Steuerverfahren in Griechenland
Steuerverfahren in Griechenland: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Immobiliensteuer und wichtige Pflichten
Das griechische Steuersystem umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Für Personen mit Wohnsitz in Griechenland sowie für ausländische Staatsangehörige mit Einkünften aus Griechenland ist es besonders wichtig, zwischen Steueransässigkeit, griechischen Einkünften und den jeweiligen Erklärungspflichten zu unterscheiden.
Die zuständige Behörde ist die Independent Authority for Public Revenue (AADE). Viele steuerliche Verfahren werden inzwischen elektronisch über die Plattform myAADE durchgeführt. Auch die Digitalisierung der Rechnungs- und Transaktionsdaten über myDATA spielt eine zunehmend wichtige Rolle. (AADE)
1. Steueransässigkeit in Griechenland
Eine der wichtigsten Fragen ist zunächst, ob eine Person steuerlich in Griechenland ansässig ist.
Griechische Steuerresidenten müssen grundsätzlich ihre steuerpflichtigen Einkünfte entsprechend den griechischen Vorschriften erklären. Nach den Informationen der AADE betrifft dies grundsätzlich sowohl Einkünfte griechischer als auch ausländischer Herkunft, wobei für bestimmte Sonderregelungen besondere Bestimmungen gelten. Nicht in Griechenland ansässige Personen unterliegen grundsätzlich den griechischen Erklärungspflichten, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte aus griechischer Quelle erzielen. (AADE)
Bei Personen, die zwischen Griechenland und einem anderen Staat leben oder dort Einkünfte erzielen, müssen außerdem die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
2. Einkommensteuer für Privatpersonen
Privatpersonen können in Griechenland insbesondere auf Einkünfte aus folgenden Bereichen steuerpflichtig sein:
- unselbstständige Arbeit,
- selbstständige beziehungsweise gewerbliche Tätigkeit,
- Vermietung und Immobilien,
- Kapitalvermögen,
- bestimmte sonstige Einkünfte.
Die jährliche Einkommensteuererklärung wird grundsätzlich elektronisch über myAADE eingereicht. Dabei werden unter anderem die Formulare E1, E2 und E3 verwendet, soweit sie für den jeweiligen Steuerpflichtigen erforderlich sind. (AADE)
Bei Einkünften aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit können bestimmte geschäftlich veranlasste Aufwendungen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns berücksichtigt werden. Die AADE verlangt unter anderem, dass die Ausgaben tatsächlich entstanden, geschäftlich veranlasst und ordnungsgemäß dokumentiert sind. (AADE)
3. Einkommensteuer für Unternehmen
Auch Unternehmen unterliegen in Griechenland der Körperschaftsteuer. Nach dem aktuellen Steuerleitfaden der griechischen Steuerbehörde beträgt der reguläre Körperschaftsteuersatz 22 %. (AADE)
Juristische Personen und bestimmte juristische Einheiten reichen ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich elektronisch ein. Für Unternehmen ist insbesondere das Formular N relevant, während das Formular E3 Angaben zur Geschäftstätigkeit enthält. Die AADE weist darauf hin, dass bestimmte Einnahmen- und Ausgabenkategorien des E3 seit dem Steuerjahr 2022 auf Grundlage der über myDATA übermittelten Daten vorausgefüllt werden. (AADE)
Für das Steuerjahr 2025 wurden die entsprechenden Formulare und elektronischen Verfahren durch aktuelle Entscheidungen der AADE weiter konkretisiert. (AADE)
4. Mehrwertsteuer in Griechenland
Die Mehrwertsteuer (VAT/ΦΠΑ) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern Griechenlands.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 24 %. Daneben bestehen reduzierte Steuersätze von 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen; außerdem können in bestimmten griechischen Regionen besondere reduzierte Sätze gelten. (AADE)
Unternehmen, die dem regulären Mehrwertsteuersystem unterliegen, müssen grundsätzlich für jeden Besteuerungszeitraum eine Umsatzsteuererklärung abgeben – auch dann, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt. Nach Angaben der AADE erfolgt die Abgabe grundsätzlich monatlich bei Unternehmen mit vollständiger doppelter Buchführung und grundsätzlich vierteljährlich bei bestimmten Unternehmen mit vereinfachter Buchführung. (AADE)
5. Rechnungsstellung und myDATA
Die Digitalisierung der Steuerverwaltung hat für Unternehmen erhebliche Bedeutung. Über die elektronische Plattform myDATA werden unter anderem Daten zu Einnahmen und Ausgaben an die griechische Steuerverwaltung übermittelt.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Erstellung der Steuererklärungen. Bei bestimmten Formularen werden die über myDATA übermittelten Daten für die Vorausfüllung herangezogen. Steuerpflichtige müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Rechnungs- und Buchhaltungsdaten korrekt und vollständig erfasst werden. (AADE)
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist somit nicht nur für die interne Unternehmensführung, sondern auch für die Erfüllung steuerlicher Pflichten von großer Bedeutung.
6. Immobiliensteuer und Immobilienbesitz
Wer in Griechenland eine Immobilie besitzt, muss neben möglichen Einkünften aus Vermietung auch die besonderen steuerlichen Verpflichtungen für Immobilien berücksichtigen.
Eine wichtige Steuer ist die jährliche ENFIA (Unified Property Tax). Sie wird auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zum Immobilienbesitz berechnet. Die aktuellen Informationen der AADE zeigen, dass die ENFIA auch 2026 zu den relevanten steuerlichen Verpflichtungen von Immobilieneigentümern gehört. (AADE)
Bei Erwerb, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie können zusätzlich weitere steuerliche und deklaratorische Verpflichtungen entstehen. Ausländische Käufer sollten deshalb bereits vor einem Immobilienerwerb die steuerlichen Folgen prüfen.
7. Steuerliche Pflichten bei Vermietung
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien müssen grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Für Immobilienvermietungen existiert unter anderem das Formular E2, das zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden kann. (AADE)
Für ausländische Eigentümer ist insbesondere die Frage wichtig, ob sie in Griechenland steuerlich ansässig sind oder lediglich griechische Einkünfte erzielen. Je nach Konstellation können unterschiedliche Erklärungspflichten entstehen.
8. Quellensteuer und weitere Abgaben
Neben Einkommen- und Mehrwertsteuer existieren in Griechenland weitere steuerliche Verpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise Quellensteuern auf bestimmte Zahlungen sowie steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit Beschäftigung.
Der aktuelle Steuerleitfaden der AADE nennt für bestimmte Einkünfte beziehungsweise Zahlungen Quellensteuersätze von 5 %, 15 % oder 20 %, abhängig von der jeweiligen Einkunftsart. (AADE)
Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen außerdem die entsprechenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten beachten.
9. Steuererklärungen und Zahlungsfristen
Die Einhaltung der Fristen ist ein wesentlicher Bestandteil des griechischen Steuerrechts.
Für Privatpersonen wurde die Frist für die reguläre Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 beispielsweise bis zum 15. Juli 2026 festgelegt; für bestimmte natürliche Personen, die an Unternehmen mit vereinfachter Buchführung beteiligt sind, galt eine besondere Verlängerung bis zum 31. Juli 2026. (AADE)
Bei Unternehmen richtet sich die Frist für die Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich nach dem Ende des Steuerjahres. Die AADE gibt als allgemeine Regel für das Formular N den letzten Arbeitstag des sechsten Monats nach Ende des Steuerjahres an. (AADE)
Da Fristen durch gesetzliche Änderungen oder Sonderregelungen beeinflusst werden können, sollten für jedes Steuerjahr die aktuellen Angaben der AADE geprüft werden.
10. Steuerliche Pflichten für ausländische Personen
Für Ausländer in Griechenland ist eine sorgfältige steuerliche Planung besonders wichtig. Eine Person kann beispielsweise in Griechenland steuerlich ansässig sein, während sie gleichzeitig Einkünfte aus einem anderen Staat erzielt.
Umgekehrt kann eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben und trotzdem aufgrund griechischer Einkünfte dort steuerpflichtig sein. Die AADE unterscheidet ausdrücklich zwischen steuerlich in Griechenland ansässigen Personen und Nichtresidenten mit Einkünften aus griechischer Quelle. (AADE)
In grenzüberschreitenden Fällen müssen daher sowohl die griechischen Vorschriften als auch das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
11. Bedeutung professioneller steuerlicher Beratung
Das griechische Steuerrecht umfasst zahlreiche Regelungen, die für Privatpersonen, Unternehmer und ausländische Investoren unterschiedliche Auswirkungen haben können. Besonders bei Unternehmensgründung, Immobilienbesitz, Vermietung, selbstständiger Tätigkeit oder grenzüberschreitenden Einkünften sollte die steuerliche Situation bereits im Voraus analysiert werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung steuerbezogener Fragen in Griechenland unterstützen und insbesondere bei internationalen Sachverhalten eine strukturierte Prüfung der relevanten steuer- und rechtlichen Verpflichtungen begleiten.
Fazit
Die Steuerverfahren in Griechenland sind zunehmend digitalisiert. Einkommensteuererklärungen, Unternehmenssteuererklärungen und zahlreiche weitere steuerliche Vorgänge werden über elektronische Systeme der AADE abgewickelt. Gleichzeitig sorgen Plattformen wie myDATA für eine stärkere digitale Erfassung von Geschäfts- und Rechnungsdaten. (AADE)
Für Unternehmen sind insbesondere Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Buchführungspflichten relevant. Privatpersonen müssen insbesondere ihre Steueransässigkeit, Einkommensteuer und gegebenenfalls Immobilien- oder Vermietungseinkünfte berücksichtigen. Der reguläre Körperschaftsteuersatz liegt derzeit bei 22 %, während der allgemeine Mehrwertsteuersatz 24 % beträgt. (AADE)
Gerade für ausländische Staatsangehörige ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung empfehlenswert, da die persönliche Steueransässigkeit und die Herkunft der Einkünfte maßgeblich für die jeweiligen Pflichten sein können.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche Sätze, Fristen und Verwaltungsverfahren können sich ändern. Vor konkreten steuerlichen Maßnahmen sollten daher die aktuellen Vorgaben der griechischen Steuerbehörde AADE geprüft werden.Steuerverfahren in Griechenland: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Immobiliensteuer und wichtige Pflichten
Das griechische Steuersystem umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Für Personen mit Wohnsitz in Griechenland sowie für ausländische Staatsangehörige mit Einkünften aus Griechenland ist es besonders wichtig, zwischen Steueransässigkeit, griechischen Einkünften und den jeweiligen Erklärungspflichten zu unterscheiden.
Die zuständige Behörde ist die Independent Authority for Public Revenue (AADE). Viele steuerliche Verfahren werden inzwischen elektronisch über die Plattform myAADE durchgeführt. Auch die Digitalisierung der Rechnungs- und Transaktionsdaten über myDATA spielt eine zunehmend wichtige Rolle. (AADE)
1. Steueransässigkeit in Griechenland
Eine der wichtigsten Fragen ist zunächst, ob eine Person steuerlich in Griechenland ansässig ist.
Griechische Steuerresidenten müssen grundsätzlich ihre steuerpflichtigen Einkünfte entsprechend den griechischen Vorschriften erklären. Nach den Informationen der AADE betrifft dies grundsätzlich sowohl Einkünfte griechischer als auch ausländischer Herkunft, wobei für bestimmte Sonderregelungen besondere Bestimmungen gelten. Nicht in Griechenland ansässige Personen unterliegen grundsätzlich den griechischen Erklärungspflichten, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte aus griechischer Quelle erzielen. (AADE)
Bei Personen, die zwischen Griechenland und einem anderen Staat leben oder dort Einkünfte erzielen, müssen außerdem die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
2. Einkommensteuer für Privatpersonen
Privatpersonen können in Griechenland insbesondere auf Einkünfte aus folgenden Bereichen steuerpflichtig sein:
- unselbstständige Arbeit,
- selbstständige beziehungsweise gewerbliche Tätigkeit,
- Vermietung und Immobilien,
- Kapitalvermögen,
- bestimmte sonstige Einkünfte.
Die jährliche Einkommensteuererklärung wird grundsätzlich elektronisch über myAADE eingereicht. Dabei werden unter anderem die Formulare E1, E2 und E3 verwendet, soweit sie für den jeweiligen Steuerpflichtigen erforderlich sind. (AADE)
Bei Einkünften aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit können bestimmte geschäftlich veranlasste Aufwendungen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns berücksichtigt werden. Die AADE verlangt unter anderem, dass die Ausgaben tatsächlich entstanden, geschäftlich veranlasst und ordnungsgemäß dokumentiert sind. (AADE)
3. Einkommensteuer für Unternehmen
Auch Unternehmen unterliegen in Griechenland der Körperschaftsteuer. Nach dem aktuellen Steuerleitfaden der griechischen Steuerbehörde beträgt der reguläre Körperschaftsteuersatz 22 %. (AADE)
Juristische Personen und bestimmte juristische Einheiten reichen ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich elektronisch ein. Für Unternehmen ist insbesondere das Formular N relevant, während das Formular E3 Angaben zur Geschäftstätigkeit enthält. Die AADE weist darauf hin, dass bestimmte Einnahmen- und Ausgabenkategorien des E3 seit dem Steuerjahr 2022 auf Grundlage der über myDATA übermittelten Daten vorausgefüllt werden. (AADE)
Für das Steuerjahr 2025 wurden die entsprechenden Formulare und elektronischen Verfahren durch aktuelle Entscheidungen der AADE weiter konkretisiert. (AADE)
4. Mehrwertsteuer in Griechenland
Die Mehrwertsteuer (VAT/ΦΠΑ) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern Griechenlands.
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 24 %. Daneben bestehen reduzierte Steuersätze von 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen; außerdem können in bestimmten griechischen Regionen besondere reduzierte Sätze gelten. (AADE)
Unternehmen, die dem regulären Mehrwertsteuersystem unterliegen, müssen grundsätzlich für jeden Besteuerungszeitraum eine Umsatzsteuererklärung abgeben – auch dann, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt. Nach Angaben der AADE erfolgt die Abgabe grundsätzlich monatlich bei Unternehmen mit vollständiger doppelter Buchführung und grundsätzlich vierteljährlich bei bestimmten Unternehmen mit vereinfachter Buchführung. (AADE)
5. Rechnungsstellung und myDATA
Die Digitalisierung der Steuerverwaltung hat für Unternehmen erhebliche Bedeutung. Über die elektronische Plattform myDATA werden unter anderem Daten zu Einnahmen und Ausgaben an die griechische Steuerverwaltung übermittelt.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Erstellung der Steuererklärungen. Bei bestimmten Formularen werden die über myDATA übermittelten Daten für die Vorausfüllung herangezogen. Steuerpflichtige müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Rechnungs- und Buchhaltungsdaten korrekt und vollständig erfasst werden. (AADE)
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist somit nicht nur für die interne Unternehmensführung, sondern auch für die Erfüllung steuerlicher Pflichten von großer Bedeutung.
6. Immobiliensteuer und Immobilienbesitz
Wer in Griechenland eine Immobilie besitzt, muss neben möglichen Einkünften aus Vermietung auch die besonderen steuerlichen Verpflichtungen für Immobilien berücksichtigen.
Eine wichtige Steuer ist die jährliche ENFIA (Unified Property Tax). Sie wird auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zum Immobilienbesitz berechnet. Die aktuellen Informationen der AADE zeigen, dass die ENFIA auch 2026 zu den relevanten steuerlichen Verpflichtungen von Immobilieneigentümern gehört. (AADE)
Bei Erwerb, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie können zusätzlich weitere steuerliche und deklaratorische Verpflichtungen entstehen. Ausländische Käufer sollten deshalb bereits vor einem Immobilienerwerb die steuerlichen Folgen prüfen.
7. Steuerliche Pflichten bei Vermietung
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien müssen grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Für Immobilienvermietungen existiert unter anderem das Formular E2, das zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden kann. (AADE)
Für ausländische Eigentümer ist insbesondere die Frage wichtig, ob sie in Griechenland steuerlich ansässig sind oder lediglich griechische Einkünfte erzielen. Je nach Konstellation können unterschiedliche Erklärungspflichten entstehen.
8. Quellensteuer und weitere Abgaben
Neben Einkommen- und Mehrwertsteuer existieren in Griechenland weitere steuerliche Verpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise Quellensteuern auf bestimmte Zahlungen sowie steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit Beschäftigung.
Der aktuelle Steuerleitfaden der AADE nennt für bestimmte Einkünfte beziehungsweise Zahlungen Quellensteuersätze von 5 %, 15 % oder 20 %, abhängig von der jeweiligen Einkunftsart. (AADE)
Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen außerdem die entsprechenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten beachten.
9. Steuererklärungen und Zahlungsfristen
Die Einhaltung der Fristen ist ein wesentlicher Bestandteil des griechischen Steuerrechts.
Für Privatpersonen wurde die Frist für die reguläre Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 beispielsweise bis zum 15. Juli 2026 festgelegt; für bestimmte natürliche Personen, die an Unternehmen mit vereinfachter Buchführung beteiligt sind, galt eine besondere Verlängerung bis zum 31. Juli 2026. (AADE)
Bei Unternehmen richtet sich die Frist für die Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich nach dem Ende des Steuerjahres. Die AADE gibt als allgemeine Regel für das Formular N den letzten Arbeitstag des sechsten Monats nach Ende des Steuerjahres an. (AADE)
Da Fristen durch gesetzliche Änderungen oder Sonderregelungen beeinflusst werden können, sollten für jedes Steuerjahr die aktuellen Angaben der AADE geprüft werden.
10. Steuerliche Pflichten für ausländische Personen
Für Ausländer in Griechenland ist eine sorgfältige steuerliche Planung besonders wichtig. Eine Person kann beispielsweise in Griechenland steuerlich ansässig sein, während sie gleichzeitig Einkünfte aus einem anderen Staat erzielt.
Umgekehrt kann eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben und trotzdem aufgrund griechischer Einkünfte dort steuerpflichtig sein. Die AADE unterscheidet ausdrücklich zwischen steuerlich in Griechenland ansässigen Personen und Nichtresidenten mit Einkünften aus griechischer Quelle. (AADE)
In grenzüberschreitenden Fällen müssen daher sowohl die griechischen Vorschriften als auch das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
11. Bedeutung professioneller steuerlicher Beratung
Das griechische Steuerrecht umfasst zahlreiche Regelungen, die für Privatpersonen, Unternehmer und ausländische Investoren unterschiedliche Auswirkungen haben können. Besonders bei Unternehmensgründung, Immobilienbesitz, Vermietung, selbstständiger Tätigkeit oder grenzüberschreitenden Einkünften sollte die steuerliche Situation bereits im Voraus analysiert werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung steuerbezogener Fragen in Griechenland unterstützen und insbesondere bei internationalen Sachverhalten eine strukturierte Prüfung der relevanten steuer- und rechtlichen Verpflichtungen begleiten.
Fazit
Die Steuerverfahren in Griechenland sind zunehmend digitalisiert. Einkommensteuererklärungen, Unternehmenssteuererklärungen und zahlreiche weitere steuerliche Vorgänge werden über elektronische Systeme der AADE abgewickelt. Gleichzeitig sorgen Plattformen wie myDATA für eine stärkere digitale Erfassung von Geschäfts- und Rechnungsdaten. (AADE)
Für Unternehmen sind insbesondere Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Buchführungspflichten relevant. Privatpersonen müssen insbesondere ihre Steueransässigkeit, Einkommensteuer und gegebenenfalls Immobilien- oder Vermietungseinkünfte berücksichtigen. Der reguläre Körperschaftsteuersatz liegt derzeit bei 22 %, während der allgemeine Mehrwertsteuersatz 24 % beträgt. (AADE)
Gerade für ausländische Staatsangehörige ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung empfehlenswert, da die persönliche Steueransässigkeit und die Herkunft der Einkünfte maßgeblich für die jeweiligen Pflichten sein können.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche Sätze, Fristen und Verwaltungsverfahren können sich ändern. Vor konkreten steuerlichen Maßnahmen sollten daher die aktuellen Vorgaben der griechischen Steuerbehörde AADE geprüft werden.
