Arbeitserlaubnis in der Ukraine
Arbeitserlaubnis in der Ukraine: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen
1. Einleitung
Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Ukraine unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Grundsätzlich benötigen Ausländer und Staatenlose, die für einen bestimmten Zeitraum zur Arbeitsaufnahme in die Ukraine kommen, eine behördliche Arbeitserlaubnis. Zuständig für das Verfahren sind die ukrainischen Arbeits- und Beschäftigungsbehörden. Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das ukrainische Gesetz „On Employment of Population“.
Für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer ist es wichtig, die Arbeitserlaubnis von der Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden. Eine Arbeitserlaubnis berechtigt zur Beschäftigung, ersetzt jedoch nicht automatisch den erforderlichen Aufenthaltsstatus. In diesem Bereich kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens unterstützen.
2. Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?
Ausländer, die für einen bestimmten Zeitraum zur Beschäftigung in die Ukraine einreisen, dürfen grundsätzlich auf Grundlage einer entsprechenden Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Die Genehmigung wird auf Antrag des Arbeitgebers erteilt.
Das ukrainische Recht sieht allerdings wichtige Ausnahmen vor. Eine Arbeitserlaubnis ist unter anderem grundsätzlich nicht erforderlich für Ausländer, die dauerhaft in der Ukraine leben, einen Flüchtlingsstatus besitzen oder eine ukrainische Einwanderungserlaubnis erhalten haben. Für diese Personen gelten hinsichtlich der Beschäftigung grundsätzlich die Regeln, die auch für ukrainische Staatsangehörige gelten.
Auch internationale Abkommen und besondere gesetzliche Regelungen können Ausnahmen vorsehen.
3. Welche Arbeitnehmergruppen können eine Genehmigung erhalten?
Das ukrainische Beschäftigungsrecht unterscheidet verschiedene Gruppen ausländischer Arbeitnehmer. Eine Arbeitserlaubnis kann insbesondere für folgende Kategorien erteilt beziehungsweise verlängert werden:
- ausländische Arbeitnehmer,
- entsandte ausländische Arbeitnehmer,
- sogenannte konzerninterne Transfers bzw. Intra-Corporate Transferees,
- bestimmte Personen im Zusammenhang mit internationalen Schutzverfahren,
- bestimmte ausländische Studierende, die während oder nach ihrem Studium eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
Für jede Kategorie können unterschiedliche Voraussetzungen und Dokumentationspflichten gelten. Deshalb sollte zunächst festgestellt werden, welcher Arbeitnehmergruppe die betreffende Person rechtlich zuzuordnen ist.
4. Antragstellung durch den Arbeitgeber
Eine Besonderheit des ukrainischen Systems besteht darin, dass die Arbeitserlaubnis grundsätzlich vom Arbeitgeber beantragt wird. Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei dem zuständigen regionalen Beschäftigungszentrum beziehungsweise der zuständigen Arbeitsbehörde ein. Die staatliche Arbeitsverwaltung bestätigt ebenfalls, dass Arbeitgeber für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einreichen müssen.
Der Antrag enthält unter anderem die Erklärung des Arbeitgebers, dass die betreffende Stelle nicht ausschließlich ukrainischen Staatsangehörigen vorbehalten ist und keine Sicherheitsfreigabe für Staatsgeheimnisse voraussetzt.
5. Erforderliche Unterlagen
Die konkrete Dokumentenliste hängt von der Kategorie des ausländischen Arbeitnehmers ab. Zu den wesentlichen Unterlagen gehören regelmäßig:
- der Antrag des Arbeitgebers,
- eine Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses des ausländischen Arbeitnehmers,
- eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung der persönlichen Daten ins Ukrainische,
- ein aktuelles Farbfoto,
- eine Kopie des Entwurfs des Arbeitsvertrags beziehungsweise Arbeitskontrakts.
Je nach Arbeitnehmerkategorie können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Daher sollte nicht ausschließlich mit einer allgemeinen Standardliste gearbeitet werden.
6. Dauer und Gebühren
Das Verfahren zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden. Nach den aktuellen Angaben des ukrainischen staatlichen Beschäftigungsdienstes beträgt die Bearbeitungszeit – abhängig von der konkreten Genehmigung – grundsätzlich nur wenige Arbeitstage. Für bestimmte Genehmigungen wird beispielsweise eine Bearbeitungsdauer von drei bis sieben Arbeitstagen angegeben.
Die Gebühren richten sich unter anderem nach der vorgesehenen Gültigkeitsdauer der Genehmigung. Für eine Genehmigung mit einer Laufzeit von sechs Monaten bis einschließlich eines Jahres nennt der ukrainische Beschäftigungsdienst als Verwaltungsgebühr fünf gesetzlich festgelegte Existenzminimum-Beträge für arbeitsfähige Personen, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres gelten.
7. Arbeitsvertrag und Aufenthaltserlaubnis
Die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist nur ein Teil des gesamten Einwanderungs- und Beschäftigungsverfahrens. Für einen ausländischen Arbeitnehmer kann zusätzlich eine ukrainische Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
Die ukrainische Migrationsbehörde verlangt bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wegen Beschäftigung unter anderem den Nachweis über die Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Benachrichtigung der zuständigen Behörden über eine vorzeitige Beendigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeben.
Daraus ergibt sich eine enge Verbindung zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht: Die Arbeitserlaubnis betrifft das Recht auf Beschäftigung, während die Aufenthaltserlaubnis den rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine regelt.
8. Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
Das ukrainische Recht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Beschäftigung eines Ausländers bei mehreren Arbeitgebern. Grundsätzlich muss für jeden Arbeitgeber eine entsprechende Genehmigung vorliegen. Das Gesetz enthält jedoch spezielle Regelungen für bestimmte Nebentätigkeiten und Positionen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass vor Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung geprüft werden sollte, ob die vorhandene Genehmigung die konkrete Tätigkeit tatsächlich abdeckt oder eine weitere Genehmigung erforderlich ist.
9. Besondere Anforderungen und Sicherheitsaspekte
Bei bestimmten ausländischen Staatsangehörigen können zusätzliche Prüfungen gelten. Das ukrainische Recht sieht beispielsweise vor, dass die Erteilung und Verlängerung von Arbeitserlaubnissen für Staatsangehörige Russlands, Belarus' und bestimmter weiterer Staaten, die nach ukrainischem Recht als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft werden, mit den zuständigen regionalen Sicherheitsbehörden abgestimmt werden kann.
Darüber hinaus dürfen Personen, gegen die bestimmte internationale oder ukrainische Sanktionen gelten, nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht ohne Weiteres in der Ukraine beschäftigt oder in entsprechende Tätigkeiten berufen werden.
10. Folgen einer Beschäftigung ohne Genehmigung
Die Beschäftigung eines grundsätzlich genehmigungspflichtigen ausländischen Arbeitnehmers ohne entsprechende Arbeitserlaubnis kann einen Verstoß gegen ukrainisches Recht darstellen. Die ukrainische Arbeitsverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Beschäftigung ohne erforderliche Genehmigung rechtliche Konsequenzen haben kann.
Für Arbeitgeber ist daher eine rechtzeitige Prüfung besonders wichtig. Die Arbeitsaufnahme sollte erst erfolgen, wenn sämtliche erforderlichen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11. Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Das Verfahren zur Beschäftigung eines Ausländers in der Ukraine umfasst mehrere miteinander verbundene Rechtsbereiche. Neben der Arbeitserlaubnis können Fragen des Aufenthaltsrechts, des Arbeitsvertrags, der Sozialversicherung und gegebenenfalls der Unternehmensstruktur relevant werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer insbesondere bei der Prüfung der Genehmigungspflicht, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie bei der rechtlichen Abstimmung zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel unterstützen.
Gerade bei internationalen Unternehmen, Entsendungen oder konzerninternen Transfers ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll, da für diese Arbeitnehmergruppen besondere Regelungen gelten können.
12. Fazit
Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Ukraine ist grundsätzlich an eine staatliche Arbeitserlaubnis gebunden, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht. Der Antrag wird in der Regel vom ukrainischen Arbeitgeber gestellt. Die erforderlichen Unterlagen umfassen insbesondere Angaben zum Arbeitnehmer, Passunterlagen, Übersetzungen, ein Foto und einen Entwurf des Arbeitsvertrags.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis. Wer dauerhaft oder längerfristig in der Ukraine arbeiten möchte, muss beide Rechtsbereiche entsprechend berücksichtigen. Angesichts der sich verändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Ukraine empfiehlt sich vor jeder Beschäftigungsaufnahme eine aktuelle Prüfung der geltenden Vorschriften. cosmos legal Cabinet juridique kann dabei eine strukturierte rechtliche Begleitung des Verfahrens ermöglichen.
