Steuerverfahren in Island

Ana Sayfa /Makaleler /Steuerverfahren in Island
29.08.2026 Hukuk

Steuerverfahren in Island

Steuerverfahren in Island: Ein Überblick über das isländische Steuersystem

Island verfügt über ein vergleichsweise transparentes, digitalisiertes Steuersystem. Für Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten, Unternehmensgründungen, Immobilienbesitz oder einem Umzug nach Island ist es wichtig, die jeweiligen Steuerpflichten frühzeitig zu prüfen.

Die isländische Steuerverwaltung Skatturinn ist für die Verwaltung und Erhebung verschiedener Steuern zuständig. Für ausländische Personen und Unternehmen können darüber hinaus Doppelbesteuerungsabkommen und besondere Regeln zur beschränkten Steuerpflicht eine wichtige Rolle spielen.

1. Einkommensteuer für Privatpersonen

In Island unterliegen grundsätzlich Einkünfte aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, bestimmten Sozialleistungen sowie Kapitalvermögen der Besteuerung. Die isländische Steuerverwaltung unterscheidet dabei unter anderem zwischen Arbeits- und sonstigen Erwerbseinkünften, Geschäftseinkünften und Kapitaleinkünften.

Für das Jahr 2026 gelten bei der monatlichen Quellenbesteuerung von Arbeitseinkommen drei Steuerstufen:

  • bis 498.122 ISK: 31,49 %
  • von 498.123 bis 1.398.450 ISK: 37,99 %
  • über 1.398.450 ISK: 46,29 %

Der persönliche Steuerfreibetrag beziehungsweise Steuerabzug beträgt 2026 monatlich 72.492 ISK beziehungsweise jährlich 869.898 ISK.

Neben der staatlichen Einkommensteuer wird grundsätzlich auch eine kommunale Abgabe erhoben. Die konkrete Belastung kann deshalb je nach Wohnsitzgemeinde variieren.

2. Kapitalerträge und Vermögensgewinne

Auch Kapitalerträge werden in Island steuerlich berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Dividenden, Zinsen und bestimmte Veräußerungsgewinne.

Für natürliche Personen gilt bei bestimmten Kapitalerträgen grundsätzlich ein Steuersatz von 22 %. Bei Zinseinkünften gelten für 2026 besondere Regelungen, weshalb die konkrete steuerliche Behandlung von der Art des Einkommens abhängen kann.

Auch Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Immobilien oder Wertpapiere können steuerpflichtig sein. Für den Verkauf einer privaten Wohnung bestehen allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen beziehungsweise Möglichkeiten zur Steuerstundung. Entscheidend sind unter anderem die Besitzdauer und die gesetzlichen Voraussetzungen.

3. Körperschaftsteuer für Unternehmen

Unternehmen müssen ihre steuerlichen Verpflichtungen ebenfalls gegenüber Skatturinn erfüllen. Für die meisten Kapitalgesellschaften, insbesondere Aktiengesellschaften und private Aktiengesellschaften, beträgt die Körperschaftsteuer 20 %.

Für bestimmte andere juristische Personen können dagegen höhere Steuersätze gelten. So beträgt der allgemeine Satz für bestimmte Personengesellschaften, Nachlässe und Insolvenzvermögen 37,6 %.

Bei der Berechnung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne müssen Einnahmen und abzugsfähige Betriebsausgaben entsprechend den isländischen steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Auch grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen können zusätzliche Dokumentations- und Prüfungspflichten auslösen.

4. Mehrwertsteuer in Island

Die Mehrwertsteuer, auf Isländisch virðisaukaskattur, ist ein wichtiger Bestandteil des isländischen Steuersystems.

Im Jahr 2026 gelten insbesondere folgende Mehrwertsteuersätze:

  • 24 % als allgemeiner Mehrwertsteuersatz
  • 11 % als ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Der reduzierte Satz findet auf bestimmte Waren und Dienstleistungen Anwendung. Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen ihre Umsätze ordnungsgemäß dokumentieren und die entsprechenden Umsatzsteuererklärungen fristgerecht einreichen.

5. Lohnsteuer und Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber spielen bei der Erhebung der Einkommensteuer eine zentrale Rolle. Die Lohnsteuer wird grundsätzlich bereits während des Jahres an der Quelle einbehalten und an die Steuerverwaltung abgeführt.

Zusätzlich fällt für Arbeitgeber die sogenannte Sozialversicherungs- beziehungsweise Lohnabgabe (tryggingagjald) an. Der allgemeine Satz beträgt 2026 6,35 %.

Unternehmen müssen daher nicht nur die steuerlichen Verpflichtungen ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen, sondern auch ihre eigenen Melde- und Abgabenpflichten erfüllen.

6. Steuererklärung und digitale Verfahren

Das isländische Steuerwesen ist stark digitalisiert. Ein erheblicher Teil der Angaben in der Steuererklärung wird bereits von der Steuerverwaltung vorausgefüllt. Dazu können unter anderem Informationen über Gehälter, Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten und Verbindlichkeiten gehören. Steuerpflichtige müssen die Angaben dennoch überprüfen und fehlende Informationen ergänzen.

Für die elektronische Abgabe kann insbesondere eine elektronische Identifikation (Rafræn skilríki) verwendet werden. Auch Personen, die inzwischen außerhalb Islands leben, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zur Abgabe einer isländischen Steuererklärung verpflichtet sein, beispielsweise wenn sie in Island Einkünfte erzielt haben oder dort Immobilien besitzen.

7. Steuerpflicht von Ausländern und Nichtansässigen

Für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Island gelten besondere Regeln. Eine beschränkte Steuerpflicht kann beispielsweise entstehen, wenn Einkünfte aus isländischen Quellen erzielt werden.

Dazu können unter anderem Einkünfte aus Immobilien, bestimmten Nutzungsrechten, Patenten oder anderen in Island verwerteten Rechten gehören. Auch Unternehmen können bei bestimmten in Island erzielten Einkünften steuerpflichtig werden. Für Unternehmen beträgt der entsprechende Steuersatz bei bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht 20 %.

Bei internationalen Sachverhalten müssen außerdem die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden. Dadurch kann verhindert werden, dass dasselbe Einkommen in zwei Staaten vollständig besteuert wird.

8. Steuerberatung und rechtliche Unterstützung

Die isländischen Steuerverfahren können insbesondere für ausländische Staatsangehörige, Unternehmer und international tätige Unternehmen komplex werden. Fragen zur Steueransässigkeit, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Körperschaftsteuer, Immobilienbesteuerung oder zu internationalen Steuerpflichten sollten deshalb möglichst frühzeitig geklärt werden.

cosmos legal Cabinet juridique kann in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner für die rechtliche und steuerliche Orientierung bei internationalen Sachverhalten betrachtet werden. Eine individuelle Prüfung ist besonders dann sinnvoll, wenn mehrere Länder beteiligt sind oder eine Person beziehungsweise ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten nach Island verlagert.

Fazit

Das isländische Steuersystem kombiniert progressive Besteuerung von Arbeitseinkommen, eine separate Besteuerung bestimmter Kapitalerträge, eine Körperschaftsteuer von grundsätzlich 20 % für viele Kapitalgesellschaften sowie ein Mehrwertsteuersystem mit einem Regelsteuersatz von 24 %. Gleichzeitig setzt Island stark auf elektronische Steuerverfahren und vorausgefüllte Steuererklärungen.

Wer in Island lebt, arbeitet, ein Unternehmen betreibt oder dort Vermögen besitzt, sollte seine steuerliche Situation individuell prüfen lassen. Besonders bei internationalen Sachverhalten sind die Regeln zur Steueransässigkeit, beschränkten Steuerpflicht und zu Doppelbesteuerungsabkommen von großer Bedeutung.

Web Tasarım Dijitasyon
Cosmos Legal Hukuk ve Danışmanlık Bürosu Genellikle hemen yanıtlar