Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine
Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Besonderheiten
1. Einleitung
Für ausländische Staatsangehörige, die sich längerfristig in der Ukraine aufhalten möchten, ist die Unterscheidung zwischen einem kurzfristigen Aufenthalt und einem rechtmäßigen Wohnsitz von zentraler Bedeutung. Das ukrainische Recht unterscheidet insbesondere zwischen dem vorübergehenden Aufenthalt, dem vorübergehenden Wohnsitz und dem ständigen Wohnsitz. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet vor allem das ukrainische Gesetz „On the Legal Status of Foreigners and Stateless Persons“. Die derzeit geltende Fassung wurde zuletzt zum 1. Juli 2026 geändert.
Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ihren bestehenden Aufenthaltsstatus absichern möchten, kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Prüfung und Vorbereitung des Verfahrens unterstützen.
2. Vorübergehende und dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Das ukrainische Aufenthaltsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei wichtigen Dokumenten:
- der befristeten Aufenthaltserlaubnis (Temporary Residence Permit) und
- der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (Permanent Residence Permit).
Eine Person mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gilt nach ukrainischem Recht als vorübergehend aufenthaltsberechtigt. Wer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzt, wird dagegen als dauerhaft in der Ukraine ansässig betrachtet.
Welche Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommt, hängt insbesondere vom Zweck des Aufenthalts, der persönlichen Situation und der gesetzlichen Grundlage ab.
3. Voraussetzungen für eine befristete Aufenthaltserlaubnis
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann unter anderem für Ausländer relevant sein, die in der Ukraine arbeiten, studieren, an bestimmten internationalen oder technischen Hilfsprojekten teilnehmen oder bestimmte religiöse, kulturelle, wissenschaftliche beziehungsweise freiwillige Tätigkeiten ausüben.
Auch eine Familienzusammenführung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grundlage für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis darstellen. Die ukrainische Migrationsbehörde nennt ausdrücklich verschiedene gesetzliche Aufenthaltsgründe, die zur Ausstellung einer solchen Aufenthaltserlaubnis berechtigen können.
Bei einer Beschäftigung kann zusätzlich eine ukrainische Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Der Aufenthaltstitel und die arbeitsrechtliche Genehmigung sind deshalb rechtlich voneinander zu unterscheiden.
4. Antragstellung bei der ukrainischen Migrationsbehörde
Der Antrag auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich bei den zuständigen territorialen Einheiten der State Migration Service of Ukraine (SMS) beziehungsweise bei hierfür vorgesehenen Verwaltungsstellen eingereicht. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und persönlich beziehungsweise – in gesetzlich vorgesehenen Fällen – durch einen gesetzlichen Vertreter einreichen.
Für Personen ab 16 Jahren ist grundsätzlich eine persönliche Antragstellung vorgesehen. Für Minderjährige oder Personen, die rechtlich nicht beziehungsweise nur eingeschränkt handlungsfähig sind, gelten besondere Vertretungsregeln.
5. Erforderliche Dokumente
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsgrund ab. Zu den allgemeinen Dokumenten gehören insbesondere:
- gültiger Reisepass beziehungsweise ein entsprechendes Identitätsdokument,
- gegebenenfalls ein ukrainisches D-Visum,
- Kopien der relevanten Passseiten,
- eine ordnungsgemäß beglaubigte ukrainische Übersetzung der persönlichen Datenseiten,
- eine gültige Krankenversicherung,
- Nachweis über die Entrichtung der staatlichen Gebühren,
- Dokumente, die den konkreten Aufenthaltsgrund bestätigen.
Je nach Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Bei einer Familienzusammenführung müssen beispielsweise Dokumente über die familiäre Beziehung und unter Umständen Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel vorgelegt werden.
Bei einer Beschäftigung kommen wiederum Dokumente des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Nachweis einer Arbeitserlaubnis hinzu. Deshalb sollte die Dokumentenliste immer anhand des konkreten Aufenthaltszwecks zusammengestellt werden.
6. Gültigkeitsdauer der befristeten Aufenthaltserlaubnis
Die Gültigkeitsdauer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufenthaltsgrund. Nach den Angaben der ukrainischen Migrationsbehörde wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt und kann anschließend unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgetauscht werden.
Für bestimmte Personengruppen gelten jedoch abweichende Zeiträume. Bei ausländischen Arbeitnehmern kann die Gültigkeit beispielsweise an die Dauer des Arbeitsvertrags gekoppelt sein. Für Studierende kann sie sich nach der Dauer des Studiums richten. Für bestimmte Gründer, Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte ukrainischer Unternehmen kann eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen sein.
Eine wichtige Besonderheit besteht darin, dass die ukrainische Migrationsbehörde ausdrücklich darauf hinweist, dass eine einfache „Verlängerung“ der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht vorgesehen ist. Bei Ablauf müssen die erforderlichen Dokumente rechtzeitig für den Austausch eingereicht werden; grundsätzlich ist dies spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf vorgesehen.
7. Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ermöglicht einen wesentlich stabileren Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist grundsätzlich zunächst eine entsprechende rechtliche Grundlage für die dauerhafte Einwanderung beziehungsweise ein entsprechender Immigration Permit.
Die ukrainische Migrationsbehörde sieht für Personen, die zur dauerhaften Niederlassung in die Ukraine eingewandert sind, ein gesondertes Verfahren zur Ausstellung der permanenten Aufenthaltserlaubnis vor.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich dabei erheblich von denjenigen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Daher sollte bereits vor der Einreise beziehungsweise vor einem Antrag sorgfältig geprüft werden, ob eine Person die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einwanderung erfüllt.
8. Besonderheiten während des Kriegsrechts
Die Ukraine befindet sich weiterhin in einer besonderen rechtlichen und sicherheitsbezogenen Situation. Deshalb gelten für bestimmte Aufenthaltstitel während des Kriegsrechts Sonderregelungen.
Die ukrainische Migrationsbehörde weist beispielsweise darauf hin, dass bestimmte nach dem 24. Februar 2022 abgelaufene oder austauschpflichtige Aufenthaltstitel – mit besonderen Ausnahmen – während des Kriegsrechts und für einen bestimmten Zeitraum danach weiterhin als Nachweis eines rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalts anerkannt werden können.
Auch bei befristeten Aufenthaltstiteln wurden besondere Übergangsregelungen geschaffen. Nach einer Änderung aus dem Jahr 2026 mussten bestimmte Aufenthaltstitel, deren Austausch nach dem 24. Februar 2022 fällig geworden war, innerhalb eines speziell festgelegten Zeitraums im Jahr 2026 ausgetauscht werden.
Diese Sonderregelungen zeigen, dass bei einem Antrag nicht nur die allgemeinen Vorschriften, sondern auch die aktuell geltenden Übergangsbestimmungen berücksichtigt werden müssen.
9. Ablehnung eines Antrags
Die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist nicht automatisch garantiert. Die Migrationsbehörde kann einen Antrag beispielsweise ablehnen, wenn sich der Antragsteller nicht rechtmäßig in der Ukraine aufhält, gegen eine bestehende Ausreise- oder Rückführungsentscheidung verstößt oder die Angaben beziehungsweise vorgelegten Dokumente nicht mit den behördlichen Daten übereinstimmen.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass der Aufenthaltsstatus während des gesamten Verfahrens rechtmäßig bleibt und sämtliche Angaben im Antrag mit den vorgelegten Dokumenten übereinstimmen.
10. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Das ukrainische Aufenthaltsrecht kann insbesondere bei Arbeitsmigration, Unternehmensgründung, Familienzusammenführung oder langfristiger Niederlassung komplex sein. Bereits die Wahl des richtigen Aufenthaltstitels kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung eines Aufenthaltsverfahrens insbesondere die Voraussetzungen des konkreten Aufenthaltsgrundes prüfen, die erforderlichen Unterlagen strukturieren und auf mögliche rechtliche Probleme bei der Antragstellung hinweisen.
Gerade bei längerfristigen Aufenthaltsplänen sollte außerdem geprüft werden, ob neben einer Aufenthaltserlaubnis weitere Genehmigungen – beispielsweise eine Arbeitserlaubnis oder eine Einwanderungserlaubnis – erforderlich sind.
11. Fazit
Die ukrainische Aufenthaltserlaubnis ist kein einheitlicher Status, sondern hängt wesentlich vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Die befristete Aufenthaltserlaubnis kommt unter anderem für Arbeitnehmer, Studierende, bestimmte Familienangehörige, Teilnehmer spezieller Programme und weitere gesetzlich definierte Personengruppen in Betracht. Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis setzt dagegen grundsätzlich eine entsprechende Grundlage für die dauerhafte Einwanderung voraus.
Da sich die ukrainischen migrationsrechtlichen Vorschriften – insbesondere aufgrund der besonderen Situation des Landes – verändern können, sollte vor jedem Antrag die aktuelle Rechtslage geprüft werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls die Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique können dazu beitragen, Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden und das Aufenthaltsverfahren rechtssicher zu strukturieren.
