TODESFALL IN DEUTSCHLAND
TODESFALL IN DEUTSCHLAND: RECHTLICHE VERFAHREN, BESTATTUNG, NACHLASS UND ERBRECHT
Der Tod eines Menschen ist nicht nur ein persönlicher und familiärer Einschnitt, sondern löst in Deutschland auch zahlreiche rechtliche und behördliche Verfahren aus. Dazu gehören insbesondere die ärztliche Feststellung des Todes, die Anzeige beim Standesamt, die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Organisation der Bestattung sowie die Regelung des Nachlasses.
Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen oder Familien mit Verbindungen zu mehreren Ländern können zusätzliche Fragen entstehen. Dies betrifft beispielsweise die Überführung eines Verstorbenen ins Ausland, internationale Erbfälle, ausländische Immobilien oder die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Schritte nach einem Todesfall in Deutschland und erläutert, in welchen Bereichen Cosmos Legal Cabinet juridique bei rechtlichen Fragen unterstützen kann.
1. WAS PASSIERT NACH EINEM TODESFALL IN DEUTSCHLAND?
Nach Eintritt des Todes muss der Tod zunächst ärztlich festgestellt werden. Die sogenannte Leichenschau wird durch einen Arzt oder eine Ärztin durchgeführt. Anschließend wird eine Todesbescheinigung ausgestellt, die für die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt benötigt wird. (Serviceportal)
Danach folgen je nach Situation unter anderem:
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
- Ausstellung der Sterbeurkunde
- Organisation der Bestattung
- Benachrichtigung von Angehörigen und Behörden
- Klärung des Nachlasses
- Prüfung eines Testaments oder Erbvertrags
- gegebenenfalls Beantragung eines Erbscheins
- Benachrichtigung von Banken und Versicherungen
- Regelung von Immobilien und sonstigem Vermögen
- gegebenenfalls internationale Überführung
2. ANZEIGE DES STERBEFALLS BEIM STANDESAMT
Der Sterbefall wird beim zuständigen Standesamt beurkundet. Grundlage hierfür ist insbesondere die ärztliche Todesbescheinigung.
Für die Beurkundung können verschiedene persönliche Dokumente erforderlich sein, beispielsweise:
- Geburtsurkunde,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde,
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden.
Bei fremdsprachigen Dokumenten können beglaubigte Übersetzungen erforderlich sein. (Serviceportal)
3. DIE STERBEURKUNDE
Die Sterbeurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente nach einem Todesfall.
Sie wird insbesondere benötigt für:
- die Organisation der Bestattung,
- die Nachlassabwicklung,
- Banken,
- Versicherungen,
- Rentenangelegenheiten,
- bestimmte behördliche Verfahren,
- gegebenenfalls die Überführung ins Ausland.
Die Sterbeurkunde enthält unter anderem Angaben zur verstorbenen Person, zum Geburtsort, zum letzten Wohnsitz, zum Familienstand sowie zum Sterbeort und Todeszeitpunkt. (Serviceportal)
Angehörige sollten deshalb mehrere Exemplare beziehungsweise beglaubigte Ausfertigungen beantragen, wenn diese für verschiedene Institutionen benötigt werden.
4. BESTATTUNG UND BESTATTUNGSRECHT
Nach einem Todesfall muss die Bestattung organisiert werden.
Das deutsche Bestattungsrecht wird wesentlich durch die jeweiligen Landesbestattungsgesetze geprägt. Deshalb können Einzelheiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.
Zu klären sind unter anderem:
- Erd- oder Feuerbestattung,
- Bestattungsort,
- Friedhof,
- Überführung,
- Bestattungsunternehmen,
- gegebenenfalls religiöse oder persönliche Wünsche.
Bei internationalen Familien kommt zusätzlich die Frage hinzu, ob der Verstorbene in Deutschland oder im Ausland bestattet werden soll.
5. ÜBERFÜHRUNG EINES VERSTORBENEN INS AUSLAND
Wenn eine Person in Deutschland verstirbt, ihre Familie aber eine Bestattung im Herkunftsland wünscht, kann eine internationale Überführung erforderlich sein.
Hierfür können unter anderem benötigt werden:
- Sterbeurkunde,
- ärztliche Unterlagen,
- Dokumente des Verstorbenen,
- Genehmigungen nach den jeweils geltenden Vorschriften,
- Unterlagen des Bestattungsunternehmens,
- gegebenenfalls Übersetzungen und konsularische Dokumente.
Bei einer Überführung in die Türkei oder aus der Türkei nach Deutschland können zusätzlich internationale und konsularische Vorgaben zu beachten sein.
6. NACHLASS UND ERBRECHT
Mit dem Tod geht der Nachlass grundsätzlich auf die Erben über. Zum Nachlass können gehören:
- Bankguthaben,
- Immobilien,
- Fahrzeuge,
- Gesellschaftsanteile,
- Wertpapiere,
- persönliche Gegenstände,
- Forderungen.
Allerdings können auch Schulden und Verbindlichkeiten Bestandteil des Nachlasses sein.
Deshalb sollte ein Nachlass nicht nur hinsichtlich seines Vermögens, sondern auch hinsichtlich möglicher Verbindlichkeiten geprüft werden.
7. TESTAMENT UND ERBVERTRAG
Existiert ein Testament oder Erbvertrag, ist dessen Inhalt für die Erbfolge von großer Bedeutung.
Amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden werden in Deutschland über das Zentrale Testamentsregister auffindbar gemacht. Im Register wird dabei nicht der Inhalt des Testaments gespeichert, sondern die für das Auffinden erforderlichen Informationen. (Serviceportal)
Das Nachlassgericht kann dadurch feststellen, ob eine registrierte Verfügung von Todes wegen vorhanden ist.
8. GESETZLICHE ERBFOLGE
Wenn kein wirksames Testament oder kein Erbvertrag vorhanden ist, bestimmt sich die Erbfolge grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dabei spielen insbesondere folgende Personen eine Rolle:
- Ehegatten,
- Kinder,
- Enkel,
- Eltern,
- Geschwister und weitere Verwandte.
Die konkrete Erbquote hängt von der familiären Situation und gegebenenfalls auch vom Güterstand der Ehe ab.
9. PFLICHTTEIL
Eine vollständige Enterbung naher Angehöriger bedeutet nicht in jedem Fall, dass diese keinerlei Ansprüche haben.
Bestimmte nahe Angehörige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Pflichtteilsanspruch haben. Das deutsche Erbrecht sieht entsprechende Schutzmechanismen insbesondere für bestimmte Abkömmlinge und Ehegatten vor. (Serviceportal)
Bei Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche sollte die konkrete Familien- und Vermögenssituation rechtlich geprüft werden.
10. ERBSCHEIN
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument zum Nachweis des Erbrechts.
Er kann insbesondere gegenüber Banken, Behörden oder anderen Stellen relevant sein, wenn kein ausreichender anderer Erbnachweis vorliegt.
Der Erbschein bestätigt insbesondere:
- wer Erbe ist,
- welchen Umfang die Erbschaft hat.
Ein Erbschein wird grundsätzlich beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Zuständig ist regelmäßig das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. (Serviceportal)
11. WANN IST EIN ERBSCHEIN NICHT ZWINGEND ERFORDERLICH?
Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall notwendig.
Existiert beispielsweise ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag und liegt zusätzlich das entsprechende gerichtliche Eröffnungsprotokoll vor, kann dies häufig als Nachweis der Erbenstellung ausreichen. (Serviceportal)
Welche Unterlagen eine Bank oder andere Institution tatsächlich akzeptiert, sollte jedoch im konkreten Fall geprüft werden.
12. AUSSCHLAGUNG DER ERBSCHAFT
Ein wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen.
Dies kann insbesondere relevant sein, wenn der Nachlass möglicherweise stark verschuldet ist.
Die Ausschlagung unterliegt gesetzlichen Form- und Fristvorschriften. Deshalb sollte nicht abgewartet werden, bis sämtliche Nachlassfragen geklärt sind, wenn konkrete Anzeichen für eine Überschuldung bestehen.
Gerade bei unübersichtlichen Nachlässen ist eine schnelle rechtliche Prüfung sinnvoll.
13. BANKKONTEN UND FINANZIELLES VERMÖGEN
Nach dem Tod müssen die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen geregelt werden.
Dazu können gehören:
- Girokonten,
- Sparkonten,
- Wertpapierdepots,
- Kredite,
- Versicherungen,
- offene Forderungen,
- Schließfächer.
Banken verlangen häufig einen geeigneten Nachweis der Erbenstellung.
Deshalb kann die Beschaffung von Testament, Eröffnungsprotokoll oder Erbschein eine wichtige praktische Bedeutung haben.
14. IMMOBILIEN IM NACHLASS
Besaß der Verstorbene eine Immobilie, muss geklärt werden:
- wer Erbe geworden ist,
- ob mehrere Erben vorhanden sind,
- ob eine Grundbuchberichtigung erforderlich ist,
- ob die Immobilie verkauft werden soll,
- ob ein Miterbe ausgezahlt werden soll,
- ob steuerliche Verpflichtungen bestehen.
Bei Immobilien in mehreren Ländern kann zusätzlich internationales Erbrecht relevant werden.
15. INTERNATIONALES ERBRECHT
Internationale Erbfälle sind besonders komplex.
Beispielsweise kann eine in Deutschland lebende Person türkischer Staatsangehörigkeit Vermögen besitzen:
- in Deutschland,
- in der Türkei,
- in einem weiteren EU-Mitgliedstaat.
Dann muss geprüft werden, welches Erbrecht Anwendung findet und welche Behörden zuständig sind.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen können unter anderem die EU-Erbrechtsverordnung, nationales Erbrecht und gegebenenfalls internationale Abkommen eine Rolle spielen.
16. DEUTSCH-TÜRKISCHE ERBFÄLLE
Bei einem Todesfall mit Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei können beispielsweise folgende Fragen entstehen:
Wo lebte der Verstorbene zuletzt?
Welche Staatsangehörigkeit hatte er?
Existiert ein Testament?
Wo befinden sich die Immobilien?
Wo befinden sich die Bankkonten?
Welche Familienangehörigen sind vorhanden?
In welchem Staat müssen erbrechtliche Verfahren durchgeführt werden?
Eine pauschale Antwort ist bei solchen Fällen häufig nicht möglich. Die individuelle Situation muss rechtlich geprüft werden.
17. ERBSCHAFTSTEUER
Neben dem Erbrecht muss auch die steuerliche Seite eines Todesfalls betrachtet werden.
Eine Erbschaft kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Erbschaftsteuer unterliegen.
Dabei können insbesondere relevant sein:
- Wert des Nachlasses,
- Verwandtschaftsverhältnis,
- persönliche Freibeträge,
- Immobilien,
- Unternehmensbeteiligungen,
- frühere Schenkungen,
- Auslandsvermögen.
Bei größeren Vermögenswerten sollte die steuerliche Planung frühzeitig erfolgen.
18. BESTATTUNGSKOSTEN
Die Kosten einer Bestattung können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Wenn eine Person die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Betracht kommen. Für einen entsprechenden Antrag können unter anderem Nachweise über Einkommen, Vermögen und die familiäre Situation verlangt werden. (Serviceportal)
19. WAS SOLLTEN ANGEHÖRIGE NACH EINEM TODESFALL BEACHTEN?
Eine praktische Checkliste kann folgendermaßen aussehen:
UNMITTELBAR NACH DEM TOD
- ärztliche Todesfeststellung veranlassen,
- Todesbescheinigung erhalten,
- Bestattungsunternehmen kontaktieren,
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen.
DANACH
- Sterbeurkunden beantragen,
- Testament und Erbvertrag suchen,
- Nachlassgericht berücksichtigen,
- Banken und Versicherungen informieren,
- laufende Verträge prüfen,
- Immobilien und sonstiges Vermögen feststellen,
- mögliche Schulden prüfen.
BEI INTERNATIONALEN FÄLLEN
- ausländische Dokumente sammeln,
- Übersetzungen organisieren,
- mögliche ausländische Nachlassverfahren prüfen,
- Überführung ins Ausland rechtlich und organisatorisch vorbereiten.
20. COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE – RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG BEI TODESFÄLLEN
Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Todesfall Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung und Koordinierung bieten.
Mögliche Beratungsbereiche umfassen insbesondere:
- deutsches Erbrecht,
- internationale Erbfälle,
- deutsch-türkische Nachlassangelegenheiten,
- Testament und Erbvertrag,
- Pflichtteilsfragen,
- Erbscheinverfahren,
- Nachlassabwicklung,
- Immobilien im Nachlass,
- internationale Vermögenswerte,
- Erbauseinandersetzungen,
- Kommunikation mit Behörden,
- rechtliche Fragen zur Überführung eines Verstorbenen.
Bei steuerlichen Fragen kann zusätzlich die Einbindung eines in Deutschland zugelassenen Steuerberaters erforderlich sein.
21. FAZIT
Ein Todesfall in Deutschland führt zu einer Reihe rechtlicher und administrativer Schritte. Von der Todesbescheinigung und Sterbeurkunde über die Bestattung bis zur Abwicklung des Nachlasses und des Erbrechts müssen verschiedene Angelegenheiten zeitnah geregelt werden.
Besonders sorgfältig sollte vorgegangen werden, wenn:
- ein Testament vorhanden ist,
- mehrere Erben beteiligt sind,
- der Nachlass Schulden enthält,
- Immobilien vorhanden sind,
- ein Erbstreit besteht,
- der Verstorbene ausländischer Staatsangehöriger war,
- Vermögen im Ausland vorhanden ist,
- eine Überführung ins Ausland gewünscht wird.
Die deutsche Verwaltung sieht für die Sterbeurkunde, das Nachlassverfahren und den Erbschein klare gesetzliche Verfahren vor. Insbesondere beim Erbschein sind unter anderem die Sterbeurkunde und – abhängig von der Erbfolge – Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis oder vorhandene letztwillige Verfügungen relevant. (Serviceportal)
Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei komplexen deutschen und internationalen Todesfall- und Nachlassangelegenheiten rechtlich unterstützen und insbesondere bei grenzüberschreitenden deutsch-türkischen Sachverhalten eine individuelle rechtliche Prüfung ermöglichen.
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Todesfall sollten insbesondere Fristen, Erbenstellung, Ausschlagung, Pflichtteilsansprüche, internationale Zuständigkeit und mögliche steuerliche Verpflichtungen anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
