HEIRAT IN BELGIEN
HEIRAT IN BELGIEN: VORAUSSETZUNGEN, VERFAHREN UND RECHTLICHE BESONDERHEITEN
EINLEITUNG
Eine Eheschließung in Belgien ist sowohl für belgische Staatsbürger als auch für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich möglich. Aufgrund der internationalen Struktur Belgiens kommen dabei häufig Fälle vor, in denen einer oder beide Partner ausländische Staatsangehörige sind. In solchen Situationen müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Eheschließung auch Fragen des Aufenthaltsrechts, der ausländischen Personenstandsurkunden und gegebenenfalls des internationalen Privatrechts berücksichtigt werden.
Die belgischen Behörden verlangen vor der Eheschließung eine formelle Heiratsanmeldung beim Standesamt. Die konkreten Unterlagen können von der persönlichen Situation und insbesondere vom Aufenthalts- und Registrierungsstatus der zukünftigen Ehegatten abhängen.
WER KANN IN BELGIEN HEIRATEN?
Nach belgischem Recht müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:
- Beide Personen müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein.
- Beide müssen der Eheschließung freiwillig zustimmen.
- Die zukünftigen Ehegatten dürfen nicht bereits verheiratet sein.
- Zwischen den Personen darf kein gesetzlich verbotenes Verwandtschaftsverhältnis bestehen.
Belgien erlaubt außerdem die Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Regeln hinsichtlich des Wohnsitzes und der erforderlichen Dokumente.
EHESCHLIESSUNG MIT AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT
Eine Eheschließung in Belgien ist auch möglich, wenn einer der Partner kein belgischer Staatsbürger ist. Nach den offiziellen belgischen Informationen kann eine Eheschließung insbesondere stattfinden, wenn einer der zukünftigen Ehegatten belgischer Staatsbürger ist, in Belgien wohnhaft ist oder seit mehr als drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hat.
Für ausländische Partner ist deshalb zunächst zu prüfen, welche Gemeinde für die Eheschließung zuständig ist und welche Nachweise über Aufenthalt, Identität und Familienstand verlangt werden.
HEIRATSANMELDUNG BEIM STANDESAMT
Vor der Eheschließung müssen die zukünftigen Ehegatten ihre Heiratsabsicht beim zuständigen Standesbeamten anmelden.
Die Anmeldung muss grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, in der einer der zukünftigen Ehegatten wohnt oder im entsprechenden Bevölkerungs-, Ausländer- oder Warteregister eingetragen ist.
Nach der Anmeldung kann die Eheschließung grundsätzlich frühestens nach 14 Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.
WELCHE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT?
Die genaue Dokumentenliste hängt vom jeweiligen Fall ab. Bei in Belgien registrierten Personen können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:
- Geburtsurkunde,
- Identitätsnachweis,
- gegebenenfalls Ehevertrag beziehungsweise Nachweis des Notars,
- Nachweis des Familienstands,
- bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit,
- Nachweis des Wohnsitzes,
- gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung einer früheren Ehe.
Bei ausländischen Dokumenten können zusätzlich eine Legalisation oder Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Die zuständige Gemeinde entscheidet, welche Dokumente im konkreten Verfahren benötigt werden.
AUSLÄNDISCHE GEBURTS- UND FAMILIENSTANDSURKUNDEN
Bei internationalen Eheschließungen gehören ausländische Personenstandsurkunden häufig zu den wichtigsten Dokumenten. Dazu können Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden eines früheren Ehepartners gehören.
Ausländische Dokumente müssen je nach Herkunftsstaat und Dokumentart gegebenenfalls legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Dokumente in einer fremden Sprache müssen grundsätzlich durch einen vereidigten Übersetzer in die für die betreffende belgische Gemeinde erforderliche Amtssprache übersetzt werden.
Eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente ist besonders wichtig, da formale Mängel die Bearbeitung des Heiratsantrags verzögern können.
EHESCHLIESSUNG UND AUFENTHALTSRECHT
Eine Eheschließung mit einem belgischen Staatsbürger kann für den ausländischen Ehepartner eine Grundlage für ein späteres Aufenthaltsverfahren darstellen. Die Eheschließung selbst führt jedoch nicht automatisch zu einem belgischen Aufenthaltsrecht.
Für den ausländischen Ehepartner können je nach persönlicher Situation besondere Visa- und Familienzusammenführungsverfahren gelten. Die belgischen Behörden unterscheiden dabei unter anderem danach, ob die Bezugsperson belgischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger ist.
Deshalb sollten Heiratsverfahren und Aufenthaltsverfahren rechtlich voneinander unterschieden und gegebenenfalls miteinander koordiniert werden.
VISUM ZUR EHESCHLIESSUNG IN BELGIEN
Befindet sich einer der zukünftigen Ehepartner noch außerhalb Belgiens, kann abhängig von seiner Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer ein Visum erforderlich sein.
Für bestimmte ausländische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Visum zur Eheschließung in Belgien zu beantragen. Die belgischen Vertretungen können hierfür unter anderem die Heiratsanmeldung, Identitätsdokumente, Nachweise über die Beziehung sowie Unterlagen des in Belgien lebenden Partners verlangen.
Bei einem längerfristigen Aufenthalt nach der Eheschließung kann anschließend ein gesondertes Aufenthaltsverfahren erforderlich sein.
SCHEINEHE UND ZWANGSEHE
Die belgischen Behörden prüfen bei bestimmten internationalen Eheschließungen, ob die Ehe tatsächlich auf einer freien und ernsthaften Willensentscheidung beruht.
Eine Zwangsehe liegt vor, wenn mindestens eine Person nicht frei in die Eheschließung einwilligt. Eine Scheinehe beziehungsweise Eheschließung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Die belgische Regierung weist ausdrücklich darauf hin, dass sowohl Zwangsehen als auch Scheinehen strafbar sein können.
Daher sollten beide Partner jederzeit wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Beziehung und ihrer persönlichen Situation machen.
EHESCHELIESSUNG MIT EINEM BELGISCHEN STAATSBÜRGER
Die Eheschließung mit einem belgischen Staatsbürger kann für den ausländischen Ehepartner rechtlich relevant sein, insbesondere im Bereich der Familienzusammenführung.
Allerdings führt die Ehe nicht unmittelbar zur belgischen Staatsangehörigkeit. Das belgische Außenministerium stellt ausdrücklich klar, dass die Eheschließung mit einem belgischen Staatsbürger keinen direkten automatischen Einfluss auf die Staatsangehörigkeit des ausländischen Partners hat.
Für den Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit gelten eigenständige gesetzliche Voraussetzungen.
EHESCHLIESSUNG UND GÜTERRECHT
Vor der Hochzeit sollten die zukünftigen Ehegatten auch die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Eheschließung berücksichtigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Dieser kann beispielsweise Regelungen über das Vermögen der Ehegatten und die Aufteilung bestimmter Vermögenswerte enthalten.
Wenn ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, kann bei der Heiratsanmeldung eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Notars erforderlich sein.
Gerade bei internationalen Ehen ist eine rechtliche Prüfung des Güterrechts besonders wichtig, da Vermögen in mehreren Staaten vorhanden sein kann.
ANERKENNUNG EINER IM AUSLAND GESCHLOSSENEN EHE
Nicht alle Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden automatisch ohne weitere Prüfung in Belgien anerkannt.
Eine ausländische Heiratsurkunde kann in Belgien grundsätzlich anerkannt werden, wenn die maßgeblichen materiellen Voraussetzungen und die formellen Anforderungen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, erfüllt sind. Für die Verwendung in Belgien können Legalisation beziehungsweise Apostille und Übersetzung erforderlich sein.
Eine anerkannte ausländische Heiratsurkunde kann außerdem in die belgischen Personenstandsregister übertragen werden. Dadurch wird es später einfacher, belgische Auszüge oder Kopien der Heiratsurkunde zu erhalten.
COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE BEI EHESCHLIESSUNGEN IN BELGIEN
Internationale Eheschließungen können aufgrund der unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsrechte und ausländischen Dokumente komplex sein. Besonders wichtig ist die richtige Koordination zwischen Personenstandsrecht, Aufenthaltsrecht und gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsrecht.
Cosmos Legal Cabinet juridique kann Paare bei der rechtlichen Vorbereitung einer Eheschließung in Belgien unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, die rechtliche Einordnung internationaler Personenstandsurkunden sowie Fragen zum Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehepartners gehören.
Auch bei einer geplanten Eheschließung zwischen einem türkischen und einem belgischen Staatsbürger oder zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Dadurch lassen sich mögliche Probleme bei Dokumenten, Übersetzungen oder nachfolgenden Aufenthaltsverfahren besser erkennen.
FAZIT
Eine Eheschließung in Belgien erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Neben den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen müssen die zukünftigen Ehegatten die Heiratsanmeldung beim zuständigen Standesamt vornehmen und die erforderlichen Personenstands- und Identitätsdokumente einreichen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich mindestens 14 Tage vor der Eheschließung und die Hochzeit muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten danach stattfinden.
Bei internationalen Ehen sind insbesondere ausländische Geburts- und Familienstandsurkunden, deren Legalisation beziehungsweise Apostille sowie erforderliche Übersetzungen von Bedeutung. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Eheschließung, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit.
Eine Ehe mit einem belgischen Staatsbürger führt weder automatisch zu einem Aufenthaltsrecht noch unmittelbar zur belgischen Staatsangehörigkeit. Für diese Bereiche gelten jeweils eigene gesetzliche Verfahren.
Cosmos Legal Cabinet juridique kann Paare bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung belgischer Ehe-, Aufenthalts- und familienrechtlicher Verfahren unterstützend beraten.
