Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen in Estland
Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen in Estland – Rechtliche Grundlagen und Verfahren
1. Einleitung
Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen, international als Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet, spielen eine wichtige Rolle bei der Expansion von Unternehmen, der Umstrukturierung von Unternehmensgruppen und dem Eintritt ausländischer Investoren in den estnischen Markt.
Das estnische Recht bietet grundsätzlich flexible gesellschaftsrechtliche Strukturen für Fusionen und Unternehmenskäufe. Dabei müssen jedoch neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere das Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls branchenspezifische Vorschriften berücksichtigt werden.
Die zentrale gesellschaftsrechtliche Grundlage bildet der estnische Commercial Code (Äriseadustik). Für wettbewerbsrechtlich relevante Zusammenschlüsse ist insbesondere der Competition Act (Konkurentsiseadus) von Bedeutung. Das estnische e-Business Register dient als offizielles Register für in Estland eingetragene juristische Personen und ermöglicht unter anderem die Einreichung gesellschaftsrechtlicher Dokumente.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Vorbereitung, Prüfung und Strukturierung von M&A-Transaktionen in Estland unterstützend begleiten.
2. Was versteht man unter M&A in Estland?
Unter M&A werden unterschiedliche Formen von Unternehmenstransaktionen zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere:
- die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen,
- der Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien,
- der Erwerb einzelner Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche,
- der Erwerb einer beherrschenden Beteiligung,
- Joint Ventures und andere Formen der Unternehmenszusammenarbeit.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann insbesondere die Erlangung von Kontrolle über ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil als Zusammenschluss gelten. Der estnische Competition Act erfasst unter anderem den Erwerb der Kontrolle über das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon sowie bestimmte gemeinsame Kontrollerwerbe.
3. Fusion als Form der Unternehmensübernahme
Eine Fusion kann eine besonders weitreichende Form einer M&A-Transaktion darstellen.
Nach dem estnischen Commercial Code kann ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen fusionieren. Das übernommene Unternehmen wird dabei aufgelöst. Alternativ können mehrere Unternehmen fusionieren und gemeinsam eine neue Gesellschaft bilden. Eine Fusion erfolgt grundsätzlich ohne gesondertes Liquidationsverfahren.
Mit dem Wirksamwerden der Fusion gehen die Vermögenswerte einschließlich der Verpflichtungen der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über. Gleichzeitig werden die Gesellschafter oder Aktionäre der übernommenen Gesellschaft grundsätzlich Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft.
4. Share Deal und Asset Deal
Bei einer klassischen Unternehmensübernahme muss zunächst zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal unterschieden werden.
Share Deal
Beim Share Deal erwirbt der Käufer Geschäftsanteile oder Aktien des Zielunternehmens. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen und behält grundsätzlich ihre Vermögenswerte, Verträge und Verpflichtungen.
Der Käufer übernimmt damit wirtschaftlich die Kontrolle über die Gesellschaft.
Asset Deal
Beim Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögensgegenstände oder Geschäftsbereiche erworben. Dies können beispielsweise sein:
- Immobilien,
- Maschinen,
- Markenrechte,
- Patente,
- Kundenverträge,
- Forderungen,
- bestimmte Geschäftsbereiche.
Der Asset Deal ermöglicht eine gezieltere Übernahme, kann aber wegen der notwendigen Einzelübertragungen rechtlich komplexer sein.
5. Vorbereitung einer M&A-Transaktion
Vor Beginn einer Übernahme sollten Käufer und Verkäufer die wirtschaftliche und rechtliche Struktur der Transaktion festlegen.
Zu den wichtigsten Fragen gehören:
- Welche Gesellschaft oder welcher Geschäftsbereich soll erworben werden?
- Soll ein Share Deal oder Asset Deal durchgeführt werden?
- Welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden übertragen?
- Wie wird der Kaufpreis bestimmt?
- Sind behördliche Genehmigungen erforderlich?
- Bestehen wettbewerbsrechtliche Risiken?
- Welche steuerlichen Konsequenzen entstehen?
- Welche Rechte haben Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer?
Eine frühzeitige Planung kann dazu beitragen, spätere Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
6. Due-Diligence-Prüfung
Eine der wichtigsten Phasen einer M&A-Transaktion ist die Due Diligence.
Dabei untersucht der potenzielle Käufer das Zielunternehmen umfassend. Die Prüfung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
Gesellschaftsrechtliche Due Diligence
Geprüft werden unter anderem:
- Gesellschaftsvertrag und Satzung,
- Gesellschafterstruktur,
- Geschäftsführung,
- Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- Registereintragungen,
- bestehende gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen.
Das estnische e-Business Register enthält die Daten der in Estland registrierten juristischen Personen und ermöglicht unter anderem den Zugriff auf Unternehmens- und Beteiligungsinformationen.
Finanzielle Due Diligence
Hier werden insbesondere Bilanzen, Verbindlichkeiten, Forderungen, Finanzierungen und wirtschaftliche Risiken analysiert.
Vertragliche Due Diligence
Von besonderer Bedeutung sind langfristige Verträge, Darlehen, Mietverträge, Lieferverträge, Lizenzvereinbarungen und wichtige Kundenverträge.
Arbeitsrechtliche Due Diligence
Auch Arbeitsverhältnisse, Vergütungsstrukturen, offene Ansprüche und mögliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten sollten geprüft werden.
7. Kaufvertrag und Transaktionsdokumentation
Nach Abschluss der Due Diligence wird die Transaktion in einem Kaufvertrag beziehungsweise Share Purchase Agreement (SPA) oder einem entsprechenden Asset Purchase Agreement dokumentiert.
Typische Regelungen betreffen:
- Kaufpreis,
- Zahlungsmodalitäten,
- Garantien und Gewährleistungen,
- Haftungsbegrenzungen,
- Freistellungen,
- Wettbewerbsverbote,
- Bedingungen für den Vollzug,
- Rücktrittsrechte,
- Vertraulichkeit.
Bei größeren Transaktionen können zusätzlich Gesellschaftervereinbarungen, Finanzierungsverträge, Übergangsvereinbarungen und weitere Dokumente erforderlich sein.
8. Kaufpreis und Unternehmensbewertung
Die Bewertung eines Zielunternehmens gehört zu den wirtschaftlich wichtigsten Fragen einer Übernahme.
Je nach Unternehmen können unterschiedliche Bewertungsmethoden eingesetzt werden, beispielsweise:
- Discounted-Cashflow-Verfahren,
- Multiplikatorverfahren,
- Bewertung auf Grundlage des Nettovermögens,
- Vergleich mit ähnlichen Unternehmen.
Bei der rechtlichen Prüfung ist insbesondere darauf zu achten, dass die wirtschaftlichen Annahmen mit den im Kaufvertrag übernommenen Garantien und Zusicherungen übereinstimmen.
9. Wettbewerbsrechtliche Kontrolle
Nicht jede M&A-Transaktion kann ohne weitere Prüfung durchgeführt werden.
Nach dem estnischen Competition Act unterliegen bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse (concentrations) einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle. Dazu gehören unter anderem Fusionen sowie der Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil.
Die estnische Wettbewerbsbehörde kann bei kontrollpflichtigen Zusammenschlüssen beteiligt werden. Das Gesetz regelt insbesondere, welche Unternehmen die Zusammenschlussmeldung einzureichen haben und unter welchen Voraussetzungen eine Meldung erforderlich ist.
Deshalb sollte bereits vor Unterzeichnung beziehungsweise Vollzug eines M&A-Vertrags geprüft werden, ob die Transaktion die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fusionskontrolle erfüllt.
10. Kontrolle und beherrschender Einfluss
Für das estnische Wettbewerbsrecht ist der Begriff der Kontrolle von besonderer Bedeutung.
Kontrolle kann insbesondere durch den Erwerb von Anteilen oder aufgrund einer Vereinbarung oder Satzung entstehen. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen dadurch einen maßgeblichen Einfluss auf die Zusammensetzung oder Entscheidungen der Leitungsorgane oder auf die Nutzung beziehungsweise Verfügung über einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens erhält.
Ein Unternehmenskauf kann deshalb auch dann wettbewerbsrechtlich relevant sein, wenn nicht 100 % der Anteile erworben werden.
11. Minderheitsbeteiligungen
Auch der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung kann rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam sein.
Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Beteiligung, sondern insbesondere, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung oder aufgrund vertraglicher Rechte einen maßgeblichen Einfluss auf das Zielunternehmen erhält.
Bei M&A-Transaktionen sollten deshalb neben den eigentlichen Beteiligungsquoten auch Stimmrechte, Vetorechte, Organbestellungsrechte und Gesellschaftervereinbarungen untersucht werden.
12. Schutz der Gesellschafter
Die Interessen der bisherigen Gesellschafter müssen bei einer Unternehmensübernahme angemessen berücksichtigt werden.
Bei einer Fusion sieht das estnische Gesellschaftsrecht beispielsweise vor, dass die Gesellschafter oder Aktionäre der übernommenen Gesellschaft grundsätzlich Beteiligungen an der übernehmenden Gesellschaft erhalten.
Bei einem Share Deal hängt die konkrete Situation dagegen davon ab, ob sämtliche Anteile oder nur bestimmte Beteiligungen erworben werden.
Insbesondere bei Minderheitsgesellschaftern können Informationsrechte, Zustimmungserfordernisse und gesellschaftsvertragliche Beschränkungen relevant sein.
13. Gläubiger und bestehende Verbindlichkeiten
Ein wichtiger Bestandteil jeder M&A-Transaktion ist die Prüfung bestehender Verbindlichkeiten.
Bei einem Share Deal verbleiben die Verpflichtungen grundsätzlich bei der Zielgesellschaft. Der Käufer übernimmt daher wirtschaftlich ein Unternehmen einschließlich seiner bestehenden rechtlichen und finanziellen Risiken.
Bei einer Fusion gehen dagegen die Vermögenswerte einschließlich der Verpflichtungen der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über.
Deshalb ist die Analyse von Darlehen, Sicherheiten, Bürgschaften, Steuerverbindlichkeiten und anhängigen Rechtsstreitigkeiten besonders wichtig.
14. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnisse
Unternehmenstransaktionen können auch erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben.
Vor einer Übernahme sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Anzahl der Beschäftigten,
- Arbeitsverträge,
- Vergütung,
- Bonusregelungen,
- Urlaubsansprüche,
- Kündigungsrisiken,
- betriebliche Verpflichtungen,
- anhängige arbeitsrechtliche Verfahren.
Bei Fusionen und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen können zusätzlich besondere europäische arbeitsrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
15. Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Struktur einer M&A-Transaktion sollte bereits vor Abschluss des Kaufvertrags untersucht werden.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Körperschaftsteuer,
- Umsatzsteuer,
- Besteuerung von Veräußerungsgewinnen,
- Quellensteuer,
- steuerliche Behandlung von Dividenden,
- Immobiliensteuern,
- grenzüberschreitende Steuerpflichten.
Besonders bei internationalen Übernahmen sollte geprüft werden, ob neben dem estnischen Steuerrecht auch das Recht des Staates des Käufers oder anderer beteiligter Gesellschaften Anwendung findet.
16. Genehmigungen und regulierte Branchen
Bestimmte Unternehmen unterliegen besonderen staatlichen Anforderungen. Dies kann beispielsweise Finanzdienstleister, Versicherungen, Energieunternehmen, Telekommunikationsunternehmen oder andere regulierte Bereiche betreffen.
Bei einer Übernahme muss deshalb geprüft werden, ob der Erwerb einer Beteiligung oder die Änderung der Kontrolle eine vorherige Genehmigung einer zuständigen Aufsichtsbehörde erfordert.
Der estnische Competition Act berücksichtigt beispielsweise besondere Regeln für Kreditinstitute, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle.
17. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen
Estland ist aufgrund seiner digitalen Verwaltungsinfrastruktur und seiner Einbindung in den europäischen Binnenmarkt auch für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen relevant.
Das estnische e-Business Register ist das offizielle nationale Register für juristische Personen und ermöglicht die elektronische Einreichung verschiedener Anträge und Dokumente.
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen jedoch mehrere Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Dazu können insbesondere gehören:
- Gesellschaftsrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Steuerrecht,
- Arbeitsrecht,
- Investitionsrecht,
- Datenschutzrecht.
Eine sorgfältige Koordination zwischen den Rechtsberatern der beteiligten Staaten ist deshalb besonders wichtig.
18. Ablauf einer typischen M&A-Transaktion
Ein typischer Ablauf kann wie folgt strukturiert werden:
1. Strategische Planung
Festlegung des Zielunternehmens und der Transaktionsstruktur.
2. Vertraulichkeitsvereinbarung
Schutz sensibler Unternehmensinformationen.
3. Due Diligence
Rechtliche, finanzielle und steuerliche Prüfung.
4. Verhandlung
Verhandlung über Kaufpreis, Garantien und sonstige Vertragsbedingungen.
5. Signing
Unterzeichnung der Transaktionsverträge.
6. Erfüllung der Closing Conditions
Einholung notwendiger Genehmigungen und Erfüllung weiterer Voraussetzungen.
7. Closing
Übertragung der Anteile oder Vermögenswerte und Zahlung des Kaufpreises.
8. Post-Merger-Integration
Integration des erworbenen Unternehmens in die bestehende Unternehmensstruktur.
19. Rolle von cosmos legal Cabinet juridique
M&A-Transaktionen erfordern eine enge Verbindung verschiedener Rechtsgebiete. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Investoren und Gesellschafter insbesondere bei der Strukturierung und rechtlichen Prüfung einer Übernahme unterstützen.
Zum möglichen Tätigkeitsbereich gehören beispielsweise:
- rechtliche Due Diligence,
- Prüfung gesellschaftsrechtlicher Strukturen,
- Analyse von Kaufverträgen,
- Prüfung von Gesellschafterrechten,
- Begleitung von Fusionen,
- wettbewerbsrechtliche Prüfung,
- Koordination grenzüberschreitender Transaktionen,
- Unterstützung bei der Handelsregisterabwicklung.
Gerade bei internationalen M&A-Projekten ist eine frühzeitige rechtliche Analyse sinnvoll, da gesellschaftsrechtliche, steuerliche und regulatorische Fragen häufig miteinander verbunden sind.
20. Fazit
Estland bietet einen modernen rechtlichen und administrativen Rahmen für Mergers & Acquisitions. Unternehmensübernahmen können unter anderem als Share Deal, Asset Deal oder Fusion strukturiert werden. Bei einer Fusion gehen die Vermögenswerte und Verpflichtungen der übernommenen Gesellschaft grundsätzlich auf die übernehmende Gesellschaft über, ohne dass ein gesondertes Liquidationsverfahren erforderlich ist.
Besondere Bedeutung besitzt außerdem das estnische Wettbewerbsrecht. Ein Zusammenschluss kann insbesondere dann kontrollpflichtig werden, wenn durch eine Fusion oder einen Erwerb Kontrolle über ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil erlangt wird.
Vor einer Transaktion sollten daher nicht nur Kaufpreis und Unternehmenswert, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten, Verträge, Arbeitnehmer, steuerliche Risiken und mögliche behördliche Genehmigungen sorgfältig geprüft werden.
Für nationale wie auch grenzüberschreitende M&A-Transaktionen ist eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Planung ein wesentlicher Faktor für einen sicheren und effizienten Abschluss. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Strukturierung und Begleitung solcher Transaktionen unterstützend zur Seite stehen.
