Scheidung in Schweden

Ana Sayfa /Makaleler /Scheidung in Schweden
09.09.2026 Hukuk

Scheidung in Schweden

Scheidung in Schweden – Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Eine Scheidung wird in Schweden als Äktenskapsskillnad bezeichnet und erfolgt grundsätzlich durch eine gerichtliche Entscheidung. Das schwedische Familienrecht zeichnet sich dabei dadurch aus, dass eine Person grundsätzlich das Recht hat, die Ehe zu beenden. Ein bestimmter Scheidungsgrund wie Untreue oder Verschulden muss dem Gericht grundsätzlich nicht nachgewiesen werden.

Für Ehepaare ist es deshalb wichtig, zwischen der eigentlichen Auflösung der Ehe und den damit verbundenen Fragen zu unterscheiden. Dazu gehören insbesondere die Aufteilung des ehelichen Vermögens (bodelning), das Sorgerecht und der Aufenthalt gemeinsamer Kinder sowie gegebenenfalls Unterhaltsfragen.

Bei internationalen Ehepaaren können zusätzlich Fragen des internationalen Familienrechts, der Zuständigkeit und der Anerkennung einer Scheidung in anderen Staaten entstehen. In solchen Fällen kann eine professionelle rechtliche Beratung, beispielsweise durch cosmos legal Cabinet juridique, sinnvoll sein.

2. Grundprinzip der schwedischen Scheidung

Nach schwedischem Recht kann ein Ehepartner grundsätzlich eine Scheidung beantragen, ohne dem Gericht einen besonderen Grund nennen zu müssen. Auch wenn nur einer der Ehepartner die Ehe beenden möchte, kann die Scheidung letztlich ausgesprochen werden.

Damit unterscheidet sich das schwedische System von Rechtsordnungen, in denen zunächst ein bestimmtes Fehlverhalten eines Ehepartners oder eine bestimmte Trennungsdauer nachgewiesen werden muss.

Die Scheidung wird jedoch erst wirksam, wenn die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Erst zu diesem Zeitpunkt gilt die Ehe rechtlich als aufgelöst.

3. Zuständiges Gericht

Ein Scheidungsantrag wird grundsätzlich beim zuständigen Tingsrätt, also beim schwedischen Amts- beziehungsweise Bezirksgericht, eingereicht.

Die schwedischen Gerichte stellen dafür sowohl gemeinsame als auch individuelle Antragsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Antragstellung kann unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch erfolgen. Die Gerichtsgebühr beträgt derzeit 900 SEK.

Für die Zuständigkeit ist grundsätzlich relevant, wo die Ehepartner ihren Wohnsitz beziehungsweise ihre Registrierung in Schweden haben. Wenn beide Ehepartner im Ausland leben, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Stockholms tingsrätt zuständig sein.

4. Gemeinsamer oder einseitiger Scheidungsantrag

Ehepartner können in Schweden einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen. Dies ist insbesondere dann unkompliziert, wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind und keine besonderen Fragen geklärt werden müssen.

Eine Scheidung kann aber auch von nur einem Ehepartner beantragt werden. Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist für die grundsätzliche Möglichkeit einer Scheidung nicht erforderlich. Allerdings kann in einem solchen Fall eine gesetzliche Bedenkzeit (betänketid) erforderlich sein.

Die Möglichkeit einer einseitigen Scheidung ist ein wesentliches Merkmal des schwedischen Familienrechts.

5. Die sechsmonatige Bedenkzeit – Betänketid

In bestimmten Fällen kann eine Scheidung nicht sofort ausgesprochen werden. Dann beginnt eine Betänketid, also eine gesetzliche Bedenkzeit.

Eine solche Bedenkzeit ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • nur einer der Ehepartner die Scheidung beantragt,
  • beide Ehepartner eine Bedenkzeit wünschen oder
  • ein Ehepartner dauerhaft mit einem eigenen Kind unter 16 Jahren zusammenlebt und für dieses Kind das Sorgerecht besitzt.

Die Bedenkzeit beträgt grundsätzlich mindestens sechs Monate.

Nach Ablauf dieser sechs Monate muss mindestens einer der Ehepartner ausdrücklich erklären, dass die Scheidung weiterhin gewünscht wird. Dieser Vorgang wird als fullföljd bezeichnet.

6. Was geschieht, wenn niemand die Scheidung weiterverfolgt?

Die Bedenkzeit darf nicht unbegrenzt fortbestehen.

Wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Bedenkzeit keine Partei die Scheidung weiterverfolgt, wird das Verfahren vom Gericht beendet. Die Ehe besteht dann weiterhin. Möchten die Ehepartner später doch geschieden werden, müssen sie grundsätzlich einen neuen Antrag stellen und erneut die Gerichtsgebühr bezahlen.

Diese Frist sollte daher von den Ehepartnern sorgfältig beachtet werden.

7. Scheidung ohne Bedenkzeit

In bestimmten Situationen kann eine Scheidung unmittelbar ausgesprochen werden.

Dies gilt insbesondere, wenn beide Ehepartner die Scheidung wünschen und keine Situation vorliegt, in der eine Bedenkzeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch eine mindestens zweijährige dauerhafte Trennung kann eine Scheidung ohne vorherige Bedenkzeit ermöglichen. Dies gilt nach den Informationen der schwedischen Gerichte auch dann, wenn der andere Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist oder minderjährige Kinder vorhanden sind.

In einem solchen Fall kann ein entsprechender Nachweis über die zweijährige getrennte Lebensführung erforderlich sein.

8. Scheidung und gemeinsame Kinder

Eine Scheidung beendet die Ehe, aber nicht die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern.

Kinder unter 18 Jahren bleiben grundsätzlich unter der Sorge einer oder zweier sorgeberechtigter Personen. Das schwedische Recht unterscheidet dabei zwischen vårdnad (Sorgerecht), dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes und dem Umgang mit dem anderen Elternteil.

Die Eltern sollten daher möglichst frühzeitig klären:

  • bei wem das Kind hauptsächlich lebt,
  • wie der Kontakt zum anderen Elternteil gestaltet wird,
  • wer wichtige Entscheidungen für das Kind trifft,
  • wie die Kosten des Kindes getragen werden.

Das Kindeswohl steht bei entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen im Mittelpunkt.

9. Vermögensaufteilung – Bodelning

Eine der wichtigsten wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ist die Bodelning, also die Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Nach schwedischem Recht wird grundsätzlich das sogenannte giftorättsgods berücksichtigt. Vermögenswerte, die als enskild egendom gelten, sind dagegen grundsätzlich nicht Bestandteil der normalen Vermögensaufteilung. Eine solche getrennte Vermögenseigenschaft kann beispielsweise durch einen Ehevertrag (äktenskapsförord) entstehen.

Bei der Vermögensaufteilung müssen unter anderem Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und bestimmte Unternehmensbeteiligungen geprüft werden. Gleichzeitig müssen auch relevante Schulden berücksichtigt werden.

10. Ehevertrag und getrenntes Vermögen

Ein schwedischer Ehevertrag kann bestimmen, dass bestimmte Vermögenswerte als enskild egendom behandelt werden.

Dies kann beispielsweise bei einem Unternehmen, einer Immobilie oder größeren Kapitalanlagen von erheblicher Bedeutung sein. Ob ein bestimmter Vermögenswert tatsächlich als getrenntes Vermögen gilt, hängt jedoch von der konkreten Vereinbarung und ihrer rechtlichen Wirksamkeit ab.

Bei internationalen Ehepaaren sollte zusätzlich geprüft werden, welches Recht für den Ehevertrag und das eheliche Vermögenssystem gilt.

11. Gemeinsames Wohnen während des Scheidungsverfahrens

Die Ehepartner müssen nicht zwingend bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens getrennt wohnen.

In bestimmten Fällen kann das Gericht jedoch vorläufig darüber entscheiden, welcher Ehepartner die gemeinsame Wohnung weiterhin nutzen darf. Das schwedische Eherecht ermöglicht entsprechende vorläufige gerichtliche Entscheidungen während des Scheidungsverfahrens.

Dies kann insbesondere bei Konflikten über die gemeinsame Wohnung oder bei schwierigen familiären Situationen relevant werden.

12. Unterhalt zwischen Ehepartnern

Auch die Frage des Unterhalts kann im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant sein.

Ob und in welchem Umfang ein Ehepartner vom anderen Unterhalt verlangen kann, hängt von den konkreten wirtschaftlichen Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Das schwedische Recht unterscheidet dabei insbesondere zwischen der Situation während der Ehe und der Zeit nach der Scheidung.

Bei internationalen Familien oder erheblichen Einkommensunterschieden sollte die Unterhaltsfrage frühzeitig rechtlich geprüft werden.

13. Internationale Scheidungen

Besondere Schwierigkeiten können auftreten, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder in verschiedenen Ländern leben.

Beispielsweise kann ein Ehepaar in Schweden geheiratet haben, während einer der Ehepartner inzwischen in einem anderen Staat lebt. In solchen Fällen müssen Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts geklärt werden.

Innerhalb der Europäischen Union können zudem besondere europäische Regelungen zur Zuständigkeit und Anerkennung von Entscheidungen im Familienrecht relevant sein.

Bei einer Scheidung mit Bezug zur Türkei, zu Schweden oder zu einem anderen Staat sollte deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine schwedische Scheidungsentscheidung ohne weitere Formalitäten überall dieselben Rechtswirkungen entfaltet.

14. Anerkennung einer schwedischen Scheidung im Ausland

Eine in Schweden ausgesprochene Scheidung kann für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzliche Registrierungsschritte im Herkunftsstaat erforderlich machen.

Ob eine schwedische Scheidung automatisch anerkannt wird oder ob ein gesondertes Anerkennungsverfahren erforderlich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Staates und gegebenenfalls von internationalen Abkommen ab.

Für Personen, die beispielsweise in Schweden geschieden wurden, aber weiterhin in einem anderen Land registriert sind, kann es daher wichtig sein, den Familienstand auch bei den Behörden dieses Staates aktualisieren zu lassen.

15. Ablauf nach dem Scheidungsurteil

Das schwedische Gericht informiert Skatteverket, sobald die Scheidungsentscheidung rechtskräftig geworden ist. Skatteverket aktualisiert anschließend die entsprechenden Angaben im Bevölkerungsregister.

Damit endet jedoch nicht zwingend jede rechtliche Verbindung zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Die Vermögensaufteilung, Fragen hinsichtlich gemeinsamer Kinder, Unterhalt und bestimmte vertragliche Verpflichtungen können weiterhin geregelt werden müssen.

16. Besonderheiten bei internationalen Familien

Bei internationalen Scheidungen können mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig betroffen sein:

  • schwedisches Familienrecht,
  • internationales Privatrecht,
  • Aufenthaltsrecht,
  • Staatsangehörigkeitsrecht,
  • internationales Erbrecht,
  • Steuerrecht,
  • Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen.

Insbesondere bei Immobilien oder Unternehmen in verschiedenen Staaten kann die Vermögensaufteilung erhebliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen haben.

In solchen Fällen kann eine spezialisierte Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique dabei helfen, die unterschiedlichen Rechtsfragen zu koordinieren und die notwendigen Schritte in Schweden und gegebenenfalls im Ausland vorzubereiten.

17. Fazit

Das schwedische Scheidungsrecht ermöglicht eine vergleichsweise unkomplizierte Beendigung einer Ehe. Grundsätzlich kann jeder Ehepartner die Scheidung verlangen, ohne einen besonderen Scheidungsgrund nachweisen zu müssen. Der Antrag wird beim zuständigen Tingsrätt gestellt und kostet derzeit 900 SEK.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine sechsmonatige Bedenkzeit erforderlich. Dies betrifft insbesondere einseitige Scheidungsanträge, entsprechende Anträge der Ehepartner oder bestimmte Situationen mit Kindern unter 16 Jahren. Nach Ablauf der Bedenkzeit muss die Scheidung ausdrücklich weiterverfolgt werden; andernfalls kann das Verfahren nach zwölf Monaten beendet werden.

Neben der Auflösung der Ehe sind vor allem Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Aufenthalt der Kinder und Unterhaltsfragen von Bedeutung. Bei internationalen Ehepaaren kommen zusätzlich Fragen der Anerkennung und des internationalen Familienrechts hinzu.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Scheidung kann deshalb wesentlich dazu beitragen, spätere rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Gerade bei grenzüberschreitenden Familienverhältnissen, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen kann die Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique eine wertvolle rechtliche Orientierung bieten.

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