Tod in Griechenland
Tod in Griechenland: Sterbefall, Erbschaft und wichtige rechtliche Verfahren
Der Tod einer Person in Griechenland löst eine Reihe von rechtlichen und administrativen Verfahren aus. Dazu gehören insbesondere die Registrierung des Todesfalls, die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Feststellung der Angehörigen und Erben, steuerliche Verpflichtungen sowie gegebenenfalls die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Besonders komplex kann die Situation werden, wenn der Verstorbene ausländischer Staatsangehöriger war, Vermögen in mehreren Ländern besaß oder die Erben außerhalb Griechenlands leben. In solchen Fällen können neben griechischem Recht auch internationale und europäische Vorschriften eine Rolle spielen.
1. Registrierung des Todesfalls in Griechenland
Ein Todesfall muss zunächst ordnungsgemäß beim zuständigen griechischen Personenstandsregister registriert werden. Nach erfolgter Registrierung kann eine Sterbeurkunde beziehungsweise ein Auszug aus der Sterbeeintragung beantragt werden.
Für in Griechenland registrierte Todesfälle, die nach dem 8. Mai 2013 eingetragen wurden, kann der entsprechende Auszug unter den vorgesehenen Voraussetzungen unmittelbar elektronisch über gov.gr ausgestellt werden. Für ältere Eintragungen bestehen andere Verfahren über die zuständige Gemeinde oder das Sonderregister. (gov.gr)
Die Sterbeurkunde ist ein wesentliches Dokument für die nachfolgenden erbrechtlichen, steuerlichen und administrativen Schritte.
2. Tod eines Griechen im Ausland
Stirbt ein griechischer Staatsangehöriger außerhalb Griechenlands, muss der ausländische Todesfall gegebenenfalls auch in den griechischen Personenstandsregistern registriert werden.
Das griechische Innenministerium sieht hierfür unterschiedliche Verfahren vor. Bei einer ausländischen Sterbeurkunde können unter anderem eine ordnungsgemäß beglaubigte Sterbeurkunde, eine offizielle griechische Übersetzung sowie eine aktuelle Familienstandsbescheinigung erforderlich sein. (ypes.gr)
Je nach Ausstellungsstaat können zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Apostille, Legalisation oder Übersetzung bestehen.
3. Bescheinigung der nächsten Angehörigen
Nach dem Tod ist häufig eine Bescheinigung über die nächsten Angehörigen (Certificate of Next of Kin) erforderlich. Dieses Dokument kann unter anderem bei Erbschaftsverfahren und gegenüber Behörden als Nachweis der familiären Beziehungen dienen.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich von der Gemeinde ausgestellt, bei der der Verstorbene registriert war. Für bestimmte Bescheinigungen, die nach dem 16. April 2020 ausgestellt wurden, besteht auch die Möglichkeit, elektronische Kopien über gov.gr zu erhalten. (gov.gr)
4. Testament und Erbrecht
Nach dem Todesfall muss festgestellt werden, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Dies ist besonders wichtig, weil sich daraus ergeben kann, wer als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurde.
Griechenland hat inzwischen ein digitales Testamentsregister (Μητρώο Διαθηκών) eingerichtet. Für bestimmte Testamente, die nach dem 1. November 2025 bei einem Notar hinterlegt wurden, können Anträge zur Suche nach einem Testament sowie zur Ausstellung entsprechender Bescheinigungen digital gestellt werden. (gov.gr)
Für Todesfälle aus unterschiedlichen Zeiträumen können unterschiedliche Verfahren und zuständige Stellen gelten. Daher muss insbesondere das Todesdatum berücksichtigt werden.
5. Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Eine der wichtigsten Entscheidungen der Erben betrifft die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Diese Entscheidung sollte nicht ohne vorherige Prüfung der Vermögens- und Schuldensituation getroffen werden. Denn eine Erbschaft kann neben Immobilien, Bankguthaben und anderen Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten des Verstorbenen umfassen.
Nach den Informationen der griechischen Steuerbehörde haften Erben, die eine Erbschaft uneingeschränkt annehmen, grundsätzlich auch für die Schulden des Verstorbenen entsprechend ihrem Erbanteil. Bei einer Ausschlagung besteht dagegen grundsätzlich keine Haftung für die Nachlassschulden. Eine Annahme unter dem Vorteil der Inventarerrichtung kann die Haftung auf den Nachlass beschränken. (AADE)
Gerade bei einem überschuldeten Nachlass sollte deshalb vor einer Annahmeerklärung eine rechtliche Prüfung erfolgen.
6. Erbschaftsteuer in Griechenland
Der Tod kann auch steuerliche Verpflichtungen auslösen. Griechenland erhebt grundsätzlich eine Erbschaftsteuer auf bestimmte geerbte Vermögenswerte.
Nach den Informationen der griechischen Steuerbehörde kann die Steuer unter anderem bewegliches, unbewegliches und immaterielles Vermögen betreffen, das sich in Griechenland befindet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch im Ausland befindliches bewegliches Vermögen relevant sein, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz in Griechenland hatte. (AADE)
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben sowie vom Wert und der Art des geerbten Vermögens ab.
7. Frist für die Erbschaftsteuererklärung
Die Einhaltung der Fristen ist besonders wichtig. Nach den aktuellen Informationen der griechischen Steuerbehörde muss die Erbschaftsteuererklärung grundsätzlich innerhalb von:
- neun Monaten, wenn der Verstorbene in Griechenland gestorben ist,
- einem Jahr, wenn der Verstorbene im Ausland gestorben ist oder die Erben zum Zeitpunkt des Todes im Ausland wohnhaft waren,
eingereicht werden. Für Todesfälle ab dem 1. Januar 2022 erfolgt die Einreichung grundsätzlich elektronisch über myAADE/myPROPERTY, soweit das jeweilige Verfahren dies vorsieht. (AADE)
Der Beginn der Frist kann je nach Art der Erbfolge unterschiedlich bestimmt werden. Bei testamentarischer Erbfolge kann beispielsweise die Veröffentlichung des Testaments maßgeblich sein. (AADE)
8. Steuererklärung des Verstorbenen
Der Tod beendet nicht automatisch alle steuerlichen Pflichten des Verstorbenen.
Die Erben müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung für die Einkünfte abgeben, die der Verstorbene bis zum Todestag erzielt hat. Für Steuerjahre ab 2024 erfolgt diese Erklärung nach den aktuellen Vorgaben elektronisch über myAADE. (AADE)
Daneben muss das Steuerregister entsprechend aktualisiert werden. Seit September 2020 erfolgt bei Sterbeurkunden ab 2013 grundsätzlich eine automatische Aktualisierung des griechischen Steuerregisters durch die Personenstandsverwaltung. Für die weitere Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten der Erben können jedoch zusätzliche Angaben und Dokumente erforderlich sein. (AADE)
9. Immobilien im Nachlass
Besitzt der Verstorbene Immobilien in Griechenland, können zusätzliche rechtliche und steuerliche Schritte erforderlich sein. Die Erben müssen zunächst ihre Erbenstellung und anschließend gegebenenfalls den Übergang des Eigentums ordnungsgemäß dokumentieren.
Für die notarielle Erstellung einer Erbschaftsannahmeurkunde kann unter anderem ein Nachweis über die ENFIA-Steuer der vergangenen Jahre für die betreffenden Immobilien erforderlich sein. (AADE)
Bei Immobilien mit mehreren Erben sollte außerdem geprüft werden, ob eine gemeinsame Eigentümergemeinschaft bestehen bleibt oder ob eine spätere Aufteilung beziehungsweise Veräußerung sinnvoll ist.
10. Tod eines ausländischen Staatsangehörigen in Griechenland
Besondere rechtliche Fragen entstehen, wenn der Verstorbene kein griechischer Staatsbürger war.
Dann muss unter anderem geprüft werden:
- Wo hatte der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt?
- In welchem Staat befand sich das Vermögen?
- Welche Staatsangehörigkeit hatte der Verstorbene?
- Existiert ein Testament?
- Wo leben die Erben?
- Welches Erbrecht ist auf den Nachlass anzuwenden?
- In welchem Staat entstehen steuerliche Verpflichtungen?
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann insbesondere die EU-Erbrechtsverordnung relevant sein. Sie enthält Regeln zur Bestimmung des auf internationale Erbfälle anwendbaren Rechts und erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung erbrechtlicher Entscheidungen und Dokumente innerhalb der EU.
11. Internationale Erbfälle und europäisches Nachlasszeugnis
Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall kann das Europäische Nachlasszeugnis von besonderer Bedeutung sein. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern unter den Voraussetzungen der EU-Erbrechtsverordnung ihre Rechtsstellung in anderen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen.
Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn eine in Deutschland lebende Person eine Immobilie oder ein Bankkonto in Griechenland erbt.
Da die konkrete Zuständigkeit und das anwendbare Erbrecht vom Einzelfall abhängen, sollte bei internationalen Nachlässen frühzeitig eine rechtliche Prüfung erfolgen.
12. Warum professionelle Beratung wichtig ist
Ein Todesfall mit Vermögen in Griechenland kann gleichzeitig erbrechtliche, steuerrechtliche, notarielle und internationale Rechtsfragen auslösen. Besonders schwierig können Fälle mit ausländischen Erben, Immobilien, Unternehmen, Bankkonten oder bestehenden Schulden sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Begleitung von Nachlassangelegenheiten in Griechenland unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung der Erbenstellung, die Vorbereitung erforderlicher Dokumente, die Koordination mit griechischen Behörden und die rechtliche Bewertung grenzüberschreitender Erbfälle gehören.
Eine frühzeitige Beratung ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil bestimmte erbrechtliche und steuerliche Fristen unbedingt eingehalten werden müssen.
Fazit
Ein Todesfall in Griechenland ist mit verschiedenen administrativen und rechtlichen Verfahren verbunden. Zu den wichtigsten Schritten gehören die Registrierung des Todes, die Beschaffung der Sterbeurkunde, die Feststellung der Angehörigen und Erben, die Prüfung eines Testaments sowie die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.
Darüber hinaus müssen steuerliche Verpflichtungen berücksichtigt werden. Insbesondere die Erbschaftsteuererklärung unterliegt bestimmten Fristen, während auch die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen durch die Erben abgewickelt werden muss. (AADE)
Bei internationalen Nachlässen ist eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich, da griechisches Recht, ausländisches Recht und europäische Vorschriften miteinander zusammentreffen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei einem konkreten Todes- oder Erbfall sollten insbesondere die Fristen für Erbausschlagung, Erbschaftsteuer und sonstige Erklärungen anhand der aktuellen Rechtslage und der persönlichen Situation geprüft werden.
