Unternehmenszusammenschluss in Serbien
Unternehmenszusammenschluss in Serbien – Rechtliche Grundlagen, Verfahren und Folgen
1. Einleitung
Unternehmenszusammenschlüsse sind ein wichtiges Instrument für die Umstrukturierung von Unternehmen in Serbien. Sie können dazu dienen, Geschäftsbereiche zusammenzuführen, Unternehmensstrukturen zu vereinfachen, Kosten zu reduzieren oder die Marktposition eines Unternehmens zu stärken.
Das serbische Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (Zakon o privrednim društvima) regelt Unternehmenszusammenschlüsse als sogenannte Statusänderungen (statusne promene). Zu diesen gehören insbesondere die Übernahme, die Verschmelzung, die Spaltung und die Abspaltung.
Für Unternehmen und ausländische Investoren ist es wichtig, sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch die steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Folgen eines Zusammenschlusses frühzeitig zu prüfen.
2. Formen des Unternehmenszusammenschlusses
Das serbische Gesellschaftsrecht unterscheidet insbesondere zwischen Übernahme (pripajanje) und Verschmelzung durch Neugründung (spajanje).
Bei einer Übernahme überträgt eine oder mehrere Gesellschaften ihr gesamtes Vermögen und ihre Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft erlischt anschließend ohne Durchführung eines gesonderten Liquidationsverfahrens.
Bei einer Verschmelzung werden zwei oder mehrere Gesellschaften zu einer neu gegründeten Gesellschaft zusammengeführt. Das gesamte Vermögen und sämtliche Verpflichtungen der beteiligten Gesellschaften gehen auf die neu gegründete Gesellschaft über; die bisherigen Gesellschaften erlöschen ohne Liquidation.
Diese Unterscheidung ist für die Wahl der geeigneten Umstrukturierungsform von zentraler Bedeutung.
3. Statusänderung und Übertragung des Vermögens
Ein wesentlicher Vorteil einer Statusänderung besteht darin, dass das Vermögen und die Verpflichtungen nicht einzeln auf die übernehmende oder neu gegründete Gesellschaft übertragen werden müssen.
Bei einer Übernahme gehen grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Dadurch können auch Vertragsbeziehungen, Forderungen und Verbindlichkeiten Teil der Umstrukturierung werden.
Vor der Durchführung sollte deshalb eine umfassende Prüfung der Vermögens- und Verpflichtungssituation vorgenommen werden. Besonders wichtig sind Immobilien, Darlehen, langfristige Verträge, anhängige Gerichtsverfahren und steuerliche Verpflichtungen.
4. Vorbereitung des Zusammenschlusses
Die beteiligten Unternehmen müssen zunächst die geplante Statusänderung rechtlich und wirtschaftlich vorbereiten.
Hierzu gehört insbesondere die Erstellung eines Entwurfs des Statusänderungsvertrags. Dieser muss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die beteiligten Gesellschaften, die Übertragung des Vermögens und die Beteiligungsverhältnisse enthalten.
Darüber hinaus sollten bereits vor der Beschlussfassung insbesondere folgende Bereiche geprüft werden:
- Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
- Gesellschafter- und Aktionärsstruktur,
- Arbeitsverhältnisse,
- laufende Gerichtsverfahren,
- steuerliche Verpflichtungen,
- bestehende Finanzierungen,
- wichtige Kunden- und Lieferantenverträge,
- Lizenzen und behördliche Genehmigungen.
Eine solche rechtliche und wirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung kann spätere Konflikte erheblich reduzieren.
5. Veröffentlichung des Vertragsentwurfs
Das serbische Verfahren für Statusänderungen erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten.
Nach den Vorgaben der Serbian Business Registers Agency (APR) muss der Entwurf des Statusänderungsvertrags spätestens 60 Tage vor der Gesellschafter- beziehungsweise Hauptversammlung, auf der über die Statusänderung entschieden wird, zur Veröffentlichung beim zuständigen Register eingereicht werden. Der Entwurf wird anschließend auf der Internetseite des Registers veröffentlicht.
Diese Frist ermöglicht es den Beteiligten, sich auf die geplante Umstrukturierung vorzubereiten. Sie muss bereits bei der zeitlichen Planung des Zusammenschlusses berücksichtigt werden.
6. Beschluss der Gesellschafter oder Aktionäre
Nach Ablauf der gesetzlichen Veröffentlichungsfrist können die zuständigen Gesellschaftsorgane über den Statusänderungsvertrag entscheiden.
Bei der Beschlussfassung müssen gegebenenfalls gleichzeitig Änderungen des Gründungsaktes oder der Satzung vorgenommen werden. Entsteht durch die Verschmelzung eine neue Gesellschaft, müssen außerdem deren Gründungsdokumente erstellt und beschlossen werden.
Die APR weist darauf hin, dass nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und dem Inkrafttreten des Statusänderungsvertrags die Registrierung der Statusänderung beantragt werden kann.
7. Beteiligungsrechte der Gesellschafter
Ein Unternehmenszusammenschluss kann die Beteiligungsstruktur erheblich verändern. Das serbische Gesellschaftsrecht sieht deshalb Regelungen zum Schutz der Gesellschafter und Aktionäre vor.
Grundsätzlich erhalten die Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft Beteiligungen an der übernehmenden Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung, sofern keine gesetzlich zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
Nach den Informationen der APR können Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen außerdem anstelle neuer Anteile beziehungsweise Aktien eine Auszahlung verlangen.
Bei größeren Transaktionen sollte deshalb genau geprüft werden, welche Beteiligungsquote nach dem Zusammenschluss entsteht und welche Rechte Minderheitsgesellschafter besitzen.
8. Schutz der Gläubiger
Auch die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften müssen berücksichtigt werden. Durch einen Zusammenschluss dürfen bestehende Forderungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Da bei einer Statusänderung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine andere Gesellschaft übergehen können, ist eine genaue Zuordnung der Verpflichtungen besonders wichtig.
Unternehmen sollten daher vor dem Zusammenschluss ihre wesentlichen Gläubigerbeziehungen, Finanzierungsverträge und Sicherheiten überprüfen. Dies gilt insbesondere für Bankdarlehen, Hypotheken, Bürgschaften und langfristige Lieferverträge.
9. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnisse
Ein Zusammenschluss kann auch erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft übergeht, müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen entsprechend berücksichtigt werden.
Dazu können Fragen der Fortführung von Arbeitsverhältnissen, der Übertragung von Arbeitnehmerdaten und der Wahrung bestehender Arbeitnehmerrechte gehören.
Bei größeren Umstrukturierungen ist deshalb neben einem gesellschaftsrechtlichen auch ein arbeitsrechtlicher Prüfungsprozess empfehlenswert.
10. Registrierung bei der APR
Die endgültige Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses erfolgt durch die Registrierung der Statusänderung bei der Agency for Business Registers (APR).
Die APR beschreibt das Verfahren grundsätzlich als zweistufig: Zunächst wird der Entwurf des Statusänderungsvertrags veröffentlicht; nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist und der wirksamen Beschlussfassung erfolgt die Registrierung der eigentlichen Statusänderung.
Bei einer Übernahme wird die übertragende Gesellschaft nach erfolgreicher Registrierung aus dem Register gelöscht. Bei einer Verschmelzung durch Neugründung wird die neue Gesellschaft registriert und die bisherigen Gesellschaften werden entsprechend beendet.
Die Anträge müssen mit den erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Dokumenten und Nachweisen eingereicht werden.
11. Vereinfachtes Verfahren
Das serbische Gesellschaftsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren für Statusänderungen vor.
Nach den Informationen der APR kann dieses Verfahren insbesondere dann eingesetzt werden, wenn die übernehmende Gesellschaft mindestens 90 % der Anteile oder Aktien der übertragenden Gesellschaft besitzt und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. In bestimmten Fällen kann dadurch auf einen gesonderten Beschluss der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft verzichtet werden.
Bei einem vereinfachten Verfahren beträgt die Veröffentlichungsdauer des Entwurfs grundsätzlich 30 Tage statt 60 Tage.
12. Wettbewerbsrechtliche Kontrolle
Ein Unternehmenszusammenschluss kann neben dem Gesellschaftsrecht auch dem serbischen Wettbewerbsrecht unterliegen.
Nach den Informationen der serbischen Kommission für den Schutz des Wettbewerbs müssen bestimmte Zusammenschlüsse bei Erreichen der gesetzlichen Umsatzschwellen angemeldet werden.
Eine Anmeldung kann unter anderem erforderlich sein, wenn der gemeinsame weltweite Jahresumsatz der beteiligten Unternehmen im vorherigen Geschäftsjahr mehr als 100 Millionen Euro beträgt und der Inlandsumsatz mindestens eines beteiligten Unternehmens mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Eine weitere Schwelle besteht bei einem gemeinsamen serbischen Jahresumsatz von mehr als 20 Millionen Euro, sofern mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils mehr als 1 Million Euro in Serbien erzielen.
Die wettbewerbsrechtliche Prüfung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen. Ein Zusammenschluss darf nicht unter Verstoß gegen die gesetzlichen Wettbewerbsregeln durchgeführt werden.
13. Steuerliche Aspekte
Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragen müssen auch die steuerlichen Konsequenzen eines Zusammenschlusses geprüft werden.
Je nach Struktur der Transaktion können insbesondere folgende Bereiche relevant sein:
- Körperschaftsteuer,
- Mehrwertsteuer,
- Übertragung von Immobilien,
- steuerliche Verlustvorträge,
- Abschreibungen,
- Quellensteuern,
- grenzüberschreitende Steuerfragen.
Bei internationalen Unternehmensgruppen ist außerdem zu prüfen, ob Doppelbesteuerungsabkommen oder besondere Regelungen für verbundene Unternehmen Anwendung finden.
Eine steuerliche Prüfung sollte daher parallel zur gesellschaftsrechtlichen Vorbereitung durchgeführt werden.
14. Grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse
Serbien verfügt auch über besondere Regelungen für bestimmte grenzüberschreitende Übernahmen und Verschmelzungen. Das serbische Gesellschaftsgesetz regelt entsprechende Verfahren insbesondere für Zusammenschlüsse zwischen einer in Serbien registrierten Gesellschaft und einer Gesellschaft aus einem EU-Mitgliedstaat beziehungsweise einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei solchen Transaktionen müssen neben dem serbischen Recht auch die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des anderen beteiligten Staates berücksichtigt werden.
Für internationale Investoren ist daher eine koordinierte rechtliche und steuerliche Beratung besonders wichtig.
15. Besonderheiten für ausländische Investoren
Für ausländische Unternehmen kann ein Zusammenschluss in Serbien eine Möglichkeit darstellen, Tochtergesellschaften zu konsolidieren oder mehrere lokale Geschäftsbereiche in einer Gesellschaft zusammenzuführen.
Dabei müssen jedoch nicht nur die serbischen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben des Sitzstaates der ausländischen Muttergesellschaft sowie mögliche wettbewerbs- und steuerrechtliche Genehmigungen können relevant sein.
Vor allem bei größeren grenzüberschreitenden Transaktionen empfiehlt sich deshalb eine umfassende Due-Diligence-Prüfung.
16. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Ein Unternehmenszusammenschluss erfordert die Koordination zahlreicher gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Planung und Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen in Serbien unterstützen. Dies kann insbesondere die Prüfung der geeigneten Struktur, die Vorbereitung von Statusänderungsverträgen, die Begleitung des APR-Registrierungsverfahrens sowie die Analyse grenzüberschreitender und wettbewerbsrechtlicher Fragen umfassen.
17. Fazit
Das serbische Gesellschaftsrecht ermöglicht verschiedene Formen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere die Übernahme und die Verschmelzung. Bei einer Übernahme geht das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über, während die übertragende Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren erlischt. Bei einer Verschmelzung entsteht dagegen eine neue Gesellschaft, auf die das Vermögen und die Verpflichtungen der bisherigen Gesellschaften übertragen werden.
Das Verfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, die Veröffentlichung des Vertragsentwurfs, die erforderlichen Gesellschafter- oder Aktionärsbeschlüsse und die anschließende Registrierung bei der APR.
Darüber hinaus sollten mögliche Auswirkungen auf Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer, Steuern und Wettbewerb bereits vor Beginn der Transaktion geprüft werden. Bei internationalen Zusammenschlüssen kommen zusätzliche grenzüberschreitende Rechtsfragen hinzu. Eine frühzeitige professionelle Beratung kann daher wesentlich dazu beitragen, den Unternehmenszusammenschluss rechtssicher und effizient umzusetzen.
