen für bekannte Risiken sollten präzise formuliert werden.

5. Kaufpreis und Finanzierung

Der Kaufpreis einer Gesellschaft kann auf unterschiedliche Weise ermittelt werden. Häufig spielen Unternehmenskennzahlen, zukünftige Ertragsaussichten, Vermögenswerte und bestehende Verbindlichkeiten eine Rolle.

Bei größeren Transaktionen können außerdem unterschiedliche Finanzierungsmodelle eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eigenkapitalfinanzierung,
  • Bankfinanzierung,
  • Verkäuferdarlehen,
  • Earn-out-Regelungen oder
  • Kombinationen verschiedener Finanzierungsinstrumente.

Gerade bei internationalen Transaktionen sollte die Finanzierung auch unter steuerlichen und regulatorischen Gesichtspunkten geprüft werden.

6. Fusionsverfahren nach liechtensteinischem Recht

Soll die Transaktion durch eine gesellschaftsrechtliche Fusion umgesetzt werden, sind besondere gesetzliche Verfahrensschritte einzuhalten.

Dazu gehören je nach Fusionsform unter anderem ein Fusionsplan, Fusionsbericht, Fusionsbilanz und die erforderlichen Beschlüsse der Generalversammlungen. Die liechtensteinische Handelsregisterverordnung nennt die einzureichenden Unterlagen ausdrücklich.

Bei einer Fusion durch Übernahme wird die übertragende Gesellschaft nach Eintragung der Fusion im Register gelöscht. Die übernehmende Gesellschaft führt die rechtliche Existenz fort.

7. Schutz der Aktionäre und Gesellschafter

M&A-Transaktionen können die Rechte von Minderheitsgesellschaftern erheblich beeinflussen. Deshalb müssen bei einer Fusion oder einer anderen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung die gesetzlichen Beteiligungs- und Informationsrechte berücksichtigt werden.

Die neueren liechtensteinischen Regelungen zu grenzüberschreitenden Umstrukturierungen verfolgen ausdrücklich das Ziel, die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften mit dem Schutz von Arbeitnehmern, Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern in Einklang zu bringen.

Bei einem Unternehmenskauf außerhalb einer Fusion müssen dagegen insbesondere die gesellschaftsvertraglichen Übertragungsbeschränkungen und allfällige Vorkaufs- oder Zustimmungserfordernisse geprüft werden.

8. Gläubigerschutz

Eine Fusion oder Übernahme kann auch Auswirkungen auf die Gläubiger eines Unternehmens haben. Deshalb sieht das liechtensteinische Recht entsprechende Schutzmechanismen vor.

Bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen wurden die Regelungen über Gläubigerschutzfristen, Offenlegung bestimmter Unterlagen und die Prüfung durch das Amt für Justiz weiterentwickelt.

Vor einer Transaktion sollte daher eine genaue Übersicht über bestehende Kredite, Sicherheiten, Garantien und sonstige Verpflichtungen erstellt werden.

9. Arbeitnehmerrechte

Bei M&A-Transaktionen müssen auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch eine Fusion oder Übernahme Arbeitsplätze, Unternehmensstandorte oder betriebliche Strukturen verändert werden.

Für grenzüberschreitende Umstrukturierungen wurden in Liechtenstein besondere Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung geschaffen beziehungsweise weiterentwickelt. Das neue Umstrukturierungs-Mitbestimmungsgesetz soll dabei die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen regeln.

Welche Rechte konkret bestehen, hängt von der Art der Transaktion und der beteiligten Gesellschaften ab.

10. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Liechtenstein ist aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft in einen größeren europäischen Rechtsrahmen eingebunden. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2121 erweitert und harmonisiert insbesondere die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Fusionen, Umwandlungen und Spaltungen innerhalb des EWR.

Die Reform sieht unter anderem detailliertere Verfahren für die Offenlegung von Dokumenten, Gläubigerschutz, Registereintragungen und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden vor.

Für Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein kann dies grenzüberschreitende Reorganisationen innerhalb des EWR erleichtern.

11. Regulatorische Genehmigungen

Nicht jede M&A-Transaktion kann allein aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften durchgeführt werden. Bei Unternehmen aus regulierten Branchen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Dies betrifft beispielsweise bestimmte Unternehmen aus dem Banken-, Versicherungs-, Glücksspiel- oder Mediensektor. Beim Erwerb einer qualifizierten Beteiligung oder der Erlangung einer beherrschenden Stellung können aufsichtsrechtliche Melde- oder Genehmigungspflichten entstehen.

Deshalb sollte bereits in der Planungsphase geprüft werden, ob die Zielgesellschaft einer besonderen Aufsicht unterliegt.

12. Wettbewerbsrecht und Fusionskontrolle

Auch wettbewerbsrechtliche Aspekte können bei größeren Übernahmen relevant werden. Liechtenstein verfügt nicht über ein eigenständiges nationales Fusionskontrollgesetz in derselben Form wie manche andere Staaten; aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft können jedoch die entsprechenden europäischen Wettbewerbs- und Fusionskontrollvorschriften zur Anwendung kommen.

Bei größeren internationalen Transaktionen sollte daher frühzeitig geprüft werden, ob eine Anmeldung bei einer zuständigen Wettbewerbsbehörde erforderlich ist.

13. Steuerliche Aspekte

Eine M&A-Transaktion kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Relevant sind unter anderem die Besteuerung des Veräußerungsgewinns, die Behandlung von Beteiligungen, die Übertragung von Vermögenswerten sowie mögliche Auswirkungen auf bestehende steuerliche Positionen.

Bei einer Fusion oder anderen Umstrukturierung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerneutrale Behandlung möglich sein. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, hängt jedoch von der gewählten Struktur und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bei internationalen Transaktionen müssen zusätzlich die Steuerrechtsordnungen der beteiligten Staaten und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

14. Closing und Integration

Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen folgt der sogenannte Closing-Prozess. Dabei werden die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt und die Beteiligungen beziehungsweise Vermögenswerte tatsächlich übertragen.

Nach dem Closing beginnt die Integrationsphase. Hier müssen beispielsweise Gesellschaftsstrukturen, Mitarbeiter, Verträge, IT-Systeme, Marken und Geschäftsprozesse zusammengeführt werden.

Eine rechtlich korrekt vorbereitete Transaktion ist daher nur der erste Schritt. Auch die anschließende Integration sollte sorgfältig geplant werden.

15. Rechtliche Begleitung bei M&A in Liechtenstein

Fusionen und Übernahmen gehören zu den komplexesten gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Neben dem Gesellschaftsrecht können Steuerrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und bei internationalen Transaktionen mehrere ausländische Rechtsordnungen betroffen sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei M&A-Transaktionen in Liechtenstein rechtlich begleiten. Dazu können insbesondere die Strukturierung der Transaktion, die rechtliche Due-Diligence-Prüfung, die Prüfung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse sowie die Begleitung grenzüberschreitender Fusionen und Umstrukturierungen gehören.

Fazit

Fusionen und Übernahmen bieten Unternehmen in Liechtenstein vielfältige Möglichkeiten, ihre Marktposition zu stärken, Geschäftsbereiche zusammenzuführen oder internationale Unternehmensstrukturen neu zu organisieren. Die konkrete Umsetzung kann dabei über einen Share Deal, Asset Deal oder eine gesellschaftsrechtliche Fusion erfolgen.

Bei Fusionen sind insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Fusionsplan, Berichte, Beschlüsse und Registereintragungen zu beachten. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb des EWR kommen zusätzlich die modernisierten Vorschriften für Umstrukturierungen sowie besondere Schutzmechanismen für Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer hinzu.

Eine frühzeitige rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung hilft dabei, Risiken zu erkennen, die passende Transaktionsstruktur auszuwählen und den Unternehmenskauf oder Zusammenschluss rechtssicher umzusetzen.

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