FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN IN BELGIEN

Ana Sayfa /Makaleler /FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN IN BELGIEN
13.08.2026 Hukuk

FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN IN BELGIEN

FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN IN BELGIEN: M&A-VERFAHREN, RECHTLICHE PRÜFUNG UND WETTBEWERBSKONTROLLE

EINLEITUNG

Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions – M&A) spielen eine wichtige Rolle bei der Expansion und Umstrukturierung belgischer und international tätiger Unternehmen. Durch einen Unternehmenskauf, den Erwerb von Beteiligungen oder eine Fusion können Unternehmen neue Märkte erschließen, Geschäftsbereiche erweitern, Wettbewerbspositionen stärken oder bestehende Unternehmensstrukturen vereinfachen.

In Belgien treffen bei M&A-Transaktionen insbesondere Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht aufeinander. Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im belgischen Code des sociétés et des associations (CSA) beziehungsweise Code van vennootschappen en verenigingen. Der aktuelle Gesellschaftsrechtskodex gilt für neu gegründete Gesellschaften seit dem 1. Mai 2019. (Adalet Belçika)

WAS BEDEUTET M&A IN BELGIEN?

Unter Mergers & Acquisitions werden verschiedene Formen von Unternehmenstransaktionen zusammengefasst.

Dazu gehören insbesondere:

  • Fusionen zweier oder mehrerer Gesellschaften,
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder Aktien (Share Deal),
  • Erwerb bestimmter Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche (Asset Deal),
  • Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen,
  • Gründung bestimmter Joint Ventures,
  • grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen.

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gilt eine Transaktion insbesondere dann als „Konzentration“, wenn sich die Kontrolle über ein Unternehmen dauerhaft verändert. Dies kann beispielsweise durch eine Fusion oder den Erwerb der direkten oder indirekten Kontrolle über ein Unternehmen erfolgen. (Belçika Rekabet Otoritesi)

SHARE DEAL UND ASSET DEAL

Eine zentrale Entscheidung bei einer belgischen M&A-Transaktion ist die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal.

Beim Share Deal werden Anteile oder Aktien an der Zielgesellschaft erworben. Die Gesellschaft selbst bleibt grundsätzlich bestehen. Dadurch bleiben beispielsweise ihre Verträge, Vermögenswerte und Verpflichtungen grundsätzlich in derselben juristischen Person.

Beim Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche erworben. Dabei kann gezielt festgelegt werden, welche Vermögenswerte und Verpflichtungen auf den Käufer übergehen sollen.

Die Entscheidung zwischen beiden Modellen hängt unter anderem von steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen, haftungsrechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren ab.

DUE DILIGENCE: DIE RECHTLICHE PRÜFUNG

Vor dem Abschluss einer größeren M&A-Transaktion ist eine umfassende Due-Diligence-Prüfung von zentraler Bedeutung.

Dabei werden beispielsweise folgende Bereiche untersucht:

  • Gesellschaftsstruktur und Beteiligungsverhältnisse,
  • Jahresabschlüsse und finanzielle Verpflichtungen,
  • laufende Verträge,
  • Darlehen und Sicherheiten,
  • Immobilien,
  • geistiges Eigentum,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • Steuerverbindlichkeiten,
  • behördliche Genehmigungen,
  • anhängige Gerichtsverfahren,
  • Datenschutz und regulatorische Verpflichtungen.

Ziel ist es, mögliche Risiken bereits vor Unterzeichnung beziehungsweise Vollzug der Transaktion zu erkennen.

KAUFVERTRAG UND VERTRAGLICHE ABSICHERUNG

Nach der Due Diligence wird die Transaktion regelmäßig durch umfangreiche Vertragswerke abgesichert. Ein zentraler Bestandteil ist der Share Purchase Agreement (SPA) bei einem Anteilskauf beziehungsweise ein entsprechender Kaufvertrag bei einem Asset Deal.

Typische Regelungsbereiche sind:

  • Kaufpreis,
  • Kaufpreisanpassungen,
  • Garantien und Gewährleistungen,
  • Haftungsbegrenzungen,
  • Freistellungen,
  • Bedingungen für den Vollzug,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Vertraulichkeit,
  • Rücktrittsrechte,
  • Verpflichtungen zwischen Signing und Closing.

Gerade bei internationalen M&A-Transaktionen ist eine präzise Vertragsgestaltung wichtig, da unterschiedliche Rechtsordnungen und Haftungsregeln miteinander verbunden sein können.

GESELLSCHAFTER UND AKTIONÄRE

Die Rechte der Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre müssen bei einer M&A-Transaktion sorgfältig berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Anteilseigner oder Minderheitsgesellschafter beteiligt sind.

Je nach Gesellschaftsform können beispielsweise Fragen zu:

  • Stimmrechten,
  • Zustimmungserfordernissen,
  • Übertragungsbeschränkungen,
  • Vorkaufsrechten,
  • Beteiligungsverhältnissen,
  • Satzungsänderungen

eine wichtige Rolle spielen.

Das belgische Gesellschaftsrecht bietet bei verschiedenen Gesellschaftsformen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Reform des Gesellschaftsrechts hat insbesondere die Flexibilität bei Verwaltung, Satzung und Aktionärskommunikation erhöht. (Adalet Belçika)

WETTBEWERBSKONTROLLE IN BELGIEN

Ein besonders wichtiger Bereich des belgischen M&A-Rechts ist die Fusionskontrolle.

Die Belgian Competition Authority (BCA/BMA) prüft Konzentrationen, die bestimmte gesetzliche Umsatzschwellen erreichen. Nach den veröffentlichten belgischen Regeln müssen Transaktionen grundsätzlich bei der BMA angemeldet werden, wenn:

  • die beteiligten Unternehmen zusammen einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro in Belgien erzielen und
  • mindestens zwei der beteiligten Unternehmen jeweils einen belgischen Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro erzielen. (Belçika Rekabet Otoritesi)

Die Wettbewerbsbehörde prüft dabei, ob die Transaktion den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.

EUROPÄISCHE FUSIONSKONTROLLE

Bei sehr großen internationalen Transaktionen kann anstelle der belgischen Wettbewerbsbehörde die Europäische Kommission zuständig sein.

Die EU-Fusionskontrollverordnung sieht hierfür eigene Umsatzschwellen vor. Bei Transaktionen mit europäischer Dimension erfolgt die wettbewerbsrechtliche Prüfung grundsätzlich auf EU-Ebene. Die belgische Wettbewerbsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass Konzentrationen mit europäischer Dimension grundsätzlich nicht zusätzlich der belgischen Fusionskontrolle unterliegen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen eine Verweisung an die BMA möglich ist. (Belçika Rekabet Otoritesi)

Für international tätige Unternehmen ist deshalb bereits in der Planungsphase zu prüfen, welche Wettbewerbsbehörde für die konkrete Transaktion zuständig ist.

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN DER BELGISCHEN FUSIONSKONTROLLE

Die belgische Wettbewerbsbehörde überprüft 2026 ihre nationale Fusionskontrolle. Dabei wird unter anderem diskutiert, ob bestimmte Transaktionen unterhalb der derzeitigen gesetzlichen Umsatzschwellen künftig über eine sogenannte Call-in-Befugnis erfasst werden könnten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt sogenannten Roll-up- beziehungsweise Serienübernahmen sowie möglichen „Killer Acquisitions“, bei denen größere Unternehmen kleinere oder innovative Wettbewerber erwerben. Die BMA kündigte außerdem eine Modernisierung der nationalen Anmeldeformulare und eine weitere Beteiligung an der Überarbeitung der EU-Fusionskontrollleitlinien an. (Belçika Rekabet Otoritesi)

Diese Entwicklungen zeigen, dass die wettbewerbsrechtliche Prüfung bei M&A-Transaktionen in Belgien zunehmend strategisch geplant werden sollte.

STEUERLICHE ASPEKTE VON M&A

Neben dem Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht ist die steuerliche Strukturierung entscheidend.

Je nach Transaktionsmodell können unter anderem folgende Fragen entstehen:

  • Körperschaftsteuer,
  • Mehrwertsteuer,
  • Besteuerung von Kapitalgewinnen,
  • Immobiliensteuern,
  • steuerliche Verlustvorträge,
  • Quellensteuern,
  • internationale Steuerpflichten,
  • Verrechnungspreise.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen muss außerdem untersucht werden, wie die belgische Transaktion mit dem Steuerrecht des anderen beteiligten Staates zusammenwirkt.

ARBEITSRECHT UND ÜBERNAHME VON BESCHÄFTIGTEN

Bei einer Übernahme oder Fusion müssen auch die Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Eine Änderung der Eigentümerstruktur kann Auswirkungen auf Arbeitsorganisation, Beschäftigungsbedingungen und betriebliche Strukturen haben.

Insbesondere bei einem Asset Deal ist genau zu prüfen, welche Arbeitnehmer einem übertragenen Geschäftsbereich zugeordnet sind und welche gesetzlichen Schutzvorschriften Anwendung finden.

Eine M&A-Transaktion sollte daher nicht ausschließlich von den Finanz- und Gesellschaftsrechtsteams vorbereitet werden. Eine arbeitsrechtliche Prüfung ist ebenfalls Bestandteil einer umfassenden Due Diligence.

GRENZÜBERSCHREITENDE M&A-TRANSAKTIONEN

Belgien ist aufgrund seiner zentralen Lage in Europa ein bedeutender Standort für grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten. Bei einem Erwerb zwischen belgischen und ausländischen Unternehmen können mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig relevant werden.

Bei einer beispielsweise zwischen Belgien und der Türkei geplanten M&A-Transaktion können insbesondere folgende Bereiche geprüft werden:

  • belgisches und türkisches Gesellschaftsrecht,
  • internationale Steuerfragen,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Arbeitnehmer und Sozialversicherung,
  • Immobilien,
  • internationale Verträge,
  • Investitions- und Genehmigungsfragen.

Die belgische Gesellschaftsrechtsreform stellt grundsätzlich auf das Recht des Staates ab, in dem sich der statutarische Sitz befindet; diese Regel betrifft jedoch nicht automatisch Steuer-, Sozial-, Insolvenz- oder Umweltrecht. (Adalet Belçika)

REGISTRIERUNG UND RECHTLICHE UMSETZUNG

Nach dem Abschluss einer M&A-Transaktion müssen die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Änderungen ordnungsgemäß umgesetzt und gegebenenfalls veröffentlicht werden.

Belgien verfügt hierfür unter anderem über die Banque-Carrefour des Entreprises (BCE/KBO) und den Moniteur belge / Belgisch Staatsblad. Bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge können inzwischen auch über das digitale System JustAct eingereicht und bearbeitet werden. (Adalet Belçika)

Welche Formalitäten konkret erforderlich sind, hängt von der Rechtsform, der Transaktionsstruktur und den betroffenen Vermögenswerten ab.

COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE BEI M&A-TRANSAKTIONEN

Mergers & Acquisitions gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen der Unternehmensberatung, weil zahlreiche Rechtsgebiete gleichzeitig berücksichtigt werden müssen.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Vorbereitung und rechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen in Belgien unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung der Unternehmensstruktur, die rechtliche Due Diligence, die Bewertung von Vertragsrisiken, die Begleitung von Share Deals und Asset Deals sowie die Vorbereitung und Prüfung der erforderlichen Vertragsunterlagen gehören.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kann außerdem eine koordinierte Betrachtung der belgischen und ausländischen Rechtsordnung erforderlich sein. Besonders bei Beteiligungen zwischen belgischen und türkischen Unternehmen ist eine frühzeitige Prüfung der gesellschafts-, steuer- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen sinnvoll.

FAZIT

Mergers & Acquisitions in Belgien umfassen weit mehr als den bloßen Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Je nach Struktur können gesellschaftsrechtliche Umwandlungen, Beteiligungserwerbe, Vermögensübertragungen, steuerliche Fragen, arbeitsrechtliche Auswirkungen und wettbewerbsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die belgische Fusionskontrolle. Für bestimmte Konzentrationen gelten derzeit die Umsatzschwellen von 100 Millionen Euro Gesamtumsatz in Belgien und 40 Millionen Euro belgischem Umsatz für mindestens zwei beteiligte Unternehmen. (Belçika Rekabet Otoritesi) Bei größeren internationalen Transaktionen kann hingegen die Europäische Kommission zuständig sein.

Eine professionelle Vorbereitung – insbesondere durch Due Diligence, Vertragsprüfung, steuerliche Strukturierung und wettbewerbsrechtliche Analyse – kann dazu beitragen, rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu reduzieren.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei belgischen und grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen sowie bei der rechtlichen Strukturierung entsprechender M&A-Projekte unterstützend begleiten.

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