Unternehmensspaltung in Bosnien und Herzegowina Einleitung
Unternehmensspaltung in Bosnien und Herzegowina
Einleitung
Die Unternehmensspaltung ist ein wichtiges Instrument des Gesellschafts- und Umstrukturierungsrechts in Bosnien und Herzegowina. Sie ermöglicht es Unternehmen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Geschäftsbereiche auf mehrere bestehende oder neu gegründete Gesellschaften zu übertragen. Eine solche Umstrukturierung kann beispielsweise dazu dienen, verschiedene Geschäftsbereiche rechtlich voneinander zu trennen, Unternehmensstrukturen zu vereinfachen oder eine neue strategische Ausrichtung vorzubereiten.
Aufgrund der besonderen staatsrechtlichen Struktur Bosnien und Herzegowinas müssen Unternehmen allerdings beachten, dass nicht nur die staatliche Ebene, sondern insbesondere die jeweilige Entität maßgeblich ist. Die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und die Republika Srpska (RS) verfügen über eigene gesellschaftsrechtliche Regelungen. Auch der Brčko-Distrikt besitzt einen besonderen Rechtsrahmen.
Das cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Planung und Durchführung einer Unternehmensspaltung sowie bei der Prüfung gesellschafts-, steuer- und registrierungsrechtlicher Fragen unterstützen.
1. Rechtliche Grundlagen
In der Föderation Bosnien und Herzegowina bildet insbesondere das Gesetz über die Gesellschaften (Zakon o privrednim društvima FBiH) die zentrale Rechtsgrundlage. Das Gesetz regelt ausdrücklich die Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung und Beendigung von Gesellschaften.
Auch in der Republika Srpska enthält das Gesetz über die Gesellschaften der Republika Srpska (Zakon o privrednim društvima RS) detaillierte Vorschriften über gesellschaftsrechtliche Statusänderungen. Es unterscheidet insbesondere zwischen der Spaltung durch Übertragung auf bestehende Gesellschaften und der Spaltung zur Gründung neuer Gesellschaften.
Für Unternehmen ist daher zunächst zu bestimmen, welche Gesellschaftsrechtsordnung auf die betreffende Gesellschaft Anwendung findet.
2. Was bedeutet Unternehmensspaltung?
Bei einer Unternehmensspaltung wird das Vermögen und werden die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft auf mehrere Rechtsnachfolger übertragen.
Nach dem Gesellschaftsgesetz der Föderation kann eine Gesellschaft ohne Liquidation auf zwei oder mehrere Gesellschaften übertragen werden. Die Rechtsnachfolger übernehmen dabei die übertragenen Vermögenswerte und Verpflichtungen. Die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre der ursprünglichen Gesellschaft erhalten im Gegenzug Anteile oder Aktien an den Nachfolgegesellschaften.
Die Spaltung unterscheidet sich damit von einer gewöhnlichen Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände. Es handelt sich um eine gesellschaftsrechtliche Statusänderung, bei der ein umfassender Übergang von Vermögenswerten und Verpflichtungen stattfindet.
3. Formen der Unternehmensspaltung
Grundsätzlich können zwei zentrale Modelle unterschieden werden.
a) Spaltung zur Gründung neuer Gesellschaften
Bei dieser Variante wird das Vermögen der bisherigen Gesellschaft auf neu gegründete Gesellschaften übertragen.
Die ursprüngliche Gesellschaft kann dadurch vollständig beendet werden, ohne dass ein Liquidationsverfahren durchgeführt wird. Die bisherigen Gesellschafter oder Aktionäre erhalten Anteile an den neu entstandenen Gesellschaften.
b) Spaltung durch Übertragung auf bestehende Gesellschaften
Bei dieser Variante wird das Vermögen auf bereits bestehende Gesellschaften übertragen.
Die übernehmenden Gesellschaften übernehmen die ihnen im Spaltungsplan zugewiesenen Vermögenswerte und Verpflichtungen und geben im Gegenzug Anteile oder Aktien an die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre der sich spaltenden Gesellschaft aus.
Das Recht der Republika Srpska nennt ausdrücklich die beiden Formen „podjela uz pripajanje“ und „podjela uz osnivanje“.
4. Spaltung von Aktiengesellschaften in der Föderation
Für Aktiengesellschaften sieht das Recht der Föderation Bosnien und Herzegowina besondere Regelungen vor.
Nach den gesetzlichen Vorschriften kann sich eine Aktiengesellschaft insbesondere durch Spaltung zur Gründung neuer Gesellschaften oder durch Spaltung mit Übertragung auf bestehende Gesellschaften aufteilen. Die bisherige Gesellschaft kann dabei ohne Durchführung eines Liquidationsverfahrens beendet werden.
Die Hauptversammlung beschließt die Spaltung grundsätzlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit. Nach den geltenden Vorschriften ist für die Entscheidung über die Spaltung eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen stimmberechtigten Aktien vorgesehen.
5. Reorganisationsplan
Ein zentraler Bestandteil des Spaltungsverfahrens ist der Reorganisationsplan (Plan reorganizacije).
Nach dem Gesellschaftsgesetz der Föderation muss der Plan unter anderem Angaben enthalten über:
- die beteiligten Gesellschaften,
- die Nachfolgegesellschaften,
- die Eigentumsrechte der bisherigen Aktionäre oder Gesellschafter,
- die Bewertung und Verteilung des Vermögens,
- die Übertragung der Verbindlichkeiten,
- die Beteiligungsquoten,
- den Zeitpunkt der Gewinnberechtigung,
- die buchhalterische Behandlung der übertragenen Geschäftsvorgänge.
Bei einer Spaltung müssen zusätzliche Angaben aufgenommen werden. Dazu gehören insbesondere das Umtauschverhältnis, die Zuteilung von Aktien oder Anteilen sowie gegebenenfalls Barausgleichszahlungen.
Die Erstellung des Plans gehört deshalb zu den wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Schritten des gesamten Verfahrens.
6. Information der Gesellschafter und Gläubiger
Die Spaltung kann erhebliche Auswirkungen auf die bisherigen Eigentümer und Gläubiger des Unternehmens haben.
In der Föderation müssen die zuständigen Unternehmensorgane den Reorganisationsplan vorbereiten und die Aktionäre beziehungsweise Gesellschafter sowie die Gläubiger grundsätzlich mindestens 30 Tage vor der Beschlussfassung informieren. Die geplante Reorganisation muss außerdem veröffentlicht werden.
Diese Informationspflichten dienen insbesondere dazu, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der geplanten Spaltung zu prüfen.
7. Schutz der Gläubiger
Ein wesentlicher Punkt des Spaltungsrechts ist der Schutz der Gläubiger.
Da bei einer Spaltung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf verschiedene Gesellschaften verteilt werden, muss eindeutig bestimmt werden, welche Gesellschaft für welche Verpflichtungen verantwortlich ist.
Das Gesetz der Föderation sieht vor, dass die Gesellschaften, die Rechtsnachfolger der sich spaltenden Gesellschaft werden, für deren Verpflichtungen entsprechend den gesetzlichen Regeln verantwortlich sein können.
Aus diesem Grund muss der Spaltungsplan die Verteilung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besonders präzise festlegen.
8. Aufteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten
Die konkrete Zuordnung der Vermögenswerte gehört zu den schwierigsten praktischen Fragen einer Unternehmensspaltung.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- Immobilien,
- Maschinen und Produktionsanlagen,
- Bankguthaben,
- Forderungen,
- geistiges Eigentum,
- Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- laufende Verträge,
- Kredite,
- Steuerverbindlichkeiten,
- Arbeitsverhältnisse,
- anhängige Gerichtsverfahren.
Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu späteren Streitigkeiten zwischen den Nachfolgegesellschaften und ihren Gläubigern führen.
Deshalb sollte vor der Spaltung eine detaillierte rechtliche und wirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden.
9. Bilanz und Bewertung
Neben der rechtlichen Dokumentation ist eine ordnungsgemäße finanzielle Bewertung erforderlich.
Die Aufteilung muss nachvollziehbar darstellen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf welche Nachfolgegesellschaft übergehen. Das Gesellschaftsgesetz der Föderation verlangt im Reorganisationsplan unter anderem eine Beschreibung, Bewertung und Verteilung der übertragenen Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie einen entsprechenden Prüfungsbericht.
Eine genaue Bewertung ist insbesondere dann wichtig, wenn unterschiedliche Unternehmensbereiche stark voneinander abweichende Vermögenswerte oder Ertragsaussichten besitzen.
10. Rechte der Gesellschafter und Aktionäre
Die bisherigen Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre erhalten im Rahmen der Spaltung grundsätzlich Beteiligungen an den Nachfolgegesellschaften.
In der Föderation sieht das Gesetz vor, dass die Aktionäre oder Gesellschafter der sich spaltenden Gesellschaft Anteile oder Aktien der Nachfolgegesellschaften erhalten können. Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Barausgleichszahlung möglich, die grundsätzlich 10 % des gesamten Nominalwerts der ausgegebenen Anteile beziehungsweise Aktien nicht überschreiten darf.
Damit soll eine angemessene wirtschaftliche Beteiligung der bisherigen Eigentümer an der neuen Unternehmensstruktur gewährleistet werden.
11. Registrierung der Spaltung
Die Unternehmensspaltung muss anschließend in das zuständige Unternehmensregister eingetragen werden.
Für die Föderation sieht die Verordnung über die Führung des Registers der Wirtschaftssubjekte ausdrücklich vor, dass bei der Registrierung neu entstandener Gesellschaften infolge einer Spaltung insbesondere folgende Unterlagen einzureichen sind:
- der Beschluss der Hauptversammlung über die Spaltung,
- die von der Hauptversammlung genehmigte Teilungsbilanz,
- die Gründungsakte der durch die Spaltung entstandenen Gesellschaften.
Damit erhält die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung auch die erforderliche registerrechtliche Umsetzung.
12. Steuerliche Aspekte
Eine Unternehmensspaltung sollte niemals ausschließlich aus gesellschaftsrechtlicher Sicht betrachtet werden.
Zu prüfen sind insbesondere mögliche Folgen für:
- Körperschaftsteuer,
- Mehrwertsteuer,
- Grunderwerbs- beziehungsweise immobilienbezogene Abgaben,
- Kapitalertragsteuer,
- Buchwertfortführung,
- steuerliche Verlustvorträge,
- konzerninterne Transaktionen.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt unter anderem von der Art der Spaltung, den übertragenen Vermögenswerten und der jeweiligen Entität ab.
Eine frühzeitige steuerrechtliche Prüfung kann deshalb dazu beitragen, unerwartete Steuerbelastungen nach Abschluss der Umstrukturierung zu vermeiden.
13. Arbeitsrechtliche Folgen
Eine Spaltung kann auch Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse haben.
Werden Geschäftsbereiche oder Betriebe auf andere Gesellschaften übertragen, muss geprüft werden, welche Arbeitnehmer künftig welcher Gesellschaft zugeordnet werden und welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen übergehen.
Neben dem Arbeitsrecht können hierbei auch kollektivrechtliche Vereinbarungen und bestehende Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern eine Rolle spielen.
Die arbeitsrechtliche Prüfung sollte daher Bestandteil der gesamten Spaltungsplanung sein.
14. Internationale Unternehmensspaltung
Besondere Schwierigkeiten können entstehen, wenn eine Gesellschaft Vermögen oder Tochtergesellschaften in mehreren Staaten besitzt.
Dann müssen neben dem bosnisch-herzegowinischen Gesellschaftsrecht auch die Rechtsvorschriften der jeweiligen ausländischen Staaten berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise Immobilien, Beteiligungen, Bankkonten oder Vertragsbeziehungen im Ausland.
Auch Fragen des internationalen Steuerrechts und der Anerkennung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen können relevant werden.
Bei grenzüberschreitenden Strukturen ist deshalb eine koordinierte rechtliche und steuerliche Beratung besonders wichtig.
15. Unternehmensspaltung in der Republika Srpska
Auch das Gesellschaftsrecht der Republika Srpska enthält umfassende Regelungen zur Spaltung.
Das dortige Gesellschaftsgesetz unterscheidet insbesondere zwischen der Spaltung durch Übertragung auf bestehende Gesellschaften und der Spaltung zur Gründung neuer Gesellschaften. Es erlaubt außerdem bestimmte kombinierte Formen, bei denen unterschiedliche Gesellschaftsformen an einer Umstrukturierung beteiligt sind.
Unternehmen mit Sitz in der Republika Srpska sollten daher nicht automatisch die für die Föderation geltenden Verfahrensregeln übernehmen.
16. Bedeutung der rechtlichen Beratung
Eine Unternehmensspaltung betrifft gleichzeitig Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls Immobilien- und Vertragsrecht.
Das cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen insbesondere bei:
- der Auswahl der geeigneten Spaltungsstruktur,
- der Erstellung und Prüfung des Reorganisationsplans,
- der Prüfung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,
- der Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse,
- der Registereintragung,
- internationalen Unternehmensstrukturen,
- sowie der Koordination gesellschafts- und steuerrechtlicher Fragen
unterstützen.
Eine frühzeitige rechtliche Planung ist besonders wichtig, wenn mehrere Gesellschaften, ausländische Gesellschafter oder erhebliche Vermögenswerte beteiligt sind.
Fazit
Die Unternehmensspaltung stellt in Bosnien und Herzegowina ein wichtiges Instrument der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung dar. Sowohl die Föderation Bosnien und Herzegowina als auch die Republika Srpska verfügen über detaillierte Vorschriften zur Aufspaltung von Gesellschaften.
Eine Spaltung kann entweder durch Übertragung des Unternehmensvermögens auf bestehende Gesellschaften oder durch die Gründung neuer Gesellschaften erfolgen. Von besonderer Bedeutung sind dabei der Reorganisationsplan, die Bewertung und Verteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten, die Rechte der Gesellschafter und Aktionäre sowie der Schutz der Gläubiger.
Auch die ordnungsgemäße Registrierung ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. Für die Föderation verlangt die Registerregelung unter anderem den Spaltungsbeschluss, die genehmigte Teilungsbilanz und die Gründungsakte der neu entstandenen Gesellschaften.
Da eine Unternehmensspaltung weitreichende gesellschafts-, steuer-, arbeits- und vermögensrechtliche Folgen haben kann, sollte die konkrete Struktur bereits vor der Beschlussfassung umfassend geprüft werden. Das cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen dabei unterstützen, die Spaltung rechtssicher zu planen und die erforderlichen rechtlichen Schritte koordiniert umzusetzen.
