Steuerverfahren in Serbien
Steuerverfahren in Serbien – Steuern, Pflichten und wichtige Fristen
1. Einleitung
Das serbische Steuersystem umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern und ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von großer Bedeutung. Ausländische Staatsangehörige und Unternehmen, die in Serbien leben, arbeiten oder geschäftlich tätig sind, müssen insbesondere die Vorschriften über Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge beachten.
Für die Verwaltung und Erhebung der wichtigsten staatlichen Steuern ist die Tax Administration of the Republic of Serbia zuständig, die dem serbischen Finanzministerium untersteht. Die Steuerverwaltung bietet inzwischen zahlreiche elektronische Dienstleistungen an, wodurch Steuererklärungen und bestimmte Verwaltungsverfahren digital abgewickelt werden können.
2. Körperschaftsteuer in Serbien
Unternehmen mit steuerlicher Ansässigkeit in Serbien unterliegen grundsätzlich der serbischen Körperschaftsteuer auf ihre steuerpflichtigen Gewinne. Die Körperschaftsteuer beträgt derzeit 15 %. Dieser einheitliche proportionale Steuersatz ist im serbischen Körperschaftsteuergesetz festgelegt.
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns werden grundsätzlich die steuerlich anerkannten Aufwendungen und Erträge des Unternehmens berücksichtigt. Unternehmen müssen ihre Buchhaltung ordnungsgemäß führen und die entsprechenden Steuererklärungen innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen.
Für ausländische Investoren ist außerdem die steuerliche Ansässigkeit des Unternehmens von besonderer Bedeutung. Ob ein Unternehmen als serbischer Steuerresident gilt und welche Einkünfte in Serbien steuerpflichtig sind, muss anhand der konkreten Unternehmensstruktur geprüft werden.
3. Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Unternehmen
Bei bestimmten Zahlungen einer serbischen Gesellschaft an ein ausländisches Unternehmen kann eine Quellensteuer anfallen.
Nach dem serbischen Körperschaftsteuergesetz beträgt der reguläre Quellensteuersatz für bestimmte Einkünfte eines nichtansässigen Unternehmens grundsätzlich 20 %. Dazu können beispielsweise Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren sowie bestimmte Vergütungen für Beratungs-, Buchhaltungs- und Prüfungsleistungen gehören.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die zwischen Serbien und anderen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein solches Abkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen niedrigeren Quellensteuersatz oder eine andere steuerliche Behandlung vorsehen.
4. Einkommensteuer für natürliche Personen
Natürliche Personen können in Serbien unter anderem auf Arbeitslohn und andere persönliche Einkünfte steuerpflichtig sein. Dabei ist zunächst festzustellen, ob eine Person steuerlich als in Serbien ansässig gilt und welche Einkünfte der serbischen Besteuerung unterliegen.
Das serbische Einkommensteuergesetz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Auch für das Jahr 2026 gelten angepasste steuerfreie Beträge und weitere gesetzliche Parameter. Deshalb sollten insbesondere Arbeitnehmer und Selbstständige die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Beträge berücksichtigen.
Bei Arbeitnehmern werden Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge im Regelfall über das Lohnabrechnungssystem des Arbeitgebers berechnet und abgeführt.
5. Sozialversicherungsbeiträge
Neben der Einkommensteuer müssen bei Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich auch Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung berücksichtigt werden.
Diese Beiträge betreffen insbesondere die Bereiche:
- Renten- und Invaliditätsversicherung,
- Krankenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung beziehungsweise die gesetzlich vorgesehenen entsprechenden Abgaben.
Die konkrete Belastung hängt unter anderem von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und den jeweils geltenden gesetzlichen Bemessungsgrundlagen ab.
Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, die Lohnabrechnung korrekt zu organisieren und die entsprechenden Steuer- und Beitragsmeldungen fristgerecht einzureichen.
6. Mehrwertsteuer – VAT
Die Mehrwertsteuer (PDV/VAT) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern in Serbien. Sie wird grundsätzlich auf steuerpflichtige Lieferungen von Waren und Dienstleistungen sowie auf bestimmte Einfuhren erhoben.
Für Unternehmen ist insbesondere die Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger von Bedeutung. Ob eine Registrierung verpflichtend oder freiwillig möglich ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit ab.
Die serbische Steuerverwaltung sieht für Mehrwertsteuerpflichtige die elektronische Einreichung der entsprechenden Steuererklärung PPPDV vor.
7. Steuererklärungen und elektronische Steuerverwaltung
Serbien hat seine Steuerverwaltung in den vergangenen Jahren zunehmend digitalisiert. Über das elektronische Portal ePorezi können verschiedene Steuererklärungen online eingereicht werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Mehrwertsteuererklärungen,
- Erklärungen über berechnete Steuern und Beiträge auf Arbeitseinkommen,
- Körperschaftsteuererklärungen,
- Jahreserklärungen zur persönlichen Einkommensteuer,
- bestimmte Erklärungen über Quellensteuern,
- Erklärungen über Sozialversicherungsbeiträge für Gründer und Gesellschafter.
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen über ePorezi ist nach Angaben der serbischen Steuerverwaltung gebührenfrei. Für die elektronische Signatur kann jedoch ein entsprechendes qualifiziertes elektronisches Zertifikat erforderlich sein.
8. Steuerliche Fristen
Die Einhaltung der Steuerfristen ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Pflichten. Die serbische Steuerverwaltung veröffentlicht regelmäßig einen Steuerkalender, in dem die jeweiligen Einreichungs- und Zahlungsfristen aufgeführt werden.
Beispielsweise können Mehrwertsteuererklärungen und die entsprechende Zahlung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist fällig sein. Auch Körperschaftsteuervorauszahlungen und bestimmte Sozialversicherungsbeiträge müssen regelmäßig entrichtet werden.
Da sich die Fristen je nach Steuerart und Steuerpflichtigem unterscheiden, sollten Unternehmen und Privatpersonen ihre individuellen Verpflichtungen regelmäßig überprüfen.
9. Steuerliche Pflichten von Unternehmen
Ein in Serbien tätiges Unternehmen muss neben der eigentlichen Steuerzahlung verschiedene organisatorische Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- ordnungsgemäße Buchführung,
- Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen,
- fristgerechte Steuererklärungen,
- Zahlung von Steuervorauszahlungen, soweit vorgesehen,
- korrekte Lohnabrechnung,
- gegebenenfalls Mehrwertsteuerregistrierung,
- Einhaltung der Vorschriften über Quellensteuer,
- Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen.
Fehler bei der Buchführung oder verspätete Steuererklärungen können zu Nachzahlungen, Zinsen und gegebenenfalls zu weiteren verwaltungsrechtlichen Konsequenzen führen.
10. Besteuerung internationaler Geschäftsaktivitäten
Für ausländische Unternehmen und Unternehmer, die in Serbien tätig sind, ist die Abgrenzung zwischen serbischen und ausländischen Steuerpflichten besonders wichtig.
Neben der innerstaatlichen Gesetzgebung müssen gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden. Diese können beispielsweise die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder grenzüberschreitenden Dienstleistungen beeinflussen.
Gerade bei internationalen Unternehmensstrukturen sollten daher die steuerliche Ansässigkeit, Betriebsstättenfragen, Verrechnungspreise und mögliche Quellensteuern vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit geprüft werden.
11. Steuerliche Pflichten bei Unternehmensgründung
Bei der Gründung eines Unternehmens in Serbien sollten steuerliche Fragen bereits vor der Registrierung berücksichtigt werden. Neben der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform müssen insbesondere die geplante Geschäftstätigkeit, die Umsatzsteuerpflicht, die Lohnabrechnung und die Behandlung grenzüberschreitender Zahlungen analysiert werden.
Die Serbian Business Registers Agency und die Steuerverwaltung sind für unterschiedliche Bereiche zuständig. Die ordnungsgemäße Unternehmensregistrierung ersetzt daher nicht automatisch die Erfüllung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen.
12. Steuerprüfung und Kontrolle
Die serbische Steuerverwaltung ist für die Kontrolle und Erhebung öffentlicher Einnahmen zuständig. Sie kann die Einhaltung steuerlicher Vorschriften überprüfen und bei festgestellten Unregelmäßigkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Eine gut organisierte Buchhaltung und eine vollständige Dokumentation der Geschäftsvorgänge sind deshalb besonders wichtig. Unternehmen sollten steuerlich relevante Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise ordnungsgemäß aufbewahren.
13. Rechtliche und steuerliche Beratung
Das serbische Steuerrecht umfasst zahlreiche Einzelregelungen, deren Anwendung von der persönlichen Situation beziehungsweise der Unternehmensstruktur abhängt. Dies gilt insbesondere für ausländische Unternehmer, Arbeitnehmer und Investoren.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Orientierung zu steuerlichen Angelegenheiten in Serbien unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung steuerlicher Pflichten, die Vorbereitung von Verwaltungsverfahren, die Analyse internationaler Sachverhalte sowie die rechtliche Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen gehören.
14. Fazit
Die Steuerverfahren in Serbien umfassen insbesondere Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für Unternehmen ist derzeit insbesondere der Körperschaftsteuersatz von 15 % sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der laufenden Steuererklärungs- und Zahlungspflichten von Bedeutung.
Die zunehmende Digitalisierung der serbischen Steuerverwaltung erleichtert die Abgabe von Steuererklärungen über das ePorezi-System. Gleichzeitig bleibt es wichtig, individuelle Fristen und die jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften zu beachten. Gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen, ausländischen Arbeitnehmern oder Investitionen in Serbien empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung.
