Verkehrsstrafen in Österreich

Ana Sayfa /Makaleler /Verkehrsstrafen in Österreich
03.09.2026 Hukuk

Verkehrsstrafen in Österreich

Verkehrsstrafen in Österreich: Bußgelder, Strafverfahren und Führerscheinentzug

1. Einleitung

Verkehrsverstöße werden in Österreich grundsätzlich als Verwaltungsübertretungen behandelt und können je nach Art und Schwere des Verstoßes zu Geldstrafen, Vormerkungen, verpflichtenden Maßnahmen oder sogar zum Entzug der Lenkberechtigung führen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in der Straßenverkehrsordnung (StVO), im Führerscheingesetz (FSG) und im Verwaltungsstrafgesetz (VStG). (Avusturya Devleti)

Zu den häufigsten Verkehrsdelikten gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, das Telefonieren während des Fahrens, Verstöße gegen Sicherheitsabstände sowie Alkohol- und Drogendelikte. Bei besonders schweren Verstößen können die Folgen weit über eine gewöhnliche Geldstrafe hinausgehen.

cosmos legal Cabinet juridique kann Betroffene bei der rechtlichen Prüfung von Verkehrsstrafen, bei Verwaltungsstrafverfahren und bei grenzüberschreitenden Verkehrsangelegenheiten unterstützend begleiten.

2. Welche Arten von Verkehrsstrafen gibt es?

Das österreichische Verwaltungsstrafrecht kennt verschiedene vereinfachte Verfahren. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Organstrafverfügung, die Anonymverfügung und die Strafverfügung. Daneben besteht das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren. (Avusturya Devleti)

Welche Form zur Anwendung kommt, hängt insbesondere von der Art des Verkehrsverstoßes, seiner Feststellung und den Umständen des konkreten Falles ab.

Organstrafverfügung

Eine Organstrafverfügung, häufig auch als Organmandat oder Strafzettel bezeichnet, kann bei bestimmten unmittelbar festgestellten Verwaltungsübertretungen verhängt werden.

Die zuständigen Aufsichtsorgane können dabei grundsätzlich Geldstrafen bis zu 90 Euro einheben. Typische Beispiele sind bestimmte Parkverstöße oder das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung.

Die festgesetzte Strafe muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Gegen eine Organstrafverfügung besteht kein Rechtsmittel. Wird sie nicht fristgerecht bezahlt, wird sie gegenstandslos und es kann ein reguläres Verwaltungsstrafverfahren folgen, in dem auch eine höhere Strafe verhängt werden kann.

3. Die Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung wird insbesondere bei Verkehrsverstößen eingesetzt, die durch technische Überwachung oder durch die Wahrnehmung eines Aufsichtsorgans festgestellt wurden.

Sie kann beispielsweise bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen verwendet werden. Der Strafbetrag kann grundsätzlich bis zu 365 Euro betragen. (Avusturya Devleti)

Die Anonymverfügung muss innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Gegen sie ist kein Rechtsmittel vorgesehen. Wird sie nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, wird sie gegenstandslos und die Behörde kann versuchen, die tatsächlich verantwortliche Person festzustellen. (Avusturya Devleti)

Für Betroffene ist deshalb wichtig, die Zahlungsfrist genau zu beachten.

4. Die Strafverfügung und der Einspruch

Bei bestimmten Verkehrsdelikten kann die Behörde eine Strafverfügung erlassen. Anders als bei einer Anonymverfügung richtet sich die Strafverfügung unmittelbar gegen eine bestimmte natürliche Person.

Eine Strafverfügung kann unter anderem aufgrund eigener Wahrnehmungen der Behörden oder aufgrund technischer Verkehrsüberwachung erlassen werden. In diesem Verfahren kann eine Geldstrafe bis zu 600 Euro durch Strafverfügung festgesetzt werden.

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass gegen eine Strafverfügung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erhoben werden kann. Der Einspruch kann schriftlich oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch mündlich eingebracht werden.

Wer eine Strafverfügung erhält und den Tatvorwurf für falsch oder rechtlich problematisch hält, sollte deshalb nicht einfach die Frist verstreichen lassen.

5. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Österreich. Die rechtlichen Folgen hängen von der Höhe der Überschreitung, dem Ort und den Umständen des Verstoßes ab.

Besonders hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen können nicht nur zu erheblichen Geldstrafen, sondern auch zum Führerscheinentzug führen. Nach den aktuellen Regelungen kann beispielsweise eine Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets, wenn sie mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde, einen Führerscheinentzug von einem Monat und eine Geldstrafe von 300 bis 5.000 Euro nach sich ziehen. (E-Ausweise)

Bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts beziehungsweise 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets sieht das Gesetz noch strengere Folgen vor. Hier können Geldstrafen von 500 bis 7.500 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten verhängt werden. (E-Ausweise)

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen können darüber hinaus Maßnahmen gegen das Fahrzeug selbst in Betracht kommen.

6. Beschlagnahme und Verfall des Fahrzeugs

Seit 1. März 2024 bestehen in Österreich bei besonders schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen erweiterte Möglichkeiten hinsichtlich der Beschlagnahme und des Verfalls von Fahrzeugen.

Bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets kann das Fahrzeug unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig bis zu zwei Wochen beschlagnahmt werden. Bei besonders schweren beziehungsweise wiederholten Verstößen kann auch ein späterer Verfall des Fahrzeugs möglich sein. (E-Ausweise)

Bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets sieht das Recht besonders strenge Konsequenzen vor, darunter eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. (E-Ausweise)

Diese Regelungen zeigen, dass extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich nicht mehr als bloße Bagatellverstöße behandelt werden.

7. Das österreichische Vormerksystem

Österreich verfügt über ein sogenanntes Vormerksystem, das umgangssprachlich teilweise als „Punkteführerschein“ bezeichnet wird.

Das System umfasst derzeit 14 Vormerkdelikte. Bei einem ersten entsprechenden Verstoß erfolgt grundsätzlich eine Vormerkung im Führerscheinregister. Bei einem zweiten Delikt kann eine besondere Maßnahme angeordnet werden. Beim dritten entsprechenden Verstoß innerhalb des Beobachtungszeitraums kann die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen werden. (E-Ausweise)

Die erste Vormerkung bleibt grundsätzlich zwei Jahre im Register. Wird innerhalb dieses Zeitraums ein weiteres Vormerkdelikt begangen, kann sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre verlängern. (E-Ausweise)

Wichtig ist, dass die Geldstrafe unabhängig von der zusätzlichen Vormerkung oder einer angeordneten Maßnahme zu bezahlen ist.

8. Alkohol am Steuer

Alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr wird in Österreich besonders streng behandelt.

Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille handelt es sich grundsätzlich um ein Führerscheinentzugsdelikt. Je nach Alkoholisierungsgrad können neben einer Geldstrafe auch Führerscheinentzug, Nachschulung, Verkehrscoaching oder verkehrspsychologische Maßnahmen angeordnet werden. (E-Ausweise)

Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 bis unter 1,2 Promille können beispielsweise eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro und ein einmonatiger Führerscheinentzug vorgesehen sein.

Bei 1,6 Promille oder mehr steigt die Geldstrafe auf 1.600 bis 5.900 Euro; außerdem beträgt der Führerscheinentzug grundsätzlich mindestens sechs Monate. Zusätzliche medizinische und verkehrspsychologische Maßnahmen können erforderlich sein. (E-Ausweise)

Auch die Verweigerung einer Atemalkoholuntersuchung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

9. Telefonieren und andere Verkehrsverstöße

Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bestraft. Auch das Telefonieren während des Fahrens ohne geeignete Freisprecheinrichtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

Weitere typische Verstöße betreffen unter anderem:

  • Nichtbeachtung von Verkehrszeichen,
  • Missachtung von Rotlicht,
  • Verstöße gegen die Gurtpflicht,
  • falsches oder unerlaubtes Parken,
  • gefährliche Überholmanöver,
  • unzureichenden Sicherheitsabstand,
  • Missachtung von Fahrverboten.

Je nach Delikt kann neben einer Geldstrafe auch eine Vormerkung oder ein Führerscheinentzug vorgesehen sein.

10. Besonders gefährliches Verhalten

Das österreichische Verkehrsrecht sieht besonders strenge Konsequenzen für Verhalten vor, das andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet.

Dazu gehören beispielsweise unerlaubte Straßenrennen, besonders gefährliche Überholmanöver oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen in Bereichen mit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern, etwa bei Schulen, Kindergärten oder Schutzwegen. (E-Ausweise)

Bei solchen Delikten können Geldstrafen, Führerscheinentzug und verpflichtende Nachschulungen zusammentreffen.

11. Verkehrsstrafen für ausländische Fahrer

Die österreichischen Verkehrsvorschriften gelten grundsätzlich auch für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Österreichs haben. Das Vormerksystem betrifft ausdrücklich alle Lenkerinnen und Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz. (E-Ausweise)

Für ausländische Fahrer können die Folgen eines dritten Vormerkdelikts allerdings anders ausgestaltet sein: Statt eines österreichischen Führerscheinentzugs kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Fahrverbot in Österreich verhängt werden. (E-Ausweise)

Besonders wichtig ist dies für Touristen, Berufskraftfahrer und Personen, die regelmäßig mit einem ausländischen Führerschein in Österreich unterwegs sind.

12. Was tun, wenn man eine Verkehrsstrafverfügung erhält?

Wer einen Strafbescheid oder eine Strafverfügung erhält, sollte zunächst prüfen:

  1. Welcher konkrete Verkehrsverstoß wird vorgeworfen?
  2. Wann und wo soll der Verstoß begangen worden sein?
  3. Welche Beweismittel werden genannt?
  4. Welche Frist gilt für Zahlung oder Einspruch?
  5. Drohen neben der Geldstrafe weitere Maßnahmen?
  6. Hat der Verstoß Auswirkungen auf die Lenkberechtigung?

Insbesondere bei einer Strafverfügung ist die zweiwöchige Einspruchsfrist von großer Bedeutung.

Bei schwerwiegenden Verstößen, hohen Geldstrafen oder drohendem Führerscheinentzug kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

13. Verkehrsstrafen und Führerscheinentzug

Eine Geldstrafe und ein Führerscheinentzug sind rechtlich unterschiedliche Folgen. Nicht jede Verkehrsstraftat führt automatisch zum Entzug der Lenkberechtigung.

Bei bestimmten schweren Delikten sieht das Führerscheingesetz jedoch zusätzlich zur Geldstrafe einen Entzug vor. Dazu gehören unter anderem bestimmte Alkohol- und Drogendelikte, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, Geisterfahrten auf Autobahnen und besonders gefährliches Verhalten. (Avusturya Devleti)

Die konkrete Dauer des Entzugs hängt vom Delikt, von der Höhe der Überschreitung und gegebenenfalls von früheren Verstößen ab.

14. Verkehrsstrafen bei Mietwagen und Firmenfahrzeugen

Bei einem Mietwagen oder Firmenfahrzeug kann zunächst der Zulassungsbesitzer beziehungsweise die Vermieterin oder der Vermieter mit einer behördlichen Mitteilung konfrontiert werden.

Bei technischen Überwachungen, beispielsweise Radar- oder Section-Control-Systemen, kann zunächst nicht immer unmittelbar feststehen, wer das Fahrzeug tatsächlich gelenkt hat. Je nach Verfahren können daher weitere Erhebungen zur Feststellung der verantwortlichen Person erfolgen.

Für Personen, die in Österreich mit einem Mietwagen unterwegs sind, ist es daher wichtig, behördliche Schreiben nicht zu ignorieren und Fristen einzuhalten.

15. Fazit

Das österreichische Verkehrsstrafrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Verwaltungsstrafe. Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen und Strafverfügungen haben unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und Rechtsmittelmöglichkeiten. Besonders wichtig ist, dass gegen eine Organstrafverfügung und eine Anonymverfügung grundsätzlich kein unmittelbares Rechtsmittel vorgesehen ist, während gegen eine Strafverfügung innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden kann. (Avusturya Devleti)

Bei schweren Verkehrsdelikten können die Folgen erheblich sein. Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer, gefährliche Überholmanöver oder Straßenrennen können neben hohen Geldstrafen zu Führerscheinentzug, Nachschulung, Verkehrscoaching oder sogar Maßnahmen gegen das Fahrzeug führen. (E-Ausweise)

Auch ausländische Fahrer müssen die österreichischen Verkehrsregeln beachten und können bei bestimmten Verstößen in Österreich mit einem Fahrverbot belegt werden. (E-Ausweise)

Wer eine Verkehrsstrafverfügung erhält, sollte deshalb insbesondere die Zuständigkeit, den Tatvorwurf, die Beweislage und die einzuhaltenden Fristen sorgfältig prüfen. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Bewertung von Verkehrsstrafen, Einsprüchen, Führerscheinangelegenheiten und grenzüberschreitenden Verkehrsverfahren unterstützend tätig werden.
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