Fusionen und Übernahmen in Dänemark

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Dänemark
25.08.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Dänemark

Fusionen und Übernahmen in Dänemark: Rechtliche Grundlagen und wichtige Aspekte bei M&A-Transaktionen

1. Einleitung

Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) spielen eine wichtige Rolle im dänischen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Unternehmen können durch den Erwerb von Geschäftsanteilen, Vermögenswerten oder Kontrollrechten expandieren, neue Märkte erschließen oder ihre bestehende Unternehmensstruktur neu organisieren.

Das dänische Recht unterscheidet dabei zwischen einer klassischen Fusion, bei der Unternehmen miteinander verschmolzen werden, und einer Übernahme (Acquisition), bei der ein Unternehmen beispielsweise durch den Erwerb von Anteilen oder Vermögenswerten die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erlangt. Das dänische Wettbewerbsrecht fasst bestimmte Erwerbsvorgänge ausdrücklich unter den Begriff der „Fusion“ für Zwecke der Fusionskontrolle. (Retsinformation)

Da M&A-Transaktionen zahlreiche gesellschaftsrechtliche, steuerliche, wettbewerbsrechtliche und vertragliche Fragen aufwerfen, kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Strukturierung und Prüfung solcher Transaktionen unterstützend tätig sein.

2. Was versteht man unter M&A in Dänemark?

Eine Übernahme kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Möglich ist beispielsweise der Erwerb von:

  • Geschäftsanteilen an einem dänischen Unternehmen,
  • Aktien einer dänischen Aktiengesellschaft,
  • einzelnen Vermögenswerten,
  • einem gesamten Geschäftsbereich,
  • oder einer Beteiligung, die dem Erwerber Kontrolle über das Unternehmen verschafft.

Nach dem dänischen Wettbewerbsrecht liegt eine relevante Fusion unter anderem vor, wenn ein Unternehmen oder eine Person durch den Erwerb von Anteilen oder Vermögenswerten direkt oder indirekt die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erlangt. Auch bestimmte voll funktionsfähige Joint Ventures können als Fusion gelten. (Retsinformation)

Damit ist eine M&A-Transaktion nicht lediglich eine wirtschaftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Je nach Größe und Struktur können umfangreiche behördliche Prüfungen erforderlich sein.

3. Share Deal und Asset Deal

Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an einer Gesellschaft. Das Unternehmen selbst bleibt grundsätzlich bestehen, einschließlich seiner bestehenden Verträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Beim Asset Deal werden dagegen einzelne Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche übertragen. Hier muss genau festgelegt werden, welche Aktiva, Verträge, Rechte und Verpflichtungen auf den Käufer übergehen.

Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal kann erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen haben. Besonders wichtig sind dabei bestehende Finanzierungen, Arbeitnehmer, Kundenverträge, geistiges Eigentum, Immobilien und mögliche Rechtsstreitigkeiten.

4. Due Diligence

Vor einer Übernahme ist die Due Diligence ein zentraler Bestandteil des M&A-Prozesses. Dabei untersucht der potenzielle Käufer das Zielunternehmen systematisch.

Typischerweise werden folgende Bereiche geprüft:

Gesellschaftsrechtliche Due Diligence

Hier werden unter anderem Satzung, Gesellschafterstruktur, Beteiligungen und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse untersucht.

Finanzielle Due Diligence

Analysiert werden beispielsweise Jahresabschlüsse, Verbindlichkeiten, Finanzierungen, Cashflows und wirtschaftliche Verpflichtungen.

Steuerliche Due Diligence

Besonders wichtig sind offene Steuerverbindlichkeiten, Verlustvorträge, Umsatzsteuerfragen und mögliche steuerliche Risiken.

Arbeitsrechtliche Due Diligence

Hier werden Arbeitsverträge, Vergütungsstrukturen, Pensionsverpflichtungen und mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten geprüft.

Vertragliche Due Diligence

Wichtige Kunden-, Lieferanten-, Lizenz-, Miet- und Finanzierungsverträge werden darauf untersucht, ob ein Kontrollwechsel besondere Zustimmungen oder Kündigungsrechte auslösen kann.

5. Kaufvertrag und Transaktionsstruktur

Das zentrale Dokument einer Unternehmensübernahme ist regelmäßig der Share Purchase Agreement (SPA) oder bei einem Asset Deal ein entsprechender Unternehmenskaufvertrag.

Der Vertrag regelt unter anderem:

  • Kaufpreis und Kaufpreisanpassungen,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Garantien und Zusicherungen,
  • Haftungsregelungen,
  • Voraussetzungen für den Vollzug,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Vertraulichkeit,
  • Freistellungen,
  • Beendigungsmöglichkeiten.

Bei größeren Transaktionen werden häufig umfangreiche Conditions Precedent vereinbart. Dazu können beispielsweise die Zustimmung von Behörden, Finanzierungszusagen oder gesellschaftsrechtliche Beschlüsse gehören.

6. Fusionskontrolle in Dänemark

Ein besonders wichtiger Punkt ist die dänische Fusionskontrolle.

Die dänische Wettbewerbsbehörde Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen (KFST) kontrolliert bestimmte Fusionen und Übernahmen darauf, ob sie den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Eine Transaktion muss grundsätzlich vor ihrem Vollzug angemeldet und genehmigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (Retsinformation)

Die gewöhnlichen Umsatzschwellen liegen derzeit unter anderem bei:

  • einem gemeinsamen jährlichen Umsatz in Dänemark von mindestens 900 Mio. DKK, wobei mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils mindestens 100 Mio. DKK Umsatz in Dänemark erzielen, oder
  • mindestens 3,8 Mrd. DKK Umsatz in Dänemark bei einem beteiligten Unternehmen und mindestens 3,8 Mrd. DKK weltweitem Umsatz bei mindestens einem weiteren beteiligten Unternehmen. (en.kfst.dk)

Eine genaue Umsatzberechnung ist deshalb bereits in einer frühen Phase der Transaktionsplanung erforderlich.

7. Auch kleinere Transaktionen können kontrolliert werden

Seit 1. Juli 2024 besteht in Dänemark zusätzlich die Möglichkeit, bestimmte Fusionen unterhalb der normalen Umsatzschwellen zur Anmeldung zu verpflichten.

Die KFST kann eine solche Transaktion insbesondere dann zur Anmeldung verlangen, wenn die beteiligten Unternehmen zusammen mindestens 50 Mio. DKK Umsatz in Dänemark erzielen und ein Risiko für eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs besteht, insbesondere durch die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. (en.kfst.dk)

Diese Regelung ist für M&A-Transaktionen von besonderer Bedeutung, weil nicht mehr ausschließlich die klassischen hohen Umsatzschwellen entscheidend sind.

8. Keine Umsetzung vor der Genehmigung

Wenn eine Transaktion der dänischen Fusionskontrolle unterliegt, darf sie grundsätzlich nicht vor der erforderlichen Genehmigung vollzogen werden. Das dänische Wettbewerbsrecht sieht ausdrücklich vor, dass eine kontrollpflichtige Fusion erst nach der entsprechenden Anmeldung und Genehmigung umgesetzt werden darf. (Retsinformation)

Dies ist für die Gestaltung des Kaufvertrags besonders wichtig. Der wirtschaftliche Abschluss und der rechtliche Vollzug der Transaktion können daher zeitlich auseinanderfallen.

9. Wettbewerbsrechtliche Prüfung

Bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung wird insbesondere untersucht, welche Märkte von der Transaktion betroffen sind und ob die Übernahme den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.

Relevant sind beispielsweise:

  • Marktanteile,
  • Wettbewerber,
  • Kunden- und Lieferantenstrukturen,
  • Marktzutrittsschranken,
  • vertikale Geschäftsbeziehungen,
  • horizontale Überschneidungen.

Die KFST stellt ausdrücklich darauf ab, ob eine Transaktion den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigt, insbesondere durch die Schaffung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. (Retsinformation)

In bestimmten Fällen können die Parteien daher verpflichtet sein, Zusagen (Remedies) abzugeben, damit eine Transaktion genehmigt werden kann. (kfst.dk)

10. Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei Fusionen

Wird die Übernahme anschließend gesellschaftsrechtlich durch eine Fusion umgesetzt, gelten zusätzlich die Regeln des dänischen Gesellschaftsgesetzes (Selskabsloven).

Eine klassische Fusion kann beispielsweise dazu führen, dass eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen und ihre Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft überträgt und anschließend ohne gesondertes Liquidationsverfahren aufgelöst wird.

Das dänische Gesellschaftsrecht sieht hierfür unter anderem einen Fusionsplan, Gesellschafterbeschlüsse und bestimmte Registrierungsanforderungen vor. Die Erhvervsstyrelsen bezeichnet Fusionen ausdrücklich als komplexe Transaktionen und stellt hierfür detaillierte Verfahrenshinweise zur Verfügung. (erhvervsstyrelsen.dk)

11. Steuerliche Fragen

Die steuerliche Struktur einer Übernahme sollte bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geprüft werden.

Je nach Transaktionsstruktur können unter anderem folgende Fragen relevant sein:

  • Besteuerung des Veräußerungsgewinns,
  • Erwerb von Beteiligungen,
  • Übertragung einzelner Vermögenswerte,
  • Umsatzsteuer,
  • Quellensteuer,
  • Finanzierungskosten,
  • Verlustvorträge,
  • Konzernbesteuerung,
  • grenzüberschreitende Steuerfragen.

Bei internationalen M&A-Transaktionen müssen außerdem mögliche steuerliche Folgen in den jeweiligen Staaten des Käufers und Verkäufers berücksichtigt werden.

12. Finanzierung einer Übernahme

Eine Übernahme kann vollständig aus Eigenmitteln oder teilweise über Fremdfinanzierung finanziert werden.

Bei einer fremdfinanzierten Transaktion spielen insbesondere Bankdarlehen, Sicherheiten, Garantien und gegebenenfalls sogenannte Acquisition Financing Agreements eine Rolle.

Der Käufer sollte dabei prüfen, ob bestehende Finanzierungsverträge des Zielunternehmens sogenannte Change-of-Control-Klauseln enthalten. Solche Klauseln können verlangen, dass Kreditgeber einer Übernahme vorher zustimmen.

13. Internationale M&A-Transaktionen

Dänemark ist Teil des europäischen Binnenmarktes. Bei grenzüberschreitenden Übernahmen können deshalb neben dem dänischen Recht auch EU-Vorschriften und die Rechtsordnung anderer Staaten relevant werden.

Besonders sorgfältig geprüft werden sollten:

  • ausländische Tochtergesellschaften,
  • Arbeitnehmer in anderen Ländern,
  • internationale Liefer- und Kundenverträge,
  • geistiges Eigentum,
  • ausländische Immobilien,
  • steuerliche Betriebsstätten,
  • EU-Fusionskontrolle,
  • internationale Finanzierung.

Wenn die Voraussetzungen der europäischen Fusionskontrollverordnung erfüllt sind, kann außerdem die Europäische Kommission für die wettbewerbsrechtliche Prüfung zuständig sein. Das dänische Wettbewerbsrecht sieht ausdrücklich vor, dass bestimmte Transaktionen, die der europäischen Fusionskontrolle unterliegen, grundsätzlich nicht gleichzeitig nach den nationalen Fusionskontrollregeln behandelt werden, sofern keine entsprechende Verweisung erfolgt. (Retsinformation)

14. Besonderheiten bei ausländischen Investoren

Für ausländische Investoren ist neben dem Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht auch zu prüfen, ob die geplante Investition aufgrund ihrer Branche oder Struktur besonderen staatlichen Prüfungen unterliegt.

Dies kann insbesondere bei strategisch wichtigen oder sicherheitsrelevanten Bereichen von Bedeutung sein. Daher sollte vor einer Übernahme geprüft werden, ob neben der klassischen Fusionskontrolle weitere Genehmigungs- oder Meldepflichten bestehen.

15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Eine M&A-Transaktion in Dänemark erfordert eine koordinierte Prüfung verschiedener Rechtsbereiche. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren beispielsweise bei der rechtlichen Strukturierung einer Übernahme, bei der Due Diligence, der Prüfung von Unternehmenskaufverträgen sowie bei gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Fragen unterstützend begleiten.

Besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist es sinnvoll, bereits vor Beginn der Verhandlungen zu prüfen, welche Genehmigungen, Zustimmungen und rechtlichen Prüfungen erforderlich sein könnten.

16. Fazit

Fusionen und Übernahmen in Dänemark bieten Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten zur Expansion und strategischen Neuausrichtung. Gleichzeitig können solche Transaktionen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken beinhalten.

Neben der Due Diligence und dem Unternehmenskaufvertrag sind insbesondere die dänische Fusionskontrolle, gesellschaftsrechtliche Anforderungen und steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Die dänischen Wettbewerbsregeln sehen sowohl klassische Umsatzschwellen als auch seit 2024 eine Möglichkeit zur Kontrolle bestimmter Transaktionen unterhalb dieser Schwellen vor. (en.kfst.dk)

Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Analyse, Strukturierung und Begleitung einer dänischen M&A-Transaktion unterstützend tätig sein, insbesondere wenn gesellschaftsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und internationale Fragestellungen miteinander verbunden sind.

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