Scheidung in Kroatien

Ana Sayfa /Makaleler /Scheidung in Kroatien
09.09.2026 Hukuk

Scheidung in Kroatien

Scheidung in Kroatien: Verfahren, Voraussetzungen und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Eine Scheidung in Kroatien wird grundsätzlich durch ein gerichtliches Verfahren durchgeführt. Das kroatische Familienrecht unterscheidet dabei zwischen der Scheidung auf Antrag eines Ehegatten und der einvernehmlichen Scheidung, bei der beide Ehegatten gemeinsam den Antrag stellen. Die rechtlichen Folgen können neben der Auflösung der Ehe auch Fragen des Sorgerechts, des Kindesunterhalts, der Nutzung der Familienwohnung und der Aufteilung des ehelichen Vermögens betreffen.

Bei internationalen Ehen können zusätzliche Fragen entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder sich Vermögen und Kinder in verschiedenen Staaten befinden.

2. Wie wird eine Ehe in Kroatien geschieden?

Nach den kroatischen Vorschriften kann die Scheidung grundsätzlich auf zwei Wegen eingeleitet werden:

  • durch eine Scheidungsklage eines Ehegatten oder
  • durch einen gemeinsamen Antrag auf einvernehmliche Scheidung beider Ehegatten.

Die einvernehmliche Scheidung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich beide Ehepartner bereits über die wesentlichen Folgen der Trennung verständigt haben. Bestehen dagegen erhebliche Streitigkeiten über Kinder, Unterhalt oder andere wichtige Fragen, kann ein streitiges Gerichtsverfahren erforderlich werden.

Die Scheidung ist von der Aufhebung einer Ehe (Ehenichtigkeit) zu unterscheiden. Eine Aufhebung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen oder die Gültigkeit der Ehe nicht erfüllt waren.

3. Scheidung bei gemeinsamen minderjährigen Kindern

Besondere Regelungen gelten, wenn die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder haben.

Vor Einleitung des Scheidungsverfahrens müssen die Eltern grundsätzlich ein Verfahren der obligatorischen Beratung (obvezno savjetovanje) beim zuständigen kroatischen Sozialfürsorgeinstitut durchlaufen. Ziel ist unter anderem, die Eltern über die rechtlichen und psychosozialen Folgen der Scheidung sowie über das Kindeswohl zu informieren. Gleichzeitig soll nach Möglichkeit ein Plan über die gemeinsame elterliche Sorge entwickelt werden.

Dieser Plan kann unter anderem regeln:

  • den Wohnort des Kindes,
  • die Betreuungszeiten bei den jeweiligen Eltern,
  • die Kommunikation zwischen den Eltern,
  • Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten des Kindes,
  • die Höhe des Kindesunterhalts,
  • die zukünftige Lösung von Streitigkeiten.

Wird der Plan vom Gericht genehmigt und bestätigt, kann er die Wirkung eines vollstreckbaren Dokuments erhalten.

4. Wenn keine Einigung über die Kinder erzielt wird

Können sich die Eltern während der obligatorischen Beratung nicht auf einen gemeinsamen Elternschaftsplan einigen, ist grundsätzlich auch eine erste Sitzung der Familienmediation vorgesehen. Eine Ausnahme besteht insbesondere bei Behauptungen über häusliche Gewalt. Die Familienmediation wird durch das Familienzentrum durchgeführt.

Kommt auch auf diesem Weg keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht über die elterliche Sorge.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Gericht insbesondere das Wohl des Kindes. Es kann die Meinung des Kindes feststellen, einen besonderen Vertreter für das Kind bestellen und gegebenenfalls ein Gutachten des zuständigen Sozialfürsorgeinstituts oder eines Sachverständigen einholen.

5. Kindesunterhalt

Die Scheidung beendet nicht die Verpflichtung der Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen.

Wenn die Eltern keine entsprechende Vereinbarung treffen, muss das Gericht die finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich des Kindesunterhalts entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Der Unterhalt kann Bestandteil des Elternschaftsplans sein oder durch eine gerichtliche Entscheidung geregelt werden.

Bei internationalen Familien kann zusätzlich die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsentscheidungen relevant werden. Hier können europäische und internationale Vorschriften eine wichtige Rolle spielen.

6. Aufteilung des ehelichen Vermögens

Ein weiterer zentraler Punkt einer Scheidung ist die Frage der Aufteilung des ehelichen Vermögens (bračna stečevina).

Nach den kroatischen familienrechtlichen Regelungen können Ehegatten sowohl gemeinschaftliches eheliches Vermögen als auch eigenes Vermögen besitzen. Grundsätzlich gelten die Ehegatten als Miteigentümer des ehelichen Vermögens zu gleichen Teilen, sofern sie durch einen Ehevertrag keine andere Regelung getroffen haben.

Wenn sich die Ehegatten über die Aufteilung nicht einigen können, kann nach Beendigung der Ehe ein gesondertes gerichtliches Verfahren zur Teilung des ehelichen Vermögens eingeleitet werden.

Dabei muss zunächst festgestellt werden, welche Vermögensgegenstände tatsächlich zum ehelichen Vermögen gehören und welche als persönliches Vermögen eines Ehegatten einzustufen sind.

7. Ehevertrag und Vermögensaufteilung

Ehegatten können ihre vermögensrechtlichen Beziehungen durch einen Ehevertrag regeln. Ein solcher Vertrag kann sich sowohl auf bereits vorhandenes als auch auf künftig erworbenes Vermögen beziehen. Die Unterschriften der Ehegatten müssen nach den kroatischen Vorschriften notariell beglaubigt werden.

Existiert ein wirksamer Ehevertrag, kann dieser bei der späteren Vermögensaufteilung eine erhebliche Bedeutung haben.

Fehlt dagegen eine entsprechende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen über das eheliche Vermögen. Die tatsächliche Aufteilung kann insbesondere bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bankguthaben oder anderen größeren Vermögenswerten kompliziert werden.

8. Familienwohnung und Wohnrecht

Auch die gemeinsame Familienwohnung kann im Rahmen der Scheidung eine besondere rechtliche Bedeutung erhalten.

Nach den kroatischen Regelungen kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dem Ehegatten, bei dem die Kinder leben, nach Beendigung der Ehe ein Wohnrecht an der Familienwohnung einräumen, wenn diese zum ehelichen Vermögen gehört und als Familienheim genutzt wurde. Dies kann grundsätzlich bis zur Aufteilung des ehelichen Vermögens bestehen.

Deshalb sollte bei Immobilien nicht nur die Eigentumsfrage, sondern auch die tatsächliche Nutzung der Immobilie und die Situation gemeinsamer Kinder berücksichtigt werden.

9. Zuständiges Gericht

Bei Scheidungsverfahren mit gemeinsamen minderjährigen Kindern spielt insbesondere der Wohnort des Kindes eine wichtige Rolle. Die Zuständigkeit des Gerichts sowie des zuständigen Sozialfürsorgeinstituts richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, unter anderem nach dem Wohnsitz beziehungsweise Aufenthaltsort des Kindes oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten.

Bei einer internationalen Ehe muss zusätzlich geprüft werden, ob ein kroatisches Gericht international zuständig ist und welches Recht auf die Scheidung und ihre einzelnen Folgen anzuwenden ist.

10. Scheidung bei ausländischen Ehegatten

Wenn einer oder beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Dazu gehören je nach Verfahren beispielsweise eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Identitätsdokumente und gegebenenfalls ausländische Gerichtsentscheidungen.

Das kroatische Verwaltungsportal nennt unter den häufig benötigten Dokumenten unter anderem einen Auszug aus dem Geburtenregister, eine Heiratsurkunde sowie eine rechtskräftige Scheidungsentscheidung.

Ausländische Dokumente müssen je nach Herkunftsstaat und anwendbarem internationalen Abkommen gegebenenfalls mit einer Apostille oder Legalisation versehen und in die kroatische Sprache übersetzt werden.

11. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Kroatien

Eine weitere wichtige Frage stellt sich, wenn die Ehe nicht in Kroatien geschieden wurde.

Eine ausländische Scheidungsentscheidung kann für die kroatischen Register und den kroatischen Rechtsverkehr einer entsprechenden Anerkennung beziehungsweise Registrierung bedürfen. Für bestimmte EU-Mitgliedstaaten gelten hierfür besondere europäische Vorschriften. Das kroatische Außenministerium weist beispielsweise auf die Anwendung der EU-Verordnung 2019/1111 hinsichtlich der Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen hin.

Daher sollte nach einer im Ausland ausgesprochenen Scheidung geprüft werden, ob die Scheidung in den kroatischen Personenstandsregistern eingetragen werden muss.

12. Scheidung und Aufenthaltsrecht

Für ausländische Ehegatten kann die Scheidung außerdem erhebliche aufenthaltsrechtliche Folgen haben, wenn der Aufenthalt in Kroatien auf der Ehe oder auf dem Status des anderen Ehegatten beruht.

Eine Scheidung bedeutet nicht in jedem Fall automatisch den sofortigen Verlust eines Aufenthaltsrechts. Insbesondere im europäischen Aufenthaltsrecht können unter bestimmten Voraussetzungen Schutzregelungen greifen, beispielsweise bei ausreichender Dauer der Ehe, bei der Ausübung elterlicher Rechte oder bei besonders schwerwiegenden Umständen wie häuslicher Gewalt. Die konkrete Rechtslage hängt jedoch vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit des betroffenen Ehegatten ab.

Deshalb sollte eine Scheidung bei einem ausländischen Ehepartner immer auch unter dem Gesichtspunkt des Aufenthaltsrechts geprüft werden.

13. Dauer und Kosten eines Scheidungsverfahrens

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens lässt sich nicht pauschal bestimmen. Eine einvernehmliche Scheidung kann grundsätzlich schneller abgeschlossen werden als ein streitiges Verfahren, bei dem Fragen zu Kindern, Unterhalt oder Vermögen gerichtlich geklärt werden müssen.

Auch die Kosten hängen vom konkreten Fall ab. Neben Gerichtsgebühren können insbesondere Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige, Übersetzungen und gegebenenfalls notarielle Leistungen entstehen.

Bei internationalen Verfahren können zusätzliche Kosten für beglaubigte Dokumente, Apostillen und Übersetzungen anfallen.

14. Fazit

Eine Scheidung in Kroatien ist ein gerichtliches Verfahren, dessen Komplexität stark von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen der Ehegatten abhängt. Während eine einvernehmliche Scheidung bei vollständiger Einigung vergleichsweise unkompliziert gestaltet werden kann, können gemeinsame minderjährige Kinder, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationale Vermögenswerte zu umfangreichen rechtlichen Fragen führen.

Besonders wichtig ist bei gemeinsamen Kindern die vorherige obligatorische Beratung und – sofern erforderlich – die Familienmediation. Bei der Vermögensaufteilung müssen dagegen die Regeln über eheliches und persönliches Vermögen berücksichtigt werden.

Bei internationalen Ehen kommen zusätzlich Fragen des internationalen Familienrechts, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und gegebenenfalls des Aufenthaltsrechts hinzu. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung eines Scheidungsverfahrens in Kroatien sowie bei grenzüberschreitenden familienrechtlichen Fragen unterstützend tätig werden.

Da die konkrete Zuständigkeit und das anzuwendende Recht vom Wohnort, der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus, dem Vorhandensein minderjähriger Kinder und den Vermögensverhältnissen abhängen können, sollte jeder internationale Scheidungsfall individuell geprüft werden.

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