Unternehmensgründung in Frankreich
Unternehmensgründung in Frankreich: Rechtsformen, Verfahren und wichtige rechtliche Aspekte
1. Einleitung
Frankreich zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftsstandorten Europas und bietet ausländischen Unternehmern vielfältige Möglichkeiten für die Gründung und Entwicklung eines Unternehmens. Wer in Frankreich eine geschäftliche Tätigkeit aufnehmen möchte, muss jedoch neben der wirtschaftlichen Planung auch gesellschaftsrechtliche, steuerliche und administrative Anforderungen berücksichtigen.
Die französische Unternehmensgründung wurde in den vergangenen Jahren stark digitalisiert. Seit dem 1. Januar 2023 ist das Guichet unique des formalités des entreprises, das vom französischen Institut für gewerbliches Eigentum INPI betrieben wird, der zentrale Weg für die wesentlichen Unternehmensformalitäten. Seit 2025 gilt das Guichet unique als alleiniger Zugang für diese Formalitäten.
Bei internationalen Gründungsprojekten kann eine fachkundige rechtliche Begleitung sinnvoll sein. cosmos legal Cabinet juridique kann beispielsweise bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, der Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente und der Koordination der notwendigen Gründungsschritte unterstützen.
2. Wahl der geeigneten Rechtsform
Vor der Gründung muss zunächst entschieden werden, welche Rechtsform für das geplante Unternehmen geeignet ist. Das französische Recht kennt verschiedene Gesellschafts- und Unternehmensformen.
Zu den wichtigsten gehören:
- SAS (Société par actions simplifiée),
- SASU (Société par actions simplifiée unipersonnelle),
- SARL (Société à responsabilité limitée),
- EURL (Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée),
- SA (Société anonyme),
- SNC (Société en nom collectif),
- sowie die Entreprise individuelle (EI).
Das INPI stellt für die verschiedenen Unternehmensformen eigene Gründungsverfahren zur Verfügung.
Für internationale Investoren sind insbesondere SAS und SASU interessant, weil diese Gesellschaftsformen eine flexible gesellschaftsrechtliche Gestaltung ermöglichen. Die SARL beziehungsweise EURL kann dagegen für bestimmte kleinere oder stärker personalistisch strukturierte Unternehmen geeignet sein.
3. Einzelunternehmen oder Gesellschaft?
Eine Entreprise individuelle (EI) wird von einer natürlichen Person im eigenen Namen betrieben und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das französische Recht sieht dabei grundsätzlich eine Trennung zwischen dem beruflichen und dem persönlichen Vermögen des Unternehmers vor.
Wer hingegen mit mehreren Gesellschaftern ein Unternehmen aufbauen oder eine eigenständige Gesellschaft für Investitions- und Haftungszwecke schaffen möchte, kann eine Kapital- oder Personengesellschaft wählen.
Die Entscheidung sollte nicht allein aufgrund der Gründungskosten getroffen werden. Vielmehr sind insbesondere Haftung, Besteuerung, Sozialversicherung, Finanzierung, Gewinnverteilung und spätere Expansion zu berücksichtigen.
4. Gesellschaftsvertrag und Unternehmensstruktur
Bei der Gründung einer französischen Gesellschaft müssen die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Unternehmensname,
- Sitz der Gesellschaft,
- Unternehmensgegenstand,
- Höhe und Struktur des Stamm- bzw. Aktienkapitals,
- Gesellschafter,
- Geschäftsführung bzw. Vertretungsorgane,
- Verteilung der Gesellschaftsanteile,
- Regeln zur Entscheidungsfindung.
Bei Kapitalgesellschaften kommt der Satzung eine besondere Bedeutung zu. Sie definiert die interne Organisation und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter beziehungsweise Organe.
Gerade bei mehreren Gesellschaftern sollte zusätzlich geprüft werden, ob eine Gesellschaftervereinbarung (pacte d’associés) sinnvoll ist. Sie kann beispielsweise Regelungen über Übertragungen von Anteilen, Vorkaufsrechte, Entscheidungsmechanismen oder den Austritt eines Gesellschafters enthalten.
5. Geschäftssitz in Frankreich
Für die Gründung einer französischen Gesellschaft ist grundsätzlich ein Unternehmenssitz beziehungsweise eine entsprechende domiciliation erforderlich.
Der Sitz kann je nach Situation beispielsweise in eigenen Geschäftsräumen, gemieteten Räumlichkeiten oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem spezialisierten Domizilierungsanbieter eingerichtet werden.
Die Wahl des Sitzes ist nicht nur für die Unternehmensregistrierung relevant. Sie kann auch Auswirkungen auf Steuerfragen, behördliche Zuständigkeiten und die praktische Organisation des Unternehmens haben.
6. Kapital und Finanzierung
Bei bestimmten französischen Gesellschaftsformen ist ein Gesellschaftskapital vorgesehen. Die konkrete Höhe und die Bedingungen der Kapitaleinlage hängen von der gewählten Rechtsform ab.
Für die Gründung sollten daher frühzeitig die Finanzierung und die Herkunft der Mittel dokumentiert werden. Insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern können Banken zusätzliche Unterlagen zur Identität, wirtschaftlichen Tätigkeit und Herkunft der Gelder verlangen.
Das tatsächlich erforderliche Kapital sollte sich deshalb nicht ausschließlich an einem gesetzlichen Mindestbetrag orientieren. Es sollte vielmehr ausreichend sein, um die ersten betrieblichen Verpflichtungen des Unternehmens zu finanzieren.
7. Registrierung über das französische Guichet unique
Die Unternehmensgründung wird grundsätzlich elektronisch über das Guichet unique des INPI durchgeführt. Das System zentralisiert die wesentlichen Unternehmensformalitäten und übermittelt die Informationen an die zuständigen Stellen.
Bei der Gründung werden unter anderem Informationen zur Unternehmensform, zu den Gesellschaftern, zum Sitz, zur Tätigkeit und zu den gesetzlichen Vertretern eingegeben. Je nach Rechtsform und Tätigkeit müssen außerdem verschiedene Dokumente hochgeladen werden.
Das INPI weist darauf hin, dass die konkreten Nachweise von den im Antrag gemachten Angaben und den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens abhängen.
8. Prüfung und Eintragung des Unternehmens
Nach Einreichung der Gründungsformalitäten wird der Antrag an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet. Nach den Angaben des INPI erhält das Unternehmen zunächst eine vorläufige beziehungsweise vorab zugewiesene SIREN-Nummer. Nach Prüfung und Validierung wird die endgültige Registrierung vorgenommen. Die Informationen werden anschließend im Registre national des entreprises (RNE) erfasst und unter anderem an die französische Steuerverwaltung weitergeleitet.
Sollte der Antrag unvollständig sein oder Unregelmäßigkeiten enthalten, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstand über das elektronische System verfolgen.
9. Steuerliche Registrierung und laufende Pflichten
Mit der Gründung entstehen nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch steuerliche Verpflichtungen. Je nach Tätigkeit und Rechtsform können unter anderem Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (TVA) sowie weitere Abgaben relevant sein.
Auch die Buchführung und die Erstellung beziehungsweise Einreichung bestimmter Jahresabschlüsse müssen berücksichtigt werden. Die konkreten Pflichten hängen von Größe, Rechtsform und Tätigkeit des Unternehmens ab.
Daher sollte bereits vor der Gründung geprüft werden, welches Steuer- und Buchhaltungssystem für das geplante Geschäftsmodell geeignet ist.
10. Unternehmensgründung durch ausländische Unternehmer
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Frankreich unternehmerisch tätig werden. Für Personen aus Drittstaaten muss allerdings zusätzlich das französische Aufenthaltsrecht berücksichtigt werden.
Wer nicht nur eine Gesellschaft in Frankreich gründen, sondern selbst dauerhaft in Frankreich leben und dort arbeiten möchte, benötigt gegebenenfalls einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Die bloße Gründung einer französischen Gesellschaft bedeutet daher nicht automatisch, dass der Gründer ein uneingeschränktes Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Frankreich erhält.
Für internationale Gründer sollten Gesellschaftsrecht, Einwanderungsrecht und gegebenenfalls Steuerrecht deshalb gemeinsam betrachtet werden.
11. Regulierte Tätigkeiten
Nicht jede Tätigkeit kann ohne zusätzliche Voraussetzungen aufgenommen werden. Bestimmte Berufe und wirtschaftliche Aktivitäten sind in Frankreich reglementiert und können besondere Qualifikationen, Genehmigungen oder berufliche Voraussetzungen erfordern.
Das INPI empfiehlt ausdrücklich, vor der Gründung zu prüfen, ob die geplante Tätigkeit einer besonderen Regulierung unterliegt und ob die erforderlichen Qualifikationen oder Genehmigungen vorhanden sind.
Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen, bestimmten Handwerksberufen, Finanzdienstleistungen und anderen regulierten Bereichen von Bedeutung.
12. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich kann für ausländische Investoren mit zusätzlichen rechtlichen und administrativen Herausforderungen verbunden sein. Neben der Wahl der Rechtsform müssen unter anderem Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Kapitalstruktur, Steuerfragen, Aufenthaltsstatus und gegebenenfalls Genehmigungen berücksichtigt werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei einer internationalen Unternehmensgründung insbesondere bei der rechtlichen Strukturierung, der Prüfung der geeigneten Gesellschaftsform, der Vorbereitung von Gründungsunterlagen und der Koordination verschiedener rechtlicher Anforderungen unterstützen.
Das INPI weist ebenfalls darauf hin, dass Unternehmer bei Formalitäten professionelle Unterstützung beispielsweise durch spezialisierte Formalisten, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare in Anspruch nehmen können.
13. Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist heute weitgehend digital organisiert und erfolgt über das zentrale Guichet unique des INPI. Vor der eigentlichen Registrierung müssen jedoch wichtige Entscheidungen über Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz, Kapital, Geschäftsführung und steuerliche Struktur getroffen werden.
Für ausländische Unternehmer ist insbesondere die Verbindung zwischen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht von Bedeutung. Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, spätere Änderungen, Verzögerungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bei komplexeren internationalen Gründungsprojekten kann cosmos legal Cabinet juridique eine geeignete rechtliche Anlaufstelle für die strukturierte Vorbereitung und Begleitung des Gründungsprozesses sein.
