Auslieferung und Überstellung von Verurteilten und Untersuchungshäftlingen in der Ukraine

Ana Sayfa /Makaleler /Auslieferung und Überstellung von Verurteilten und…
22.08.2026 Hukuk

Auslieferung und Überstellung von Verurteilten und Untersuchungshäftlingen in der Ukraine

Auslieferung und Überstellung von Verurteilten und Untersuchungshäftlingen in der Ukraine

1. Einleitung

Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen hat für die Ukraine eine erhebliche praktische Bedeutung. Wenn eine Person in einem anderen Staat wegen einer Straftat verfolgt wird oder sich dort einem Strafverfahren beziehungsweise einer bereits verhängten Freiheitsstrafe entzieht, können Verfahren zur Auslieferung (Extradition) oder zur Überstellung verurteilter Personen zur Strafvollstreckung eingeleitet werden.

Rechtsgrundlage sind dabei neben dem ukrainischen Strafprozessrecht insbesondere internationale Übereinkommen. Die Ukraine ist Vertragsstaat des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, das die Auslieferung von Personen zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe regelt. (Portal)

Für betroffene Personen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders wichtig. cosmos legal Cabinet juridique kann bei internationalen Strafverfahren, Auslieferungsverfahren und Fragen der Überstellung verurteilter Personen rechtlich unterstützen.

2. Auslieferung zur Strafverfolgung

Unter Auslieferung versteht man grundsätzlich die Überstellung einer gesuchten Person von einem Staat an einen anderen Staat, damit sie dort wegen einer Straftat strafrechtlich verfolgt oder eine bereits verhängte Strafe vollstreckt werden kann. Das Europäische Auslieferungsübereinkommen bildet hierfür einen wichtigen internationalen Rechtsrahmen. (Portal)

Ein Auslieferungsersuchen muss bestimmte rechtliche und formelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Identität der gesuchten Person, zum Tatvorwurf und zur rechtlichen Qualifikation der Straftat.

Die Ukraine hat bei ihrer Ratifikation des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unter anderem erklärt, dass sie grundsätzlich nur bei Straftaten ausliefert, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder einer schwereren Strafe bedroht sind. (Portal)

3. Internationale Rechtsgrundlagen

Die Auslieferung zwischen der Ukraine und einem anderen Staat kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Entscheidend ist insbesondere, ob zwischen den betreffenden Staaten ein bilateraler Vertrag oder ein multilaterales Übereinkommen gilt.

Für viele europäische Staaten stellt das Europäische Auslieferungsübereinkommen (ETS Nr. 24) eine wesentliche Rechtsgrundlage dar. Daneben können weitere internationale Übereinkommen und bilaterale Abkommen relevant sein.

Das ukrainische Strafprozessrecht enthält ebenfalls Vorschriften über internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Das Kapitel IX der ukrainischen Strafprozessordnung regelt unter anderem Rechtshilfe, Auslieferung und die Überstellung beziehungsweise Übernahme verurteilter Personen. (RM.coe.int)

4. Zuständige ukrainische Behörden

Die Zuständigkeit innerhalb der Ukraine hängt vom Stadium des Strafverfahrens ab.

Nach den aktuellen Angaben des Europarats ist bei einer Auslieferung während eines Gerichtsverfahrens oder zur Vollstreckung einer Strafe das ukrainische Justizministerium zuständig. Befindet sich das Verfahren dagegen noch im Stadium der vorgerichtlichen Untersuchung, ist die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine als zuständige zentrale Behörde vorgesehen. (Portal)

Diese Unterscheidung ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung internationaler Auslieferungsersuchen von erheblicher Bedeutung.

5. Prüfung eines Auslieferungsersuchens

Ein Auslieferungsersuchen wird nicht automatisch zur Überstellung der gesuchten Person führen. Die zuständigen Behörden müssen zunächst prüfen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Identität der gesuchten Person,
  • zugrunde liegender Tatvorwurf,
  • Strafbarkeit der Handlung,
  • Höhe der angedrohten oder verhängten Strafe,
  • Zuständigkeit des ersuchenden Staates,
  • Einhaltung der erforderlichen Verfahrensvorschriften,
  • mögliche menschenrechtliche Risiken,
  • Vorliegen eines Auslieferungshindernisses.

Die genaue Prüfung hängt vom anwendbaren internationalen Vertrag und vom ukrainischen Recht ab.

6. Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit

Eine wesentliche Voraussetzung internationaler Auslieferungsverfahren ist grundsätzlich die beiderseitige Strafbarkeit. Das bedeutet vereinfacht, dass die dem Ersuchen zugrunde liegende Handlung sowohl im ersuchenden Staat als auch nach den einschlägigen Voraussetzungen des ersuchten Staates strafrechtlich relevant sein muss.

Dabei kommt es nicht zwingend darauf an, dass die Tat in beiden Rechtsordnungen exakt gleich bezeichnet wird. Entscheidend ist vielmehr die rechtliche Vergleichbarkeit des zugrunde liegenden Sachverhalts.

7. Menschenrechte und Auslieferungsschutz

Ein Auslieferungsverfahren muss auch die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Ukraine berücksichtigen.

Besondere Bedeutung können dabei insbesondere das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie das Recht auf ein faires Verfahren haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in mehreren Verfahren mit ukrainischen Auslieferungsfällen beschäftigt.

Im Fall Soldatenko gegen Ukraine befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter anderem mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Haft und das Auslieferungsverfahren in der Ukraine. (Hudoc)

Auch das Risiko einer menschenrechtswidrigen Behandlung im ersuchenden Staat kann deshalb für die rechtliche Prüfung einer Auslieferung relevant sein.

8. Untersuchungshaft während des Auslieferungsverfahrens

Eine Person, deren Auslieferung beantragt wurde, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen während des Verfahrens festgehalten werden. Die Haft ist jedoch selbst an rechtliche Voraussetzungen und gerichtliche beziehungsweise verfahrensrechtliche Garantien gebunden.

Die ukrainische Rechtsprechung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigen, dass gerade bei länger dauernder Auslieferungshaft die gesetzlichen Anforderungen an Begründung, Kontrolle und Dauer der Freiheitsentziehung eine wichtige Rolle spielen können. (Hudoc)

Betroffene sollten deshalb nicht nur die eigentliche Auslieferungsfrage, sondern auch die Rechtmäßigkeit einer angeordneten Haft gesondert prüfen lassen.

9. Auslieferung und ukrainische Staatsangehörige

Bei ukrainischen Staatsangehörigen können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen. Ob eine Person mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an einen anderen Staat ausgeliefert werden kann, hängt insbesondere von den einschlägigen Vorschriften des ukrainischen Rechts und den anwendbaren internationalen Übereinkommen ab.

In solchen Fällen kann alternativ die Frage relevant werden, ob ein ausländisches Strafurteil oder Strafverfahren in anderer Form in der Ukraine berücksichtigt beziehungsweise eine Strafvollstreckung übernommen werden kann.

Deshalb sollte bei ukrainischen Staatsangehörigen immer zwischen Auslieferung zur Strafverfolgung und Überstellung zur Strafvollstreckung unterschieden werden.

10. Überstellung bereits verurteilter Personen

Die Überstellung eines bereits verurteilten Gefangenen ist rechtlich von der klassischen Auslieferung zu unterscheiden.

Hier geht es nicht primär darum, eine Person einem anderen Staat zur Durchführung eines Strafverfahrens zu übergeben. Vielmehr kann eine bereits verurteilte Person unter den Voraussetzungen eines internationalen Übereinkommens in ihren Heimatstaat oder einen anderen zuständigen Staat überstellt werden, damit dort die verhängte Freiheitsstrafe weiter vollstreckt wird.

Für die Ukraine bestehen hierfür besondere Vorschriften. Das ukrainische Strafprozessrecht und internationale Übereinkommen regeln unter anderem die Voraussetzungen und das Verfahren der Überstellung. (RM.coe.int)

11. Zustimmung und Rechte der verurteilten Person

Bei einer Überstellung spielen die Rechte der verurteilten Person eine wichtige Rolle. Nach den Informationen des Europarats sieht das ukrainische Verfahren unter anderem vor, dass einem ausländischen Staatsangehörigen, der in der Ukraine verurteilt wurde, sein Recht auf Antragstellung zur Überstellung in seinen Heimatstaat erklärt werden muss, sofern die Voraussetzungen eines entsprechenden internationalen Übereinkommens vorliegen. (RM.coe.int)

Die konkrete Zustimmungspflicht hängt jedoch vom jeweiligen Übereinkommen und den Umständen des Einzelfalls ab.

12. Vollstreckung ausländischer Strafurteile in der Ukraine

Nicht nur die Überstellung aus der Ukraine in einen anderen Staat ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ukraine auch die Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils übernehmen.

Nach den Informationen des Europarats bestehen hierfür Regelungen in den Artikeln 602 und 603 der ukrainischen Strafprozessordnung. Ein ausländisches Urteil, das in Abwesenheit ergangen ist, kann grundsätzlich nicht ohne Weiteres in der Ukraine vollstreckt werden, wenn die betroffene Person keine Abschrift des Urteils erhalten und keine Möglichkeit zur Anfechtung gehabt hat. (RM.coe.int)

Damit werden zugleich grundlegende Anforderungen an ein faires Strafverfahren berücksichtigt.

13. Internationale Rechtshilfe und Beweiserhebung

Auslieferung und Strafvollstreckung sind Teil einer umfassenderen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Dazu gehört auch die gegenseitige Rechtshilfe, beispielsweise bei der Vernehmung von Zeugen, der Übermittlung von Beweismitteln oder der Durchführung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen.

Die Ukraine ist Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen. Das Übereinkommen sieht eine umfassende Zusammenarbeit bei der Beweiserhebung und anderen strafprozessualen Maßnahmen vor. (Portal)

Für die Ukraine enthält das Strafprozessrecht zusätzliche nationale Verfahrensregeln. (RM.coe.int)

14. Besonderheiten aufgrund des Kriegsrechts

Die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit mit der Ukraine muss derzeit auch vor dem Hintergrund des geltenden Kriegsrechts und der territorialen Situation betrachtet werden.

Die Ukraine hat gegenüber dem Europarat mitgeteilt, dass internationale Verträge grundsätzlich weiter angewendet werden, jedoch in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattfinden oder die vorübergehend von Russland besetzt sind, eine vollständige Erfüllung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen aufgrund der tatsächlichen Situation nicht garantiert werden kann. (Portal)

Dies kann insbesondere bei der Ermittlung des Aufenthaltsortes einer gesuchten Person oder bei der Beschaffung und Überprüfung von Dokumenten praktische Auswirkungen haben.

15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Auslieferungs- und Überstellungsverfahren gehören zu den komplexeren Bereichen des internationalen Strafrechts. Neben dem ukrainischen Strafprozessrecht müssen häufig internationale Übereinkommen und menschenrechtliche Garantien berücksichtigt werden.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Analyse eines Auslieferungs- oder Überstellungsverfahrens unterstützen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der einschlägigen Rechtsgrundlage, die Bewertung möglicher Auslieferungshindernisse, die Prüfung von Haftfragen sowie die Vorbereitung entsprechender rechtlicher Einwendungen.

Bei grenzüberschreitenden Verfahren kann zudem die Koordination zwischen ukrainischen Behörden und den zuständigen Behörden des ersuchenden beziehungsweise aufnehmenden Staates von Bedeutung sein.

16. Fazit

Die Auslieferung von Beschuldigten und die Überstellung bereits verurteilter Personen aus oder nach der Ukraine beruhen auf einem Zusammenspiel von ukrainischem Strafprozessrecht, internationalen Übereinkommen und menschenrechtlichen Garantien.

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen bildet für zahlreiche internationale Verfahren eine wichtige Grundlage. (Portal) Gleichzeitig sieht das ukrainische Recht besondere Verfahren für Auslieferung, Rechtshilfe und die Überstellung verurteilter Personen vor. (RM.coe.int)

Da bereits Fragen wie Haft, Menschenrechte, doppelte Strafbarkeit, Zuständigkeit und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen entscheidend sein können, sollte jeder Fall individuell geprüft werden. cosmos legal Cabinet juridique kann Betroffene und ihre Angehörigen bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung internationaler Strafverfahren in der Ukraine unterstützen.

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