Todesfall in Finnland
Todesfall in Finnland: Rechtliche Verfahren, Nachlass, Erbschaft und steuerliche Pflichten
Ein Todesfall in Finnland führt neben der persönlichen Trauer zu einer Reihe rechtlicher, administrativer und steuerlicher Aufgaben. Besonders wichtig sind die Feststellung des Nachlasses, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die Regelung von Schulden und Vermögenswerten sowie gegebenenfalls die Erbschaftsteuer. Bei internationalen Familien können zusätzlich Fragen des internationalen Erbrechts und der grenzüberschreitenden Besteuerung entstehen.
1. Rechtliche Folgen eines Todesfalls
Mit dem Tod einer Person entsteht in Finnland ein sogenannter death estate (kuolinpesä). Dieser umfasst grundsätzlich das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Zu den Beteiligten des Nachlasses gehören insbesondere die Erben, bestimmte Vermächtnisnehmer und – bis zur Aufteilung des ehelichen Vermögens – der überlebende Ehegatte.
Der Nachlass wird grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet. Deshalb sollten wichtige Entscheidungen über Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere oder andere bedeutende Vermögenswerte sorgfältig dokumentiert werden.
2. Das Nachlassverzeichnis (Perunkirjoitus)
Ein besonders wichtiger Schritt ist die Erstellung des finnischen Nachlassverzeichnisses (estate inventory deed). Darin werden die Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen sowie die Erben und sonstigen relevanten Beteiligten aufgeführt.
Die Nachlassinventur muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Tod durchgeführt werden. Das erstellte Dokument muss anschließend innerhalb eines Monats nach der Nachlassinventur bei der finnischen Steuerverwaltung eingehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung der Frist beantragt werden.
Das Nachlassverzeichnis ist nicht nur für die Erbschaftsteuer relevant. Es wird beispielsweise auch von Banken und anderen Behörden benötigt, um die Angelegenheiten des Nachlasses abzuwickeln.
3. Ermittlung der Erben
Wenn kein Testament vorhanden ist, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge Finnlands. Vorrangig erben die Kinder des Verstorbenen; sind diese bereits verstorben, können deren Nachkommen an ihre Stelle treten.
Der überlebende Ehegatte hat eine besondere rechtliche Stellung. Wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, kann der Ehegatte gesetzlicher Erbe sein. Die konkrete Vermögensaufteilung kann außerdem durch eheliches Güterrecht und ein bestehendes Eheabkommen beeinflusst werden.
Bei unverheirateten Lebenspartnern ist die Situation anders: Ein Lebenspartner wird nicht allein aufgrund des Zusammenlebens automatisch Erbe. Eine testamentarische Regelung kann daher von erheblicher Bedeutung sein.
4. Bewertung des Nachlassvermögens
Für steuerliche Zwecke müssen die Vermögenswerte grundsätzlich anhand ihres wahrscheinlichen Marktwertes am Todestag bewertet werden. Dies betrifft beispielsweise Immobilien, Wohnungen, Wertpapiere, Beteiligungen und andere wertvolle Gegenstände.
Bei Immobilien kann beispielsweise eine aktuelle Maklereinschätzung oder ein Vergleich mit ähnlichen Verkäufen als Grundlage dienen. Der steuerliche Wert einer Immobilie ist nicht automatisch identisch mit ihrem tatsächlichen Marktwert.
Eine korrekte Bewertung ist besonders wichtig, weil sie die Grundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Nachlasses und damit der Erbschaftsteuer bilden kann.
5. Erbschaftsteuer in Finnland
Finnland erhebt grundsätzlich eine Erbschaftsteuer auf bestimmte geerbte Vermögenswerte. Seit dem 1. Januar 2026 gilt grundsätzlich: Liegt der persönliche Erbanteil unter 30.000 Euro, fällt keine Erbschaftsteuer an. Ab einem steuerpflichtigen Erbanteil von 30.000 Euro wird die Steuer nach den geltenden Steuertabellen berechnet.
Die Höhe der Steuer hängt unter anderem vom Wert der Erbschaft und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Für bestimmte nahe Angehörige gelten günstigere Steuersätze als für entferntere Erben oder andere Begünstigte.
6. Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen
Nicht nur Vermögenswerte, sondern auch die Schulden des Verstorbenen müssen ermittelt und im Nachlassverzeichnis berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Darlehen, Kreditkartenschulden, offene Rechnungen oder Steuerschulden gehören. Auch bestimmte nach dem Tod entstandene Verpflichtungen können zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören.
Die finnische Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die Nachlassbeteiligten dafür sorgen müssen, dass die steuerlichen Verpflichtungen des Verstorbenen und des Nachlasses ordnungsgemäß erfüllt werden. Eine voreilige Verteilung des Nachlasses kann deshalb problematisch sein, wenn noch offene Schulden bestehen.
7. Aufteilung des Nachlasses
Nach Abschluss des Nachlassverzeichnisses und – soweit erforderlich – der Aufteilung des ehelichen Vermögens kann der Nachlass unter den Erben verteilt werden. Eine vorherige Entscheidung der Steuerverwaltung über die Erbschaftsteuer muss grundsätzlich nicht abgewartet werden.
Die Erben können beispielsweise Geld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände entsprechend ihren Erbanteilen erhalten. Die Aufteilung sollte durch entsprechende Dokumente nachvollziehbar festgehalten werden.
Nach der vollständigen Verteilung des Nachlasses und der entsprechenden Meldung an die Steuerverwaltung kann der Nachlass grundsätzlich beendet werden.
8. Internationale Todesfälle und ausländische Erben
Besondere Schwierigkeiten können entstehen, wenn der Verstorbene finnischer Staatsbürger war, im Ausland lebte oder Erben in verschiedenen Ländern wohnen. Dann können sowohl finnisches als auch ausländisches Erbrecht sowie Doppelbesteuerungsfragen relevant sein.
Dies gilt insbesondere bei:
- Immobilien in mehreren Ländern,
- Bankkonten im Ausland,
- ausländischen Unternehmen oder Beteiligungen,
- Erben mit unterschiedlichem Wohnsitz,
- Testamenten nach ausländischem Recht,
- internationaler Erbschaftsteuer.
In solchen Fällen sollte nicht allein anhand des finnischen Rechts entschieden werden. Eine Prüfung der internationalen Rechtslage kann notwendig sein.
9. Immobilien und andere Nachlassgegenstände
Wenn der Nachlass eine finnische Immobilie besitzt, können auch nach dem Tod laufende steuerliche und administrative Verpflichtungen bestehen. Beispielsweise kann der Nachlass weiterhin für die entsprechende Immobiliensteuer verantwortlich sein. Erzielt der Nachlass Mieteinnahmen oder verkauft er Vermögenswerte, können ebenfalls steuerliche Folgen entstehen.
Bei einem Verkauf von Nachlassvermögen muss der Vorgang gegenüber der finnischen Steuerverwaltung entsprechend berücksichtigt werden. Auch mögliche Veräußerungsgewinne können steuerliche Auswirkungen haben.
10. Rechtliche Unterstützung durch Cosmos Legal Cabinet juridique
Die Abwicklung eines Todesfalls kann insbesondere bei internationalen Familien oder umfangreichen Vermögenswerten sehr komplex sein. Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Strukturierung eines Nachlasses, der Prüfung von Testamenten, der Vorbereitung von Nachlassunterlagen sowie bei grenzüberschreitenden erbrechtlichen und steuerlichen Fragen unterstützen.
Eine professionelle Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Immobilien, Unternehmen oder Bankvermögen in mehreren Staaten vorhanden sind oder zwischen den Erben Streit über die Nachlassaufteilung besteht.
Fazit
Ein Todesfall in Finnland löst eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Verpflichtungen aus. Besonders wichtig sind die fristgerechte Durchführung der Nachlassinventur innerhalb von drei Monaten, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und die ordnungsgemäße Regelung von Vermögenswerten und Schulden.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die finnische Erbschaftsteuer grundsätzlich eine Schwelle von 30.000 Euro pro Erbanteil. Die konkrete Steuerbelastung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Wert der Erbschaft und dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erben.
Gerade bei internationalen Nachlässen sollte die rechtliche und steuerliche Situation frühzeitig geprüft werden. Cosmos Legal Cabinet juridique kann dabei unterstützen, die erforderlichen Schritte strukturiert vorzubereiten und mögliche rechtliche sowie steuerliche Risiken zu erkennen.
