Seerecht in Griechenland

Ana Sayfa /Makaleler /Seerecht in Griechenland
03.09.2026 Hukuk

Seerecht in Griechenland

Seerecht in Griechenland: Maritime Hoheitsrechte, Seegebiete und rechtlicher Rahmen

Griechenland gehört aufgrund seiner geografischen Lage, seiner zahlreichen Inseln und seiner bedeutenden Handelsflotte zu den Staaten, für die das Seerecht eine besonders wichtige Rolle spielt. Das griechische Seerecht umfasst sowohl nationale Vorschriften als auch internationale Übereinkommen und europäische Regelungen.

Eine zentrale Grundlage bildet das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Griechenland ratifizierte UNCLOS am 21. Juli 1995. Das Übereinkommen regelt unter anderem die Rechtsstellung des Küstenmeeres, der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), des Festlandsockels und der Hohen See.

1. Rechtsquellen des griechischen Seerechts

Das griechische Seerecht basiert auf mehreren rechtlichen Ebenen. Dazu gehören insbesondere:

  • griechische nationale Gesetze,
  • das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS),
  • internationale maritime Übereinkommen,
  • Vorschriften der Europäischen Union,
  • bilaterale und multilaterale Abkommen.

Diese Rechtsquellen regeln unterschiedliche Bereiche wie Navigation, Schifffahrtssicherheit, Meeresumweltschutz, Fischerei, maritime Grenzen und die Rechte von Küsten- und Flaggenstaaten.

UNCLOS stellt dabei den wichtigsten internationalen Rahmen dar. Es regelt beispielsweise, dass ein Küstenstaat grundsätzlich das Recht besitzt, sein Küstenmeer bis zu einer Breite von 12 Seemeilen festzulegen.

2. Griechische Hoheitsgewässer und Küstenmeer

Das Küstenmeer ist ein zentraler Bestandteil der staatlichen Hoheitsgewalt Griechenlands über seine angrenzenden Meeresgebiete.

Nach Artikel 2 UNCLOS erstreckt sich die Souveränität eines Küstenstaates auf das Küstenmeer sowie auf den darüberliegenden Luftraum und den Meeresboden und Untergrund. Diese Souveränität wird jedoch durch UNCLOS und andere Regeln des Völkerrechts begrenzt.

Artikel 3 UNCLOS erlaubt grundsätzlich eine maximale Breite des Küstenmeeres von 12 Seemeilen. Die konkrete Ausgestaltung und Abgrenzung kann insbesondere bei gegenüberliegenden oder angrenzenden Küsten rechtliche und politische Fragen aufwerfen.

3. Recht der friedlichen Durchfahrt

Auch im griechischen Küstenmeer gilt grundsätzlich das internationale Recht der friedlichen Durchfahrt (innocent passage).

Nach UNCLOS genießen Schiffe aller Staaten grundsätzlich das Recht, das Küstenmeer eines anderen Staates friedlich zu durchfahren. Die Durchfahrt muss kontinuierlich und zügig erfolgen und darf nicht den Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaates beeinträchtigen.

Griechenland kann im Rahmen des internationalen Rechts Vorschriften über:

  • Sicherheit der Schifffahrt,
  • Schiffsverkehr,
  • Schutz der Meeresumwelt,
  • Fischerei,
  • Zoll,
  • Einwanderung,
  • Gesundheitsschutz

erlassen und deren Einhaltung im Küstenmeer verlangen.

4. Innere Gewässer und Häfen

Die inneren Gewässer befinden sich auf der landwärtigen Seite der Ausgangslinie des Küstenmeeres.

In diesen Gewässern besitzt der Küstenstaat grundsätzlich eine weitreichende Hoheitsgewalt. Für Schiffe, die griechische Häfen anlaufen, können deshalb griechische Vorschriften über Hafenbetrieb, Sicherheit, Einreise, Zoll, Umwelt und Schiffsverkehr relevant werden.

Die rechtliche Behandlung ausländischer Schiffe hängt dabei von ihrer Art, ihrem Zweck und ihrem konkreten Aufenthalt in griechischen Gewässern ab.

5. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist ein weiterer bedeutender Bereich des modernen Seerechts.

Nach UNCLOS besitzt ein Küstenstaat in der AWZ bestimmte souveräne Rechte hinsichtlich der Erforschung, Nutzung, Erhaltung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. Gleichzeitig bleiben bestimmte Freiheiten anderer Staaten, insbesondere die Schifffahrt, bestehen.

Für Griechenland besitzt die AWZ insbesondere wegen der geografischen Struktur der Ägäis und des östlichen Mittelmeers erhebliche strategische und wirtschaftliche Bedeutung.

Griechenland hat beispielsweise ein Abkommen über die Abgrenzung der AWZ mit Ägypten geschlossen. Dieses Abkommen wurde am 6. August 2020 unterzeichnet und trat am 2. September 2020 in Kraft. Die entsprechenden geografischen Koordinaten wurden bei den Vereinten Nationen hinterlegt.

6. Festlandsockel

Der Festlandsockel betrifft den Meeresboden und dessen Untergrund außerhalb des Küstenmeeres. Nach UNCLOS umfasst der Festlandsockel grundsätzlich die natürliche Verlängerung des Landgebiets bis zum äußeren Rand des Kontinentalrandes oder – unter den Voraussetzungen des Übereinkommens – bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen.

Für Griechenland ist der Festlandsockel aufgrund seiner zahlreichen Inseln und der komplexen Geografie des östlichen Mittelmeers von besonderer Bedeutung.

Die Rechte am Festlandsockel beziehen sich insbesondere auf die Erforschung und Nutzung der natürlichen Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrunds.

7. Maritime Grenzziehung

Die Abgrenzung maritimer Gebiete zwischen Staaten ist einer der komplexesten Bereiche des internationalen Seerechts.

Wenn die Küsten zweier Staaten gegenüberliegen oder aneinander angrenzen, müssen die jeweiligen maritimen Zonen miteinander abgegrenzt werden. UNCLOS enthält hierfür verschiedene Regeln und sieht insbesondere die Möglichkeit vor, dass die betroffenen Staaten eine Vereinbarung über die Grenzziehung treffen.

Griechenland hat bereits maritime Abgrenzungsabkommen mit anderen Staaten geschlossen. Dazu gehört beispielsweise das Abkommen mit Italien über bestimmte Bereiche des Festlandsockels, das 1977 unterzeichnet wurde und 1980 in Kraft trat.

8. Griechenland und das östliche Mittelmeer

Die geografische Struktur Griechenlands führt dazu, dass Fragen des Seerechts im östlichen Mittelmeer eine besondere Bedeutung besitzen.

Die zahlreichen griechischen Inseln, die Nähe zu anderen Küstenstaaten und die Überschneidung potenzieller maritimer Zonen machen die Abgrenzung von Küstenmeer, Festlandsockel und AWZ zu einem rechtlich anspruchsvollen Thema.

Dabei müssen nationale Interessen stets mit den Regeln des internationalen Seerechts in Einklang gebracht werden.

9. Rechte und Pflichten von Schiffen

Schiffe unterliegen auf See unterschiedlichen rechtlichen Regimen.

Auf der Hohen See gilt grundsätzlich das Prinzip der Freiheit der Schifffahrt. Gleichzeitig unterliegt ein Schiff grundsätzlich der Jurisdiktion seines Flaggenstaates. UNCLOS bestimmt, dass Schiffe grundsätzlich nur unter der Flagge eines Staates fahren und auf Hoher See grundsätzlich dessen ausschließlicher Jurisdiktion unterliegen.

Der Flaggenstaat muss unter anderem eine wirksame Kontrolle über administrative, technische und soziale Angelegenheiten seiner Schiffe ausüben. Dazu gehören auch Anforderungen an die Sicherheit, Besatzung, Ausbildung und Seetüchtigkeit.

10. Straf- und Zivilgerichtsbarkeit über Schiffe

Die Zuständigkeit eines Küstenstaates gegenüber einem ausländischen Schiff ist nicht grenzenlos.

UNCLOS enthält besondere Regeln für die strafrechtliche und zivilrechtliche Zuständigkeit gegenüber ausländischen Schiffen, die das Küstenmeer lediglich durchfahren. So soll die strafrechtliche Zuständigkeit des Küstenstaates grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen während der Durchfahrt ausgeübt werden.

Auch bei zivilrechtlichen Verfahren gelten besondere Einschränkungen hinsichtlich des Anhaltens oder der Beschlagnahme eines durchfahrenden ausländischen Schiffes.

11. Meeresumweltschutz

Der Schutz der Meeresumwelt stellt einen weiteren wichtigen Bereich des griechischen Seerechts dar.

Für Griechenland ist dieses Thema wegen seiner langen Küstenlinie, der zahlreichen Inseln und der Bedeutung des Tourismus besonders relevant.

Rechtliche Vorschriften betreffen unter anderem:

  • Verhinderung von Ölverschmutzungen,
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen,
  • Abwasser und Abfälle,
  • Schutz mariner Ökosysteme,
  • Verschmutzung durch Schiffe,
  • nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen.

UNCLOS erkennt ausdrücklich die Befugnis der Küstenstaaten an, Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Verhinderung, Verringerung und Kontrolle von Verschmutzung zu ergreifen.

12. Fischerei und maritime Ressourcen

Griechenland verfügt über bedeutende marine Ressourcen. Deshalb spielen auch Fischereirecht und die nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen eine wichtige Rolle.

In der AWZ besitzt der Küstenstaat bestimmte souveräne Rechte hinsichtlich der Erforschung, Nutzung, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Diese Rechte müssen jedoch innerhalb des durch UNCLOS vorgegebenen internationalen Rechtsrahmens ausgeübt werden.

13. Handelsschifffahrt und maritime Wirtschaft

Die griechische Schifffahrt besitzt international eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Dementsprechend überschneiden sich Seerecht und Wirtschaftsrecht in zahlreichen Bereichen.

Für Reedereien und Schiffseigentümer können insbesondere folgende Rechtsfragen relevant sein:

  • Registrierung und Flaggenrecht,
  • Charterverträge,
  • Schiffskauf und Schiffsfinanzierung,
  • Haftung,
  • Versicherung,
  • Kollisionen,
  • Bergung,
  • Ladungsschäden,
  • Hafenrecht,
  • Umweltvorschriften.

Bei internationalen Transporten müssen zusätzlich internationale Übereinkommen und gegebenenfalls die Rechtsordnungen anderer Staaten berücksichtigt werden.

14. Maritime Unfälle und Haftung

Bei Kollisionen, Havarien, Umweltschäden oder Schäden an der Ladung können komplexe Haftungsfragen entstehen.

Entscheidend ist unter anderem:

  • wo sich der Unfall ereignet hat,
  • welche Flagge das Schiff führt,
  • welche Schiffe beteiligt sind,
  • welche Verträge bestehen,
  • welches internationale Übereinkommen anwendbar ist,
  • welches Gericht zuständig ist,
  • welches Recht zur Anwendung kommt.

Gerade bei internationalen Seestreitigkeiten kann die Bestimmung des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

15. Internationale Streitbeilegung

Seerechtliche Streitigkeiten zwischen Staaten können durch Verhandlungen oder internationale Streitbeilegungsmechanismen behandelt werden.

UNCLOS sieht verschiedene Verfahren zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten vor. Griechenland hat im Zusammenhang mit UNCLOS auch eine Erklärung nach Artikel 298 abgegeben, die bei der Bewertung bestimmter Streitbeilegungsfragen berücksichtigt werden muss.

Bei privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Reedereien, Charterern, Ladungseigentümern oder Versicherern können dagegen nationale Gerichte oder – wenn vereinbart beziehungsweise gesetzlich vorgesehen – Schiedsgerichte zuständig sein.

16. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Das griechische Seerecht verbindet nationale Vorschriften mit komplexen internationalen und europäischen Regelungen. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Schiffstransaktionen, maritimen Unfällen, Charterverträgen oder Streitigkeiten über maritime Zuständigkeiten ist eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Reedereien, Schiffseigentümer, Investoren und andere Beteiligte bei seerechtlichen Fragestellungen in Griechenland unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung maritimer Verträge, Beratung bei Schiffstransaktionen, rechtliche Unterstützung bei Haftungsfragen sowie die Begleitung internationaler seerechtlicher Streitigkeiten gehören.

Bei Fällen mit internationalem Bezug kann zudem eine koordinierte Prüfung des griechischen Rechts, des EU-Rechts und der einschlägigen internationalen Übereinkommen erforderlich sein.

Fazit

Das Seerecht Griechenlands ist durch das Zusammenspiel von nationalem Recht, europäischem Recht und internationalem Seerecht geprägt. Eine herausragende Bedeutung besitzt dabei das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das Griechenland 1995 ratifiziert hat.

Besonders relevant sind die Regelungen über Küstenmeer, friedliche Durchfahrt, AWZ, Festlandsockel, maritime Grenzziehung, Schifffahrt und Meeresumweltschutz. Die komplexe geografische Situation Griechenlands macht Fragen der maritimen Abgrenzung und der Nutzung von Meeresressourcen besonders bedeutend.

Für Reedereien und andere Unternehmen entstehen darüber hinaus zahlreiche privatrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Charterverträgen, Schiffskauf, Haftung, Versicherungen und internationalen Transporten.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dabei helfen, seerechtliche Risiken zu erkennen, internationale Regelungen richtig einzuordnen und maritime Geschäfts- oder Streitfälle rechtlich strukturiert zu bearbeiten.

 

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