UNTERNEHMENSFUSION IN BELGIEN

Ana Sayfa /Makaleler /UNTERNEHMENSFUSION IN BELGIEN
13.08.2026 Hukuk

UNTERNEHMENSFUSION IN BELGIEN

UNTERNEHMENSFUSION IN BELGIEN: VORAUSSETZUNGEN, VERFAHREN UND RECHTLICHE FOLGEN

EINLEITUNG

Die Fusion von Unternehmen ist in Belgien ein wichtiges Instrument zur gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Neuorganisation. Durch eine Fusion können zwei oder mehrere Gesellschaften zu einer einzigen Unternehmensstruktur zusammengeführt werden. Dies kann beispielsweise der Vereinfachung einer Unternehmensgruppe, der Zusammenführung von Geschäftsbereichen oder einer strategischen Expansion dienen.

Die maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen befinden sich insbesondere im belgischen Code des sociétés et des associations (CSA) beziehungsweise Code van vennootschappen en verenigingen. Der heutige Gesellschafts- und Vereinigungsrechtskodex gilt für neu gegründete Gesellschaften seit dem 1. Mai 2019 und wurde anschließend auf bestehende Gesellschaften angewendet. (Adalet Belçika)

WAS IST EINE UNTERNEHMENSFUSION?

Bei einer Fusion werden zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammengeführt. Dabei werden grundsätzlich nicht nur einzelne Vermögenswerte, sondern das gesamte Vermögen einschließlich der damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen nach den gesetzlichen Regeln übertragen.

Das belgische Unternehmensregister unterscheidet insbesondere zwischen zwei grundlegenden Formen:

  • Fusion durch Aufnahme: Eine bestehende Gesellschaft übernimmt eine oder mehrere andere Gesellschaften.
  • Fusion durch Gründung einer neuen Gesellschaft: Mehrere Gesellschaften werden zusammengeführt und bilden eine neue Gesellschaft.

Bei einer Fusion durch Aufnahme gilt vereinfacht: A + B = A. Die übernehmende Gesellschaft bleibt bestehen, während die übertragende Gesellschaft ohne Liquidation aufgelöst wird. Bei der Neugründung werden die beteiligten Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft C zusammengeführt. (Economie)

WARUM ENTSCHEIDEN SICH UNTERNEHMEN FÜR EINE FUSION?

Eine Fusion kann aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein. Zu den häufigsten Zielen gehören:

  • Zusammenführung ähnlicher Geschäftsbereiche,
  • Reduzierung von Verwaltungs- und Betriebskosten,
  • Vereinfachung von Unternehmensstrukturen,
  • Erweiterung des Kunden- und Vertriebsnetzes,
  • Stärkung der Marktposition,
  • Zusammenführung von Know-how und Technologien,
  • Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge,
  • Neuordnung einer internationalen Unternehmensgruppe.

Bei grenzüberschreitenden Unternehmensgruppen kann eine Fusion außerdem dazu dienen, die gesellschaftsrechtliche Struktur effizienter zu gestalten.

VORBEREITUNG DER FUSION

Vor der Durchführung einer Fusion müssen die beteiligten Unternehmen eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Prüfung durchführen.

Besonders wichtig sind dabei:

  • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
  • bestehende Verträge,
  • Beteiligungen,
  • Immobilien,
  • Bank- und Finanzierungsverhältnisse,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • steuerliche Verpflichtungen,
  • anhängige Gerichtsverfahren,
  • geistiges Eigentum,
  • behördliche Genehmigungen und Lizenzen.

Eine solche Prüfung wird häufig als Due Diligence bezeichnet. Sie soll mögliche rechtliche, finanzielle und steuerliche Risiken aufdecken, bevor die Fusion endgültig beschlossen wird.

FUSIONSPLAN UND GESELLSCHAFTSRECHTLICHE DOKUMENTATION

Die Fusion muss anhand der belgischen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben vorbereitet und dokumentiert werden. Dabei werden unter anderem die beteiligten Gesellschaften, die geplante Struktur, die Übertragung des Vermögens und die Auswirkungen auf die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre berücksichtigt.

Das belgische Gesellschaftsrecht enthält spezielle Vorschriften über Fusionen und andere Formen der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung. Der offizielle Gesetzestext regelt unter anderem die rechtlichen und buchhalterischen Auswirkungen solcher Transaktionen. (Adalet Belçika)

Bei einer komplexen Fusion ist deshalb eine genaue Abstimmung zwischen Geschäftsführung, Gesellschaftern, Notar, Wirtschaftsprüfern und Rechtsberatern besonders wichtig.

BEDEUTUNG DER GESELLSCHAFTER UND AKTIONÄRE

Eine Fusion kann die Eigentums- und Kontrollstruktur eines Unternehmens erheblich verändern. Daher müssen die Rechte der Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre berücksichtigt werden.

Je nach Struktur der Transaktion können insbesondere folgende Fragen relevant sein:

  • Wie werden die Beteiligungen nach der Fusion verteilt?
  • Welches Umtauschverhältnis gilt für die Anteile?
  • Welche Stimmrechte bestehen nach der Fusion?
  • Welche Auswirkungen entstehen für Minderheitsgesellschafter?
  • Wie wird der Wert der beteiligten Unternehmen bestimmt?

Das belgische Gesellschaftsrecht ermöglicht bei bestimmten Gesellschaftsformen flexible Gestaltungen der Stimm- und Aktienrechte. Dies kann bei größeren Fusionen eine wichtige Rolle spielen. (Adalet Belçika)

ÜBERTRAGUNG VON VERMÖGEN UND VERBINDLICHKEITEN

Eine Besonderheit der gesetzlichen Fusion besteht darin, dass die Übertragung grundsätzlich umfassender ist als bei einem gewöhnlichen Verkauf einzelner Vermögensgegenstände.

Bei einer Fusion können Rechte und Verpflichtungen der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende beziehungsweise neu gegründete Gesellschaft übergehen. Die belgische Föderale Wirtschaftsbehörde beschreibt die Fusion ausdrücklich als eine Transaktion, bei der das gesamte Vermögen einschließlich Rechten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Auflösung ohne Liquidation übertragen wird. (Economie)

Bei besonderen Verträgen, behördlichen Genehmigungen oder regulierten Tätigkeiten muss jedoch jeweils geprüft werden, ob zusätzliche Voraussetzungen bestehen.

ARBEITSRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN

Bei einer Unternehmensfusion müssen auch die Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Zusammenführung zweier Unternehmen kann Auswirkungen auf Arbeitsverträge, betriebliche Strukturen, Sozialleistungen und die Organisation der Beschäftigten haben.

Insbesondere bei einer Fusion größerer Unternehmen sollte deshalb bereits während der Planungsphase geprüft werden, welche arbeitsrechtlichen Informations- und Konsultationspflichten bestehen.

Die arbeitsrechtliche Prüfung ist besonders wichtig, wenn die beteiligten Unternehmen Niederlassungen oder Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern haben.

STEUERLICHE ASPEKTE DER FUSION

Neben dem Gesellschaftsrecht spielt die steuerliche Behandlung eine zentrale Rolle.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Körperschaftsteuer,
  • Mehrwertsteuer,
  • steuerliche Behandlung von Immobilien,
  • Beteiligungen und Kapitalgewinne,
  • Verlustvorträge,
  • latente Steuerpositionen,
  • grenzüberschreitende Steuerpflichten.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Unternehmensumstrukturierungen steuerlich begünstigt behandelt werden. Eine steuerneutrale Behandlung ist jedoch nicht automatisch gegeben. Die konkrete Transaktionsstruktur muss daher vor Durchführung der Fusion steuerlich analysiert werden.

INTERNATIONALE FUSIONEN

Besonders komplex können Fusionen sein, an denen Unternehmen aus verschiedenen Staaten beteiligt sind.

Beispielsweise kann eine Fusion zwischen einer belgischen und einer türkischen Gesellschaft Fragen des belgischen und türkischen Gesellschaftsrechts sowie des internationalen Steuerrechts aufwerfen.

Zusätzlich können folgende Aspekte relevant werden:

  • grenzüberschreitende Vermögenswerte,
  • ausländische Tochtergesellschaften,
  • Immobilien im Ausland,
  • internationale Arbeitsverhältnisse,
  • ausländische Gläubiger,
  • unterschiedliche Rechnungslegungsstandards,
  • Genehmigungen und Lizenzen.

Bei solchen Transaktionen sollte daher nicht nur die belgische Gesellschaftsstruktur, sondern die gesamte internationale Unternehmensgruppe betrachtet werden.

EINTRAGUNG UND VERÖFFENTLICHUNG

Nach der gesellschaftsrechtlichen Durchführung müssen die erforderlichen Änderungen ordnungsgemäß registriert und veröffentlicht werden.

Belgische Unternehmen unterliegen unter anderem den Anforderungen der Banque-Carrefour des Entreprises (BCE/KBO). Wesentliche Unternehmensdaten werden dort zentral erfasst. Das belgische Justizministerium weist außerdem darauf hin, dass Unternehmen bestimmte gesellschaftsrechtliche Änderungen bei den zuständigen Stellen hinterlegen müssen. (Adalet Belçika)

Je nach Art der Fusion können außerdem Veröffentlichungen im Moniteur belge / Belgisch Staatsblad erforderlich sein.

NOTARIELLE BETEILIGUNG

Bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Deshalb muss bereits zu Beginn des Fusionsprozesses geprüft werden, welche Formvorschriften für die beteiligten Gesellschaften gelten.

Auch wenn Immobilien oder bestimmte andere rechtlich besonders geschützte Vermögenswerte übertragen werden, können zusätzliche notarielle Formalitäten erforderlich sein.

Die belgischen Behörden sehen bei zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen eine formelle Dokumentation und gegebenenfalls die Beteiligung eines Notars vor. Für Gesellschaftsgründungen beispielsweise müssen die Gründungsurkunde und Satzung vor der Eintragung entsprechend erstellt und hinterlegt werden. (Economie)

FUSION ODER UNTERNEHMENSKAUF?

Eine Fusion sollte nicht mit einem gewöhnlichen Unternehmenskauf oder Aktienkauf gleichgesetzt werden.

Bei einem Aktienkauf werden grundsätzlich die Anteile an einer Gesellschaft übertragen, während die Gesellschaft selbst bestehen bleibt. Bei einer gesetzlichen Fusion werden dagegen Gesellschaften gesellschaftsrechtlich zusammengeführt und Vermögen und Verpflichtungen nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln übertragen.

Die belgische Föderale Wirtschaftsbehörde weist ebenfalls darauf hin, dass ein bloßer Verkauf von Geschäftsaktivitäten oder Aktien nicht automatisch als Fusion oder Spaltung im gesellschaftsrechtlichen Sinne gilt. (Economie)

COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE BEI UNTERNEHMENSFUSIONEN

Eine Unternehmensfusion erfordert eine sorgfältige Abstimmung von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht und gegebenenfalls Arbeits- und Immobilienrecht.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung von Fusionen in Belgien unterstützen. Dazu können insbesondere die Analyse der bestehenden Gesellschaftsstruktur, die Prüfung der Fusionsplanung, die Bewertung rechtlicher Risiken sowie die Vorbereitung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Unterlagen gehören.

Bei grenzüberschreitenden Fusionen kann zusätzlich geprüft werden, welche Auswirkungen die Transaktion auf ausländische Tochtergesellschaften, Beteiligungen, Verträge, Arbeitnehmer und Vermögenswerte hat.

Gerade bei einer Fusion zwischen Unternehmen mit Sitz in Belgien und der Türkei ist eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung besonders wichtig, da mehrere Rechtsordnungen miteinander koordiniert werden müssen.

FAZIT

Die Unternehmensfusion in Belgien ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Zusammenführung von Gesellschaften. Sie kann entweder durch Aufnahme einer Gesellschaft durch eine andere bestehende Gesellschaft oder durch die Gründung einer neuen Gesellschaft erfolgen. Bei einer gesetzlichen Fusion werden grundsätzlich auch Rechte und Verpflichtungen im Rahmen der vorgesehenen Gesamtrechtsnachfolge übertragen. (Economie)

Eine erfolgreiche Fusion setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Neben dem Fusionsplan müssen insbesondere die Interessen der Gesellschafter, Arbeitnehmer und Gläubiger sowie steuerliche und vertragliche Auswirkungen berücksichtigt werden.

Bei internationalen Fusionen steigt die Komplexität zusätzlich, da neben dem belgischen Recht auch ausländisches Gesellschafts- und Steuerrecht berücksichtigt werden kann.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der Planung und rechtlichen Begleitung von Unternehmensfusionen in Belgien sowie bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützend zur Seite stehen.

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