Unternehmensgründung in Griechenland
Unternehmensgründung in Griechenland: Rechtsformen, Verfahren, Steuern und wichtige Voraussetzungen
Griechenland hat sich in den vergangenen Jahren zu einem interessanten Standort für ausländische Unternehmer und Investoren entwickelt. Die Gründung eines Unternehmens ist heute in vielen Fällen digital möglich und kann über die elektronische One-Stop-Shop-Plattform (e-YMS) abgewickelt werden. Dabei werden mehrere wesentliche Registrierungsschritte miteinander verbunden. (gov.gr)
Für ausländische Gründer ist es dennoch wichtig, die geeignete Rechtsform, steuerlichen Verpflichtungen und gegebenenfalls aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen bereits vor der Gründung zu prüfen.
1. Welche Rechtsformen stehen zur Verfügung?
Das griechische Gesellschaftsrecht kennt verschiedene Unternehmensformen. Zu den wichtigsten gehören:
- IKE (Private Capital Company) – eine private Kapitalgesellschaft, die besonders für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein kann,
- EPE (Limited Liability Company) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
- AE (Société Anonyme) – Aktiengesellschaft,
- OE (General Partnership) – offene Handelsgesellschaft,
- EE (Limited Partnership) – Kommanditgesellschaft.
Das elektronische One-Stop-Shop-System ermöglicht die Gründung verschiedener dieser Rechtsformen, darunter AE, OE, EE, EPE und IKE. (businessportal.gr)
Welche Rechtsform geeignet ist, hängt unter anderem von der Zahl der Gesellschafter, dem Haftungsrisiko, dem Kapitalbedarf, der geplanten Geschäftstätigkeit und der gewünschten Unternehmensstruktur ab.
2. Die IKE als flexible Gesellschaftsform
Die IKE (Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία) ist eine der interessanten Gesellschaftsformen für Unternehmer, die in Griechenland ein Unternehmen gründen möchten.
Die Gesellschaft kann grundsätzlich mit einem Gesellschafter oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Auch die Einpersonen-IKE ist im elektronischen Gründungssystem vorgesehen. (businessportal.gr)
Ein Vorteil der IKE liegt in ihrer vergleichsweise flexiblen Struktur. Nach den offiziellen Informationen von Enterprise Greece kann sie grundsätzlich mit einer privaten Satzung auf Grundlage eines Mustergesellschaftsvertrags gegründet werden. Eine notarielle Urkunde ist nicht erforderlich, sofern nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften – beispielsweise bei bestimmten Sacheinlagen – eine notarielle Beurkundung notwendig ist. (Enterprise Greece)
3. Elektronische Unternehmensgründung über e-YMS
Ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Gründungsverfahrens ist die Electronic One-Stop Shop (e-YMS).
Nach Angaben des griechischen Unternehmensregisters kann ein Gründer oder eine bevollmächtigte dritte Person das Verfahren elektronisch einleiten. Dabei können zunächst der Firmenname und die unterscheidungskräftige Bezeichnung geprüft beziehungsweise reserviert werden. Anschließend werden die erforderlichen Angaben zum Gesellschaftsvertrag eingegeben. Die Gesellschafter bestätigen beziehungsweise akzeptieren die Satzung elektronisch. (businessportal.gr)
Nach Abschluss des Verfahrens werden wesentliche Registrierungsschritte automatisch durchgeführt, darunter:
- Eintragung im General Commercial Registry (GEMI),
- Registrierung bei der zuständigen Handelskammer,
- Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer,
- Information beziehungsweise Registrierung bei EFKA,
- Ausstellung der Gründungsbescheinigung. (gov.gr)
Dadurch kann der administrative Aufwand gegenüber einem vollständig manuellen Verfahren erheblich reduziert werden.
4. Aktuelle Anforderungen bei der IKE-Gründung
Die offiziellen Informationen des griechischen National Registry of Administrative Public Services sehen für die elektronische Gründung einer IKE derzeit ein ausschließlich digitales Verfahren vor. Als Identifizierungsmittel werden unter anderem TAXISnet-Zugangsdaten genannt. Die angegebene Verwaltungsgebühr beträgt 18 Euro; die Behörde nennt eine geschätzte digitale Bearbeitungszeit von drei Tagen. (Kamu Hizmetleri Kaydı)
Dabei ist zu beachten, dass diese Verwaltungsgebühr nicht mit den gesamten Kosten einer Unternehmensgründung gleichzusetzen ist. Je nach Situation können beispielsweise Kosten für Beratung, Buchhaltung, notarielle Leistungen, Übersetzungen, Lizenzen, Geschäftsräume oder andere behördliche Verfahren hinzukommen.
5. Gesellschaftsvertrag und Unternehmenszweck
Vor der Gründung sollte der Gesellschaftsvertrag sorgfältig vorbereitet werden. Insbesondere sollten folgende Punkte eindeutig geregelt sein:
- Firmenname,
- Sitz der Gesellschaft,
- Unternehmenszweck,
- Gesellschafter,
- Beteiligungsverhältnisse,
- Geschäftsführung,
- Kapital- beziehungsweise Einlagebedingungen,
- Vertretungsbefugnisse,
- Regelungen zur Übertragung von Beteiligungen,
- Gewinnverteilung und sonstige gesellschaftsrechtliche Bestimmungen.
Bei einer einfachen Gründung kann ein gesetzliches Muster verwendet werden. Bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen kann jedoch ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag sinnvoll sein. Das griechische Recht sieht Musterstatuten für verschiedene Gesellschaftsformen vor. (eugo.gov.gr)
6. Steuerliche Registrierung und laufende Pflichten
Die Gründung eines Unternehmens endet nicht mit der Eintragung im Handelsregister. Anschließend müssen insbesondere die steuerlichen und buchhalterischen Verpflichtungen beachtet werden.
Die griechische Steuerbehörde AADE (Independent Authority for Public Revenue) weist für Unternehmen auf einen regulären Körperschaftsteuersatz von 22 % hin. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 24 %, daneben bestehen reduzierte Sätze von 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. (AADE)
Je nach Tätigkeit können außerdem Quellensteuern, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere steuerliche Verpflichtungen entstehen. Deshalb sollte bereits bei der Gründung eine steuerliche Strukturierung vorgenommen werden.
7. Unternehmensgründung durch ausländische Staatsangehörige
Auch ausländische Investoren können in Griechenland Unternehmen gründen. Allerdings muss zwischen der Gründung einer Gesellschaft und dem Recht, in Griechenland zu leben und persönlich dort zu arbeiten, unterschieden werden.
Die bloße Beteiligung an einer griechischen Gesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass eine ausländische Person ein uneingeschränktes Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Griechenland erhält. Für Drittstaatsangehörige können je nach Tätigkeit und persönlicher Situation zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gelten.
Bei internationalen Gründungen sollten deshalb Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht gemeinsam betrachtet werden.
8. Besondere Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten
Nicht jede Geschäftstätigkeit kann allein durch die Eintragung einer Gesellschaft aufgenommen werden. Je nach Branche können zusätzliche Genehmigungen, Lizenzen oder behördliche Zulassungen erforderlich sein.
Dies kann beispielsweise bei regulierten Tätigkeiten, bestimmten Finanzdienstleistungen, Gastronomie, Tourismus, Gesundheitsdienstleistungen, Transport oder anderen genehmigungspflichtigen Bereichen relevant sein.
Daher sollte vor der Gründung geprüft werden, ob der geplante Unternehmenszweck zusätzliche behördliche Anforderungen auslöst.
9. Unterstützung bei der Unternehmensgründung
Eine professionelle Vorbereitung kann insbesondere für ausländische Unternehmer sinnvoll sein, die mit dem griechischen Gesellschafts- und Steuerrecht nicht vertraut sind.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der Planung einer Unternehmensgründung in Griechenland unterstützen und insbesondere Fragen zur passenden Rechtsform, Gesellschaftsstruktur, erforderlichen Dokumentation sowie zu gesellschafts- und aufenthaltsrechtlichen Aspekten begleiten.
Gerade bei ausländischen Gesellschaftern, Investitionen, mehreren Beteiligten oder grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen sollte die rechtliche und steuerliche Struktur bereits vor der Eintragung sorgfältig geplant werden.
10. Fazit
Die Unternehmensgründung in Griechenland ist heute in vielen Fällen deutlich digitaler und effizienter als früher. Über die e-YMS können wesentliche Schritte der Gründung elektronisch durchgeführt und anschließend unter anderem die Registrierung bei GEMI, die steuerliche Erfassung und die Information von EFKA miteinander verbunden werden. (gov.gr)
Für viele Unternehmer kann die IKE aufgrund ihrer flexiblen Struktur eine interessante Option darstellen. Für größere oder speziell strukturierte Unternehmen können dagegen eine AE, EPE oder eine andere Gesellschaftsform geeigneter sein.
Entscheidend ist daher nicht nur eine schnelle Eintragung, sondern eine rechtlich und steuerlich passende Unternehmensstruktur. Vor der Gründung sollten insbesondere Gesellschaftsform, Unternehmenszweck, Steuerpflichten, erforderliche Lizenzen und – bei ausländischen Gründern – die aufenthaltsrechtlichen Fragen geprüft werden.
