Unternehmensteilung in Estland
Unternehmensteilung in Estland – Rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und Folgen
1. Einleitung
Die Unternehmensteilung (Spaltung) ist nach estnischem Gesellschaftsrecht ein wichtiges Instrument der Unternehmensrestrukturierung. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte, Geschäftstätigkeiten und Verbindlichkeiten eines Unternehmens auf eine oder mehrere andere Gesellschaften zu übertragen. Eine solche Struktur kann beispielsweise bei einer Umorganisation von Geschäftsbereichen, einer Trennung verschiedener Unternehmensaktivitäten, einer Nachfolgeplanung oder einer strategischen Neuausrichtung eingesetzt werden.
Die wesentlichen Vorschriften zur Unternehmensteilung finden sich im estnischen Commercial Code (Äriseadustik). Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen der Spaltung durch Aufteilung und der Spaltung durch Abspaltung.
Für nationale und internationale Unternehmensumstrukturierungen kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Prüfung, der Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente und der Koordination der erforderlichen Verfahren unterstützend tätig sein.
2. Gesetzliche Grundlage der Spaltung
Das estnische Gesellschaftsrecht sieht die Spaltung grundsätzlich als einen Vorgang vor, der ohne ein gesondertes Liquidationsverfahren durchgeführt werden kann. Das Vermögen des betroffenen Unternehmens wird entsprechend dem Spaltungsplan oder Spaltungsvertrag auf andere Gesellschaften übertragen.
Die Empfängergesellschaft kann dabei sowohl eine bereits bestehende als auch eine neu gegründete Gesellschaft sein. Außerdem können an einer Spaltung Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen beteiligt sein, sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich ausschließt.
3. Arten der Unternehmensteilung
Das estnische Recht unterscheidet insbesondere zwei grundlegende Formen:
3.1 Spaltung durch Aufteilung
Bei der Aufteilung (division by distribution) wird das gesamte Vermögen der zu teilenden Gesellschaft auf eine oder mehrere Empfängergesellschaften übertragen.
Die Empfängergesellschaften können bereits existieren oder im Rahmen der Spaltung neu gegründet werden. Nach der Eintragung der Spaltung gilt die ursprüngliche Gesellschaft als aufgelöst und wird aus dem Handelsregister gelöscht.
Diese Form eignet sich insbesondere dann, wenn die bisherige Gesellschaft vollständig beendet und ihre Geschäftsaktivitäten auf mehrere Gesellschaften verteilt werden sollen.
3.2 Spaltung durch Abspaltung
Bei der Abspaltung (division by separation) wird dagegen nur ein Teil des Vermögens der Gesellschaft auf eine oder mehrere Empfängergesellschaften übertragen. Die ursprüngliche Gesellschaft bleibt bestehen.
Diese Variante ist beispielsweise sinnvoll, wenn ein bestimmter Geschäftsbereich, eine Beteiligung oder ein bestimmter Vermögenskomplex aus einem Unternehmen herausgelöst werden soll, während die übrige Geschäftstätigkeit fortgeführt wird.
4. Spaltungsvertrag
Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens ist der Spaltungsvertrag (division agreement). Die Leitungsorgane beziehungsweise die zur Vertretung berechtigten Personen der beteiligten Gesellschaften müssen diesen Vertrag erstellen. Der Vertrag wird erst nach seiner ordnungsgemäßen Genehmigung rechtlich wirksam.
Der Spaltungsvertrag muss unter anderem Angaben über:
- die beteiligten Gesellschaften,
- deren Firma und Sitz,
- die Verteilung der Vermögenswerte,
- das Austauschverhältnis der Geschäftsanteile oder Aktien,
- mögliche zusätzliche Zahlungen,
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der Spaltung und
- weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen
enthalten.
Der estnische Commercial Code sieht außerdem vor, dass der Spaltungsvertrag grundsätzlich notariell beurkundet beziehungsweise beglaubigt wird.
5. Spaltungsbericht und wirtschaftliche Begründung
Neben dem Spaltungsvertrag kann ein Spaltungsbericht erforderlich sein. Dieser soll die geplante Umstrukturierung rechtlich und wirtschaftlich erklären und begründen.
Insbesondere wenn Anteile der beteiligten Gesellschaften ausgetauscht werden, müssen das Austauschverhältnis und die Verteilung der Anteile nachvollziehbar erläutert werden. Auch Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten sind gegebenenfalls im Bericht darzustellen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann auf die Erstellung eines Spaltungsberichts verzichtet werden, beispielsweise wenn die hierzu erforderlichen Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre entsprechend zustimmen.
6. Beschluss der Gesellschafter oder Aktionäre
Die Spaltung muss von den zuständigen Gesellschaftern beziehungsweise Aktionären genehmigt werden.
Die erforderliche Mehrheit richtet sich nach der jeweiligen Gesellschaftsform und den gesetzlichen beziehungsweise gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Bei bestimmten Gesellschaftsformen bestehen besondere Anforderungen an die Beschlussfassung.
Die Gesellschafterentscheidung ist ein wesentlicher Schritt, weil sie die Grundlage für die anschließende Eintragung der Spaltung im estnischen Handelsregister bildet.
7. Übertragung des Vermögens
Ein wesentlicher Vorteil der estnischen Spaltung besteht darin, dass die Übertragung des Vermögens grundsätzlich mit der Eintragung der Spaltung in das Handelsregister rechtlich wirksam wird.
Nach § 446 des Commercial Code gehen die Vermögenswerte der zu teilenden Gesellschaft beziehungsweise die im Rahmen einer Abspaltung bestimmten Vermögenswerte entsprechend der im Spaltungsvertrag vorgesehenen Verteilung auf die Empfängergesellschaften über.
Bei einer vollständigen Aufteilung wird die bisherige Gesellschaft mit der Eintragung als aufgelöst betrachtet und aus dem Handelsregister gelöscht.
8. Geschäftsanteile und Aktionärsrechte
Im Rahmen der Spaltung können die Gesellschafter oder Aktionäre der ursprünglichen Gesellschaft Anteile an den Empfängergesellschaften erhalten.
Die genaue Verteilung richtet sich nach dem Spaltungsvertrag. Mit der Eintragung der Spaltung werden die Beteiligungen entsprechend den vereinbarten Regeln ausgetauscht. Die Rechte Dritter an den ausgetauschten Anteilen bleiben nach dem Commercial Code grundsätzlich geschützt.
Für die Gesellschafter ist deshalb besonders wichtig, das Austauschverhältnis und die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte sorgfältig zu prüfen.
9. Schutz der Gläubiger
Die Interessen der Gläubiger spielen bei einer Unternehmensteilung eine wichtige Rolle.
Eine Spaltung darf nicht dazu führen, dass Gläubiger ihre bestehenden Ansprüche faktisch verlieren. Deshalb enthält das estnische Gesellschaftsrecht verschiedene Regelungen über die Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften.
Die genaue Haftungsverteilung richtet sich insbesondere nach dem Spaltungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei nicht eindeutig zugeordneten Vermögenswerten bestehen gesetzliche Regeln für deren Verteilung.
Aus Unternehmenssicht ist daher eine vollständige Analyse bestehender Darlehen, Sicherheiten, Lieferverträge und sonstiger Verbindlichkeiten vor Durchführung der Spaltung besonders wichtig.
10. Schutz der Arbeitnehmer
Eine Unternehmensteilung kann auch erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.
Der Spaltungsvertrag muss nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem Informationen über die Folgen der Spaltung für die Arbeitnehmer enthalten.
Bei der praktischen Umsetzung müssen daher insbesondere Arbeitsverträge, bestehende Ansprüche, betriebliche Verpflichtungen und gegebenenfalls Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Bei grenzüberschreitenden Spaltungen können zusätzlich europäische arbeitsrechtliche Regelungen und die Vorschriften des Staates relevant werden, in den ein Geschäftsbereich übertragen wird.
11. Eintragung im Handelsregister
Die Eintragung in das estnische Handelsregister ist für die rechtliche Wirksamkeit der Spaltung von zentraler Bedeutung.
Ein Antrag auf Eintragung der Spaltung kann grundsätzlich nicht früher als einen Monat nach Genehmigung des Spaltungsvertrags eingereicht werden. Dem Antrag sind verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen beizufügen, darunter insbesondere der notariell beglaubigte Spaltungsvertrag und der Spaltungsbeschluss.
Bei einer Aufteilung wird die Spaltung in das Register der ursprünglichen Gesellschaft eingetragen, nachdem die erforderlichen Eintragungen bei den Empfängergesellschaften vorgenommen wurden. Die Spaltung gilt rechtlich mit der entsprechenden Eintragung als durchgeführt.
12. Spaltung und neu gegründete Gesellschaften
Eine Spaltung kann auch zur Gründung neuer Gesellschaften führen.
In diesem Fall ersetzt ein Spaltungsplan unter bestimmten Voraussetzungen den Spaltungsvertrag. Dem Plan werden unter anderem die Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden Gesellschaft beigefügt.
Das estnische Handelsregister trägt zunächst die neu gegründeten Gesellschaften ein. Anschließend wird die Spaltung registriert und mit den entsprechenden Angaben im Register vermerkt.
13. Bewertung der übertragenen Vermögenswerte
Die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn eine Empfängergesellschaft ihr Stamm- oder Grundkapital im Zusammenhang mit der Spaltung erhöht oder eine neue Gesellschaft gegründet wird.
Für bestimmte Gesellschaftsformen verweist der Commercial Code auf die Regeln über die Bewertung von Sacheinlagen. Die entsprechenden Bewertungsunterlagen müssen gegebenenfalls zusammen mit dem Antrag beim Handelsregister eingereicht werden.
Eine sorgfältige Bewertung ist insbesondere dann wichtig, wenn die Spaltung erhebliche Immobilien, Beteiligungen, geistiges Eigentum oder andere wertvolle Vermögensgegenstände umfasst.
14. Grenzüberschreitende Unternehmensteilung
Das estnische Recht enthält inzwischen auch spezielle Vorschriften über die grenzüberschreitende Spaltung.
Eine im estnischen Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen an einer grenzüberschreitenden Spaltung beteiligt sein, bei der eine Empfängergesellschaft dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates unterliegt. Die entsprechenden Vorschriften beruhen auf der europäischen gesellschaftsrechtlichen Harmonisierung.
Bei solchen Verfahren müssen nicht nur die estnischen Vorschriften, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen des anderen beteiligten Mitgliedstaates berücksichtigt werden.
15. Kontrolle bei grenzüberschreitenden Spaltungen
Bei grenzüberschreitenden Spaltungen spielt die behördliche beziehungsweise registerrechtliche Kontrolle eine besondere Rolle.
Der estnische Registerführer kann Informationen bei staatlichen Behörden einholen, unter anderem beim estnischen Tax and Customs Board. Dabei können beispielsweise offene Verpflichtungen und mögliche Umstände geprüft werden, die einer grenzüberschreitenden Spaltung entgegenstehen könnten.
Das Verfahren ist daher regelmäßig komplexer als eine rein nationale Unternehmensteilung.
16. Steuerliche und wirtschaftliche Aspekte
Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragen müssen Unternehmen auch die steuerlichen Folgen einer Spaltung analysieren.
Dabei können unter anderem relevant sein:
- Übertragung von Vermögenswerten,
- Immobilien,
- Beteiligungen,
- stille Reserven,
- Verbindlichkeiten,
- Umsatzsteuer,
- Körperschaftsteuer,
- grenzüberschreitende Steuerpflichten.
Eine gesellschaftsrechtlich zulässige Spaltung bedeutet daher nicht automatisch, dass die gewählte Struktur steuerlich optimal ist. Vor Durchführung einer größeren Umstrukturierung empfiehlt sich deshalb eine gesonderte steuerrechtliche Prüfung.
17. Bedeutung einer professionellen rechtlichen Begleitung
Eine Unternehmensteilung betrifft regelmäßig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Neben dem Gesellschaftsrecht können unter anderem Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht und internationales Privatrecht betroffen sein.
Eine professionelle Vorbereitung sollte insbesondere folgende Punkte erfassen:
- Analyse der bestehenden Gesellschaftsstruktur,
- Festlegung der geeigneten Spaltungsform,
- Inventarisierung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
- Prüfung der Gesellschafterrechte,
- Vorbereitung des Spaltungsvertrags oder Spaltungsplans,
- Prüfung der Arbeitnehmerinteressen,
- Bewertung der steuerlichen Folgen,
- Vorbereitung der Handelsregistereintragungen.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Strukturierung einer solchen Umorganisation sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Fragen unterstützend begleiten.
18. Fazit
Die estnische Gesetzgebung bietet Unternehmen ein strukturiertes Verfahren zur Durchführung einer Gesellschaftsspaltung. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Aufteilung, bei der die ursprüngliche Gesellschaft aufgelöst wird, und der Abspaltung, bei der die ursprüngliche Gesellschaft bestehen bleibt.
Die Spaltung basiert auf einem Spaltungsvertrag beziehungsweise – bei bestimmten Neugründungen – einem Spaltungsplan. Dieser muss die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Transaktion festlegen. Die Eintragung im Handelsregister ist entscheidend für den Eintritt der gesetzlichen Wirkungen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen der Schutz der Gläubiger und Arbeitnehmer, die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte sowie die korrekte Verteilung von Anteilen und Verbindlichkeiten.
Bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen kommen zusätzliche europäische und nationale Vorschriften hinzu. Deshalb sollte eine geplante Unternehmensteilung nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerlich, arbeitsrechtlich und wirtschaftlich umfassend geprüft werden.
