Unternehmensspaltung in Ungarn

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensspaltung in Ungarn
31.08.2026 Hukuk

Unternehmensspaltung in Ungarn

Unternehmensspaltung in Ungarn: Verfahren, Formen und rechtliche Folgen

1. Einleitung

Die Unternehmensspaltung ist ein wichtiges Instrument des ungarischen Gesellschaftsrechts, wenn ein Unternehmen seine Geschäftsbereiche, Vermögenswerte oder Beteiligungsstrukturen neu organisieren möchte. Eine Spaltung kann beispielsweise dazu dienen, verschiedene Geschäftszweige voneinander zu trennen, Unternehmensstrukturen zu vereinfachen oder einzelne Vermögensbereiche auf unterschiedliche Gesellschaften zu übertragen.

Die grundlegenden Regelungen finden sich insbesondere im ungarischen Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) sowie im Gesetz CLXXVI von 2013 über die Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung bestimmter juristischer Personen. Diese Vorschriften sind gemeinsam anzuwenden.

Bei grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen können zusätzlich steuerliche, gesellschaftsrechtliche und europarechtliche Fragen entstehen. Eine professionelle Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique kann daher insbesondere bei komplexen Spaltungsprojekten sinnvoll sein.

2. Was bedeutet eine Unternehmensspaltung?

Nach dem ungarischen Zivilgesetzbuch können juristische Personen grundsätzlich durch eine vollständige Spaltung oder eine partielle Spaltung aufgeteilt werden.

Bei einer vollständigen Spaltung wird die ursprüngliche juristische Person beendet. Ihr Vermögen geht auf zwei oder mehrere durch die Spaltung entstehende Rechtsnachfolger über.

Bei einer partiellen Spaltung bleibt die ursprüngliche Gesellschaft dagegen bestehen. Ein Teil ihres Vermögens wird auf eine andere, durch die Spaltung entstehende juristische Person übertragen.

Das Gesetz ermöglicht außerdem Varianten, bei denen die betreffenden Mitglieder mit ihrem jeweiligen Vermögensanteil in bereits bestehende Gesellschaften eintreten. Dadurch kann eine Spaltung auch mit einer bereits bestehenden Unternehmensstruktur verbunden werden.

3. Formen der Spaltung

Das ungarische Recht kennt somit mehrere Gestaltungsmöglichkeiten.

Vollständige Spaltung

Bei der vollständigen Spaltung endet die bisherige Gesellschaft. Das Vermögen wird auf mehrere Rechtsnachfolger verteilt. Die bisherigen Gesellschafter können an den neu entstehenden Gesellschaften beteiligt werden.

Partielle Spaltung

Bei der partiellen Spaltung bleibt die ursprüngliche Gesellschaft bestehen. Lediglich ein bestimmter Teil ihres Vermögens und der damit verbundenen Rechte und Pflichten wird auf eine neue Gesellschaft übertragen.

Spaltung durch Aufnahme

Das Gesetz ermöglicht auch Konstellationen, bei denen die an einer Spaltung beteiligten Mitglieder mit ihrem entsprechenden Vermögensanteil einer bereits bestehenden juristischen Person beitreten. Damit kann eine Spaltung mit einer bestehenden Gesellschaft verbunden werden.

4. Gesetzliche Grundlage

Eine zentrale Rechtsgrundlage bildet das ungarische Zivilgesetzbuch, insbesondere die Vorschriften über Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung juristischer Personen.

Daneben enthält das Gesetz CLXXVI von 2013 besondere Regeln für die Durchführung von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass seine Vorschriften zusammen mit den entsprechenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches anzuwenden sind.

Für Unternehmen ist daher eine Prüfung beider Rechtsquellen erforderlich.

5. Entscheidung über die Spaltung

Die Spaltung beginnt mit einer gesellschaftsrechtlichen Entscheidung der zuständigen Gesellschafter beziehungsweise des zuständigen Entscheidungsorgans.

Das Gesetz über die Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung sieht grundsätzlich ein mehrstufiges Entscheidungsverfahren vor. Bei der ersten Entscheidung wird unter anderem geprüft, ob die Mitglieder der Gesellschaft grundsätzlich mit der geplanten Umstrukturierung einverstanden sind und welche Form der Umwandlung gewählt werden soll. Anschließend werden die weiteren Unterlagen für die Durchführung vorbereitet.

Bei einer Spaltung müssen daher nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern auch die rechtlichen Folgen für Gesellschafter, Gläubiger und Vertragspartner berücksichtigt werden.

6. Erstellung des Spaltungsplans

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Erstellung der erforderlichen Spaltungs- und Vermögensunterlagen.

Bei der Umstrukturierung müssen insbesondere die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der beteiligten Gesellschaften nachvollziehbar erfasst werden. Das ungarische Gesellschaftsrecht sieht für Umwandlungsverfahren entsprechende Entwürfe von Vermögensbilanzen und Vermögensaufstellungen vor.

Bei einer Spaltung muss daher genau festgelegt werden, welche Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen auf welche Rechtsnachfolger übergehen.

7. Vermögensverteilung

Die Vermögensverteilung gehört zu den wichtigsten Punkten einer Unternehmensspaltung.

Es muss eindeutig bestimmt werden, welche Vermögensgegenstände den einzelnen Nachfolgegesellschaften zugeordnet werden. Dies kann beispielsweise betreffen:

  • Immobilien,
  • Maschinen und Anlagen,
  • Bankguthaben,
  • Forderungen,
  • geistiges Eigentum,
  • Beteiligungen,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • Vertragsverhältnisse,
  • Darlehensverbindlichkeiten.

Eine unklare Zuordnung kann später zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Gesellschaften führen. Deshalb sollte die Spaltungsdokumentation möglichst präzise gestaltet werden.

8. Rechte der Gesellschafter

Die Spaltung kann erhebliche Auswirkungen auf die Beteiligungsrechte der bisherigen Gesellschafter haben.

Je nach gewählter Spaltungsform können Gesellschafter Anteile an einer oder mehreren Nachfolgegesellschaften erhalten. Die konkrete Beteiligungsstruktur muss im Rahmen der Spaltungsunterlagen festgelegt werden.

Das ungarische Recht berücksichtigt außerdem die Situation von Gesellschaftern, die nicht an der Nachfolgegesellschaft teilnehmen möchten. Bei bestimmten Umwandlungsvorgängen können solche Gesellschafter ihre Beendigung der Mitgliedschaft erklären und einen entsprechenden Vermögensanteil verlangen.

9. Schutz der Gläubiger

Eine Unternehmensspaltung darf nicht dazu führen, dass die Rechte der Gläubiger unzulässig beeinträchtigt werden.

Das ungarische Gesellschaftsrecht enthält deshalb Schutzmechanismen für Gläubiger im Zusammenhang mit Umwandlungen und strukturellen Veränderungen. Bei Umwandlungen können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Sicherheit verlangen, wenn die Umstrukturierung die Befriedigung ihrer Forderung gefährdet.

Bei der Vorbereitung einer Spaltung sollte deshalb eine genaue Prüfung der bestehenden Verbindlichkeiten und Gläubigeransprüche durchgeführt werden.

10. Haftung für bestehende Verbindlichkeiten

Die Spaltung führt nicht automatisch dazu, dass bestehende Verpflichtungen verschwinden.

Die Rechtsnachfolge muss vielmehr entsprechend den gesetzlichen Regelungen und den Spaltungsunterlagen bestimmt werden. Dabei kann es für Gläubiger und Vertragspartner entscheidend sein, welcher Rechtsnachfolger für eine bestimmte Verpflichtung verantwortlich ist.

Auch für Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Umstrukturierung Haftungsfragen bestehen. Das ungarische Zivilgesetzbuch enthält hierfür besondere Regelungen über die Haftung im Zusammenhang mit Umwandlungen.

11. Beteiligung von Aktiengesellschaften

Auch bei Aktiengesellschaften bestehen besondere Regeln für Spaltungen.

Das ungarische Zivilgesetzbuch unterscheidet unter anderem zwischen öffentlich und geschlossen betriebenen Aktiengesellschaften. Eine öffentlich betriebene Aktiengesellschaft kann nach der einschlägigen Vorschrift nicht auf diese Weise gespalten werden, während für eine geschlossene Aktiengesellschaft besondere Anforderungen an die Spaltungsvereinbarung gelten.

Bei einer geschlossenen Aktiengesellschaft müssen beispielsweise bestimmte Angaben über das Austauschverhältnis der Aktien und mögliche zusätzliche Barzahlungen geregelt werden.

12. Eintragung im Gesellschaftsregister

Die Spaltung muss ordnungsgemäß in das ungarische Gesellschaftsregister eingetragen werden.

Die Registereintragung ist von zentraler Bedeutung, weil sie die rechtliche Wirksamkeit der Umstrukturierung und die Entstehung beziehungsweise Beendigung der beteiligten juristischen Personen bestimmt.

Bei einer Umwandlung wird die bisherige juristische Person grundsätzlich gleichzeitig mit der Eintragung der neu entstandenen juristischen Person aus dem Register gelöscht. Bis zur Eintragung kann die bisherige juristische Person grundsätzlich in ihrer bisherigen Rechtsform weiterbestehen.

13. Rechnungslegung und Vermögensbilanzen

Eine Unternehmensspaltung hat auch erhebliche buchhalterische und bilanzielle Konsequenzen.

Vor der Umsetzung müssen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Anforderungen festgestellt und dokumentiert werden. Die Bilanzunterlagen bilden eine wichtige Grundlage für die Ermittlung der Vermögensverteilung zwischen den Rechtsnachfolgern.

In bestimmten Fällen kann außerdem die Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich sein. Die gesetzlichen Vorschriften sehen im Rahmen der Umwandlungsverfahren entsprechende Prüfungs- und Dokumentationsmechanismen vor.

14. Steuerliche Aspekte

Neben dem Gesellschaftsrecht müssen bei einer Spaltung auch die steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Körperschaftsteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • lokale Unternehmenssteuern,
  • Übertragung von Immobilien,
  • steuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen,
  • Buchwertfortführung beziehungsweise steuerliche Neubewertung,
  • grenzüberschreitende Steuerfragen.

Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Struktur und den übertragenen Vermögenswerten ab. Deshalb sollte die steuerliche Prüfung parallel zur gesellschaftsrechtlichen Planung erfolgen.

15. Grenzüberschreitende Unternehmensspaltungen

Besondere Herausforderungen entstehen, wenn eine ungarische Gesellschaft Teil einer internationalen Unternehmensgruppe ist.

Befinden sich beispielsweise Gesellschafter, Vermögenswerte oder Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich, der Türkei oder einem anderen Staat, können zusätzliche Rechtsordnungen betroffen sein.

Dann müssen unter anderem Fragen der internationalen Zuständigkeit, der Anerkennung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, der Steuerpflicht und gegebenenfalls des Arbeits- und Vertragsrechts geprüft werden.

16. Praktische Vorbereitung einer Spaltung

Vor Beginn einer Unternehmensspaltung empfiehlt sich eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung.

Eine praktische Vorbereitung kann folgende Schritte umfassen:

  1. Festlegung des wirtschaftlichen Ziels der Spaltung.
  2. Auswahl der geeigneten Spaltungsform.
  3. Prüfung der Gesellschaftsverträge.
  4. Ermittlung des gesamten Vermögens und der Verbindlichkeiten.
  5. Erstellung der erforderlichen Vermögens- und Spaltungsunterlagen.
  6. Prüfung der Gesellschafterrechte.
  7. Prüfung möglicher Gläubigerrisiken.
  8. Vorbereitung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse.
  9. Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Registergericht.
  10. Umsetzung der steuerlichen und buchhalterischen Folgen.

Eine sorgfältige Planung kann dazu beitragen, Verzögerungen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

17. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Eine Unternehmensspaltung betrifft regelmäßig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Neben dem Gesellschaftsrecht können Steuerrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht und gegebenenfalls internationales Recht betroffen sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Vorbereitung und rechtlichen Strukturierung einer Spaltung unterstützen. Dazu können insbesondere die Analyse der Gesellschaftsstruktur, die Prüfung der Spaltungsunterlagen, die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die Koordination grenzüberschreitender Rechtsfragen gehören.

Gerade bei internationalen Unternehmensgruppen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung empfehlenswert, da Fehler bei der Vermögenszuordnung oder der gesellschaftsrechtlichen Dokumentation später erhebliche finanzielle Folgen haben können.

18. Fazit

Die Unternehmensspaltung ist nach ungarischem Recht ein gesetzlich geregeltes Instrument zur strukturellen Neuordnung eines Unternehmens. Das ungarische Zivilgesetzbuch unterscheidet insbesondere zwischen vollständiger und partieller Spaltung und ermöglicht darüber hinaus bestimmte Formen der Spaltung durch Aufnahme in bestehende juristische Personen.

Eine erfolgreiche Spaltung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse, der Vermögensunterlagen und der Registereintragung. Gleichzeitig müssen die Rechte der Gesellschafter und Gläubiger sowie steuerliche und bilanzielle Konsequenzen berücksichtigt werden.

Besonders komplex sind grenzüberschreitende Spaltungen, bei denen mehrere Rechtsordnungen und unterschiedliche steuerliche Systeme betroffen sein können. Eine frühzeitige Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dabei helfen, die Unternehmensspaltung rechtssicher zu strukturieren und die erforderlichen Schritte effizient vorzubereiten.

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