Arbeitserlaubnis in Portugal
Arbeitserlaubnis in Portugal: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Grundlagen
Portugal ist für internationale Arbeitnehmer zunehmend ein attraktiver Arbeits- und Lebensstandort. Wer als Staatsangehöriger eines Drittstaates in Portugal arbeiten möchte, muss jedoch die portugiesischen Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften beachten. Je nach Dauer und Art der Beschäftigung kommen unterschiedliche Visa und Aufenthaltstitel infrage.
Für Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist insbesondere die Kombination aus einem geeigneten Visum und einer portugiesischen Aufenthaltserlaubnis von Bedeutung. Die zuständigen portugiesischen Behörden unterscheiden außerdem zwischen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, hochqualifizierter Arbeit und bestimmten Sonderformen wie der Fernarbeit.
1. Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis in Portugal?
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz unterliegen grundsätzlich nicht denselben Einwanderungsbestimmungen wie Drittstaatsangehörige. Für Drittstaatsangehörige ist dagegen eine entsprechende rechtliche Grundlage erforderlich, um in Portugal einer Beschäftigung nachzugehen.
Die portugiesische Regierung weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen aus Ländern außerhalb des EWR, die in Portugal arbeiten möchten, einen Aufenthaltstitel benötigen, der ihnen den Zugang zum portugiesischen Arbeitsmarkt ermöglicht. Je nach Tätigkeit kann dies über ein Aufenthaltsvisum für abhängige oder selbstständige Arbeit erfolgen.
2. Arbeit im Rahmen eines portugiesischen Aufenthaltsvisums
Für eine langfristige Beschäftigung ist häufig zunächst ein portugiesisches Aufenthaltsvisum erforderlich. Das entsprechende Visum für abhängige Beschäftigung richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Portugal einer regulären abhängigen Tätigkeit nachgehen möchten.
Das Antragsverfahren wird grundsätzlich über die zuständige portugiesische konsularische Stelle eingeleitet. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers.
Nach der Einreise nach Portugal erfolgt anschließend das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Migrationsbehörde AIMA – Agência para a Integração, Migrações e Asilo.
3. Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzzusage
Eine zentrale Rolle spielt der Nachweis des Arbeitsverhältnisses. Je nach Verfahren kann ein bereits abgeschlossener Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Zusage erforderlich sein.
Die portugiesische Regierung weist darauf hin, dass ein Arbeitsvertrag beziehungsweise ein Versprechen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags bei bestimmten arbeitsbezogenen Visumverfahren bereits bei der Beantragung im Herkunftsstaat vorgelegt werden muss.
Der Vertrag sollte die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses nachvollziehbar darstellen. Dazu gehören insbesondere Arbeitgeber, Tätigkeit, Vergütung und weitere relevante Beschäftigungsbedingungen.
4. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer
Nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltsvisums und der Einreise nach Portugal kann die Aufenthaltserlaubnis für eine abhängige Beschäftigung beantragt werden.
AIMA führt für die Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 88 Absatz 1 des portugiesischen Ausländerrechts unter anderem folgende Dokumente auf:
- gültiger Reisepass,
- gültiges Aufenthaltsvisum für die abhängige Beschäftigung,
- Erklärung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis,
- Erklärung über die Wohnadresse,
- Nachweis der steuerlichen Registrierung,
- Nachweis der Registrierung bei der portugiesischen Sozialversicherung.
Je nach persönlicher Situation können weitere Nachweise verlangt werden.
5. Welche Rolle spielt die Sozialversicherung?
Die Registrierung bei der portugiesischen Sozialversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Arbeitnehmer müssen daher darauf achten, dass ihre Beschäftigung ordnungsgemäß gemeldet wird und die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
Auch die steuerliche Registrierung ist von Bedeutung. AIMA verlangt bei der regulären Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung einen entsprechenden Nachweis über die Anmeldung bei der Steuerverwaltung und der Sozialversicherung.
6. Dauer und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis für eine berufliche Tätigkeit ist nach den aktuellen Angaben von AIMA grundsätzlich zunächst zwei Jahre ab Ausstellung des Aufenthaltstitels gültig. Anschließend kann sie für weitere Zeiträume von jeweils drei Jahren verlängert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Die Verlängerung sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Dabei kann insbesondere geprüft werden, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und ob die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Arbeitssuche in Portugal
Portugal verfügt auch über ein spezielles Visum für die Arbeitssuche. Dieses ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in Portugal mit dem Ziel, eine abhängige Beschäftigung zu finden.
Wird innerhalb der entsprechenden Gültigkeitsdauer eine Beschäftigung aufgenommen, kann anschließend die Aufenthaltserlaubnis für die abhängige Tätigkeit beantragt werden. AIMA sieht hierfür ein eigenes Verfahren nach Artikel 88 Absatz 7 vor.
Das Visum zur Arbeitssuche ist nach den aktuellen AIMA-Informationen mit einem Termin zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verbunden. Der Inhaber darf während der Gültigkeit des Visums eine abhängige Beschäftigung ausüben beziehungsweise bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis arbeiten.
8. Selbstständige Tätigkeit und Unternehmertum
Nicht jede berufliche Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines klassischen Arbeitsvertrags. Drittstaatsangehörige, die in Portugal selbstständig arbeiten oder ein eigenes Unternehmen betreiben möchten, unterliegen einem anderen Verfahren.
Für eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit verlangt AIMA unter anderem einen gültigen Aufenthaltstitel für die entsprechende Tätigkeit sowie Nachweise über die Aufnahme der Tätigkeit bei der Steuerverwaltung und der Sozialversicherung. Je nach Fall kann beispielsweise ein Dienstleistungsvertrag oder ein Nachweis über die Gründung beziehungsweise Beteiligung an einer Gesellschaft erforderlich sein.
Für Unternehmer und bestimmte innovative Unternehmensprojekte bestehen darüber hinaus spezielle Programme und Visumkategorien.
9. Hochqualifizierte Arbeitnehmer
Für hochqualifizierte Beschäftigte bestehen in Portugal besondere Regelungen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Fachkräfte, Forscher und Personen, die Tätigkeiten mit besonderen Qualifikationsanforderungen ausüben.
AIMA führt für hochqualifizierte Tätigkeiten ein eigenes Verfahren nach Artikel 90 des portugiesischen Ausländerrechts. Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen die Regelungen zur EU Blue Card oder spezielle Programme wie das Tech Visa relevant sein.
Bei hochqualifizierten Tätigkeiten können insbesondere berufliche Qualifikationen, die Art der Tätigkeit und die vertraglich vereinbarte Vergütung eine wichtige Rolle spielen. Für bestimmte hochqualifizierte Visa nennt die portugiesische Regierung beispielsweise besondere Anforderungen an die Dauer des Arbeitsvertrags und die Vergütung.
10. Arbeit im Homeoffice und digitale Nomaden
Portugal sieht außerdem eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Personen vor, die ihre berufliche Tätigkeit aus der Ferne für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber außerhalb Portugals ausüben.
Das entsprechende Verfahren für sogenannte digitale Nomaden setzt unter anderem ein entsprechendes Aufenthaltsvisum und einen Nachweis über das bestehende Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit einer außerhalb Portugals ansässigen Person oder Gesellschaft voraus.
Diese Kategorie unterscheidet sich somit von einer klassischen Arbeitserlaubnis für Personen, die bei einem portugiesischen Arbeitgeber beschäftigt werden.
11. Kurzfristige und befristete Beschäftigung
Nicht jede berufliche Tätigkeit erfordert eine langfristige Aufenthaltserlaubnis. Für bestimmte vorübergehende Tätigkeiten kann ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt relevant sein.
Das portugiesische Regierungsportal sieht ein entsprechendes Verfahren für abhängige oder selbstständige berufliche Tätigkeiten vor, wenn die Tätigkeit vorübergehend und auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr ausgerichtet ist.
Für saisonale Beschäftigungen und andere besondere Arbeitsformen können wiederum eigene Regelungen gelten.
12. Änderung des Arbeitgebers oder der Tätigkeit
Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht in jedem Fall völlig unabhängig von der zugrunde liegenden beruflichen Situation. Wer den Arbeitgeber oder die Art der Tätigkeit wechseln möchte, sollte deshalb vorher prüfen, ob eine Mitteilung an AIMA oder eine Änderung beziehungsweise Ersetzung des Aufenthaltstitels erforderlich ist.
AIMA weist beispielsweise darauf hin, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben können, hierfür jedoch grundsätzlich eine entsprechende Änderung des Aufenthaltstitels beantragen müssen.
13. Warum eine sorgfältige Vorbereitung wichtig ist
Fehlende Unterlagen, unklare Angaben zum Arbeitsverhältnis oder Probleme bei der steuerlichen beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Registrierung können das Verfahren erschweren.
Besonders wichtig sind daher:
- ein rechtlich nachvollziehbarer Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Beschäftigungszusage,
- ein gültiger Reisepass,
- das richtige Visum für den konkreten Aufenthaltszweck,
- eine nachweisbare Wohnadresse,
- ordnungsgemäße Steuerregistrierung,
- Registrierung bei der Sozialversicherung,
- vollständige und widerspruchsfreie Antragsunterlagen.
Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass sich die portugiesischen Migrationsverfahren weiterentwickeln. AIMA arbeitet beispielsweise an einer zunehmenden Digitalisierung bestimmter Verfahren.
14. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Das portugiesische Arbeits- und Aufenthaltsrecht kann insbesondere für ausländische Arbeitnehmer komplex sein. Dies gilt sowohl bei der ersten Antragstellung als auch bei Verlängerungen, Arbeitgeberwechseln oder besonderen Beschäftigungsformen.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der strukturierten Vorbereitung eines arbeitsbezogenen Aufenthaltsverfahrens unterstützen. Dazu können beispielsweise die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und die rechtliche Begleitung bei komplexeren Fällen gehören.
Gerade bei hochqualifizierter Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Unternehmensgründung oder internationalen Arbeitsverhältnissen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll, da die jeweils geltenden Voraussetzungen von der konkreten Situation abhängen.
15. Fazit
Die portugiesische Arbeitserlaubnis ist eng mit dem Aufenthaltsrecht verbunden. Drittstaatsangehörige benötigen für eine reguläre langfristige Beschäftigung grundsätzlich eine entsprechende rechtliche Grundlage und müssen das für ihren Fall passende Visum- und Aufenthaltserlaubnisverfahren durchlaufen.
Für klassische Arbeitnehmer stehen insbesondere das Aufenthaltsvisum für abhängige Beschäftigung und die anschließende Aufenthaltserlaubnis im Mittelpunkt. Daneben existieren besondere Regelungen für Selbstständige, Arbeitssuchende, hochqualifizierte Fachkräfte und digitale Nomaden.
Eine frühzeitige Vorbereitung und die vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen können das Verfahren erheblich erleichtern. Da sich migrationsrechtliche Vorschriften und Verwaltungsabläufe ändern können, sollten Antragsteller vor der Antragstellung stets die aktuellen Informationen der portugiesischen Behörden prüfen.
