Steuerverfahren in Ungarn
Steuerverfahren in Ungarn: Steuern, Registrierung und steuerliche Pflichten
1. Einleitung
Ungarn verfügt über ein umfassendes Steuer- und Abgabensystem, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betrifft. Für ausländische Unternehmer, Arbeitnehmer, Investoren und Personen mit Wohnsitz in Ungarn ist es besonders wichtig, zwischen den verschiedenen Steuerarten und den jeweiligen Melde- und Erklärungspflichten zu unterscheiden.
Die ungarische Steuerverwaltung wird im Wesentlichen durch die National Tax and Customs Administration (NAV – Nemzeti Adó- és Vámhivatal) wahrgenommen. Die steuerlichen Vorschriften betreffen unter anderem Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokale Unternehmenssteuer sowie Sozialabgaben.
Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann die steuerliche Situation komplex werden. Eine frühzeitige Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique kann daher dazu beitragen, steuerliche Pflichten richtig einzuordnen und Fehler bei der Registrierung oder Erklärung zu vermeiden.
2. Wer ist in Ungarn steuerpflichtig?
Die steuerliche Behandlung hängt zunächst davon ab, ob eine Person oder ein Unternehmen in Ungarn steuerlich ansässig ist.
Nach den aktuellen Informationen der NAV unterliegen in Ungarn steuerlich ansässige Privatpersonen grundsätzlich mit ihren Einkünften aus Ungarn und dem Ausland der ungarischen Einkommensteuer, soweit keine besonderen Befreiungen oder Regelungen aus einem Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Das Steuerjahr entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr.
Bei Unternehmen kommt es unter anderem auf den Sitz, die steuerliche Ansässigkeit und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit an. Für internationale Unternehmen müssen zusätzlich die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und die europäischen steuerlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
3. Einkommensteuer für Privatpersonen
Die ungarische Einkommensteuer beträgt grundsätzlich 15 %. Sie gilt für verschiedene Einkommensarten natürlicher Personen, wobei das ungarische Einkommensteuerrecht zwischen unterschiedlichen Kategorien von Einkünften unterscheidet.
Zu den relevanten Einkünften können beispielsweise gehören:
- Arbeitslohn,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
- Kapitalerträge,
- bestimmte Veräußerungsgewinne,
- Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit.
Je nach Einkommensart können zusätzlich Sozialabgaben oder andere Abgaben entstehen. Deshalb sollte die Gesamtbelastung nicht allein anhand des Einkommensteuersatzes beurteilt werden.
4. Besteuerung von Unternehmen
Für Gesellschaften ist insbesondere die ungarische Körperschaftsteuer von Bedeutung. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 9 % auf die positive Steuerbemessungsgrundlage. Die NAV führt neben dem Steuersatz auch verschiedene Regelungen zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage, Steuervergünstigungen und Vorauszahlungen auf.
Unternehmen müssen daher nicht lediglich ihren buchhalterischen Gewinn betrachten. Für steuerliche Zwecke können bestimmte Korrekturen erforderlich sein, durch die sich die tatsächliche Steuerbemessungsgrundlage verändert.
Bei international tätigen Unternehmen können außerdem Fragen der Verrechnungspreise, der Betriebsstätte und der grenzüberschreitenden Gewinnzurechnung relevant werden.
5. Mehrwertsteuer in Ungarn
Die Mehrwertsteuer, in Ungarn ÁFA genannt, ist eine der wichtigsten indirekten Steuern. Unternehmen müssen ihre umsatzsteuerlichen Pflichten entsprechend ihrer Tätigkeit, ihrer Umsätze und der Art ihrer Geschäfte bestimmen.
Bei der Registrierung eines Steuerpflichtigen wird grundsätzlich eine Steuernummer vergeben, die zugleich als Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer dient. Eine gesonderte Registrierung ausschließlich für Umsatzsteuerzwecke ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäften ist insbesondere zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, Importen, Exporten und inländischen Umsätzen zu unterscheiden.
6. Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen
Für kleinere Unternehmen ist die sogenannte alanyi adómentesség, also die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung, von besonderem Interesse.
Ab 2026 wurde die ungarische Umsatzgrenze für die Wahl dieser Befreiung von 18 Millionen auf 20 Millionen HUF erhöht. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 22 Millionen HUF und für 2028 auf 24 Millionen HUF vorgesehen.
Die Anwendung dieser Regelung hängt jedoch von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Unternehmer sollten deshalb vor der Wahl der Steuerbefreiung prüfen, ob ihr Geschäftsmodell und ihre Umsätze tatsächlich dafür geeignet sind.
Für grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmen besteht darüber hinaus das EU-weite SME-System, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Kleinunternehmerbefreiung auch in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht.
7. Lokale Unternehmenssteuer
Neben den nationalen Steuern gibt es in Ungarn lokale Steuern. Besonders relevant ist die Local Business Tax (Helyi iparűzési adó).
Die lokale Unternehmenssteuer wird von den Gemeinden erhoben. Der gesetzlich vorgesehene Höchstsatz beträgt grundsätzlich 2 %. Maßgeblich ist dabei nicht einfach der handelsrechtliche Gewinn, sondern die nach den einschlägigen Vorschriften bestimmte steuerliche Bemessungsgrundlage.
Für Unternehmen kann deshalb der Standort innerhalb Ungarns auch aus steuerlicher Sicht von Bedeutung sein.
8. Besteuerung von Einzelunternehmern
Einzelunternehmer können in Ungarn je nach Voraussetzungen unterschiedliche Besteuerungsformen wählen. Dazu gehören insbesondere die Besteuerung nach den Regeln des persönlichen Einkommensteuergesetzes sowie bestimmte vereinfachte Systeme.
Eine wichtige Änderung trat 2026 bei der sogenannten átalányadózás, einer pauschalen Besteuerungsform für bestimmte Einzelunternehmer, in Kraft.
Seit dem 1. Januar 2026 wurde der niedrigste pauschale Kostenanteil von 40 % auf 45 % erhöht. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 50 % vorgesehen.
Dadurch kann sich die steuerliche Situation bestimmter kleiner Unternehmen und selbstständig tätiger Personen verbessern. Ob diese Besteuerungsform tatsächlich vorteilhaft ist, hängt jedoch von Umsatz, Tätigkeit und Kostenstruktur ab.
9. Sozialabgaben und Beschäftigung
Bei Arbeitnehmern beschränkt sich die steuerliche Belastung nicht auf die Einkommensteuer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zusätzlich die jeweils geltenden Sozialversicherungs- und Sozialabgaben berücksichtigen.
Auch für selbstständige und geschäftsführende Personen können entsprechende Verpflichtungen entstehen. Für 2026 wurden unter anderem Änderungen bei der Bemessungsgrundlage der Sozialabgabe für bestimmte hauptberufliche Einzel- und Gesellschaftsunternehmer eingeführt.
Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen deshalb eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung, Steuerabzüge und Meldungen an die zuständigen Behörden sicherstellen.
10. Steuerliche Registrierung
Wer in Ungarn eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, muss grundsätzlich rechtzeitig bei der Steuerverwaltung registriert werden. Nach den Angaben der NAV muss die Registrierung vor Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
Bei Gesellschaften erfolgt die steuerliche Registrierung im Zusammenhang mit dem gesellschaftsrechtlichen Registrierungsverfahren. Einzelpersonen und Einzelunternehmer müssen je nach Tätigkeit und Rechtsform die jeweils vorgesehenen Registrierungsverfahren beachten.
Die korrekte Steuerregistrierung ist besonders wichtig, weil Fehler bei der Registrierung später zu Problemen bei Rechnungsstellung, Steuererklärungen oder Geschäftsbeziehungen führen können.
11. Steuererklärungen und Zahlungsfristen
Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärungen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen abgeben und die entsprechenden Beträge rechtzeitig entrichten.
Bei Unternehmen betrifft dies unter anderem Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls lokale Unternehmenssteuer. Zusätzlich können Vorauszahlungen erforderlich sein. Die NAV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Körperschaftsteuer grundsätzlich im Rahmen einer Selbstveranlagung durch den Steuerpflichtigen festgestellt wird.
Die konkreten Fristen unterscheiden sich je nach Steuerart und Steuerpflichtigem. Eine ordnungsgemäße steuerliche Kalenderführung ist deshalb für Unternehmen besonders wichtig.
12. Steuerliche Pflichten bei internationalen Geschäften
Internationale Geschäftsbeziehungen können zusätzliche steuerliche Fragen aufwerfen. Dazu gehören insbesondere:
- Doppelbesteuerung,
- steuerliche Ansässigkeit,
- Betriebsstätten,
- innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen,
- Quellensteuern,
- Verrechnungspreise,
- internationale Informationspflichten.
Für Unternehmen mit Sitz in Ungarn und Geschäftsbeziehungen zu Deutschland, Österreich, der Türkei oder anderen Staaten sollte deshalb geprüft werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.
Bei verbundenen Unternehmen können außerdem besondere Dokumentations- und Verrechnungspreisregeln relevant sein.
13. Steuerliche Pflichten bei Immobilien
Auch Immobilien können in Ungarn verschiedenen steuerlichen Belastungen unterliegen. Neben nationalen Regelungen bestehen lokale Gebäude- und Grundsteuern.
Nach den aktuellen Informationen der NAV können Gemeinden unter anderem eine Gebäudesteuer und eine Grundsteuer erheben. Für diese Steuern gelten gesetzliche Höchstgrenzen, wobei die konkrete Belastung von der jeweiligen Gemeinde und dem betreffenden Grundstück beziehungsweise Gebäude abhängt.
Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie müssen außerdem weitere steuerliche und gebührenrechtliche Aspekte geprüft werden.
14. Folgen verspäteter oder fehlerhafter Steuererklärungen
Die Nichtabgabe einer Steuererklärung, verspätete Zahlung oder fehlerhafte steuerliche Angaben können zu finanziellen Konsequenzen führen. Je nach Verstoß können beispielsweise Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder andere steuerrechtliche Sanktionen entstehen.
Besonders problematisch kann es werden, wenn ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum keine korrekten Steuererklärungen abgibt. Eine frühzeitige Korrektur und professionelle steuerrechtliche Beratung können in solchen Fällen entscheidend sein.
15. Bedeutung einer professionellen Beratung
Das ungarische Steuerrecht umfasst zahlreiche nationale und lokale Steuern sowie besondere Regelungen für Unternehmen, Arbeitnehmer, Selbstständige und internationale Geschäftsbeziehungen.
Für ausländische Unternehmer ist insbesondere die Kombination aus Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokaler Unternehmenssteuer, Sozialabgaben und internationalen Steuerregeln relevant. Eine falsche Einordnung des steuerlichen Status kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen dabei unterstützen, die individuelle Situation rechtlich zu analysieren, steuerliche Pflichten zu strukturieren und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
16. Fazit
Die ungarischen Steuerverfahren unterscheiden sich je nach Person, Unternehmensform, Einkommen und wirtschaftlicher Tätigkeit erheblich. Für Privatpersonen ist insbesondere der Einkommensteuersatz von 15 % relevant, während Unternehmen vor allem die Körperschaftsteuer von 9 %, die Mehrwertsteuer und die lokale Unternehmenssteuer berücksichtigen müssen.
Die steuerlichen Vorschriften wurden auch 2026 in verschiedenen Bereichen angepasst. Dazu gehören unter anderem die höheren Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerbefreiung und Änderungen bei der pauschalen Besteuerung von Einzelunternehmern.
Wer in Ungarn lebt, arbeitet, ein Unternehmen gründet oder grenzüberschreitend wirtschaftlich tätig ist, sollte seine steuerliche Situation daher frühzeitig prüfen. Eine sorgfältige Registrierung, fristgerechte Steuererklärungen und eine korrekte Dokumentation sind wesentliche Voraussetzungen für eine rechtssichere Tätigkeit in Ungarn.
