Unternehmensfusion in Österreich
Unternehmensfusion in Österreich – Rechtliche Voraussetzungen, Verfahren und steuerliche Aspekte
1. Einleitung
Die Unternehmensfusion beziehungsweise Verschmelzung ist ein bedeutendes Instrument des österreichischen Gesellschaftsrechts. Durch eine Verschmelzung können Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten zusammenführen, Konzernstrukturen vereinfachen, Kosten reduzieren oder ihre Marktposition stärken.
Das österreichische Recht ermöglicht insbesondere die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Dabei kann das Vermögen einer oder mehrerer Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Gesellschaft übertragen werden. Die übertragenden Gesellschaften können anschließend ohne Liquidation erlöschen.
Für GmbHs ist die Verschmelzung insbesondere in den §§ 96 ff. GmbHG geregelt; ergänzend werden bestimmte aktienrechtliche Vorschriften herangezogen. § 96 GmbHG unterscheidet zwischen der Verschmelzung durch Aufnahme und der Verschmelzung durch Neugründung.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Gesellschafter und Investoren bei der rechtlichen Planung und Durchführung von Unternehmensfusionen in Österreich begleiten.
2. Was ist eine Verschmelzung?
Bei einer Verschmelzung werden die Vermögen einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine andere Gesellschaft übertragen. Charakteristisch ist dabei die Gesamtrechtsnachfolge.
Das bedeutet, dass nicht jeder einzelne Vermögensgegenstand und jedes einzelne Rechtsverhältnis separat übertragen werden muss. Vielmehr gehen die vom Verschmelzungsvorgang erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten grundsätzlich kraft Gesetzes auf die übernehmende beziehungsweise neu gegründete Gesellschaft über.
Für eine GmbH sieht § 96 GmbHG zwei grundlegende Varianten vor:
- Verschmelzung durch Aufnahme und
- Verschmelzung durch Neugründung.
Diese Unterscheidung ist für die praktische Gestaltung einer Fusion von zentraler Bedeutung.
3. Verschmelzung durch Aufnahme
Bei der Verschmelzung durch Aufnahme wird das Vermögen einer oder mehrerer übertragender Gesellschaften auf eine bereits bestehende Gesellschaft übertragen.
Die übertragenden Gesellschaften werden dabei grundsätzlich ohne Abwicklung beendet. Die übernehmende Gesellschaft besteht hingegen fort und übernimmt die entsprechenden Vermögenswerte und Verpflichtungen.
Als Gegenleistung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft grundsätzlich Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft.
Diese Form eignet sich insbesondere für Konzernstrukturen, bei denen beispielsweise eine Tochtergesellschaft in eine bestehende Mutter- oder Schwestergesellschaft integriert werden soll.
4. Verschmelzung durch Neugründung
Eine weitere Möglichkeit ist die Verschmelzung durch Neugründung.
Dabei werden die Vermögen von zwei oder mehreren Gesellschaften auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die bisherigen Gesellschaften gehen im Rahmen des Verschmelzungsvorgangs unter, während die neue Gesellschaft deren Vermögen übernimmt.
Auch bei dieser Variante erhalten die bisherigen Gesellschafter grundsätzlich Geschäftsanteile an der neu gegründeten Gesellschaft. Die gesetzlichen Regelungen für GmbHs sehen diese Form ausdrücklich vor.
Die Neugründung kann insbesondere dann interessant sein, wenn die bisherigen Gesellschaften nicht einfach in einer bestehenden Gesellschaft aufgehen sollen, sondern eine vollständig neue Unternehmensstruktur geschaffen werden soll.
5. Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung
Eine Fusion sollte umfassend vorbereitet werden. Zu Beginn müssen insbesondere die beteiligten Gesellschaften, ihre Beteiligungsverhältnisse und die wirtschaftlichen Ziele der Transaktion analysiert werden.
Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu klären:
- Welche Gesellschaft übernimmt das Vermögen?
- Welche Gesellschaften sollen beendet werden?
- Welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen?
- Wie werden die Geschäftsanteile der Gesellschafter verteilt?
- Wie werden bestehende Kredite und Verträge behandelt?
- Gibt es Zustimmungserfordernisse von Gesellschaftern oder Vertragspartnern?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen?
Bei einer komplexen Unternehmensstruktur sollte vor der eigentlichen Durchführung eine umfassende Legal Due Diligence durchgeführt werden.
6. Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsunterlagen
Ein zentraler Bestandteil einer Verschmelzung ist die rechtlich vorgeschriebene Dokumentation des Vorhabens.
Je nach Art der Fusion müssen insbesondere die beteiligten Gesellschaften, das Umtauschverhältnis, die Beteiligungsrechte sowie die Einzelheiten der Vermögensübertragung geregelt werden.
Bei einer GmbH verweist § 96 GmbHG hinsichtlich verschiedener Einzelheiten auf die aktienrechtlichen Vorschriften der §§ 220 bis 233 AktG, soweit das GmbHG keine abweichenden Bestimmungen enthält.
Die Dokumente müssen daher sorgfältig erstellt und auf die konkrete Unternehmensstruktur abgestimmt werden.
7. Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse
Eine Fusion kann die Eigentums- und Kontrollstruktur eines Unternehmens erheblich verändern.
Deshalb ist das Umtauschverhältnis der Gesellschaftsanteile von besonderer Bedeutung. Es bestimmt, welche Beteiligung die bisherigen Gesellschafter nach der Fusion an der übernehmenden oder neu gegründeten Gesellschaft erhalten.
Bei der Festlegung müssen insbesondere die wirtschaftlichen Werte der beteiligten Unternehmen berücksichtigt werden.
Für Gesellschafter kann die Fusion daher sowohl wirtschaftliche Chancen als auch erhebliche Veränderungen ihrer bisherigen Einflussmöglichkeiten mit sich bringen.
8. Schutz der Gläubiger
Eine Unternehmensfusion kann auch die Interessen von Gläubigern berühren. Deshalb enthält das österreichische Umgründungsrecht Schutzmechanismen für Gläubiger.
Die Übertragung des Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass die übernehmende Gesellschaft grundsätzlich auch mit den entsprechenden Verpflichtungen konfrontiert wird.
Vor einer Fusion sollte daher eine umfassende Prüfung der bestehenden Verbindlichkeiten durchgeführt werden. Besonders relevant sind:
- Bankdarlehen,
- Bürgschaften und Garantien,
- Lieferantenverbindlichkeiten,
- Leasingverträge,
- langfristige Kundenverträge,
- Steuerverbindlichkeiten,
- anhängige Gerichtsverfahren.
Auch mögliche Haftungsrisiken aus früheren Geschäftsvorgängen sollten berücksichtigt werden.
9. Firmenbuch und Wirksamkeit
Das Firmenbuch spielt bei der Durchführung einer österreichischen Unternehmensfusion eine zentrale Rolle.
Die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Dokumente müssen beim zuständigen Firmenbuchgericht eingereicht werden. Die Eintragung der Verschmelzung hat wesentliche Bedeutung für deren rechtliche Wirksamkeit.
Daher sollte bereits vor der Einreichung geprüft werden, ob sämtliche notwendigen Beschlüsse, Verträge, Berichte und sonstigen Unterlagen vollständig und formgerecht vorliegen.
Fehler in der Dokumentation können zu Verzögerungen führen und bei komplexen Transaktionen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
10. Steuerliche Behandlung der Fusion
Neben dem Gesellschaftsrecht ist die steuerliche Behandlung einer Fusion von besonderer Bedeutung.
Das österreichische Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) enthält spezielle Regelungen für Verschmelzungen. § 1 UmgrStG erfasst unter anderem Verschmelzungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften sowie bestimmte grenzüberschreitende Verschmelzungen.
Eine steuerlich begünstigte Behandlung ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Insbesondere darf das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter stiller Reserven und eines allfälligen Firmenwerts nicht unzulässig eingeschränkt werden.
Eine Fusion sollte daher niemals ausschließlich gesellschaftsrechtlich betrachtet werden. Bereits in der Planungsphase ist eine steuerliche Analyse erforderlich.
11. Stille Reserven und steuerliche Risiken
Bei einer Unternehmensfusion können Vermögenswerte einen höheren tatsächlichen wirtschaftlichen Wert besitzen als ihren steuerlichen Buchwert.
Die Differenz kann sogenannte stille Reserven darstellen. Ohne Anwendung besonderer umgründungssteuerrechtlicher Regelungen könnten bestimmte Umstrukturierungen steuerliche Folgen auslösen.
Das UmgrStG soll unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen ermöglichen, Umgründungen steuerlich strukturiert und grundsätzlich ohne sofortige vollständige Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven durchzuführen. Entscheidend ist jedoch immer, ob die konkrete Transaktion die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt.
Deshalb sollten Steuerberater und Rechtsberater bereits vor Abschluss des Verschmelzungsvertrags in die Planung einbezogen werden.
12. Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Eine Fusion kann erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben.
Wenn Unternehmen zusammengeführt werden, müssen insbesondere bestehende Arbeitsverhältnisse, Betriebsvereinbarungen, kollektivvertragliche Regelungen und betriebliche Strukturen geprüft werden.
Je nach konkreter Gestaltung können außerdem Fragen des Betriebsübergangs, der Arbeitnehmervertretung und bestehender Pensions- oder Abfertigungsansprüche entstehen.
Bei größeren Unternehmensfusionen ist deshalb eine arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfung besonders wichtig.
13. Verträge und laufende Geschäftsbeziehungen
Ein weiterer wichtiger Bereich sind die bestehenden Verträge der beteiligten Unternehmen.
Grundsätzlich ist aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen von der Verschmelzung erfasst. Trotzdem sollten einzelne Verträge darauf geprüft werden, ob sie besondere Regelungen für Umstrukturierungen, Kontrollwechsel oder Verschmelzungen enthalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen:
- Kreditverträge,
- Lizenzverträge,
- Miet- und Pachtverträge,
- Franchisevereinbarungen,
- Lieferverträge,
- Joint-Venture-Verträge,
- Versicherungsverträge,
- Konzessions- und Genehmigungsfragen.
Eine frühzeitige Vertragsprüfung kann verhindern, dass die Fusion unerwartete rechtliche oder wirtschaftliche Konsequenzen auslöst.
14. Grenzüberschreitende Fusionen
Unternehmen mit Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können auch grenzüberschreitende Verschmelzungen durchführen.
Hier treffen österreichisches Gesellschaftsrecht, europäisches Gesellschaftsrecht und das Recht des jeweiligen anderen Mitgliedstaates aufeinander. Neben der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit müssen insbesondere steuerliche, arbeitsrechtliche und registerrechtliche Aspekte geprüft werden.
Das österreichische UmgrStG erfasst ausdrücklich auch bestimmte Verschmelzungen ausländischer Körperschaften auf Grundlage vergleichbarer ausländischer Vorschriften.
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist deshalb eine Koordination der Rechtsberater in den betroffenen Staaten besonders wichtig.
15. Vorteile einer Unternehmensfusion
Eine gut geplante Fusion kann verschiedene wirtschaftliche Vorteile bieten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Vereinfachung von Konzernstrukturen,
- Reduzierung administrativer Kosten,
- Zusammenführung von Know-how,
- bessere Nutzung vorhandener Ressourcen,
- Stärkung der Marktposition,
- Vereinfachung von Beteiligungsstrukturen,
- effizientere Finanzierung,
- Vorbereitung einer internationalen Expansion.
Die wirtschaftlichen Vorteile müssen jedoch gegen mögliche steuerliche, gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Risiken abgewogen werden.
16. Typische Risiken einer Fusion
Eine Unternehmensfusion kann auch erhebliche Risiken mit sich bringen.
Besonders relevant sind:
- unbekannte Verbindlichkeiten,
- steuerliche Altlasten,
- laufende Gerichtsverfahren,
- unterschiedliche Gesellschafterinteressen,
- unklare Eigentumsverhältnisse,
- arbeitsrechtliche Konflikte,
- Probleme bei Genehmigungen,
- Verletzungen von Finanzierungsbedingungen,
- kartellrechtliche Fragen.
Eine Due Diligence vor der Fusion ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer professionellen Transaktionsplanung.
17. Rolle der rechtlichen Beratung
Die Durchführung einer Fusion erfordert die Koordination verschiedener Rechtsgebiete.
Eine umfassende rechtliche Beratung kann insbesondere folgende Bereiche abdecken:
- Gesellschaftsrecht,
- Umgründungsrecht,
- Steuerrecht,
- Arbeitsrecht,
- Vertragsrecht,
- Wettbewerbs- und Kartellrecht,
- internationales Privatrecht,
- Firmenbuchrecht.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Gesellschafter bei der Vorbereitung von Verschmelzungen, bei der Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen.
18. Fazit
Die Unternehmensfusion in Österreich ist ein leistungsfähiges Instrument zur gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Neuordnung von Unternehmen. Bei einer Verschmelzung kann das Vermögen einer oder mehrerer Gesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft übertragen werden. Für GmbHs sieht § 96 GmbHG ausdrücklich die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neugründung vor.
Neben den gesellschaftsrechtlichen Anforderungen sind insbesondere die Interessen der Gesellschafter und Gläubiger, bestehende Vertragsverhältnisse sowie arbeitsrechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Auch die steuerliche Planung ist von zentraler Bedeutung. Das österreichische Umgründungssteuergesetz enthält besondere Regelungen für Verschmelzungen und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine steuerlich begünstigte Umstrukturierung ermöglichen.
Bei internationalen Fusionen kommen zusätzliche europäische und ausländische Rechtsvorschriften hinzu. Eine sorgfältige Vorbereitung, rechtliche Due Diligence und steuerliche Prüfung sind deshalb entscheidend, um die Fusion rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Planung, rechtlichen Strukturierung und Umsetzung von Unternehmensfusionen in Österreich sowie bei grenzüberschreitenden Umgründungen begleiten.
