Eheschließung im Vereinigten Königreich
Eheschließung im Vereinigten Königreich: Rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und Besonderheiten für ausländische Paare
1. Einleitung
Eine Eheschließung im Vereinigten Königreich ist für internationale Paare grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch bestimmten familien-, personenstands- und einwanderungsrechtlichen Voraussetzungen. Besonders bei Paaren, bei denen einer oder beide Partner keine britischen oder irischen Staatsangehörigen besitzen, müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Eheschließung auch die britischen Immigration Rules berücksichtigt werden.
Das Vereinigte Königreich besteht aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Für England und Wales, Schottland sowie Nordirland gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften und Verwaltungsverfahren. Deshalb muss zunächst festgestellt werden, in welchem Landesteil die Eheschließung stattfinden soll.
Für internationale Paare kann cosmos legal Cabinet juridique bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente sowie bei Fragen zum britischen Einwanderungs- und Familienrecht unterstützend tätig werden.
2. Grundvoraussetzungen für eine Eheschließung
In England und Wales können grundsätzlich Personen heiraten, die mindestens 18 Jahre alt, nicht bereits verheiratet beziehungsweise in einer Civil Partnership sind und nicht in einem gesetzlich verbotenen engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. (gov.uk)
Darüber hinaus müssen beide Partner rechtlich frei sein, eine Ehe einzugehen. Bei einer früheren Ehe kann beispielsweise ein Nachweis über die rechtskräftige Scheidung oder – im Todesfall des früheren Ehepartners – eine entsprechende Sterbeurkunde erforderlich sein. (gov.uk)
Bei ausländischen Scheidungsentscheidungen können zusätzliche Prüfungen und gegebenenfalls Übersetzungen erforderlich sein.
3. Unterschiedliche Rechtsordnungen innerhalb des Vereinigten Königreichs
Bei der Planung einer Hochzeit muss zwischen den einzelnen Teilen des Vereinigten Königreichs unterschieden werden.
In England und Wales erfolgt das Verfahren unter anderem über das zuständige Register Office. Die Partner müssen vor der Eheschließung eine sogenannte Notice of Marriage abgeben.
In Schottland bestehen eigene Regelungen. Die entsprechenden Marriage Notice Forms und Dokumente werden beim zuständigen Registrar eingereicht. Die National Records of Scotland weisen darauf hin, dass die Unterlagen grundsätzlich vor der Zeremonie eingereicht werden müssen. (nrscotland.gov.uk)
Auch Nordirland verfügt über ein eigenes personenstandsrechtliches Verfahren. Daher sollten internationale Paare bereits bei der Auswahl des Hochzeitsortes berücksichtigen, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht überall identisch sind.
4. Giving Notice – die Anmeldung der Eheschließung
In England und Wales müssen die zukünftigen Ehepartner grundsätzlich eine rechtliche Erklärung über ihre Heiratsabsicht abgeben. Dieses Verfahren wird als „giving notice“ bezeichnet.
Die Mitteilung muss grundsätzlich mindestens 29 Tage vor der Eheschließung erfolgen. Die Zeremonie muss anschließend innerhalb von zwölf Monaten nach der Abgabe der Notice stattfinden. (gov.uk)
Normalerweise muss eine Person vor der Abgabe der Notice mindestens sieben Tage im jeweiligen Registrierungsbezirk gelebt haben. Die konkreten Anforderungen hängen jedoch von der Staatsangehörigkeit und dem Immigration Status der Beteiligten ab.
5. Besondere Regeln für ausländische Staatsangehörige
Besonders wichtig ist die Situation, wenn einer der Partner aus einem Staat außerhalb des Vereinigten Königreichs oder Irlands stammt.
In England und Wales benötigen ausländische Staatsangehörige grundsätzlich eine entsprechende Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung, um im Vereinigten Königreich eine Eheschließung anzumelden oder durchzuführen. Ausnahmen bestehen beispielsweise für britische und irische Staatsangehörige sowie für Personen mit bestimmten dauerhaften oder EU Settlement Status. (gov.uk)
Die Wahl des richtigen Visums ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung einer internationalen Eheschließung.
6. Marriage Visitor Visa
Wer ausschließlich zur Eheschließung in das Vereinigte Königreich reist und anschließend nicht dort leben oder sich dauerhaft niederlassen möchte, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ein Marriage Visitor Visa benötigen.
Dieses Visum erlaubt grundsätzlich einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten und ermöglicht die Eheschließung beziehungsweise die Registrierung einer Civil Partnership in diesem Zeitraum. Die Ehe muss an einem hierfür zugelassenen Ort geschlossen werden. (gov.uk)
Das Marriage Visitor Visa ist jedoch kein Einwanderungsvisum. Es kann grundsätzlich nicht verlängert und nicht in einen anderen Aufenthaltstitel innerhalb des Vereinigten Königreichs umgewandelt werden. Auch eine Beschäftigung oder eine langfristige Nutzung des Vereinigten Königreichs als Hauptwohnsitz ist damit nicht erlaubt. (gov.uk)
7. Voraussetzungen für das Marriage Visitor Visa
Für das Marriage Visitor Visa muss der Antragsteller unter anderem nachweisen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist, eine echte Beziehung besteht und die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise stattfinden soll.
Außerdem muss glaubhaft gemacht werden, dass der Antragsteller das Vereinigte Königreich nach dem Besuch wieder verlassen wird und über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise verfügt. (gov.uk)
Die britischen Behörden können dabei insbesondere die persönlichen Umstände, die Beziehung der Partner, die Finanzierung der Reise und die geplante Rückkehr berücksichtigen.
8. Antrag und Dokumente für das Marriage Visitor Visa
Ein visumpflichtiger Antragsteller muss das Marriage Visitor Visa grundsätzlich vor der Reise online beantragen und anschließend einen Termin bei einem Visa Application Centre wahrnehmen. Dort werden unter anderem biometrische Daten erfasst. (gov.uk)
Je nach Fall können beispielsweise folgende Nachweise erforderlich sein:
- gültiger Reisepass,
- Angaben zur geplanten Eheschließung,
- Nachweis über die Hochzeitsplanung,
- Reservierung des Veranstaltungsortes,
- Nachweise über finanzielle Mittel,
- Nachweise über die Beziehung,
- Nachweise über die geplante Rückreise,
- gegebenenfalls Scheidungs- oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner.
Dokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch vorliegen, müssen grundsätzlich mit einer entsprechenden beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. (gov.uk)
9. Kosten und Bearbeitungszeit
Nach den derzeit veröffentlichten Angaben kostet das Marriage Visitor Visa 135 GBP. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt nach vollständiger Antragstellung und Identitätsprüfung in der Regel etwa drei Wochen. Gegen zusätzliche Gebühren können je nach Verfügbarkeit schnellere Verfahren angeboten werden. (gov.uk)
Da Gebühren und Bearbeitungszeiten geändert werden können, sollten Antragsteller die aktuellen Angaben unmittelbar vor Antragstellung überprüfen.
10. Eheschließung mit anschließendem dauerhaften Aufenthalt
Eine völlig andere Situation liegt vor, wenn ein ausländischer Partner nicht nur heiraten, sondern anschließend dauerhaft im Vereinigten Königreich leben möchte.
In diesem Fall ist das Marriage Visitor Visa grundsätzlich nicht der geeignete Weg. Je nach Situation kann beispielsweise ein Family Visa als Partner oder Ehegatte relevant sein. Die britische Regierung unterscheidet ausdrücklich zwischen Personen, die lediglich für die Hochzeit einreisen, und Personen, die nach der Eheschließung im Vereinigten Königreich leben möchten. (gov.uk)
Auch ein Fiancé, Fiancée or Proposed Civil Partner Visa kann in bestimmten Fällen in Betracht kommen, wenn die Eheschließung erst nach der Einreise stattfinden soll und anschließend ein Wechsel in den entsprechenden Familienaufenthalt vorgesehen ist. (gov.uk)
Die Wahl zwischen diesen Wegen sollte daher bereits vor der Reise getroffen werden.
11. Das Standard Visitor Visa reicht nicht für eine Eheschließung
Ein häufiger Fehler besteht darin, mit einem gewöhnlichen Standard Visitor Visa in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort heiraten zu wollen.
Wenn eine Person für eine Eheschließung nach England oder Wales kommt und ein spezielles Visum benötigt, ist grundsätzlich das entsprechende Marriage Visitor Visa beziehungsweise ein anderer hierfür geeigneter Einwanderungsweg erforderlich. Die britische Regierung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Eheschließung oder die Abgabe der Notice auf einem Standard Visitor Visa nicht zulässig ist. (gov.uk)
Eine falsche Visumwahl kann zu erheblichen Verzögerungen führen und im Einzelfall verhindern, dass die geplante Eheschließung stattfinden kann.
12. Prüfung der Ehe durch die Behörden
Bei ausländischen Staatsangehörigen kann das britische Home Office prüfen, ob die geplante Ehe tatsächlich eine echte Beziehung darstellt.
Wenn eine Person unter Immigration Control steht, kann die gesetzliche Notice-Frist unter bestimmten Umständen von 29 auf bis zu 70 Tage verlängert werden, damit die Behörden die Beziehung und die Umstände der geplanten Eheschließung prüfen können. (gov.uk)
Dies ist insbesondere bei internationalen Paaren bei der zeitlichen Planung der Hochzeit zu berücksichtigen.
13. Erforderliche Unterlagen bei der Eheschließung
Bei der Abgabe der Notice in England und Wales müssen grundsätzlich die erforderlichen Originaldokumente vorgelegt werden. Dazu können insbesondere ein gültiger Reisepass, ein Nachweis des Wohnsitzes, Angaben zum Veranstaltungsort und – bei ausländischen Staatsangehörigen – Nachweise über den Immigration Status gehören. (gov.uk)
Bei einer früheren Ehe müssen außerdem geeignete Nachweise über deren Beendigung vorgelegt werden.
Dokumente in einer anderen Sprache müssen gegebenenfalls übersetzt werden. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Dokumente, insbesondere wenn sie aus verschiedenen Ländern stammen.
14. Rechtsfolgen der Eheschließung
Eine rechtsgültig geschlossene Ehe kann erhebliche rechtliche Folgen in verschiedenen Bereichen haben. Dazu gehören unter anderem:
- Familien- und Unterhaltsrecht,
- Erbrecht,
- Steuerrecht,
- Aufenthalts- und Einwanderungsrecht,
- Vermögensrecht,
- Sozialleistungsrecht und
- Fragen der internationalen Anerkennung.
Eine Eheschließung führt jedoch nicht automatisch zur britischen Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners. Ebenso entsteht nicht allein durch die Hochzeit automatisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Für den langfristigen Aufenthalt gelten die jeweiligen Immigration Rules.
15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Internationale Eheschließungen erfordern häufig eine Verbindung von Familienrecht, Personenstandsrecht und Einwanderungsrecht. cosmos legal Cabinet juridique kann Paare insbesondere bei der Prüfung des geeigneten rechtlichen Weges, der Dokumentenvorbereitung und der Bewertung grenzüberschreitender Fragen unterstützen.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei:
- unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehepartner,
- früheren Ehen oder Scheidungen,
- geplanten dauerhaften Aufenthalten im Vereinigten Königreich,
- Visumfragen,
- internationalen Geburts- und Heiratsurkunden,
- Fragen zur Anerkennung ausländischer Dokumente sowie
- komplexen Immigration-History-Fällen.
16. Fazit
Eine Eheschließung im Vereinigten Königreich ist für internationale Paare grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. In England und Wales muss insbesondere die Notice of Marriage rechtzeitig abgegeben werden; grundsätzlich gilt eine Mindestfrist von 29 Tagen. (gov.uk)
Für ausländische Staatsangehörige ist die Wahl des richtigen Einwanderungswegs besonders wichtig. Wer lediglich heiraten und anschließend das Vereinigte Königreich wieder verlassen möchte, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen das Marriage Visitor Visa benötigen. Wer dagegen nach der Eheschließung dauerhaft mit seinem Partner im Vereinigten Königreich leben möchte, muss einen geeigneten Familien- oder anderen Aufenthaltsweg prüfen. (gov.uk)
Da England und Wales, Schottland und Nordirland teilweise unterschiedliche Regelungen anwenden, sollte die konkrete Eheschließung immer anhand des vorgesehenen Hochzeitsortes und der persönlichen Situation des Paares geprüft werden. Eine frühzeitige Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dabei helfen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig und rechtssicher vorzubereiten.
